Investitionsprüfgesetz

Details

ID
20230086
Title
Investitionsprüfgesetz
Description
Botschaft vom 15. Dezember 2023 zum Investitionsprüfgesetz
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.12.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Investitionsprüfgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 die Botschaft für ein Investitionsprüfgesetz verabschiedet. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments. Der Fokus der Investitionsprüfung wird auf staatlich kontrollierte Investoren sowie auf inländische Unternehmen gelegt, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind.</strong></p><p class="Standard_d">Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf vor, Übernahmen von inländischen Unternehmen einer Genehmigungspflicht zu unterstellen. Dies betrifft Unternehmen, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind und durch ausländische Investoren übernommen werden, die staatlich kontrolliert sind.</p><p class="Standard_d">Der Fokus auf staatlich kontrollierte Investoren begründet sich dadurch, dass potentielle Gefährdungen oder Bedrohungen von solchen Investoren ausgehen dürften. Das Kriterium der staatlichen Kontrolle schliesst dabei auch private Investoren mit ein, sofern diese unmittelbar oder mittelbar durch einen Staat kontrolliert werden. Die besonders kritischen Bereiche umfassen u.&nbsp;a.: Rüstungsgüter, zivil und militärisch verwendbare Güter, Stromnetze, Stromproduktion, Wasserversorgung sowie Gesundheits-, Telekom- und Transportinfrastrukturen.</p><p class="Standard_d">Mit der Botschaft zum Investitionsprüfgesetz (IPG) erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag der Motion 18.3021 Rieder. Der Bundesrat lehnt die Einführung einer Investitionsprüfung jedoch weiterhin ab: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Investitionsprüfung ist ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend. Bis heute sind keine Übernahmen bekannt, die in der Vergangenheit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährdet hätten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Dezember 2023 zum Investitionsprüfgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen (Investitionsprüfgesetz, IPG)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.09.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.03.2025 2 Eintreten
    24.09.2025 2 Abweichung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will ausländische Investitionen künftig vertieft prüfen</strong><br><strong>Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren strenger kontrolliert werden. Der Nationalrat will dabei weitergehen als zunächst geplant. Die Kontrolle soll auch nichtstaatliche Investoren erfassen.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer hat das neue Investitionsprüfgesetz am Dienstag in der Gesamtabstimmung mit 142 zu 48 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Sie folgte zuvor allen Anträgen ihrer Wirtschafts- und Abgabenkommission (WAK-N).</p><p class="Standard_d">Ziel der Vorlage ist es, kritische Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern. Das Gesetzesprojekt geht auf eine Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder zurück. Anlass war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar. Das Projekt wird deshalb auch "Lex China" genannt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Investitionskontrollen weit verbreitet</p><p class="Standard_d">Künftig sollen ausländische Investoren in der Schweiz höhere Hürden vorfinden. Ausländische Investitionen blieben mit dem Investitionsprüfgesetz zwar grundsätzlich erlaubt, unterstünden aber neu einer Genehmigungspflicht. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat intervenieren.</p><p class="Standard_d">Die Befürworterinnen und Befürworter der neuen Bestimmungen sehen in der Investitionskontrolle ein geeignetes Instrument, um intervenieren zu können, falls der Schutz strategischer Interessen dies erfordert. Kommissionssprecherin Jacqueline Badran (SP/ZH) hielt im Namen der Mehrheit fest, dass 80 bis 90 Prozent der OECD-Länder seit Längerem Investitionskontrollen durchführten. Die Schweiz mit den höchsten Direktinvestitionen pro Kopf müsse nun nachziehen.</p><p class="Standard_d">Laut Balthasar Glättli (Grüne/ZH) können ausländische Investitionen dazu dienen, die Situation in einem Land zu destabilisieren. Dem müsse Einhalt geboten werden. Es brauche deshalb Investitionskontrollen. "Staaten versuchen vermehrt, Finanz- und Energiegüter zu beeinflussen", sagte Cédric Wermuth (AG) als Sprecher der SP-Fraktion. Das mache auch die Schweiz verwundbar und erpressbar.</p><p class="Standard_d">"Schützen wir die Schweizer Bevölkerung und die Schweizer Wirtschaft", gab Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) im Namen seiner Fraktion zu bedenken. Die Vorlage sei ausgewogen. Die Schweiz dürfe nicht als Standort für Umgehungsinvestitionen dienen, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE). Die Grünliberalen begrüssten nach anfänglicher Kritik die Vorlage.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mehr als eine "Lex China"</p><p class="Standard_d">Anders als ursprünglich angedacht, soll das Investitionsprüfgesetz weit über eine "Lex China" hinausgehen. Während der Bundesrat eine im internationalen Vergleich defensive Investitionskontrolle vorgeschlagen hatte, ergänzte der Nationalrat die Vorlage in mehreren Punkten und plädierte für einen breiten Anwendungsbereich.</p><p class="Standard_d">Konkret beschloss er mit deutlichen Mehrheiten, dass die Investitionsprüfung auch für nichtstaatliche Investoren gelten soll. Zudem wird nebst der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen explizit als schützenswert genannt.</p><p class="Standard_d">Weiter will die grosse Kammer den Spielraum des Bundesrats erhöhen, um nötigenfalls weitere Unternehmen der Genehmigungspflicht zu unterstellen. "Es handelt sich weiterhin um einen moderaten Entwurf", hielt Badran im Namen der Kommissionsmehrheit fest. "Ob er griffig genug ist, wird sich noch zeigen müssen."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Angst vor negativen Folgen</p><p class="Standard_d">Gar nichts anfangen mit Investitionskontrollen konnte die FDP- und ein Teil der SVP-Fraktion. Die Gegnerinnen und Gegner zweifelten am Nutzen eines Investitionsprüfgesetzes. Vielmehr gefährde das Instrument den Wohlstand und erhöhe die Bürokratie. Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) sprach von einem "Abbau der freien Eigentümerrechte".</p><p class="Standard_d">"Das Gesetz schiesst über das Ziel hinaus und ist protektionistisch", sagte Marcel Dobler (FDP/SG) für seine Fraktion. Studien zeigten, dass die Investitionen mit dem Instrument einer Investitionskontrolle um bis um 16 Prozent zurückgingen. Vor allem kleine KMU wären davon negativ betroffen.</p><p class="Standard_d">Dazu komme, dass bis heute keine ausländische Übernahme bekannt sei, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Schweiz gefährdet hätte. Bei kritischen Infrastrukturen habe die öffentliche Hand bereits die Kontrolle.</p><p class="Standard_d">Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin vertrat die Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung brauche. Die Politik der Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen sei für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat halte die bisherigen Regeln für genügend.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat im Grundsatz für Prüfung ausländischer Investitionen</strong><br><strong>Der Staat soll nach dem Willen des Parlaments bei Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren mehr mitreden können. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat für strengere Investitionskontrollen ausgesprochen - zumindest im Grundsatz.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer trat mit 29 zu 16 Stimmen ohne Enthaltungen auf die Vorlage ein. Sie folgte damit der Minderheit ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession für die Vorlage ausgesprochen.</p><p class="Standard_d">Im Detail wird der Ständerat das Investitionsprüfgesetz erst zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Zunächst befasst sich die vorberatende Kommission nochmals vertieft mit der Vorlage. Ihre Mehrheit wollte nicht darauf eintreten.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat erfüllte mit der Erarbeitung des Entwurfs einen Auftrag des Parlaments. Auch er war jedoch der Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung brauche.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Eine "Lex China" - aber nicht nur</p><p class="Standard_d">Das Gesetzesprojekt geht auf eine Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder zurück. Ausländische Investitionen blieben mit dem Investitionsprüfgesetz zwar grundsätzlich erlaubt, unterstünden aber neu einer Genehmigungspflicht. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat intervenieren.</p><p class="Standard_d">Anlass war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar. Die Vorlage wird deshalb auch "Lex China" genannt.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte den Gesetzesentwurf im vergangenen September verschärft. Konkret beschloss er damals, dass die Investitionsprüfung auch für nichtstaatliche Investoren gelten soll. Zudem wird gemäss seinem Beschluss im Gesetz nebst der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen explizit als schützenswert genannt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Warnung vor Kosten</p><p class="Standard_d">Ob diese Ausweitung auch im Ständerat eine Mehrheit findet, ist allerdings fraglich. Am Montag machten auch Ratsmitglieder Vorbehalte dagegen geltend, die auf die Vorlage eintreten wollten.</p><p class="Standard_d">Nach Ansicht der Mehrheit der WAK-S überwogen nach Abwägung zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen die Nachteile, welche die Einführung einer Investitionsprüfung zur Folge hätte.</p><p class="Standard_d">Die bestehenden Schutzmechanismen seien ausreichend, sagte Thierry Burkart (FDP/AG) namens der Kommission. Die eigentliche Gefahr seien Cyberangriffe und Wirtschaftsspionage, nicht legale Übernahmen. Kontrollen würden ausserdem erhebliche Kosten mit sich bringen.</p><p class="Standard_d">Strategisch unbedenkliche, aber durchaus benötigte Direktinvestitionen mit ausländischem Kapital würden erheblich behindert, wandte die Kommissionsmehrheit weiter ein.</p><p class="Standard_d">Weil kritische Infrastrukturen weitgehend in der öffentlichen Hand sind, erachtete sie das Risiko strategisch unerwünschter Übernahmen als begrenzt. Mit der Vorlage würden Städte und Gemeinden bevormundet, sagte Martin Schmid (FDP/GR).</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Debatte im Schatten Trumps</p><p class="Standard_d">Die letztlich siegreiche Kommissionsminderheit vertrat dagegen die Ansicht, derzeit existierten keine genügend wirksamen Instrumente, um die Schweiz vor strategisch problematischen Direktinvestitionen zu schützen.</p><p class="Standard_d">Peter Hegglin (Mitte/ZG) sagte namens der Minderheit, auch diese wolle, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber ausländischen Investitionen erhalten bleibe. Die Situation habe sich aber seit der Überweisung der Motion von Rieder weiter verschärft.</p><p class="Standard_d">"Aktuell scheint mir sogar die grösste Volkswirtschaft der Welt massiv protektionistisch unterwegs zu sein", sagte er in Anspielung auf die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump. In dieser Lage müsse auch die Schweiz als Kleinstaat über Möglichkeiten diskutieren, sich zu schützen.</p><p class="Standard_d">Rieder warf den Gegnern der Vorlage vor, die Probleme der Gegenwart zu ignorieren. De facto habe man nur die Wahl, nun zu handeln oder später in einer Krisensituation per Notrecht, warnte er.</p><p class="Standard_d">Investitionskontrollen gebe es heute in allen Staaten Europas mit Ausnahme der Schweiz und Norwegens, gab Carlo Sommaruga (SP/GE) zu bedenken. In den USA gälten bekanntermassen sehr strenge Bestimmungen. Die Covid-Krise und der Ukraine-Krieg hätten zudem die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten gezeigt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 24.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will bei ausländischen Investitionen genauer hinschauen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Staat soll bei Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren mehr mitreden können. Der Ständerat hat sich am Mittwoch als Zweitrat für strengere Investitionskontrollen ausgesprochen. Jedoch ging er weniger weit als der Nationalrat.</strong></p><p class="Standard_d">Ausländische Investitionen blieben mit dem sogenannten Investitionsprüfgesetz zwar grundsätzlich erlaubt, unterstünden aber neu einer Genehmigungspflicht. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat intervenieren.</p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer folgte in fast allen Fällen der Fassung des Bundesrats. So sollen nur Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische staatliche Investoren verstärkt unter die Lupe genommen werden. Dieser Entscheid fiel mit 34 zu 9 Stimmen. Nach dem Willen des Nationalrats soll die Kontrolle auch nichtstaatliche Investoren erfassen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kommissionsmehrheit wird zur Minderheit</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will überdies auch Übernahmen überprüfen, wenn diese die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen gefährden oder bedrohen. Diesen Zusatz strich der Ständerat aus der Vorlage.</p><p class="Standard_d">Kontrolliert werden sollen geplante Übernahmen von inländischen Unternehmen im Sicherheitsbereich, die weltweit über mindestens 50 Vollzeitstellen verfügen und einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Franken erwirtschaften. Eine Erhöhung dieser Schwellenwerte, wie sie die vorberatende Kommission des Ständerats vorgeschlagen hatte, lehnte das Plenum mit 28 zu 16 Stimmen ab.</p><p class="Standard_d">Genehmigungspflichtig sein sollen ferner Übernahmen von Spitälern, Pharmafirmen, Lebensmittelverteilzentren, Landesflughäfen, Telekomfirmen und Banken, wenn diese weltweit durchschnittlich einen Jahresumsatz oder einen Bruttoertrag von mindestens 100 Millionen Franken erwirtschaftet haben. Die Mehrheit der Ständeratskommission wollte diesen Artikel streichen, scheiterte aber im Rat mit 27 zu 17 Stimmen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Eingriff nur "in krassen Fällen" geplant</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen an - entgegen dem Antrag der Mehrheit ihrer vorberatenden Kommission. Vertreter dieser Mehrheit argumentierten, dass mit der Vorlage unnötig reguliert werde. "Sie schiessen ein Eigentor, das der Wirtschaft mehr Schaden als Nutzen bringt", sagte Hannes Germann (SVP/SH). Die Investitionskontrolle bedeute insbesondere mehr Bürokratie.</p><p class="Standard_d">Laut Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG) reichen die bestehenden Schutzmechanismen, um kritische Übernahmen zu verhindern. Kritische Infrastrukturen befänden sich oft im staatlichen Besitz. "Es gibt kein öffentliches Problem, es gibt keine bekannten Fälle, welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet hätten."</p><p class="Standard_d">Demgegenüber argumentierten die Befürworter des Gesetzes mit Regelungen im Ausland. In vielen Ländern gäbe es seit Längerem ähnliche Investitionskontrollen, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE). "Es geht nicht um ein Verbot, sondern nur um eine Kontrolle von ausländischen Übernahmen", stellte er klar.</p><p class="Standard_d">Peter Hegglin (Mitte/ZG) plädierte für ein griffiges Gesetz, "damit dieses nicht zu einem Papiertiger wird". Beat Rieder (Mitte/VS), der die Reform mit einer Motion vor Jahren lanciert hatte, bekräftigte, dass es eine Kontrolle von Übernahmen durch staatliche Akteure brauche, die der Schweiz keinen freien Marktzugang gewährten. "Der Bundesrat muss die Möglichkeit haben, in krassen Fällen einzugreifen."</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bundesrat ist skeptisch</p><p class="Standard_d">Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. Dieser hatte das Investitionsprüfgesetz vor einem Jahr mit deutlichem Mehr gutgeheissen. Er ging dabei deutlich über den Entwurf des Bundesrats hinaus.</p><p class="Standard_d">Auslöser für die Arbeiten an dem Gesetzesprojekt war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar. Das Projekt wird deshalb auch "Lex China" genannt.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat war von Anfang an der Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht. Die Politik der Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen sei für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung von zentraler Bedeutung, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin im vergangenen Herbst im Nationalrat.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 14.10.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Nachdem sich der Ständerat in der Herbstsession deutlich für die Einführung einer schlanken Investitionsprüfung nach dem Modell des Bundesrates ausgesprochen hatte, schwenkt auch die WAK-N weitgehend auf diese Linie um.</p><p class="Standard_d">Im Zweckartikel folgt die WAK-N gänzlich dem <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230086">Ständerat</a>. In Artikel 1 Absatz 1 begrenzt sie den Anwendungsbereich des Gesetzes auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit (13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung). Auch den Entscheid des Nationalrates, den Gesetzesentwurf in Artikel 1 Absatz 2 auf private ausländische Investoren auszuweiten, macht sie rückgängig (16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung). Zu beiden Bestimmungen liegen Minderheitsanträge vor.</p><p class="Standard_d">Mit 14 zu 11 Stimmen beharrt die WAK-N hingegen darauf, besonders kritische Sektoren (Elektrizitätsverteilnetze, Kraftwerke und Wasserversorger) von der allgemeinen Bagatellschwelle im Artikel 3 Absatz 1 auszunehmen und die sektorspezifischen Schwellen in diesen Bereichen tiefer anzusetzen. Mit gleichem Stimmenverhältnis hält sie auch an der Abdeckung von inländischen Wasserquellen (Art. 3 Abs. 1 Bst. g) fest, spricht sich aber mit 22 zu 3 Stimmen für eine von der Verwaltung ausgearbeitete Formulierung aus, welche gezielt die grossen Mineralwasserproduzenten der Schweiz erfasst. Für eine Minderheit schwächt das Gesetz durch die Ausdehnung in den genannten Bereichen den Investitionsstandort Schweiz, ohne den sicherheitspolitischen Nutzen zu erhöhen.</p><p class="Standard_d">Bei der Delegationsnorm in Artikel 3 Absatz 3 schliesst sich die Kommissionsmehrheit wieder dem Ständerat an und spricht sich mit 18 zu 7 Stimmen für eine Befristung aus. Hierzu liegt ebenfalls ein Minderheitsantrag vor.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wird in der Wintersession 2025 über die Vorlage befinden.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
15.10.2025 11:49

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