Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025

Details

ID
20240016
Title
Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025
Description
Botschaft vom 1. März 2024 zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 (Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.03.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025</strong></p><p><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2024 die Botschaft zu einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) verabschiedet. Die Änderung des AVIG entlastet den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um insgesamt 1,25 Milliarden.&nbsp;</strong></p><p>Der Bundeshaushalt befindet sich in einem strukturellen Ungleichgewicht: Die Ausgaben wachsen stärker als die Einnahmen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat sowohl im Frühjahr 2023 als auch im Frühjahr 2024 verschiedene Massnahmen zur Bereinigung der strukturellen Defizite beschlossen. Für einzelne sind Gesetzesänderungen erforderlich. Am 28. Juni 2023 eröffnete der Bundesrat deshalb die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2025 (siehe Medienmitteilung vom 28.06.2023). Ursprünglich sah das Paket zwei Massnahmen vor: Die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer sowie eine temporäre Reduktion des Bundesbeitrages an die Arbeitslosenversicherung (ALV).</p><p>Auf die <strong>Senkung des Kantonsanteils</strong> an der direkten Bundessteuer wird verzichtet. Sie war als Kompensation der Mehrbelastungen des Bundes infolge der parlamentarischen Initiative zur familienergänzenden Kinderbetreuung vorgesehen. Inzwischen hat die zuständige Kommission des Ständerats entschieden, eine alternative Vorlage in die Vernehmlassung zu geben, die deutlich geringere Kosten für den Bund zur Folge hätte. Es ist deshalb aus Sicht des Bundesrats nicht mehr zielführend, in einer separaten Vorlage eine Kürzung des Kantonsanteils zu beantragen. Der Bundesrat hält aber inhaltlich daran fest, dass eine allfällige Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung primär durch die Kantone und/oder die Wirtschaft finanziert werden muss.</p><p>Im Zentrum der Vorlage steht die<strong> Reduktion des Bundesbeitrages an die ALV</strong> um 1,25 Milliarden im Zeitraum 2025–2029. Diese Kürzung ist ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar, weil die ALV über genügend Eigenkapital verfügt. Diese gute finanzielle Lage ist auf die Unterstützung der ALV während der Covid-Pandemie durch ausserordentliche Bundesbeiträge im Umfang von 16 Milliarden zurückzuführen. Trotz starkem Ausbau der Kurzarbeitsentschädigung musste sie sich aufgrund der Bundesbeiträge nicht verschulden und konnte damit auch eine Erhöhung der ALV-Beitragssätze verhindern. Hält die gute Arbeitsmarktlage an, wird das Eigenkapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren trotz Kürzungen der Bundesbeiträge weiter steigen. Sollte sich die Arbeitsmarktlage stark verschlechtern, so verhindert eine Ventilklausel, dass die ALV in eine finanzielle Schieflage gerät. Im Vernehmlassungsverfahren sprach sich die Mehrheit der sich äussernden Parteien und Kantone für die Massnahme aus. Die vorgeschlagene Variante ist flexibler als die Version der Vernehmlassung: Bundesrat und Parlament sollen die gesamte Kürzung von 1,25 Milliarden Franken frei auf die Jahre 2025–2029 verteilen können. Für den Voranschlag 2025 sieht der Bundesrat eine vollständige Kürzung des Bundesbeitrages an die ALV vor. Der Bundeshaushalt wird damit 2025 um knapp 600 Millionen entlastet.</p><p>Als Massnahme zur administrativen Entlastung der Bundesverwaltung soll zudem das <strong>Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz</strong> angepasst werden. Für die schriftliche Leistungsvereinbarung, welche die Grundlage für das Führungsgespräch zwischen Departementsvorsteherin oder -vorsteher und Amtsdirektorin oder -direktor bildet, soll es künftig keine Vorgaben zur Struktur und zum Inhalt mehr geben. Diese Anpassung des RVOG war nicht Teil der Vernehmlassung. Der Bundesrat hatte jedoch bereits 2021 im Rahmen der Evaluation des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung beschlossen, auf diese Vorgaben zu verzichten, da sie nur wenig Zusatznutzen stiften.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. März 2024 zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 (Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
    19.09.2024 2 Zustimmung
    27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 04.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Arbeitslosenversicherung soll temporär weniger Geld erhalten</strong><br><strong>Der Bund soll über die nächsten fünf Jahre 1,25 Milliarden Franken weniger Geld in die Arbeitslosenversicherung stecken und so zur Sanierung des Bundeshaushalts beitragen. Der Nationalrat hat am Dienstag als Erstrat eine entsprechende Vorlage des Bundesrats gutgeheissen.</strong></p><p class="Standard_d">Wegen drohender Milliardendefizite in der Bundeskasse will der Bundesrat in den Jahren 2025 bis 2029 den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt 1,25 Milliarden Franken kürzen. Der Nationalrat nahm das entsprechende Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 in der Gesamtabstimmung mit 129 zu 62 Stimmen an.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit war wie die zuständige Kommission der Auffassung, dass die geplante Kürzung einen wesentlichen Beitrag leiste, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu bereinigen. Die Massnahme könne ohne Auswirkungen auf die Leistungen der ALV umgesetzt werden und sei angesichts der hohen ausserordentlichen Beiträge des Bundes an die ALV im Rahmen der Covid-Pandemie vertretbar.</p><p class="Standard_d">Diese Kürzung in den Jahren 2025 bis 2029 sei ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar, weil die ALV über genügend Eigenkapital verfüge, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Halte die gute Arbeitsmarktlage an, werde das Eigenkapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren trotz Kürzungen der Bundesbeiträge weiter wachsen. Sollte sich die Arbeitsmarktlage stark verschlechtern, verhindere eine Ventilklausel, dass die ALV in eine finanzielle Schieflage gerate.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Alternative Vorschläge abgelehnt</p><p class="Standard_d">Für eine linke Minderheit ist diese Kürzung nicht nachhaltig. Längerfristig führe sie zu einer Schwächung der ALV. Die Reserven der ALV gehörten den Versicherten, machten mehrere Rednerinnen und Redner der SP und der Grünen geltend. Mit der Vorlage würde eine Reduktion der Beiträge für Arbeitnehmende und Arbeitgebende verzögert.</p><p class="Standard_d">Einen Antrag, welcher eine temporäre Wiedereinführung des Solidaritätsprozentes zur Kompensation der Ausfälle für die ALV verlangte, lehnte der Nationalrat mit 129 zu 62 Stimmen ab. Nein sagte er auch zu einem Rückweisungsantrag, mit dem der Bundesrat hätte beauftragt werden sollen, dem Parlament neue Einnahmemöglichkeiten und eine neue Regelung zum Abbau der Schulden aus der Covid-Pandemie mit einer Verbuchung auf dem Ausgleichskonto vorzulegen.</p><p class="Standard_d">Konsens herrschte im Nationalrat jedoch darüber, dass es weitere Massnahmen braucht, um den Bundeshaushalt längerfristig zu stabilisieren. Eine Arbeitsgruppe des Bundes evaluiert derzeit mögliche Handlungsfelder zur Reduktion der stark gebundenen Ausgaben.</p><p class="Standard_d">Der Bundeshaushalt befindet sich in einem strukturellen Ungleichgewicht: Die Ausgaben wachsen stärker als die Einnahmen. Neben der raschen Erhöhung der Armeeausgaben werden beispielsweise die Ausgaben für die AHV und für die Gesundheit aufgrund der demografischen Entwicklung weiterhin stark wachsen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Kürzung des Kantonsanteils</p><p class="Standard_d">Die Vorlage zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) geht nun an den Ständerat. Der Bundesrat hatte diese nach der Vernehmlassung entschlackt.</p><p class="Standard_d">Anders als zunächst geplant verzichtete er auf einen tieferen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Grund dafür sei, dass das Parlament bei der Kita-Finanzierung einen neuen Ansatz verfolge, der deutlich geringere Kosten für den Bund zur Folge hätte, sagte Keller-Sutter.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat halte aber inhaltlich daran fest, dass eine allfällige Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung primär durch die Kantone und/oder die Wirtschaft finanziert werden müsse. Derzeit läuft eine Vernehmlassung zur Frage der künftigen Kita-Finanzierung. Die zuständige Ständeratskommission schlägt im Familienzulagengesetz ein Finanzierungssystem über Arbeitgeber- und allenfalls über Arbeitnehmerbeiträge vor.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 20.09.2024</strong></h3><p><strong>Arbeitslosenversicherung erhält vorübergehend weniger Geld vom Bund</strong><br><strong>Der Bund wird über die nächsten fünf Jahre 1,25 Milliarden Franken weniger in die Arbeitslosenversicherung stecken und so zur Sanierung des Bundeshaushalts beitragen. Das Parlament ist mit diesem Vorschlag des Bundesrats einverstanden.</strong></p><p>Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen. Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 42 zu 2 Stimmen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>Konkret wird wegen drohender Milliardendefizite in der Bundeskasse der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) in den Jahren 2025 bis 2029 um insgesamt 1,25 Milliarden Franken gekürzt. Der Nationalrat hatte das entsprechende Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 als Erstrat mit 129 zu 62 Stimmen angenommen.</p><p>Die Mehrheit im Parlament war der Auffassung, dass die geplante Kürzung einen wesentlichen Beitrag leiste, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu bereinigen. Die Massnahme könne ohne Auswirkungen auf die Leistungen der ALV umgesetzt werden und sei angesichts der hohen ausserordentlichen Beiträge des Bundes an die ALV im Rahmen der Covid-Pandemie vertretbar.</p><p>Diese Kürzung in den Jahren 2025 bis 2029 sei ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar, weil die ALV über genügend Eigenkapital verfüge, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Halte die gute Arbeitsmarktlage an, werde das Eigenkapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren trotz Kürzungen der Bundesbeiträge weiter wachsen. Sollte sich die Arbeitsmarktlage stark verschlechtern, verhindere eine Ventil- oder Schutzklausel, dass die ALV in eine finanzielle Schieflage gerate.</p><p>&nbsp;</p><p>Alternative Vorschläge abgelehnt</p><p>Für eine linke Minderheit im Nationalrat ist diese Kürzung nicht nachhaltig. Längerfristig führe sie zu einer Schwächung der ALV. Die Reserven der ALV gehörten den Versicherten, machten im Juni mehrere Rednerinnen und Redner der SP und der Grünen geltend. Mit der Vorlage würde eine Reduktion der Beiträge für Arbeitnehmende und Arbeitgebende verzögert.</p><p>Einen Antrag, welcher eine temporäre Wiedereinführung des Solidaritätsprozentes zur Kompensation der Ausfälle für die ALV verlangte, lehnte der Nationalrat mit 129 zu 62 Stimmen ab. Nein sagte er auch zu einem Rückweisungsantrag, mit dem der Bundesrat hätte beauftragt werden sollen, dem Parlament neue Einnahmemöglichkeiten und eine neue Regelung zum Abbau der Schulden aus der Covid-Pandemie mit einer Verbuchung auf dem Ausgleichskonto vorzulegen.</p><p>Konsens herrschte im Parlament jedoch darüber, dass es weitere Massnahmen braucht, um den Bundeshaushalt längerfristig zu stabilisieren. Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe legte kürzlich mögliche Handlungsfelder zur Reduktion der stark gebundenen Ausgaben vor.</p><p>Der Bundeshaushalt befindet sich in einem strukturellen Ungleichgewicht: Die Ausgaben wachsen stärker als die Einnahmen. Neben der raschen Erhöhung der Armeeausgaben werden beispielsweise die Ausgaben für die AHV und für die Gesundheit aufgrund der demografischen Entwicklung weiterhin stark wachsen.</p><p>&nbsp;</p><p>Keine Kürzung des Kantonsanteils</p><p>Das Geschäft zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) ist bereinigt. Der Bundesrat hatte die Vorlage nach der Vernehmlassung entschlackt.</p><p>Anders als zunächst geplant, verzichtete er auf einen tieferen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Grund dafür sei, dass das Parlament bei der Kita-Finanzierung einen neuen Ansatz verfolge, der deutlich geringere Kosten für den Bund zur Folge hätte, sagte Keller-Sutter.</p>
Updated
15.05.2025 13:04

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