Erwerbsersatzgesetz (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung). Änderung

Details

ID
20230067
Title
Erwerbsersatzgesetz (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung). Änderung
Description
Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.09.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die EO für Dienstleistende wird digitalisiert</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» sollen ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen können. Der Ersatz des heutigen Ablaufs mit Papierformularen wird insbesondere die Dienstleistenden, ihre Arbeitgebenden und die EO-Durchführungsstellen entlasten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Botschaft zu den dafür notwendigen Gesetzesanpassungen verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Die Dienstorganisationen werden die geleisteten Diensttage künftig in einem automatisierten Verfahren auf digitalem, standardisiertem Weg an ein Informationssystem bei der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule (ZAS) melden. Die für die Berechnung der Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) notwendigen Daten, die bereits in anderen Datenbanken vorhanden sind, werden über digitale Schnittstellen abgerufen. Die dienstleistende Person wird aufgefordert, über ein Online-Portal ihre persönlichen Informationen zu ergänzen und den Antrag für EO-Leistungen online freizugeben. Danach holt die zuständige AHV-Ausgleichskasse die Lohndaten bei den jeweiligen Arbeitgebenden ein. Es ist vorgesehen, das System 2026 in Betrieb zu nehmen.</p><p class="Standard_d">Administrative und finanzielle Entlastung der Beteiligten, rascheres Verfahren</p><p class="Standard_d">Dieser digitalisierte Ablauf ersetzt den heutigen Prozess mit Papierformularen, der aufwändig und störungsanfällig ist. Die Dienstleistenden und ihre Arbeitgebenden werden mit dem digitalen System administrativ entlastet. Auch bei den Ausgleichskassen wird die Verringerung des Bearbeitungsaufwands zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen, die im Wesentlichen durch Beiträge der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden finanziert werden. Das digitale System wird die Datenqualität verbessern und die Dauer bis zur Auszahlung der EO-Entschädigungen verkürzen.</p><p class="Standard_d">Im Vernehmlassungsverfahren stiessen die Digitalisierung in der EO wie auch die dafür notwendigen gesetzlichen Anpassungen durchwegs auf Zustimmung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbsersatzgesetz, EOG) (Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.03.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
    29.05.2024 2 Zustimmung
    14.06.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.06.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 07.03.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat sagt Ja zu Digitalisierung der Erwerbsersatzanmeldungen</strong><br><strong>Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen digital einreichen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen genehmigt.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will mit dem Ersatz der heutigen Papierformulare Dienstleistende und ihre Arbeitgeber sowie die Erwerbsersatzordnung-Durchführungsstellen administrativ entlasten.</p><p class="Standard_d">Bei den Ausgleichskassen werde der Systemwechsel ebenfalls zu geringerem Aufwand führen, schrieb die Landesregierung bei der Vorstellung der Gesetzesrevision. Auch soll die Datenqualität verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Erwerbsersatz-Taggelder verkürzt werden.</p><p class="Standard_d">Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert den Verdienstausfall während der Dienstleistung in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst sowie während der Ausbildungen von "Jugend und Sport" und in Jungschützenleiterkursen. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Kurse werden von der Gesetzesänderung erfasst.</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat gab das Geschäft nur wenig zu reden und wurde gegen die Stimmen der SVP-Fraktion angenommen. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission um Diana Gutjahr (SVP/TG) zweifelte am Effizienzgewinn durch Digitalisierung und am Spareffekt, scheiterte aber mit einem Nichteintretensantrag. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, die Einführung des Systems zur Erfassung der digital eingereichten Anmeldungen koste einmalig vier bis fünf Millionen Franken. Dazu kämen 0,2 Millionen Franken Betriebskosten pro Jahr. Demgegenüber sparten Arbeitgeber pro Jahr 4,5 Millionen und Ausgleichskassen 2,1 Millionen Franken pro Jahr.</p><p class="Standard_d">Laut Parlamentsunterlagen werden in der Schweiz pro Jahr rund 590'000 Anmeldeformulare bearbeitet - rund 330'000 betreffen die Armee. 691 Millionen Franken wurden im Jahr 2022 gemäss EO an insgesamt rund 200'000 Personen ausbezahlt.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 29.05.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament gibt grünes Licht für Digitalisierung des Erwerbsersatzes</strong><br><strong>Armeeangehörige sowie Zivilschutz- und Zivildienstleistende sollen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen ab 2026 digital einreichen können. Nach dem Nationalrat genehmigte am Mittwoch der Ständerat die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen einstimmig.</strong></p><p class="Standard_d">Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hatte beantragt, dem Nationalratsbeschluss aus der Frühlingssession zu folgen. "Der Bürokratieaufwand sinkt massiv", sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU).</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will mit dem Ersatz der heutigen Papierformulare Dienstleistende und ihre Arbeitgeber sowie die Stellen für die Durchführung der Erwerbsersatzordnung (EO) administrativ entlasten. Auch soll die Datenqualität verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Erwerbsersatzgelder verkürzt werden.</p><p class="Standard_d">Dies dürfte zu erheblichen Einsparungen bei Arbeitgebern und bei kantonalen Ausgleichskassen führen. Der Bundesrat rechnet mit einmaligen Kosten von vier bis fünf Millionen Franken für die Einführung des Systems zur Erfassung der Anmeldungen.</p><p class="Standard_d">Hinzu kämen 0,2 Millionen Franken Betriebskosten pro Jahr. Demgegenüber sparten Arbeitgeber 4,5 Millionen und Ausgleichskassen 2,1 Millionen Franken pro Jahr, rechnete Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vor.</p><p class="Standard_d">Die EO kompensiert den Verdienstausfall während der Dienstleistung in der Armee, im Zivilschutz oder im Zivildienst sowie während der Ausbildungen von "Jugend und Sport" und in Jungschützenleiterkursen. Laut Parlamentsunterlagen werden in der Schweiz pro Jahr rund 590'000 Anmeldeformulare bearbeitet - rund 330'000 betreffen die Armee.</p><p>&nbsp;</p>
Updated
15.05.2025 14:16

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