Foltergütergesetz
Details
- ID
- 20230066
- Title
- Foltergütergesetz
- Description
- Botschaft vom 29. September 2023 zum Foltergütergesetz
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.09.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Foltergütergesetz</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der grenzüberschreitende Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden können, soll künftig strenger kontrolliert werden. Der Bundesrat hat am 29. September 2023 die Botschaft über das neue Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz) an das Parlament verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Mit dem Foltergütergesetz soll die Europaratsempfehlung vom 31. März 2021 zur Kontrolle von Gütern, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können, umgesetzt werden. Diese stützt sich weitgehend auf die von der EU im Jahr 2005 erlassene «Verordnung über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten» (EU-Anti-Folter-Verordnung).</p><p class="Standard_d">Mit dem neuen Gesetz sollen die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern, die ausser zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben, verboten werden. Auch die Bereitstellung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit solchen Gütern sowie deren Bewerbung soll verboten sein.</p><p class="Standard_d">Demgegenüber sollen Güter, die sowohl zur Folter aber auch zu anderen Zwecken verwendet werden können, bei der Ausfuhr aus der Schweiz neu einer Bewilligungspflicht unterstellt werden. Eine Bewilligungspflicht ist auch für die Erbringung von technischer Hilfe oder von Vermittlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Schliesslich soll die bestehende Kontrolle des Exports von Arzneimitteln, die für die Hinrichtung von Menschen verwendet werden können, aus dem Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) herausgelöst und ins neue Gesetz überführt werden. Neu sollen auch die Erbringung von technischer Hilfe oder Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit besagten Arzneimitteln einer Bewilligungspflicht unterstellt sein.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. September 2023 zum Foltergütergesetz
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz, FGG)
- Resolutions
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Date Council Text 13.06.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 03.12.2024 2 Abweichung 12.12.2024 1 Abweichung 03.03.2025 2 Abweichung 12.03.2025 1 Zustimmung 21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat stimmt dem neuen Schweizer Anti-Folter-Gesetz zu</strong><br><strong>Für den Nationalrat braucht die Schweiz ein eigens für ein Verbot von Foltermaterialien erstelltes Gesetz. Er hat am Donnerstag den vom Bundesrat im vergangenen September vorgestellten Entwurf für ein Foltergütergesetz mit kleineren Ergänzungen gutgeheissen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit dem Gesetz will der Bundesrat die Ein-, Durch- und Ausfuhr von sogenannten "primären Foltergütern" verbieten. Auch die Vermittlung und das Werben für solche Materialien soll untersagt werden.</p><p class="Standard_d">Mit primären Foltergütern sind Objekte gemeint, welche keine andere praktische Verwendung haben, als für Folter, folterähnliche Behandlungen oder für die Vollstreckung der Todesstrafe zu dienen.</p><p class="Standard_d">Die Ausfuhr und die Vermittlung von Waren, die der Folter, aber auch anderen Zwecke dienen können, will der Bundesrat einer Bewilligungspflicht unterstellen. Das sind sogenannte sekundäre Foltergüter.</p><p class="Standard_d">Die Durchfuhr solcher Güter soll verboten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie der Folter, folterähnlicher Behandlungen oder zur Vollstreckung der Todesstrafe dienen. Im Nationalrat wurde gesagt, bei ihnen handle es sich beispielsweise um gewisse Waffen.</p><p class="Standard_d">Schliesslich fallen unter das neue Gesetz auch Arzneimittel, von denen davon auszugehen ist, dass sie für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind. Aus dem eidgenössischen Heilmittelgesetz soll der Passus, der ihnen dort gewidmet war, gestrichen werden.</p><p class="Standard_d">Nicht präzis genug waren dem Nationalrat Bestimmungen zum Datenschutz und zur Amtshilfe. Er hat dazu dem Bundesratsentwurf einige Bestimmungen hinzugefügt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Grundlage: EU-Verordnung</p><p class="Standard_d">Keine Chance hatte eine SVP-Minderheit, die nicht auf das Gesetz eintreten wollte. Ihr Sprecher Manfred Bühler (SVP/BE) sagte, diese Minderheit halte die geltenden Gesetze für ausreichend.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit des Nationalrats hielt dem entgegen, es bestehe die Gefahr, dass die Schweiz in Sachen Foltermaterialien zur Insel in Europa werde. Die Schweiz riskiere, ihren Ruf zu schädigen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will nämlich mit der Vorlage die Empfehlung des Europarates zur Kontrolle von Gütern umsetzen, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf stützt sich auf die EU-Anti-Folter-Verordnung.</p><p class="Standard_d">In der Schlussabstimmung passierte das Gesetz mit 129 Ja- zu 59 Nein-Stimmen aus der SVP-Fraktion und vier Enthaltungen. Es geht nun in den Ständerat.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Alle Minderheitsanträge abgelehnt</p><p class="Standard_d">Die Vorlage umfasst auch Änderungen in anderen Gesetzen - ausser im Heilmittelgesetz etwa auch im Kriegsmaterialgesetz. Alle Anträge von Minderheiten der vorberatenden Rechtskommission des Nationalrats wurden abgelehnt. Es gab Anträge zur Erweiterung des Gesetzes von Links-Grün und solche zur Beschränkung von Rechts.</p><p class="Standard_d"> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 03.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat unterstützt neues Foltergütergesetz mit einer Änderung</strong><br><strong>Der Ständerat will die Handhabung mit Medikamenten, die für den Vollzug der Todesstrafe angewendet werden können, nicht im neuen Foltergütergesetz regeln, sondern im bestehenden Heilmittelgesetz belassen. Die kleine Kammer hat das neue Foltergütergesetz mit einer Änderung an den Nationalrat zurückgeschickt.</strong></p><p class="Standard_d">Mit dem Gesetz will der Bundesrat die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter verwendet werden können, verbieten, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Ständerat sagte. Dabei werden zwischen primären und sekundären Foltergüter sowie Medikamente, die zur Vollstreckung von Todesstrafen verwendet werden können, unterschieden.</p><p class="Standard_d">Unter primären Foltergütern sind Güter zu verstehen, die ausser zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben. Sekundäre Foltergüter haben noch eine weitere praktische Verwendung.</p><p class="Standard_d">Mit dem Gesetz soll eine Empfehlung des Europarats umgesetzt werden. Für die Erarbeitung des Textes orientierte sich der Bundesrat an der EU-Foltergüterverordnung.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine materiellen Differenzen</p><p class="Standard_d">Gemäss Matthias Michel (FDP/ZG), Sprecher der Mehrheit der zuständigen Kommission, gibt es materiell keine Differenzen zwischen Ständerat und Bundesrat. Der Unterschied liege darin, dass das neue Gesetz keine Bestimmungen zu den Medikamenten beinhalten müsste. Der Umgang mit diesen sei bereits im Heilmittelgesetz geregelt.</p><p class="Standard_d">Carlo Sommaruga (SP/GE) sagte namens der Minderheit, dass es zu keinen Doppelspurigkeiten zwischen dem Heilmittel- und dem Foltergütergesetz kommen würde, denn ersteres würde dementsprechend angepasst werden. Zudem würde es dem neuen Gesetz mehr Kohärenz geben, wenn es auch Medikamente, welche zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können, beinhalten würde.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat und der Nationalrat waren der Meinung der Minderheit. Der Ständerat entschied jedoch mit 30 zu 15 Stimmen, der Mehrheit zu folgen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit grosser Mehrheit an.</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 03.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Neues Schweizer Foltergütergesetz vom Parlament bereinigt</strong><br><strong>Das neue Schweizer Foltergütergesetz ist bereit für die Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte am Ende der laufenden Frühjahrssession. National- und Ständerat haben die letzte Differenz ausgeräumt.</strong></p><p class="Standard_d">Am Mittwoch übernahm der Nationalrat die Position des Ständerats und kippte die Gesetzesartikel zu bestimmten Medikamenten aus dem Foltergütergesetz. Es geht um Medikamente, welche für den Vollzug der Todesstrafe angewendet werden können.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat beharrte zweimal auf seiner Meinung, der Umgang mit solchen Medikamenten sei schon im Heilmittelgesetz geregelt. Das neue Gesetz müsse diese Bestimmungen nicht aufweisen. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit war am Mittwoch im Nationalrat gleicher Meinung. Die links-grüne Minderheit fand hingegen, mit einer Trennung der Bestimmungen drohten Schlupflöcher.</p><p class="Standard_d">Dazu sagte der Berichterstatter der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats, das Heilmittelgesetz stelle eine genügende Rechtsgrundlage für die Medikamente dar, um welche es gehe. Eine Anpassung der Verordnung werde aber nötig sein, so Beat Flach (GLP/AG).</p>
- Updated
- 02.04.2025 11:10