Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Teilrevision

Details

ID
20230084
Title
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Teilrevision
Description
Botschaft vom 29. November 2023 zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Arbeitslosenkassen sollen effizienter und transparenter werden</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 29. November 2023 die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Diese schafft Rechtsklarheit sowie mehr Effizienz und Transparenz in Bezug auf das Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALK). Die Teilrevision umfasst neben formellen auch materielle Anpassungen, insbesondere eine Erweiterung der Möglichkeit zur Teilnahme an Berufspraktika sowie der Grundlagen für den Datenaustausch.</strong></p><p class="Standard_d">Mit der Abschaffung der pauschalen Entschädigung für die Verwaltungskosten der ALK und der jährlichen Veröffentlichung der Leistungskennzahlen über die Verwaltungskosten der ALK schafft der Bundesrat mehr Kostentransparenz. Allen ALK werden neu die effektiv angefallenen Verwaltungskosten entschädigt, wobei effiziente ALK einen Bonus erhalten und sehr ineffiziente ALK einen Teil der Kosten selber tragen müssen. &nbsp;Mit der vorliegenden Teilrevision wird die im März 2021 vom Parlament angenommene Motion Müller 20.3665 «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» umgesetzt.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schlägt zudem eine Erweiterung der Möglichkeit zur Teilnahme an Berufspraktika im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) vor. Damit sollen junge Erwachsene beim Eintritt in den Arbeitsmarkt besser unterstützt werden.</p><p class="Standard_d">Weitere Anpassungen erlauben die Interoperabilität zwischen den von der Ausgleichstelle der ALV betriebenen Informationssystemen und verankern das Recht zur Bekanntgabe der Daten an die kantonalen Fachstellen für die Inkassohilfe. Letzteres ermöglicht, im Rahmen von familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen im Einzelfall Informationen bekannt zu geben. Schliesslich wird auch die Möglichkeit genutzt, mit der Teilrevision notwendige Präzisierungen sowie sprachliche und formelle Anpassungen vorzunehmen.</p><p class="Standard_d">Der Gesetzesentwurf und die Botschaft zur Teilrevision werden an das Parlament überwiesen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. November 2023 zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.03.2024 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    29.05.2024 1 Zustimmung
    14.06.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.06.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss abweichend vom Entwurf</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 29.05.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
Updated
27.02.2025 08:50

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