Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE). Bundesgesetz
Details
- ID
- 20230083
- Title
- Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE). Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 29. November 2023 zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Energie: Bundesrat will Transparenz und Aufsicht im Energiegrosshandel verstärken</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten verabschiedet. Das neue Gesetz verpflichtet die Marktteilnehmer, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Zudem enthält es ein Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. Es dient dazu, mehr Transparenz zu schaffen, die Aufsicht zu stärken und das Vertrauen in die Integrität dieser Märkte zu festigen.</strong></p><p class="Standard_d">Das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz auf den Energiegrosshandelsmärkten (BATE) soll das dringliche Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen ablösen. Dieses wurde notwendig, nachdem es auf den europäischen Energiemärkten seit Ende 2021 zu hohen Preisausschlägen gekommen ist. Es ermöglicht systemkritischen Schweizer Stromunternehmen, Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zu beziehen. Das dringliche Gesetz ist auf Ende 2026 befristet.</p><p class="Standard_d">Das neue Gesetz richtet sich in erster Linie die Teilnehmer am Schweizer Markt. Betroffen sind Unternehmen, die im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft und der Betreiber des Gastransportnetzes sowie sehr grosse Endverbraucher. Ihnen wird eine Reihe von Pflichten auferlegt: Sie müssen sich bei der Aufsichtsbehörde ElCom registrieren lassen, der ElCom die für die Marktaufsicht notwendigen Informationen über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu schweizerischen Energiegrosshandelsprodukten übermitteln und ihre Insiderinformationen veröffentlichen.</p><p class="Standard_d">Aufgrund dieser Daten kann die ElCom die Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der Unternehmen besser beurteilen und ihre Aufsichtsaufgaben wirksam erfüllen. Die neuen Regelungen lehnen sich stark an die geltenden Regelungen der EU an. Es sind Transparenzvorgaben, die von Schweizer Energieunternehmen im europäischen Handel bereits heute gegenüber den europäischen Behörden erfüllt werden müssen.</p><p class="Standard_d">Zur Ablösung des dringlichen Gesetzes ist eine weitere Vorlage in Vorbereitung. Sie soll organisatorische Aufgaben im Bereich Risikomanagement, die Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen sowie das Business Continuity Management regeln.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. November 2023 zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)
- Resolutions
-
Date Council Text 12.06.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 05.12.2024 2 Abweichung 06.03.2025 1 Abweichung 11.03.2025 2 Zustimmung 21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Strommarkt strenger kontrollieren</strong><br><strong>Der Nationalrat will den Strommarkt strenger kontrollieren. Er hat dazu das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten am Mittwoch einstimmig angenommen. Damit sollen fairere Energiepreise erreicht werden.</strong></p><p class="Standard_d">Das neue Gesetz sieht vor, die volkswirtschaftlichen Risiken systemkritischer Schweizer Stromunternehmen einzugrenzen und die Transparenz zu erhöhen. Es sollen etwa Insiderhandel und Marktmanipulation im Energiegrosshandel verboten werden.</p><p class="Standard_d">Wer dagegen verstösst, soll durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes strafrechtlich verfolgt werden. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) soll die Pflichten der Marktteilnehmer durchsetzen und Verstösse dagegen sanktionieren können. Die Elcom soll mit den Massnahmen Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der Unternehmen besser beurteilen können.</p><p class="Standard_d">Mit der Annahme der Vorlage des Bundesrats folgte der Nationalrat seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N), welche die Vorlage im Vorfeld mit 17 zu 6 Stimmen zur Annahme empfohlen hatte. Die Kommission unterstützte die Formulierung des Bundesrats, die sich am Finanzmarktrecht orientiert. Die Urek-N verwies dabei auf die grosse Ähnlichkeit zwischen den Finanz- und den Energiemärkten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Austausch mit ausländischen Behörden</p><p class="Standard_d">Die Stromfirmen sollen künftig verschiedene Informationen veröffentlichen müssen. So sollen sie verpflichtet werden, sich bei der Elcom registrieren zu lassen und ihr Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge auf dem Energiegrosshandelsmarkt zu übermitteln.</p><p class="Standard_d">Zudem sollen grosse Stromfirmen beispielsweise die Kapazität, geplante Verfügbarkeiten und Nichtverfügbarkeiten sowie die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie mitteilen müssen. Die Elcom soll die Daten sammeln und auswerten und die Informationen mit anderen zuständigen in- und ausländischen Behörden austauschen.</p><p class="Standard_d">Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die auf dem EU-Energiegrosshandelsmarkt Transaktionen abschliessen, sollen Informationen, die sie bereits gestützt auf europäisches Recht veröffentlichen oder den europäischen Behörden liefern müssen, obligatorisch auch der Elcom übermitteln und sich bei ihr registrieren lassen.</p><p class="Standard_d">Der Energiegrosshandel sei international stark vernetzt und viele Schweizer Akteure müssten bereits heute die regulatorischen Anforderungen der EU erfüllen, argumentierte die Urek-N. Die Schweizer Regulierung sollte daher von Anfang an mit der Rechtslage in der EU kompatibel sein - und somit der administrative Zusatzaufwand für die Marktteilnehmenden so klein wie möglich sein.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Diskussion um den Begriff der Marktmanipulation</p><p class="Standard_d">Zu Diskussionen führte bei der Vorlage der Begriff der Marktmanipulation. Die Kommission hatte diese erweitert. Auch die Änderung, der Rückzug oder andere missbräuchliche Verhaltensweisen in Bezug auf Handelsaufträge sollen davon erfasst werden.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der Urek-N beantragte, die Definition des Begriffes der Marktmanipulation enger zu fassen: Nur vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sollte darunterfallen. Der Antrag wurde von der grossen Kammer mit 114 zu 80 Stimmen angenommen. "Niemand, weder der Bundesrat noch die Kommissionsmehrheit, will klare Flüchtigkeitsfehler ahnden", sagte Jon Pult (SP/GR) dazu. Es sei aber wichtig, keine Differenz zwischen dem Begriff der Marktmanipulation im Energie- und Finanzmarkt zu machen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Rettungsschirm soll abgelöst werden</p><p class="Standard_d">Von den neuen Regelungen betroffen wären Unternehmen, die im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft und der Betreiber des Gastransportnetzes, sowie sehr grosse Endverbraucher. Die neuen Bestimmungen stehen laut dem Bundesrat grundsätzlich im Einklang mit den Regelungen in der EU.</p><p class="Standard_d">Hintergrund des neuen Gesetzes sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine. "Die Situation hat sich zwar merklich beruhigt, es bleiben aber Unsicherheiten", sagte Energieminister Albert Rösti dazu. Als Antwort auf diese Unsicherheiten wurde der sogenannte Rettungsschirm ins Leben gerufen.</p><p class="Standard_d">Derzeit können systemkritische Schweizer Stromunternehmen Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen beziehen. Mit dem nun vom Nationalrat angenommenen Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten will der Bundesrat einen ersten Schritt wagen, den sogenannten Rettungsschirm für die Stromversorger abzulösen.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Strommarkt strenger kontrollieren</strong><br><strong>In der Schweiz gelten für den Strom- und Gasmarkt künftig strengere Regeln. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten zugestimmt. Ziel der Vorlage sind fairere Energiepreise.</strong></p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer am Donnerstag das Gesetz mit 39 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Wegen einiger verbliebener Differenzen geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Mit dem Gesetz werden Marktteilnehmer verpflichtet, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Zudem werden mit dem Erlass Insiderhandel und Marktmanipulation verboten. Die Bestimmungen lehnen sich an jene des Finanzmarktrechts an.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Folge von Russlands Angriffskrieg</p><p class="Standard_d">Konkret müssen grosse Stromfirmen künftig beispielsweise die Kapazität, geplante Verfügbarkeiten und Nichtverfügbarkeiten sowie die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie mitteilen.</p><p class="Standard_d">Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die auf dem EU-Energiegrosshandelsmarkt Transaktionen abschliessen, sollen Informationen obligatorisch auch der Elcom übermitteln und sich bei ihr registrieren lassen. Es geht um Informationen, die sie bereits gestützt auf europäisches Recht veröffentlichen oder den europäischen Behörden liefern müssen.</p><p class="Standard_d">Hintergrund der Vorlage sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten insbesondere infolge des Ukraine-Kriegs, wie Kommissionssprecher Jakob Stark (SVP/TG) erklärte. Es gehe darum, den Behörden die nötige Informationsgrundlage zu verschaffen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kritik an Stromkonzernen</p><p class="Standard_d">Beat Rieder (Mitte/VS) verwies auf den Rettungsschirm, der damals aufgespannt wurde - und auf die Gewinne, die grosse Stromkonzerne im vergangenen Jahr wieder machten. Er äusserte sich verärgert darüber, dass Kantone und Gemeinden ihre Pflichten nicht wahrgenommen hätten. Denn es gehe um Unternehmen in öffentlicher Hand. Nun müsse eine Aufsicht geschaffen werden, was administrativen Mehraufwand und Kosten bringe.</p><p class="Standard_d">Dennoch befürwortete Rieder das Gesetz. Denn der Bund müsse die Möglichkeit haben, in Zukunft derartige Krisen vorauszusehen. Der Walliser Ständerat mahnte wie Martin Schmid (FDP/GR), es brauche eine schlanke Umsetzung des Gesetzes auf Verordnungsebene.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Offene Fragen</p><p class="Standard_d">Insgesamt war die Vorlage in der kleinen Kammer wenig umstritten. In einigen wichtigen Punkten wich der Ständerat allerdings vom Beschluss des Nationalrats ab.</p><p class="Standard_d">Bei der Definition von Marktmanipulation bevorzugt der Ständerat die Variante des Bundesrats. Wie die Landesregierung will er zwar den Abschluss von Transaktionen und die Erteilung von Handelsaufträgen darunter fassen, nicht aber wie vom Nationalrat gewünscht deren Rückzug, deren Änderung oder andere missbräuchliche Verhaltensweisen.</p><p class="Standard_d">Zudem lehnt es die kleine Kammer ab, nur vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln unter den Begriff fallen zu lassen.</p><p class="Standard_d">Auch die Ständeratskommission wolle Irrtümer oder Flüchtigkeitsfehler nicht bestrafen, machte Stark klar. Die Version des Nationalrats werfe aber wie die Formulierung "andere missbräuchliche Verhaltensweisen" Fragen auf. Es gehe darum, eine Differenz zu schaffen, damit sich die zuständige Nationalratskommission nochmals mit der Sache befassen könne.</p><p class="Standard_d">Schliesslich ist der Ständerat dafür, dass der Bundesrat innerschweizerische Gaslieferungen, die für den Endverbrauch bestimmt sind und die Grosshandelspreise nicht beeinflussen können, von der Meldepflicht befreien kann. Dabei geht es unter anderem um städtische Gasversorger.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Ausnahme für kommunale Gasversorger</p><p class="Standard_d">Die lokalen Energieversorgungsunternehmen importierten ihr Gas in der Regel nicht selbst, sondern hätten die Beschaffung an Regionalgesellschaften ausgelagert, begründete die vorberatende Kommission den entsprechenden Antrag. Es gelte, unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden. Energieminister Albert Rösti erklärte sich mit der Ausnahme einverstanden.</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament einigt sich auf strengere Regeln für Strommarkt</strong><br><strong>In der Schweiz gelten für den Strom- und Gasmarkt künftig strengere Regeln. National- und Ständerat haben die letzten Differenzen im neuen Gesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten ausgeräumt.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat schloss sich am Dienstag bei der Definition von Marktmanipulation der Position des Nationalrats an. Damit ist das Gesetz bereit für die Schlussabstimmungen der beiden eidgenössischen Räte am Schluss der laufenden Frühjahrssession.</p><p class="Standard_d">Mit dem Gesetz werden Marktteilnehmer verpflichtet, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Zudem werden mit dem Erlass Insiderhandel und Marktmanipulation verboten. Die Bestimmungen lehnen sich an jene des Finanzmarktrechts an.</p><p class="Standard_d">Konkret müssen grosse Stromfirmen künftig beispielsweise die Kapazität, geplante Verfügbarkeiten und Nichtverfügbarkeiten sowie die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie mitteilen.</p><p class="Standard_d">Hintergrund der Vorlage sind starke Preisausschläge auf den Energiemärkten insbesondere infolge des Ukraine-Kriegs. Auf die grossen Linien des neuen Gesetzes hatten sich Stände- und Nationalrat schon im Dezember geeinigt.</p>
- Updated
- 02.04.2025 10:56