Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025–2034. Verpflichtungskredit
Details
- ID
-
20230056
- Title
-
Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025–2034. Verpflichtungskredit
- Description
-
Botschaft vom 23. August 2023 zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025–2034
- InitialSituation
-
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.08.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat beantragt Erhöhung der Garantien für Pflichtlagerdarlehen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Darlehen, mit denen der Ausbau und die laufenden Kosten aller Pflichtlager der Schweiz bezahlt werden, sollen in den nächsten zehn Jahren Garantien des Bundes in der Höhe von 750 Millionen Franken erhalten. Der Bundesrat hat am 23. August 2023 entschieden, dem Parlament einen entsprechenden Verpflichtungskredit vorzulegen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bund schreibt die Pflichtlagerhaltung vor, um die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern in einer schweren Mangellage zu gewährleisten. Die Wirtschaft ist verantwortlich für das Halten und Finanzieren der Pflichtlager. Der Bund erleichtert die Finanzierung der Pflichtlagerhaltung. Dazu gewährt er den lagerpflichtigen Unternehmen Garantien auf den entsprechenden Bankdarlehen.</p><p class="Standard_d">Der aktuelle Verpflichtungskredit über 540 Millionen Franken läuft Ende 2024 aus. Deshalb braucht es einen neuen Kredit für die Bundesgarantien. Der Bundesrat beantragt, dafür die Kreditlimite um 210 Millionen auf 750 Millionen Franken zu erhöhen. Zudem soll die Dauer auf zehn Jahre verlängert werden, das heisst von 2025 bis 2034.</p><p class="Standard_d">Grund für die höhere Kreditlimite ist der mögliche Ausbau der Pflichtlager, welche die Bereiche Ernährung, Energie und Heilmittel abdecken. Die wirtschaftliche Landesversorgung WL mit dem BWL als Stabsorgan evaluiert regelmässig die Zusammensetzung der Pflichtlager.</p><p class="Standard_d">2023 prüft das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) im Auftrag des Bundesrats mit Stellen des Bundes, der Kantone sowie der Wirtschaft, für welche lebenswichtigen Güter die Versorgung in einer Krise sichergestellt werden muss. Planung, Beschaffung, Lagerhaltung, Finanzierung sowie die Entscheidungsbefugnisse zur Beschaffung in einer Krise stehen auf dem Prüfstand. Als Ergebnis dieser Arbeit ist es möglich, dass bis Ende 2034 neue Pflichtlager aufzubauen sind und daraus ein Anspruch auf vom Bund garantierte Darlehen entsteht.</p><p class="Standard_d">Die Höhe der Garantien richtet sich nach dem Wert der zu finanzierenden Pflichtlagerwaren. Den höchsten Kreditbedarf sieht der Bundesrat beim Mineralöl. Er beträgt 380 Millionen Franken, gefolgt von den Warengruppen Ernährung (330 Millionen), Heilmittel (20 Millionen) sowie Dünger und industrielle Produkte (je zehn Millionen).</p><p> </p><p class="Standard_d">Kosten und Risiken</p><p class="Standard_d">Ohne Bundesgarantien würde die vom Gesetzgeber verordnete Pflichtlagerhaltung höhere Kapitalkosten generieren. Dies ginge zulasten der Unternehmen und somit letztlich auch der Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p class="Standard_d">Der Bund sichert seine Ansprüche zudem mit einem gesetzlichen Aussonderungsrecht an der Pflichtlagerware ab. Dabei handelt es sich um ein Konkurs- und Nachlassprivileg, das es dem Bund erlaubt, als Erster auf die Pflichtlagerware zuzugreifen.</p><p class="Standard_d">In der Vergangenheit war dank diesen Sicherheiten der Schaden des Bundes insgesamt sehr gering. In den vergangenen 20 Jahren entstand dem Bund bei den Pflichtlagern nur in einem Fall ein Verlust von 70 000 Franken.</p>
- Objectives
-
-
- Number
-
0
- Text
-
Botschaft vom 23. August 2023 zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025–2034
- Resolutions
-
-
- Number
-
1
- Text
-
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Bundesgarantien für Pflichtlagerdarlehen 2025–2034
- Resolutions
-
Date |
Council |
Text |
11.12.2023 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
28.02.2024 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
-
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Bundesgarantien für Pflichtlager erhöhen</strong><br><strong>Die Bundesgarantien für Pflichtlager sollen von 540 Millionen auf 750 Millionen Franken erhöht und auf zehn Jahre verlängert werden. Hintergrund ist der geplante Ausbau der Pflichtlager. Der Ständerat hat als Erstrat seine Zustimmung zum Vorhaben des Bundesrates gegeben.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 40 zu 0 Stimmen hiess die kleine Kammer am Montag den Verpflichtungskredit von 750 Millionen Franken gut. Der aktuelle Kredit läuft Ende 2024 aus. Sagt auch der Nationalrat Ja, kann der aufgestockte Kredit ab 2025 und bis Ende 2034 weiterlaufen.</p><p class="Standard_d">Der Grund für die höhere Limite liegt im möglichen Ausbau der Pflichtlager in den Bereichen Ernährung, Energie und Heilmittel. Die Lager sollen die Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern in Mangellagen sicherstellen. Verantwortlich dafür ist die Wirtschaft.</p><p class="Standard_d">Die Höhe der Garantien orientiert sich am Wert der zu lagernden Waren. Den höchsten Bedarf sieht der Bundesrat mit 380 Millionen Franken beim Mineralöl. Dahinter folgt die Ernährung mit 330 Millionen Franken.</p><p class="Standard_d">Ohne Bundesgarantien würde die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtlagerhaltung höhere Kapitalkosten generieren, schrieb der Bundesrat zur Vorlage. Tragen müssten diese die lagerpflichtigen Unternehmen, und das würde sich letztlich auf die Preise für Konsumenten und Konsumentinnen niederschlagen.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 28.02.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte einverstanden mit höheren Bundesgarantien für Pflichtlager</strong><br><strong>Die Bundesgarantien für Pflichtlager werden von 540 Millionen auf 750 Millionen Franken erhöht und auf zehn Jahre verlängert. Hintergrund ist der geplante Ausbau der Pflichtlager. Der Nationalrat hat als Zweitrat seine Zustimmung zum Vorhaben des Bundesrates gegeben.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 168 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Mittwoch den Verpflichtungskredit von 750 Millionen Franken gut. Die Vorlage ist damit parlamentarisch bereinigt.</p><p class="Standard_d">Der aktuelle Kredit läuft Ende 2024 aus. Da der Ständerat bereits im Dezember zugestimmt hat, können die aufgestockten Mittel ab 2025 und bis Ende 2034 eingesetzt werden.</p><p class="Standard_d">Der Grund für die höhere Limite liegt im möglichen Ausbau der Pflichtlager in den Bereichen Ernährung, Energie und Heilmittel. Die Lager sollen die Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern in Mangellagen sicherstellen. Verantwortlich dafür ist die Wirtschaft.</p><p class="Standard_d">Die Höhe der Garantien orientiert sich am Wert der zu lagernden Waren. Den höchsten Bedarf sieht der Bundesrat mit 380 Millionen Franken beim Mineralöl. Dahinter folgt die Ernährung mit 330 Millionen Franken.</p><p class="Standard_d">Ohne Bundesgarantien würde die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtlagerhaltung höhere Kapitalkosten generieren, schrieb der Bundesrat zur Vorlage. Tragen müssten diese die lagerpflichtigen Unternehmen, und das würde sich letztlich auf die Preise für Konsumenten und Konsumentinnen niederschlagen.</p><p class="Standard_d">Bis Ende 2024 will der Bundesrat abklären, was es genau braucht, um gegen Krisen gerüstet zu sein. Denn seine Pläne, künftig mehr Getreide und mehr Speiseöle einzulagern, stiessen in einer Vernehmlassung auf Kritik. Auch die 2019 zur Diskussion gestellte Abschaffung der Kaffee-Pflichtlager stiess auf Widerstand.</p>
- Updated
-
27.02.2025 08:50
Back to List