Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
Details
- ID
- 20230061
- Title
- Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
- Description
- Botschaft vom 6. September 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (Übergangsfinanzierung, Einwilligung und Zugriff auf Abfragedienste)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.09.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Elektronisches Patientendossier: Bundesrat überweist Botschaft zur Übergangsfinanzierung an das Parlament</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier (EPD) weiterentwickeln und dessen Verbreitung vorantreiben. Das erfordert eine umfassende Gesetzesrevision. Damit die Finanzierung des EPD bis zu deren Inkrafttreten sichergestellt werden kann, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 eine Übergangsfinanzierung beschlossen und die entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen. Diese Vorlage kann voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten.</strong></p><p class="Standard_d">Das elektronische Patientendossier ist ein wichtiges Instrument der Gesundheitsversorgung. Mit dem EPD besteht in der Schweiz erstmals eine einheitliche, vertrauenswürdige Plattform für den Austausch wichtiger Gesundheitsinformationen. Alle behandlungsrelevanten Informationen können an einem Ort digital abgelegt und jederzeit von Zugriffsberechtigten abgerufen werden. Das verbessert die Qualität und die Sicherheit der medizinischen Behandlung. Um den Nutzen für die Patientinnen und Patienten und für die Gesundheitsfachpersonen weiter zu erhöhen, will der Bundesrat das EPD schrittweise weiterentwickeln sowie verbessern und hat dazu Ende Juni 2023 die Vernehmlassung für eine umfassende Revision der gesetzlichen Grundlage des EPD eröffnet. Diese umfassende Gesetzesrevision wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um die Verbreitung des EPD aber schon vorher voranzutreiben, sieht der Bundesrat mit einer separaten Vorlage eine Übergangsfinanzierung für die Stammgemeinschaften, also die EPD-Anbieter, vor.<br><br>Übergangsfinanzierung wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft gesetzt<br>Für die Stammgemeinschaften ist die Zeit bis zur Umsetzung der umfassenden Revision finanziell eine kritische Phase. Der Bundesrat will sie daher mit befristeten Finanzhilfen vom Bund unterstützen und so die Verbreitung des EPD fördern. Der Bund kann pro eröffnetes EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen. Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden. Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen, richtet sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers. Die Stammgemeinschaften können diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten EPD beantragen. Für die Finanzhilfen des Bundes ist ein Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken vorgesehenen, unter Vorbehalt der Finanzsituation des Bundes. Die Vorlage geht nun zur Beratung ins Parlament, sodass sie voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten kann.<br><br>Sicherheit hat oberste Priorität<br>Datenschutz und Datensicherheit müssen beim EPD gewährleistet sein. Bereits heute gelten für das EPD die höchsten Sicherheitsstandards. Diese sind gesetzlich verankert und können daher auch rechtlich durchgesetzt werden. Der strenge Datenschutz und die Datensicherheit bleiben mit der Gesetzesrevision auf dem hohen Sicherheitsniveau garantiert.<br><br>Umfassende Revision in einem zweiten Schritt<br>Mit der im Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickten umfassenden Revision des Gesetzes sollen u.a. die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die Finanzierung des EPD geklärt werden. Künftig soll der Bund die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren. Die Kantone sollen den Bestand mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Hoheitsgebiet sicherstellen und die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb dieser Stammgemeinschaften übernehmen.<br><br>Der Entwurf zur umfassenden Gesetzesrevision sieht vor, dass für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet wird. Jede und jeder entscheidet anschliessend selbst, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben. Wer kein EPD will, kann beim Kanton Widerspruch gegen die Eröffnung einlegen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 6. September 2023 zur Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (Übergangsfinanzierung, Einwilligung und Zugriff auf Abfragedienste)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 27.02.2024 2 Abweichung 29.02.2024 1 Abweichung 05.03.2024 2 Abweichung 07.03.2024 1 Abweichung 12.03.2024 2 Abweichung 13.03.2024 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 14.03.2024 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 15.03.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 15.03.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über Finanzhilfen nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf 27.02.2024 2 Zustimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat öffnet für Schub bei E-Patientendossier die Bundeskasse</strong><br><strong>Der Nationalrat will für die breite Einführung von elektronischen Patientendossiers (EPD) Bundesgelder bereitstellen. Er hat am Donnerstag trotz vielfacher Kritik am EPD einer Vorlage des Bundesrats zur Übergangsfinanzierung der Dossier-Anbieter zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 133 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat zu Beginn der Beratungen einen Nichteintretensantrag von mehreren SVP-Nationalratsmitgliedern ab und befasste sich dann mit der Vorlage. Diese sieht eine zeitlich befristete Übergangsfinanzierung der Dossier-Anbieter vor und muss noch in den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Mit maximal 30 Millionen Franken Bundesgeldern soll die Verbreitung des E-Patientendossiers in der Bevölkerung schon vor der grossen Reform des Bundesgesetzes über das EPD gefördert werden. Dies, sofern sich die Kantone in mindestens demselben Umfang an den jährlichen Kosten der EPD-Anbieter beteiligen.</p><p class="Standard_d">Das elektronische Patientendossier ist eine digitale Sammlung wichtiger Informationen rund um die Gesundheit einer Person. Mit dem EPD verfolgt der Bund mehrere Ziele: Medizinische Behandlungen sollen besser werden, die Effizienz des Gesundheitssystems soll gesteigert und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten erhöht werden.</p><p class="Standard_d">Der Bund spricht im Gesetz von Hilfen an "Stammgemeinschaften". Damit sind EPD-Anbieter gemeint, welche sowohl Gesundheitsfachpersonen als auch Patienten die Eröffnung eines EPD ermöglichen, während "Gemeinschaften" nur Gesundheitsfachpersonen offen stehen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"EPD selber ein Patient"</p><p class="Standard_d">Das EPD so, wie es jetzt besehe, sei selber ein Patient: Das sagte Thomas de Courten (SVP/BL) zur Begründung seines Nichteintretensantrags. "Damit er nicht verdurstet, hängen wir ihm jetzt für 30 Millionen eine Salzlösung an". Er sei eigentlich ein Fan des EPD und der Digitalisierung des Gesundheitswesens.</p><p class="Standard_d">Doch in wichtigen Fragen, etwa der Rolle der Elektronischen ID (E-ID) beim EPD und bei Ausstiegsmöglichkeiten für Gegner, gebe es noch keine Einigung. "Wir sollten uns gut überlegen, ob wir 30 Millionen einfach verpulvern", so de Courten.</p><p class="Standard_d">Auch andere Nationalratsmitglieder äusserten Kritik und berichteten etwa von mühsamen Selbstversuchen bei der Eröffnung des Dossiers. Erst wenige zehntausend Personen in der Schweiz hätten ein EPD eröffnet. Mehrfach sagten Rednerinnen und Redner aber auch, das EPD sei vielversprechend und die Digitalisierung im Gesundheitswesen sei eine Notwendigkeit.</p><p class="Standard_d">In der Detailberatung beschloss der Nationalrat unter anderem, die Übergangsfinanzierung auf fünf Jahre zu begrenzen. Auch werden die Leistungserbringer dazu verpflichtet, sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anzuschliessen. Dies soll die Verbreitung des EPD rasch vorantreiben.</p><p class="Standard_d">Kommen Leistungserbringer dieser Pflicht nicht nach, sind Sanktionen vorgesehen. In Gesamtabstimmungen genehmigte der Nationalrat eine Revision des EPD-Gesetzes und einen Bundesbeschluss über Finanzhilfen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Inkrafttreten voraussichtlich Ende 2024</p><p class="Standard_d">Umfassend will der Bundesrat das EPD-Gesetz demnächst revidieren, weil er das elektronische Patientendossier wegen der beschriebenen Ziele weiterentwickeln will. Diese Revision des EPD-Gesetzes befindet sich derzeit in der Vernehmlassung und ist kürzlich von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren recht stark kritisiert, wenn auch nicht in Frage gestellt worden.</p><p class="Standard_d">Damit die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten dieser umfassenden Änderungen sichergestellt werden kann, beschloss der Bundesrat eine Übergangsfinanzierung. Sie ist es, welche der Nationalrat am Donnerstag als Erstrat beriet. Diese Vorlage kann voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 27.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament spricht Millionen für Durchbruch beim E-Patientendossier</strong><br><strong>Das Parlament will für die breite Einführung von elektronischen Patientendossiers (EPD) Bundesgelder bereitstellen. Der Ständerat hat als Zweitrat trotz vielfacher Kritik am Projekt einer Übergangsfinanzierung zugestimmt. Bei den Modalitäten gibt es Differenzen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die kleine Kammer am Dienstag einen Verpflichtungskredit im Umfang von 30 Millionen Franken für die Dauer von maximal fünf Jahren gut. Die Vorlage kann voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Dann kann der Bund kann pro eröffnetes EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen.</p><p class="Standard_d">Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden. Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen, richtet sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers. Die Stammgemeinschaften können diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten EPD beantragen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Grosse Reform braucht Zeit</p><p class="Standard_d">Auch die dazugehörige Teilrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier fand im Ständerat eine deutliche Mehrheit. Der Ständerat orientierte sich dabei weitgehend am Entwurf des Bundesrats und lehnte weitergehende Beschlüsse des Nationalrats ab, um die Vorlage nicht zu überladen.</p><p class="Standard_d">Die inhaltliche Diskussion zur künftigen Ausgestaltung des EPD müsse im Rahmen einer umfassenden Reform angegangen werden, so der Tenor. Eine solche hat der Bundesrat für Sommer 2024 angekündigt. Dabei soll unter anderem die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die Finanzierung des EPD geklärt werden.</p><p class="Standard_d">Mit Änderungen im Gesetz über das elektronische Patientendossier will der Bundesrat zudem erreichen, dass nicht nur stationäre Spital- und Pflegebetriebe mit dem elektronischen Dossier arbeiten, sondern auch ambulant tätige Gesundheitsfachleute. Auch plant er, dass künftig alle Grundversicherten gratis ein elektronisches Dossier erhalten, wenn sie eines wollen.</p><p class="Standard_d">Diese umfassende Gesetzesrevision wird laut dem Bundesrat mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um die Verbreitung des EPD aber schon vorher voranzutreiben, sieht der Bundesrat mit der separaten Vorlage eine Übergangsfinanzierung für die Stammgemeinschaften, also die EPD-Anbieter, vor.</p><p> </p><p class="Standard_d">Anschlusspflicht (noch) kein Thema</p><p class="Standard_d">Zunächst gelte es aber, das E-Patientendossier mit einer schlanken Übergangsfinanzierung voranzutreiben, sagte Kommissionspräsident Damian Müller (FDP/LU) im Ständerat. "Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen spielt die Schweiz bestenfalls im hinteren Mittelfeld mit."</p><p class="Standard_d">Anders als der Nationalrat lehnte es der Ständerat ab, vor der umfassenden Reform inhaltliche Änderungen am Projekt anzubringen. Beispielsweise will die kleine Kammer die Kantone nicht dazu zwingen, alle Stammgemeinschaften gleichermassen zu unterstützen. Dadurch wären die bereits getätigten Investitionen verschiedener Kantone zu wenig geschützt, so die Argumentation der Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Auch eine vom Nationalrat beschlossene Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer lehnte der Ständerat ab. Eine solche sei für das Funktionieren des EPD zwar zentral, müsse jedoch im Rahmen der umfassenden Revision des E-Patientendossiers angegangen werden.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Es braucht Druck"</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit sah dies anders. "Wenn wir wirklich vorwärtskommen möchten, muss das EPD obligatorisch werden", sagte Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG). Auch Peter Hegglin (Mitte/ZG) plädierte für "klare und verbindliche Aufträge". Die Verbreitung des EPD sei ernüchternd. "Es braucht Druck."</p><p class="Standard_d">Die Ostschweizer Gesundheitsdirektoren wollen das Projekt gar abbrechen, wie verschiedene Ständeratsmitglieder festhielten. "Es ist aber zu spät, den fahrenden Zug zu stoppen", gab Hannes Germann (SVP/SH) zu bedenken. Die Konstruktionsfehler müssten später angegangen werden.</p><p class="Standard_d">Mit dem EPD können alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem Ort übersichtlich abgelegt und jederzeit einfach und sicher abgerufen werden. Noch klemmt es aber bei der Umsetzung. Bisher wurden nur wenige elektronische Dossiers eröffnet.</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 29.02.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p class="Standard_d"> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 07.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Übergangsfinanzierung für E-Patientendossier steht noch nicht</strong><br><strong>Mit 30 Millionen Franken soll der Bund die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers übergangsweise finanzieren. Nach drei Beratungsrunden im Parlament gibt es aber noch immer Differenzen bei den Modalitäten.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hat am Dienstag ein drittes Mal für eine schlanke Übergangsgesetzgebung gestimmt. Die Vorlage geht nun in die Einigungskonferenz mit Mitgliedern der vorberatenden Kommissionen beider Räte.</p><p class="Standard_d">Lehnt ein Rat deren Vorschlag ab oder sagt in den Schlussabstimmungen vom Freitag Nein zur Vorlage, so ist diese vom Tisch. Beide Szenarien sind nicht ganz ausgeschlossen. In diesem Fall wäre keine Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier möglich.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Wir sind nicht euphorisch"</p><p class="Standard_d">Der Ständerat plädiert für Pragmatismus. Trotz berechtigter Kritik am Projekt gehe es vorderhand darum, eine vorübergehende Finanzierung sicherzustellen, ohne zusätzliche Bedingungen zu etablieren, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU).</p><p class="Standard_d">"Wir sind nicht euphorisch", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Mit dem befristeten Impulsprogramm könnten aber endlich mehr elektronische Patientendossiers eröffnet werden. Die Vorschläge für die grosse Reform hat der Bundesrat gegen Ende 2024 angekündigt. Sie dürfte erst in mehreren Jahren in Kraft treten.</p><p class="Standard_d">Mit dem Verpflichtungskredit im Umfang von 30 Millionen Franken könnte der Bund aber bereits ab nächstem Jahr die Anbieter von elektronischen Patientendossiers mit 30 Franken pro eröffnetem Dossier entschädigen. Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Nicht verkomplizieren</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will dagegen schon in der Übergangszeit verschiedene zusätzliche Bestimmungen gesetzlich verankern. So sollen innert drei Jahren alle Leistungserbringer, die jünger als sechzig Jahre alt sind, ein elektronisches Patientendossier anbieten müssen. Wer dagegen verstösst, dem drohen Sanktionen.</p><p class="Standard_d">Eine solche Anschlusspflicht erachten zwar auch viele Ständerätinnen und Ständeräte als zentral. Die Frage müsse jedoch im Rahmen der umfassenden Revision des elektronischen Patientendossiers angegangen werden, lautet der Tenor in der kleinen Kammer. Die Übergangsgesetzgebung zu verkomplizieren, sei nicht zielführend.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Übergangsfinanzierung für E-Patientendossier nimmt erste Hürde</strong><br><strong>Mit 30 Millionen Franken will das Parlament die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers übergangsweise finanzieren. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen in der entsprechenden Vorlage bereinigt. Ob die Vorlage am Freitag auch die letzte Hürde nimmt, ist allerdings ungewiss.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 93 zu 92 Stimmen bei 7 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Mittwochabend dem Antrag der Einigungskonferenz nur hauchdünn zu. SP, Mitte und GLP stimmten praktisch geschlossen dafür, SVP und FDP grossmehrheitlich dagegen. Die Grünen waren gespalten und enthielten sich teilweise der Stimme.</p><p class="Standard_d">Im Gremium mit Mitgliedern der vorberatenden Kommissionen beider Räte hatte sich zuvor die Variante des Ständerats durchgesetzt. Dieser hatte in den vorangegangenen drei Beratungsrunden stets für eine schlanke Übergangsgesetzgebung plädiert. Er verwies darauf, dass die grossen Fragen im Rahmen der umfassenden Reform der Gesetzgebung zum E-Patientendossier diskutiert werden müssten. Diese Vorlage will der Bundesrat bis Ende Jahr vorlegen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wollte ursprünglich schon in der Übergangszeit verschiedene Bedingungen - beispielsweise eine Anschlusspflicht für ambulante Leistungserbringer - gesetzlich verankern. Schliesslich verzichtete er aber darauf.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Ringen um Modalitäten</p><p class="Standard_d">Nimmt die Vorlage mit den Schlussabstimmungen am Freitag auch die letzte Hürde, kann der Bund mit 30 Millionen Franken die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers übergangsweise finanzieren. Das Ergebnis dürfte wiederum knapp ausfallen.</p><p class="Standard_d">Verabschieden die Räte die Vorlage, sollen voraussichtlich ab dem nächsten Jahr die Anbieter von elektronischen Patientendossiers - die sogenannten Stammgemeinschaften - mit 30 Franken pro eröffnetem Dossier entschädigt werden. Diese Finanzhilfen sind an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone gebunden.</p><p class="Standard_d">Mit der Übergangsfinanzierung soll die derzeit noch ungenügende Verbreitung und Nutzung des E-Patientendossiers in der kritischen Phase bis zum Inkrafttreten der geplanten umfassenden Revision vorangetrieben werden. Das war auch im Parlament unbestritten. Nach jeweils drei Beratungsrunden gab es zwischen den Räten aber Differenzen bei den Modalitäten.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wollte den Verpflichtungskredit ursprünglich an verschiedene Bedingungen knüpfen. Etwa hätten innert drei Jahren alle ambulanten Leistungserbringer, die jünger als sechzig Jahre alt sind - also beispielsweise Hausärzte -, ein elektronisches Patientendossier anbieten müssen. Wer dagegen verstossen hätte, dem hätten Sanktionen gedroht.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte für Pragmatismus plädiert. Trotz berechtigter Kritik am Projekt gehe es vorderhand darum, eine vorübergehende Finanzierung sicherzustellen, ohne zusätzliche Bedingungen zu etablieren, lautete der Tenor. Die Übergangsgesetzgebung zu verkomplizieren, sei nicht zielführend.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Umstrittener Nutzen des E-Patientendossiers</p><p class="Standard_d">Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider warnte im Nationalrat vor einem Scheitern der Vorlage. "Es würde dann praktischer Stillstand herrschen bis zum Inkrafttreten der umfassenden Reform, was frühestens 2028 der Fall ist." Das Vertrauen in das elektronische Patientendossier würde dadurch weiter schwinden.</p><p class="Standard_d">Mit dem elektronischen Patientendossier können alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem Ort übersichtlich abgelegt und jederzeit einfach und sicher abgerufen werden. Noch klemmt es aber bei der Umsetzung. Bisher wurden nur rund 40'000 elektronische Dossiers eröffnet.</p><p class="Standard_d">"Es kann nicht weitergehen wie heute", sagte auch Sarah Wyss (SP/BS) im Namen der zuständigen Nationalratskommission. Es brauche eine gute, ganzheitliche Reform. Ein Nein zur Übergangsfinanzierung wäre laut Wyss aber ein "falsches Signal".</p><p class="Standard_d">Anders sahen dies Vertreterinnen und Vertreter von SVP, FDP und Grünen. "Die Vorlage ist schlicht und einfach ein Murks", sagte Thomas de Courten (SVP/BL). Das E-Patientendossier sei "ein Patient auf der Intensivstation, der mit einer Finanzspritze am Leben erhalten werden soll".</p><p class="Standard_d">Laut Andri Silberschmidt (FDP/ZH) bringt das elektronische Patientendossier heute niemandem etwas. "Wir sollen diesen Frust nicht mitfinanzieren." Es brauche den Mut, einen Neustart zu wagen. Auch die Grünen sprachen von einer "Investition in ein nicht funktionierendes Produkt".</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 14.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz</p>
- Updated
- 27.02.2025 08:51