Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise

Details

ID
20230073
Title
Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise
Description
Botschaft vom 22. November 2023 zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise
InitialSituation
<p><strong>Die Räte haben am 20. Dezember 2024 das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Mit der neuen kostenlosen und freiwilligen elektronischen Identität (E-ID) sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen können. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden und den grösstmöglichen Schutz der Personendaten gewährleisten. Weiter ist vorgesehen, dass Inhaberinnen und Inhaber die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben. Die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Vertrauensinfrastruktur soll auch von anderen Behörden und von Privaten genutzt werden können, die elektronische Nachweise ausstellen und verifizieren möchten. Gegen das neue Gesetz haben unter anderem das Komitee E-ID-Gesetz Nein, die Freunde der Verfassung, Mass-Voll und die Piratenpartei erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Vorlage wird daher dem Volk am 28. September 2025 zur Abstimmung unterbreitet.&nbsp;</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ausgangslage</strong></p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Der Bund soll, für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. So stellt er die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern können. Die App soll auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkung zugänglich sein. Der Support für die Nutzerinnen und Nutzer wird vom Bund erbracht.</p><p>Der Bundesrat schlägt mit seinem Entwurf weiter vor, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht (Ökosystem). So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können. Damit schafft der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz.</p><p>Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E‑ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers (dezentrale Datenspeicherung) gewährleistet werden. Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt, als im konkreten Fall notwendig.</p><p>Um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, ist das Gesetz technologieneutral formuliert. Schliesslich soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die E-ID künftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden könnte.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. November 2023 zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.09.2024 2 Abweichung
    02.12.2024 1 Abweichung
    10.12.2024 2 Zustimmung
    20.12.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.12.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
    12.09.2024 2 Zustimmung
Proceedings
<p>Der <strong>Nationalrat</strong> behandelte die E-ID-Vorlage erstmals in der Frühjahrssession 2024. Es wurden keine Minderheits- oder Einzelanträge gestellt, sodass die grosse Kammer allen Anträgen der Kommission oppositionslos zustimmte.</p><p>Die Kommission beantragte u. a., die Architektur zu erweitern, um ein anonymes Ausweisen zu gewährleisten und beispielsweise einen anonymen Online-Altersnachweis zu ermöglichen. Zudem stellte die Kommission den Antrag, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht wird und das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) Offenlegungsrichtlinien veröffentlicht sowie Sicherheitstests durchführt. Um den Schutz von Personendaten weiter zu erhöhen, beantragte die Kommission ausserdem, dass die E-ID unverzüglich widerrufen wird, wenn die Sicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet werden kann.&nbsp;</p><p>Nach einer kurzen Debatte nahm der Nationalrat die überarbeitete Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 175 zu 24 Stimmen bei einer Enthaltung an. Die Nein-Stimmen kamen von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Grundsätzlich war man sich einig, dass die neue Vorlage deutlich besser ist als die frühere.</p><p>Der <strong>Ständerat</strong> beriet die Vorlage während der Herbstsession 2024. Es gab einen Einzelantrag - mit dem die von der Verwaltung nach der Kommissionssitzung eingebrachten Änderungsvorschläge berücksichtig wurden - sowie Anträge einer Kommissionsminderheit Schwander (V, SZ). Die Anträge der Kommissionsmehrheit und der Einzelantrag wurden angenommen, die Anträge der Kommissionsminderheit hingegen abgelehnt.&nbsp;</p><p>Die Kommissionsmehrheit sprach sich dafür aus, die vom Nationalrat beschlossenen Änderungen mehrheitlich zu übernehmen. Zudem beantragte sie, dass der Gesichtsbildabgleich bei der Erstellung einer E-ID vor Ort auch maschinell erfolgen kann und dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden darf, wenn dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter gefährdet würden. Weiter beantragte sie, dass öffentliche Stellen die E-ID in jedem Fall als Identifizierungsmöglichkeit und somit als Alternative zu analogen Ausweisen annehmen. Darüber hinaus hatte sich die Kommission auch mit der Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID befasst und legte dabei grossen Wert auf die Datensicherheit. Unmittelbar nach der Einführung der E-ID soll deren Aufbewahrung entsprechend ausschliesslich in einer eigens konzipierten «Bundes-Wallet»-Anwendung erfolgen. Dennoch soll in Zukunft, so der Antrag der Kommission, auch private Anbieterinnen und Anbieter einer «Wallet»-Anwendung für die Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID zugelassen werden – allerdings nur, wenn sie strenge, vom Bundesrat erlassene Vorschriften erfüllen.</p><p>Die Kommissionsminderheit Schwander stellte aus Gründen der Sicherheit u. a. den Antrag, dass Personen physisch ins Passbüro gehen müssen, um die E-ID zu beantragen.&nbsp;Dieser Antrag wurde mit 35 zu 7 Stimmen abgelehnt.&nbsp;</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte die kleine Kammer der Vorlage mit 44 zu einer Stimme zu.</p><p>Die Differenzbereinigung erfolgte in der Wintersession 2024. Die <strong>nationalrätliche</strong> Kommission stellte ihrem Rat grossmehrheitlich den Antrag dem Ständerat zu folgen. Sie beantragte jedoch, die vom Ständerat vorgenommenen Änderungen bezüglich des Quellcodes dahingehend anzupassen, dass der Quellcode nicht veröffentlicht werden darf, solange Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dagegensprechen. Die Bundesverwaltung sollte demnach regelmässig prüfen, ob die Gründe für eine Nichtveröffentlichung des Quellcodes weiterhin bestehen.</p><p>Um noch mehr Flexibilität und Raum für Innovationen zu schaffen, stellte die nationalrätliche Kommission zudem den Antrag, dass die E-ID nicht nur in die Bundes-Wallet, sondern auch in andere Wallets ausgestellt werden kann, sofern eine Bindung an die Inhaberin bzw. den Inhaber sichergestellt werden kann. Damit wird eine freie Wahl der Wallet ermöglicht.&nbsp;</p><p>Die grosse Kammer folgte oppositionslos den Anträgen ihrer Kommission.&nbsp;</p><p>In der Folge stimmte der <strong>Ständerat</strong> allen Änderungen des Nationalrates zu. Zwar stellte die Minderheit Schwander noch den Antrag, an der ersten Fassung des Ständerats festzuhalten. Sie äusserte die Befürchtung, dass die Lösung des Nationalrates genau in die Richtung gehe, die das Volk aus Sicherheitsgründen 2021 abgelehnt habe – nämlich, dass Private das Angebot machen können. Der Kommissionssprecher entgegnete jedoch, dass bei der früheren Vorlage Private die E-ID ausgestellt hätten, während dies bei der aktuellen Vorlage durch das Fedpol erfolge, das auch die Identitätsprüfung durchführe. Einzig das Wallet, „also sozusagen der Tresor, in dem Sie Ihre E-ID zu Hause aufbewahren”, solle gemäss der Version des Nationalrates auch durch Private zur Verfügung gestellt werden. Der Minderheitsantrag wurde mit 26 zu 14 Stimmen abgelehnt.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 170 zu 25 Stimmen bei einer Enthaltung und im Ständerat mit 43 zu einer Stimme angenommen. Die Nein-Stimmen kamen erneut von Mitgliedern der SVP-Fraktion.</p><p>&nbsp;</p><p>(Quellen: Medienmitteilung des Bundesrates und der Kommissionen sowie Amtliches Bulletin)</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 28. September 2025 mit 50,39% Ja-Stimmen gutgeheissen.</strong></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Neue Vorlage zu elektronischer ID kommt im Nationalrat gut an</strong><br><strong>Der Nationalrat hat der neuen Vorlage des Bundesrats zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz (E-ID) sehr deutlich zugestimmt. Drei Jahre nach dem Scheitern einer ersten Vorlage scheint damit möglich, dass die E-ID im Jahr 2026 eingeführt wird.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer stimmte dem Gesetzesentwurf am Donnerstag mit 175 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Der Rat bewilligte auch insgesamt rund hundert Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen Systeme. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat lautete der Tenor, die neue Vorlage sei viel besser als die frühere. Das Bundesamt für Justiz habe die richtigen Schlüsse aus der Niederlage von 2021 gezogen. Gut sei auch, dass die damaligen Gegner der Vorlage in die Erarbeitung der neuen Vorlage einbezogen worden seien.</p><p class="Standard_d">Die Rede war unter anderem von einer "ausgereiften Vorlage" (Maya Bally, AG, im Namen der Mitte-Fraktion), "wesentlichen Verbesserung" (Min Li Marti, ZH, SP-Fraktion) und "sehr guten Vorlage" (Sibel Arslan, BS, Grünen-Fraktion).</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">E-ID: Gratis und freiwillig</p><p class="Standard_d">2021 scheiterte ein erstes E-ID-Gesetz klar an der Urne, nachdem das Referendum dagegen ergriffen worden war. Sicherheitsbedenken gaben laut Abstimmungs-Nachbefragungen den Ausschlag für das Nein des Volks. Damals wollte der Bundesrat noch Privaten die Herausgabe der E-ID überlassen.</p><p class="Standard_d">Das neue E-ID-Gesetz sei grundlegend neu konzipiert worden, sagte nun Justizminister Beat Jans im Nationalrat. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation werde gemäss der neuen Vorlage die Vertrauensinfrastruktur bereitstellen, die für die E-ID benötigt wird. Das Bundesamt für Polizei werde für die Ausstellung der E-ID verantwortlich.</p><p class="Standard_d">Der dezentralen Datenspeicherung sei bei der Konzeption grosses Gewicht beigemessen worden, sagte Jans weiter: Die persönlichen Daten würden auf dem Mobiltelefon der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer gespeichert. Dort seien sie mehrfach geschützt. Regelmässige Prüfungen des Systems, auch durch Externe, seien vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Die E-ID werde kostenlos und und freiwillig sein - die heutigen Identitätskarten oder Pässe würden dadurch nicht ersetzt. Auch Personen mit Beeinträchtigungen könnten sie benutzen. Geplant ist, dass die E-ID online, aber auch im Passbüro erhältlich ist.</p><p class="Standard_d">"Ziel ist, dass wir uns ab 2026 sicher und einfach in der virtuellen Welt ausweisen können", sagte Jans. Das werde allen das Leben erleichtern und Zeit sparen. Ein konkreter Anwendungsfall ist laut Parlamentsunterlagen etwa die elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs oder der Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Laden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Grundlage für digitale Transformation</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will weiter, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht. So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge und Diplome künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können.</p><p class="Standard_d">Damit schaffe der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz, schrieb der Bundesrat im November 2023 bei der Vorstellung seiner Vorlage.</p><p class="Standard_d">Wer eine E-ID möchte, wird nach diesen Angaben des Bundesrats eine App auf dem Smartphone herunterladen und ein von der Schweiz ausgestelltes Ausweisdokument per Kamera scannen müssen. Dann gilt es, ein Selfie hochzuladen. Das Bundesamt für Polizei muss danach die Authentizität der Angaben prüfen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mehreren Änderungen zugestimmt</p><p class="Standard_d">Diskussionslos stimmte der Nationalrat nach dem Eintreten mehreren Änderungsanträgen der Kommission zu. Es geht um Änderungen, mit denen die Kommission nach eigenen Angaben den Schutz von Personendaten weiter erhöhen und die Rolle des Bundes hervorheben will. Die Detaildebatte der Vorlage war damit im Nu vorüber.</p><p class="Standard_d">Konkret verlangt die Kommission etwa eine Erweiterung der E-ID-Architektur, um ein anonymes Ausweisen zu gewährleisten, beispielsweise um einen anonymen Online-Altersnachweis zu ermöglichen.</p><p class="Standard_d">Sie möchte zudem, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht wird und der Bund Offenlegungsrichtlinien veröffentlicht.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament ist sich über Ausgestaltung der E-ID im Grundsatz einig</strong><br><strong>Der neue Anlauf zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises ist auf gutem Weg. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat den gesetzlichen Grundlagen zugestimmt. Differenzen gibt es noch bei einzelnen Datenschutz- und Cybersicherheitsfragen.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer stimmte dem Bundesgesetz und dem Kreditbeschluss für eine E-ID in der Gesamtabstimmung deutlich zu - mit 43 zu 1 Stimmen respektive 44 zu 1 Stimmen. Der Nationalrat hatte die Vorlage im Frühjahr ebenfalls deutlich angenommen.</p><p class="Standard_d">Die staatliche E-ID ist der zweite Anlauf für die Einführung der elektronischen Identität. Sie soll 2026 eingeführt werden. Der erste Versuch - eine privatwirtschaftliche Lösung - wurde 2021 an der Urne abgelehnt. Sicherheitsbedenken gaben gemäss Abstimmungs-Nachbefragungen den Ausschlag für das Nein. "Es sind die richtigen Lehren daraus gezogen worden", sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG) im Ständerat.</p><p class="Standard_d">Wie im Nationalrat gab es auch im Ständerat nur vereinzelte kritische Stimmen zur Vorlage. Pirmin Schwander (SVP/SZ) warnte vor möglichen Datenabflüssen. "Die Sicherheitsbestimmungen sind nicht vertrauenswürdig genug." Die geplanten Verfahren führten zur "massenhaften Speicherung von biometrischen Daten".</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Strengere Sicherheitsbestimmungen</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit zeigte sich aber überzeugt, dass der Bundesrat mit der neuen Vorlage ein sehr solides Fundament geschaffen habe. "Wir erfüllen alle Anforderungen des Parlaments und stellen den Datenschutz in den Vordergrund", sagte Justizminister Beat Jans.</p><p class="Standard_d">Gerungen wird noch um die Details. Unter anderem sprach sich der Ständerat auf Antrag seiner Rechtskommission (RK-S) dafür aus, dass der Gesichtsbildabgleich bei der Erstellung einer E-ID vor Ort auch maschinell erfolgen können soll. Zudem soll der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter gefährdet würden.</p><p class="Standard_d">Weiter sollen öffentliche Stellen die E-ID in jedem Fall als Identifizierungsmöglichkeit und somit als Alternative zu analogen Ausweisen annehmen. Darüber hinaus legt der Ständerat grossen Wert auf die Datensicherheit bei der Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID und passte die diesbezüglichen Bestimmungen in der Vorlage an.</p><p class="Standard_d">Unmittelbar nach der Einführung der E-ID soll deren Aufbewahrung entsprechend ausschliesslich in einer eigens konzipierten "Bundes-Wallet"-Anwendung erfolgen. Dennoch möchte es der Ständerat grundsätzlich ermöglichen, dass in Zukunft auch private Anbieterinnen und Anbieter einer "Wallet"-Anwendung für die Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID zugelassen werden - allerdings nur, insofern sie strikte vom Bundesrat erlassene Vorschriften erfüllen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kostenlos und freiwillig</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht zur Bereinigung der Differenzen zurück an den Nationalrat. Bereits einig sind sich die Räte beim Kreditbeschluss im Umfang von insgesamt rund hundert Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen E-ID-Systeme.</p><p class="Standard_d">Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) soll gemäss der neuen Vorlage die Vertrauensinfrastruktur bereitstellen, die für die E-ID benötigt wird. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) soll für die Ausstellung der E-ID verantwortlich sein.</p><p class="Standard_d">Die persönlichen Daten sollen nur auf dem Mobiltelefon der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer gespeichert werden. Regelmässige Prüfungen des Systems, auch durch Externe, sind vorgesehen. Die E-ID soll kostenlos und freiwillig sein - die heutigen Identitätskarten oder Pässe werden dadurch nicht ersetzt. Geplant ist, dass die E-ID online, aber auch im Passbüro erhältlich ist.</p><p class="Standard_d">"Ziel ist, dass wir uns ab 2026 sicher und einfach in der virtuellen Welt ausweisen können", sagte Jans. Das werde allen das Leben erleichtern und Zeit sparen. Ein konkreter Anwendungsfall ist gemäss Parlamentsunterlagen etwa die elektronische Bestellung eines Strafregisterauszugs oder der Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Laden.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 02.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
Updated
30.09.2025 14:43

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