Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 18.3383
Details
- ID
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20230065
- Title
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Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 18.3383
- Description
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Bericht vom 15. September 2023 zur Abschreibung der Motion 18.3383 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.09.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Einführung eines Schweizer Trusts ist derzeit nicht mehrheitsfähig</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen. Es besteht derzeit kein ausreichender politischer Konsens für die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht. Insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung klar abgelehnt. Der Bundesrat verzichtet daher auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.</strong></p><p class="Standard_d">Der Trust ist ein flexibles Instrument, das ursprünglich aus dem angelsächsischen Recht stammt. Im familiären Kontext wird der Trust häufig zur Nachlassplanung und Übertragung von Vermögen über mehrere Generationen eingesetzt. Daneben werden Trusts im Wirtschaftsleben auch zur Erhaltung, Verwaltung oder Sicherung von Vermögen verwendet, zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen und Transaktionen. Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) im Jahr 2007 werden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt. So hat dieses Rechtsinstitut in der Praxis an Bedeutung gewonnen.</p><p class="Standard_d">Damit die Akteure in der Schweiz nicht auf ausländische Trusts ausweichen müssen, hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion 18.3383 beauftragt, im Obligationenrecht einen Schweizer Trust zu schaffen. Der Bundesrat hat daraufhin einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben. Die Ergebnisse der Vernehmlassung, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 zur Kenntnis genommen hat, machen jedoch deutlich, dass die Einführung eines Schweizer Trusts derzeit nicht mehrheitsfähig ist.</p><p> </p><p class="Standard_d">Mehrheit will keine steuerrechtlichen Regelungen für den Trust</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Besteuerung von Trusts gesetzlich zu regeln. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden kritisiert die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung indes und fordert primär die Weiterführung der bisherigen Praxis zur Besteuerung von Trusts.</p><p> </p><p class="Standard_d">Grosse Skepsis gegenüber einem Schweizer Trust</p><p class="Standard_d">Auch wenn überwiegend Einigkeit darüber besteht, dass in der Schweiz derzeit ein Instrument für die Vermögens- und Nachlassplanung fehlt, sind viele Vernehmlassungsteilnehmende der Meinung, dass der Trust nach Schweizer Recht kein geeignetes Rechtsinstitut darstellt. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung kommt der Bundesrat deshalb zum Schluss, dass die Einführung eines Schweizer Trusts derzeit keine Mehrheit findet. Bei dieser Ausgangslage verzichtet der Bundesrat auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt dem Parlament die Abschreibung der Motion.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Bericht vom 15. September 2023 zur Abschreibung der Motion 18.3383 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
12.12.2023 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
27.02.2024 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Familienunterhaltsstiftungen zulassen</strong><br><strong>Der Ständerat will das geltende Verbot von Familienunterhaltsstiftungen aufheben. Er hat am Dienstag gegen den Willen der Linken eine Motion aus der FDP mit 31 zu 12 Stimmen angenommen, die eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches verlangt.</strong></p><p class="Standard_d">Motionär Thierry Burkart (FDP/AG) kritisierte das Verbot, Unterhaltsstiftungen einzurichten, als "aus der Zeit gefallen". Die Schweiz habe kein taugliches Instrument, um einen Nachlass "dosiert" an die Nachkommen weitergeben zu können anstatt es "auf einen Schlag" an die Erbinnen und Erben auszuzahlen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Familienstiftungen gibt es schon</p><p class="Standard_d">Familienstiftungen dürften gemäss Zivilgesetzbuch keine Ausschüttungen zu Unterhaltszwecken vornehmen, begründete Burkart die Motion. Sie dürften nur in bestimmten Situationen, wie etwa Erziehung, Ausstattung und Unterstützung Leistungen erbringen. Heute werde deshalb auf ausländische Instrumente ausgewichen.</p><p class="Standard_d">Familienstiftungen gebe es schon und sie seien steuerlich schon geregelt, sagte Martin Schmid (FDP/GR) für die Kommissionsmehrheit. Nur ihr Zweck müsse angepasst werden. Details, etwa ob die Stiftungen abänderbar seien sollten oder zeitlich befristet, müssten aber noch diskutiert werden.</p><p class="Standard_d">Den Allermeisten stelle sich das Problem nicht, sondern nur den Reichsten, entgegnete Heidi Z'graggen (Mitte/UR). Der Finanzplatz Schweiz stehe unter Beobachtung verschiedener Staaten, gab sie zu bedenken. Es gebe zahlreiche offene Fragen, etwa ob es für Familienstiftungen ein eigenes Gesetz brauche.</p><p class="Standard_d">Gerade für KMU-Betriebe biete eine Familienstiftung die Möglichkeit, die Nachfolge zu regeln, widersprach Erich Ettlin (Mitte/OW). Ausländische Stiftungen würden ja hierzulande akzeptiert.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Stiftungsrecht müsste revidiert werden</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat ist zwar gegen die Motion, aber offen für das Anliegen. Die Zulassung von Familienstiftungen müsste mit einer globalen Revision des Stiftungsrechts umgesetzt werden, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. Auch bei der Besteuerung seien die Dinge nicht so einfach, wie die Befürworter sagten.</p><p class="Standard_d">In seinen Augen stellen sich bei der Umsetzung des Anliegens dieselben Fragen wie bei der Einführung des Schweizer Trusts. Eine Vernehmlassung hatte aufgezeigt, dass ein solcher Trust nicht mehrheitsfähig wäre, namentlich wegen der Besteuerung.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat wollte deshalb die vom Parlament gewünschte Vorlage zu einem Schweizer Trusts nicht ausarbeiten. Der Ständerat erklärte sich einverstanden, die Motion dazu abzuschreiben; der Nationalrat hat noch zu entscheiden.</p><p class="Standard_d">Die Motion für die Zulassung von Familienunterhaltsstiftungen geht ebenfalls an den Nationalrat. Der Bundesrat will in der grossen Kammer beantragen, die Motion in einen Prüfauftrag umzuwandeln.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 27.02.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will mehr Kompetenzen für Familienstiftungen</strong><br><strong>Die eidgenössischen Räte wollen den Familienstiftungen in der Schweiz mehr Kompetenzen geben. Diese sollen künftig auch der Nachlass- und Vermögensplanung dienen können.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 116 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Nationalrat am Dienstag einer entsprechenden Motion des Aargauer FDP-Ständerats Thierry Burkart zugestimmt. Sie geht nun zur Umsetzung an den Bundesrat, da auch der Ständerat bereits Ja sagte zum Vorstoss.</p><p class="Standard_d">Burkart argumentierte, heute dürften Familienstiftungen gemäss Zivilgesetzbuch nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, etwa zur Deckung von Bildungskosten von Familienmitgliedern.</p><p class="Standard_d">Viele Schweizer Familien wichen deshalb auf ausländische Stiftungen aus, wenn sie einen Nachlass "dosiert" an Nachkommen weitergeben wollten. Burkart verwies auf angelsächsische "Trusts" oder liechtensteinische Stiftungen. Es gelte, das "aus der Zeit gefallene" Schweizer Verbot von Unterhaltsstiftungen aufzuheben.</p><p class="Standard_d">Gegen die Motion stimmte mit Ausnahmen die Mitglieder der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d"><strong>Einführung von Trusts verworfen</strong></p><p class="Standard_d">Abgeschrieben hat der Nationalrat am Dienstag hingegen eine Vorlage zur Einführung von Trusts in die Schweizerische Rechtsordnung. Der Nationalrat war insofern einverstanden mit seiner vorberatenden Kommission, welche sagte, es sei besser, Schweizer Familienstiftungen mehr Kompetenzen zu geben als auf diese Finanzvehikel aus dem Ausland zu setzen.</p><p class="Standard_d">Familienstiftungen seien bereits im Schweizer Recht verankert. Entsprechend sei auch schon eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Stiftungen vorhanden. Die Rückmeldungen in der Vernehmlassung zum bundesrätlichen Entwurf zur Einführung von Trusts hatten gezeigt, dass die steuerlichen Aspekte der Vorlage umstritten waren.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bundesrat wollte zuerst prüfen</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat empfahl Abschreibung der Initiative zum Trust und empfahl ebenso die Ablehnung der Motion Burkart. Allerdings schrieb er, er stehe der Legalisierung von reinen Unterhaltsstiftungen zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich offen gegenüber.</p><p class="Standard_d">Dies könne jedoch nur im Rahmen einer umfassenden Revision des Stiftungsrechts vollzogen werden, da das Verbot von reinen Unterhaltsstiftungen nicht isoliert und ohne weitere Anpassungen aufgehoben werden könne. Der Bundesrat hätte deshalb zu diesem Thema einen Prüfungsauftrag, also ein Postulat, einer verbindlichen Motion vorgezogen.</p>
- Updated
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06.03.2025 14:50
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