Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026

Details

ID
20230478
Title
Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 12.01.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommissionsinitiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230478">23.478</a> fordert eine Verlängerung der Bundesbeiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung bis 2026. Diese Finanzhilfen laufen am 31.&nbsp;Dezember 2024 aus. Die Kommission hat der Initiative mit 16 zu 8 Stimmen bei 1&nbsp;Enthaltung Folge gegeben. Sie ist der Meinung, dass mit dem Bundesbeitrag die Finanzierung weiter gewährleistet wird, während die Kommission des Ständerates das Gesetz <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403">21.403</a> «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» berät.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.04.2024</strong>&nbsp;</h2><p class="Standard_d"><strong>Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis Ende 2026 verlängert werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 24. April 2024 für die parlamentarische Initiative 23.478 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats ausgesprochen. In seiner Stellungnahme erachtet der Bundesrat die Verlängerung als vertretbar, da die Dauer der Befristung kurz und angemessen ist.</strong></p><p class="Standard_d">Die Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung laufen am 31. Dezember 2024 aus. Dazu gehören die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder sowie für Projekte, welche die Angebote besser an die Bedürfnisse der Eltern anpassen und die Fördermassnahmen des Bundes für Kantone, welche ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen. Für die auslaufenden Unterstützungsmassnahmen schlägt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) eine Übergangsregelung vor.</p><p class="Standard_d"><br>Nachfolgelösung verzögert sich</p><p class="Standard_d">Die WBK-S hat Anfang März einen eigenen Vorschlag für eine Nachfolgeregelung gemäss der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» in die Vernehmlassung geschickt. Dies, nachdem der Nationalrat einen ersten Entwurf angenommen hatte. Weil die Erarbeitung einer solchen Nachfolgelösung länger dauert, als die laufenden Fördermassnahmen in Kraft sind, beantragt die Kommission, das aktuelle Förderprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung erneut zu verlängern.</p><p class="Standard_d">Sie verlangt die Verlängerung des gegenwärtigen Gesetzes, bis das neue in Kraft ist, längstens jedoch bis Ende 2026. Weiter verlangt sie, den laufenden Verpflichtungskredit von 124,5 Mio. Franken um 53,2 Millionen Franken zu erhöhen, weil es nach wie vor einen Bedarf an neuen Betreuungsplätzen gibt und weil der laufende Verpflichtungskredit für eine erneute Verlängerung nicht ausreicht.</p><p class="Standard_d"><br>Bundesrat will familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin unterstützen</p><p class="Standard_d">Im Hinblick auf das Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung ist der Bundesrat damit einverstanden, die laufenden Fördermassnahmen befristet zu verlängern. Die Wirkung des Impulsprogramms wurde evaluiert und die bisherige Bilanz fällt eindeutig positiv aus. Die anhaltend grosse Nachfrage nach Fördermassnahmen zeigt den nach wie vor grossen Bedarf nach der Schaffung weiterer Betreuungsplätze. Der Bundesrat teilt auch die Einschätzung der Kommission, dass aufgrund der Verlängerung der laufende Verpflichtungskredit erhöht werden muss. Allerdings beantragt er der Kommission, den Verpflichtungskredit lediglich um 40 Mio. Franken zu erhöhen. Für weitere 10 Millionen Franken sollen bestehende Mittel transferiert und umgenutzt werden: Sie sollen aus dem bestehenden Verpflichtungskredit für die Angebotsverbesserung und die Subventionserhöhungen in den Verpflichtungskredit für die Schaffung neuer Betreuungsplätze verschoben werden. Auf diese Weise lässt sich die Verlängerung des Impulsprogramms bis längstens Ende 2026 finanzieren. Die Finanzierung der zusätzlichen Personal- und Sachkosten wird im Fall einer Verlängerung vom Bundesrat separat bereitgestellt.</p><p class="Standard_d">Mit Interesse verfolgt der Bundesrat die Arbeiten der WBK-S an der parlamentarischen Initiative für eine dauerhafte Nachfolgelösung. Er ist bereit, auch künftig Fördermassnahmen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beitragen, sofern sie den Bundeshaushalt nicht zusätzlich belasten. Alle Eltern sollen von Rahmenbedingungen profitieren, die es ihnen ermöglichen, Privat-, Familien- und Erwerbsleben zu vereinbaren sowie die bezahlte Arbeit und die unbezahlte Haus- und Familienarbeit zwischen den Geschlechtern ausgewogen aufzuteilen. Der familienergänzenden Kinderbetreuung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    20.11.2023 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
    20.11.2023 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
    11.01.2024 0 Zustimmung
    11.01.2024 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Abweichung
    16.09.2024 2 Zustimmung
    27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.09.2024 1 Zustimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat verlängert Kita-Impulsprogramm bis Ende 2026</strong><br><strong>Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis Ende 2026 weiterlaufen. Der Ständerat ist mit der Verlängerung einverstanden. Seine zuständige Kommission arbeitet derweil an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 25 zu 14 Stimmen hat der Ständerat am Dienstag Ja gesagt zur Verlängerung. Beantragt hatte sie seine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S), um sicherzustellen, dass die Bundesbeiträge fliessen, bis die Nachfolgelösung steht. Die heutige Regelung läuft Ende Jahr aus.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit wollte die Verlängerung nicht, unterlag aber. Sprecher Jakob Stark (SVP/TG) erinnerte an die vier Verlängerungen des einst auf acht Jahre befristeten Programms. Seit 21 Jahren oder einer ganzen Generation gebe es diese Anschubfinanzierung. "Das ist kein Anschub mehr, sondern ein Dauerantrieb." Mit dem Verzicht auf die Verlängerung liessen sich 50 Millionen Franken sparen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat sagte mit der Verlängerung auch Ja zum Antrag, für die Verlängerung den Verpflichtungskredit um 40 Millionen Franken aufzustocken und weitere 10 Millionen Franken aus bewilligten Mitteln zu transferieren. So hatte es der Bundesrat vorgeschlagen. Gemeint ist das als Übergangslösung.</p><p class="Standard_d">Denn die WBK-S arbeitet an einem eigenen Vorschlag für eine Nachfolgeregelung des Impulsprogramms, der eine Betreuungszulage bringt. Künftig sollen Arbeitgeber und allenfalls Arbeitnehmer die familienergänzende Kinderbetreuung mitfinanzieren. Die Vorschläge sind noch wenige Tage in der Vernehmlassung.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hingegen sprach sich im Frühjahr 2023 für einen Bundesbeitrag aus - noch in der Zusammensetzung von vor den Wahlen im Herbst 2023. Kosten würde dies rund 710 Millionen Franken im Jahr.</p><p class="Standard_d">Das Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder trug bis Ende 2023 zur Schaffung von über 76'000 neuen Betreuungsplätzen bei. Als nächstes ist der Nationalrat am Zug. Seine zuständige Kommission befürwortet die Verlängerung, und auch der Bundesrat ist damit einverstanden.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament verlängert Kita-Impulsprogramm bis Ende 2026</strong><br><strong>Das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung läuft bis Ende 2026 weiter. Das Parlament hat der Verlängerung zugestimmt. Was danach passiert, ist offen, auch aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 110 zu 76 Stimmen bei 6 Enthaltungen respektive 111 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat der Nationalrat am Mittwoch als Zweitrat Ja gesagt zu den weiterführenden Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, konkret zu einem entsprechenden Bundesgesetz und einem Finanzbeschluss. Beantragt hatte die Verlängerung der Kita-Bundesbeiträge die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S).</p><p class="Standard_d">Diese arbeitet seit Längerem an einer definitiven Regelung der Kita-Finanzierung. Bis diese steht, soll mit der Verlängerung des Impulsprogramms sichergestellt werden, dass weiterhin Geld fliesst. Die aktuelle Regelung läuft Ende Jahr aus.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kritik an "staatlicher Luxuslösung"</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit im Nationalrat wollte die Verlängerung nicht, unterlag aber. Sprecherin Stefanie Heimgartner (SVP/AG) erinnerte an die vier Verlängerungen des einst auf acht Jahre befristeten Programms. Seit 21 Jahren oder einer ganzen Generation gebe es diese Anschubfinanzierung. "Das ist kein Anschub mehr."</p><p class="Standard_d">Auch die Mehrheit der FDP-Fraktion stimmte dagegen. Bettina Balmer (FDP/ZH) begründete dies unter anderem mit der angespannten Lage bei den Bundesfinanzen. Die Kantone seien in der Pflicht, schlanke Krippenstrukturen zu schaffen. "Es braucht keine staatliche Luxuslösung." Balmer selbst und mit ihr eine Mehrheit der FDP Frauen stimmten jedoch für eine Verlängerung der Bundeshilfen.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecherin Simona Brizzi (SP/AG) hielt im Namen der Mehrheit fest, dass eine Lücke in den Fördermassnahmen des Bundes vermieden werden müsse. Das Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder habe bis Ende 2023 zur Schaffung von über 76'000 neuen Betreuungsplätzen beigetragen. Der Bedarf an Fachkräften sei nach wie vor hoch.</p><p class="Standard_d">"Das Wichtigste ist, keinen Abbruch zu provozieren", sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung sei eine wirtschaftspolitische Massnahme, sagte Katja Christ (GLP/BS). "Ein gut ausgebautes Betreuungsangebot stärkt den Wirtschaftsstandort."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ungewisse Zukunft der Förderung</p><p class="Standard_d">Das Parlament sagte mit der Verlängerung auch Ja zum Antrag, für die Verlängerung den Verpflichtungskredit um 40 Millionen Franken aufzustocken und weitere 10 Millionen Franken aus bewilligten Mitteln zu transferieren. So hatte es der Bundesrat vorgeschlagen. Gemeint ist das als Übergangslösung.</p><p class="Standard_d">Denn die WBK-S arbeitet an einem eigenen Vorschlag für eine Nachfolgeregelung des Impulsprogramms, der eine Betreuungszulage bringt. Künftig sollen Arbeitgebende und allenfalls Arbeitnehmende die familienergänzende Kinderbetreuung mitfinanzieren. Die entsprechende Gesetzesvorlage wird derzeit erarbeitet.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hingegen sprach sich im Frühjahr 2023 für einen Bundesbeitrag aus - noch in der Zusammensetzung von vor den Wahlen im Herbst 2023. Kosten würde dies rund 710 Millionen Franken im Jahr.</p><p class="Standard_d">Die Expertengruppe des Bundes hat die Bundeshilfen für die Kitas derweil als potenzielle Sparmassnahme aufgelistet. Der Bundesrat will bis Anfang des kommenden Jahres skizzieren, wie er den Bundeshaushalt mittelfristig sanieren will.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
Updated
15.05.2025 13:25

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