«Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)». Volksinitiative
Details
- ID
- 20240021
- Title
- «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)». Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 10. Januar 2024 zur Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
- InitialSituation
- <p><strong>Die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» will in der Verfassung verankern, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen dürfen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Der Bundesrat sprach gegen das Vorhaben aus, da die Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft als zu hoch erachtet wurden, und stellte ihm keinen Gegenentwurf gegenüber. Die beiden Kammern der Bundesversammlung folgten dem Antrag des Bundesrates und ihrer jeweiligen Kommissionen und empfahlen Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.</strong></p><p> </p><h2 class="Titel_d">Ausgangslage</h2><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» an das Parlament verabschiedet. Die Initiative wäre mit massiven Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft verbunden. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Initiative zur Ablehnung und will ihr auch keinen Gegenvorschlag entgegenstellen. Vielmehr setzt er auf die bestehenden Bestimmungen und laufenden Gesetzgebungsarbeiten, um die natürlichen Ressourcen zu schonen.</p><p>Die im Februar 2023 von der «Allianz für Umweltverantwortung» eingereichte Initiative verlangt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz ihre durch den inländischen Konsum verursachte Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren stark reduzieren. Diese müsste so reduziert werden, dass die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten eingehalten werden. Es gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.</p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p>Um die kurze und starre Frist von zehn Jahren einzuhalten, müsste die Schweiz rigorose Regulierungs- und Anreizmassnahmen treffen. Dies würde weitreichende wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Folgen haben. Produkte und Dienstleistungen für den Schweizer Markt müssten unter strengeren Voraussetzungen produziert werden als Produkte, die für den ausländischen Markt bestimmt sind. Dies würde vor allem die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft, Energieversorgung, Mobilität sowie Kleidung und Wohnen betreffen. Ausserdem wäre die Umsetzung der Initiative mit zusätzlichen Vollzugskosten verbunden.</p><p>Der Bundesrat setzt stattdessen auf die bestehenden Bestimmungen, beispielsweise auf jene zur nachhaltigen Entwicklung in der Bundesverfassung. Bundesrat und Parlament haben bereits verschiedene Ziele gesetzt und Massnahmen eingeleitet, um die natürlichen Ressourcen zu erhalten, namentlich in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Klimapolitik, Agrarpolitik und nachhaltige Entwicklung. Der Bundesrat erachtet es als zielführender, diese Gesetzgebungs- und Strategieprozesse weiterzuführen. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates, 10.1.2024)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 10. Januar 2024 zur Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text 03.06.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf 09.09.2024 2 Zustimmung 27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung 27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 03.06.2024 1 Nichteintreten
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- Proceedings
- <p class="Standard_d">Der <strong>Nationalrat</strong> als Erstrat befasste sich mit dieser Volksinitiative in der Sommersession 2024.</p><p class="Standard_d">Die <strong>Berichterstatterinnen der Kommission </strong>für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation des Nationalrates (UREK-N), Christine Bulliard-Marbach (M-E, FR) und Monika Rüegger (V, OW), präsentierten den Mehrheitsantrag der Kommission, wonach Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen und somit dem Bundesrat zu folgen sei. Als Begründung wurden der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, die erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die Folgen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie die zu kurze und starre Zehnjahresfrist genannt. Ausserdem wurde darauf verwiesen, dass bereits zahlreiche Ziele gesetzt und Massnahmen eingeleitet wurden, die dem Anliegen der Initiative entsprechen.</p><p class="Standard_d">Die <strong>Minderheit II der Kommission,</strong> vertreten von Christophe Clivaz (G, VS), sprach sich für die Initiative aus. Nationalrat Clivaz erklärte, dass 2024 sechs von neun planetaren Grenzen überschritten werden oder kurz davor sind, überschritten zu werden, und zwar die Grenzen in den Bereichen Klimaerwärmung, Biodiversitätsverlust, Landverbrauch, Süsswasserverbrauch, landwirtschaftlicher Stickstoff- und Phosphoreintrag sowie Verschmutzung durch neue Chemikalien. Das Schweizer Wohlstandsniveau sei nur möglich durch die übermässige Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und die Überschreitung der Biokapazität der Erde. Er hielt fest, dass der Übergang zu einer Lebensweise, die mit den planetaren Grenzen vereinbar ist, ohne diese Initiative nicht schnell genug vorangeht.</p><p class="Standard_d">Die <strong>Minderheit I</strong>, vertreten von Aline Trede (G, BE), beantragte, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, der auf die zehnjährige Frist in den Übergangsbestimmungen verzichtet. Sie argumentierte, dass die Diskussionen und der Widerstand gegen die Initiative hauptsächlich die Zehnjahresfrist betreffen und deren Streichen es ermöglichen würde, den Grundsatz einer nachhaltigen Wirtschaft in der Bundesverfassung zu verankern, was aus den von der Minderheit II genannten Gründen notwendig sei. Der Gesetzgeber könne dann in einem zweiten Schritt definieren, wie dieses Ziel zu erreichen ist.</p><p class="Standard_d">Die meisten <strong>Fraktionen</strong> (Die Mitte, SVP, FDP-Liberale, Grünliberale) folgten der Kommissionsmehrheit sowie dem Bundesrat und sprachen sich sowohl gegen die Volksinitiative als auch gegen einen direkten Gegenentwurf aus. Unterstützt wurde die Initiative von den Grünen und der direkte Gegenentwurf von den Grünen und der SP.</p><p class="Standard_d"><strong>Initiativbefürworterin</strong> Delphine Klopfenstein Broggini (G, GE) erinnerte daran, dass die Warnungen aus der Wissenschaft sowie von internationalen Organisationen angesichts des Klimanotstands kein Scherz, sondern ernstzunehmende Aufrufe zum Handeln sind. Die Schweiz sei ein wohlhabendes und innovatives Land, das die Ressourcen habe, einen neuen Weg zu gehen. Sie fragte, wem es gelingen kann, wenn nicht der Schweiz. Im Namen der Grünen Fraktion erklärte sie, dass es die Zehnjahresfrist braucht, um zu verhindern, dass man an einen «Point of no Return» gelangt, wie die Wissenschaft befürchtet. Jon Pult (S, GR) bezeichnete es als unbestritten, dass unsere Wirtschaft ihren Ressourcenverbrauch so beschränken muss, dass auch die künftigen Generationen noch erfolgreich wirtschaften können. Er rief dazu auf, sich nicht über die Initiative lustig zu machen, sondern deren berechtigtes Anliegen ernst zu nehmen und – wenn auch mit einer realistischeren Umsetzungsfrist – in der Bundesverfassung zu verankern. Er empfahl im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion, den direkten Gegenentwurf anzunehmen. Franziska Ryser (G, SG) ergänzte, dass es für die Unternehmen und Wirtschaftsakteure leichter ist, sich auf die politischen Ziele und Rahmenbedingungen einzustellen, wenn diese frühzeitig und klar festgelegt werden. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen, sagte Martina Munz (S, SH), welche zudem die sehr unausgewogene Botschaft des Bundesrates bedauerte. Diese gehe kaum auf den wissenschaftlichen Hintergrund und die positiven ökologischen Auswirkungen der Initiative ein, dafür umso detaillierter auf die wirtschaftlichen Auswirkungen. Manuela Weichelt (G, ZG) betonte, dass die Stärke des Konzepts der planetaren Grenzen darin besteht, neben der Klimaveränderung auch weiteren gesundheitsrelevanten Umweltaspekten, wie der Schadstoffbelastung von Luft und Boden, Rechnung zu tragen. Marionna Schlatter (G, ZH) wiederum verwies auf eine Studie der ETH Zürich, nach der ein Ansteigen der Durchschnittstemperatur auf der Erde um drei Grad Celsius einen Rückgang des weltweiten BIP um bis zu zehn Prozent zur Folge hat. Die Initiative stelle deshalb keine Gefahr für den Wohlstand des Landes dar, sondern schütze diesen vielmehr. Gerhard Andrey (G, FR) hielt in diesem Zusammenhang fest, dass es einen Nachteil für innovative und fortschrittliche Unternehmen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, darstellt, wenn die externen Kosten der Wirtschaftstätigkeit nicht berücksichtigt werden. Für den Erfolg dieser Unternehmen brauche es Rahmenbedingungen.</p><p class="Standard_d"><strong>Initiativgegner</strong> Nicolò Paganini (M-E, SG) sagte, dass es für die Mitte-Fraktion bei der Initiative nicht darum geht, ob man die Umwelt schützen will, sondern wie man sie schützen will: in «Schweizer Manier», d. h. breit abgestützt und in realistischem Tempo, oder unter Einleitung einer «Wohlstandsvernichtung», wie es sie in der Geschichte der modernen Schweiz noch nie gegeben habe. Er hielt fest, dass die Umsetzung der Initiative enorme volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten verursachen würde, unter anderem durch die vorzeitige Erneuerung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, die Notwendigkeit eines Umerziehungsprogramms in Sachen Ernährung, das staatliche Vorschreiben der zulässigen Wohnfläche pro Person, die starke Einschränkung der Mobilität, den erheblichen Wettbewerbsnachteil der Schweizer Exportunternehmen und die vorzeitige Schliessung von Produktionsanlagen. Zudem verwies er darauf, dass der Grundsatz der Nachhaltigkeit bereits in mehreren Verfassungsbestimmungen verankert ist (Art. 73 und 74 BV) und das Parlament unter Beteiligung der Mitte-Fraktion in den letzten Jahren wiederholt mehrheitsfähige Lösungen für den Umweltschutz gefunden hat. Mike Egger (V, SG) befürchtete, dass eine Umsetzung der Initiative die Schweiz auf das Wohlstandsniveau von Ländern wie Eritrea und Afghanistan zurückwerfen würde. Er warnte vor der erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Unternehmen und vor den Wettbewerbsnachteilen durch die Einhaltung strengerer Produktionsvoraussetzungen. Die Folge wäre die Verlagerung der Produktion ins Ausland und damit der Verlust von Arbeitsplätzen. Ferner würde das ganze Vorhaben ein zeit- und ressourcenfressendes «Bürokratiemonster» schaffen, die Kosten für die Gesellschaft erhöhen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz massiv gefährden. Er erklärte, dass die SVP-Fraktion die Initiative als antiliberal betrachtet, da diese auf Reglementierung statt auf Anreize setzt. Die Umsetzung brächte zudem grosse Probleme mit sich, namentlich im Hinblick auf internationale Vereinbarungen wie das Gatt-Abkommen. Simone de Montmollin (RL, GE) erinnerte im Namen der FDP-Liberale Fraktion daran, dass dem Nachhaltigkeitsprinzip in mehreren Verfassungsartikeln Rechnung getragen wird und dass bereits in vielen Politikbereichen zahlreiche ehrgeizige Massnahmen ergriffen wurden, um die Auswirkungen auf das Ökosystem zu verringern. Sie nannte das Initiativanliegen ehrenwert, hielt aber fest, dass es ausgewogene Massnahmen braucht, welche Anreize setzen sowie die Innovation und die internationale Zusammenarbeit fördern. Für die FDP-Liberale Fraktion stehe ausser Frage, dass nur wirtschaftlich verträgliche Massnahmen gesellschaftliche Akzeptanz erlangen könnten. Dies werde von der Initiative aber nicht berücksichtigt. Den direkten Gegenentwurf bezeichnete sie als widersprüchlich, da er dem zentralen Anliegen der Volksinitiative, dringende Massnahmen gegen die Überbeanspruchung der natürlichen Ressourcen zu ergreifen, nicht gerecht werde. Die Grünliberale Fraktion, vertreten von Céline Weber (GL, VD) erachtete die Frist von zehn Jahren als unrealistisch. Ausserdem werde verlangt, dass Bund und Kantone der Sozialverträglichkeit ihrer Massnahmen im In- und Ausland Rechnung tragen (Art. 94a Abs. 2 BV), was aber über die Kompetenzen des Bundes hinausgehe. Sie äusserte die Befürchtung, dass die Initiative zu einem Innovationsverlust in der Schweiz führt und so den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern gefährdet. Sie erinnerte schliesslich daran, dass Artikel 73 der Bundesverfassung bereits in die Richtung der Initiative geht. Ihre Fraktion spreche sich auch gegen den direkten Gegenentwurf aus, da ein Nein in der Volkabstimmung als Ablehnung laufender Umweltschutzmassnahmen aufgefasst werden könnte und diese so schwächen würde.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat beschloss mit 129 zu 60 Stimmen bei 2 Enthaltungen, <strong>dem Antrag des Bundesrates zu folgen </strong>und die Volkinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Zudem entschied er mit 125 zu 63 Stimmen bei 1 Enthaltung, <strong>nicht auf den direkten Gegenentwurf (Antrag der Minderheit I) einzutreten</strong>.</p><p class="Standard_d">Der <strong>Ständerat </strong>befasste sich in der Herbstsession 2024 mit diesem Geschäft.</p><p class="Standard_d">Der <strong>Berichterstatter der UREK-S</strong>, Thierry Burkart (RL, AG), präsentierte die Position der Kommissionsmehrheit, die sich wie die UREK-N und der Bundesrat dafür aussprach, die Volksinitiative der Jungen Grünen dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Er bezeichnete die Initiative aus denselben Gründen wie die Gegnerinnen und Gegner im Nationalrat als zu extrem in Bezug auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten für die Schweiz.</p><p class="Standard_d">Wie im Nationalrat sprach sich die <strong>Minderheit II</strong> der Kommission für die Unterstützung der Initiative aus, während die <strong>Minderheit I</strong> einen direkten Gegenentwurf ohne die Zehnjahresfrist befürwortete.</p><p class="Standard_d"><strong>Im Namen der Kommissionsminderheit</strong> verteidigte Céline Vara (G, NE) die Initiative und den direkten Gegenentwurf. Sie erklärte, dass die Umsetzung der Initiative die Schweiz resilienter gegen Entwicklungen wie den Biodiversitätsverlust, die Bodenerosion, die Wasserknappheit und extreme Wetterereignisse machen würde, die aufgrund der Klimaerwärmung immer häufiger und intensiver auftreten. Wer die Zehnjahresfrist als zu kurz erachte, könne ja den direkten Gegenentwurf unterstützen, der mehr Handlungsspielraum lasse. </p><p class="Standard_d">Céline Vara bezeichnete die Behauptung des Bundesrates, die Umsetzung der Initiative erfordere eine Verringerung des Verbrauchs um 66 Prozent, als fehlerhaft, da dieser Wert die deutlich höheren Kosten des Nichtstuns nicht berücksichtige, und forderte den Bundesrat auf, hierzu Stellung zu nehmen. <strong>Bundesrat Albert Rösti </strong>erklärte, dass dieser Wert auf der Berechnung beruht, wonach der ökologische Fussabdruck der Schweiz derzeit 2,5 bis 3 Erden beträgt. Die Kosten des Nichtstuns können seiner Ansicht nach nur sinnvoll berechnet werden, wenn die Massnahmen der anderen Länder mitberücksichtigt würden. Er verwies ausserdem darauf, dass die von der Initiative geforderte Reduktion bei den Investitionen und beim Ressourcenverbrauch wohl kaum akzeptiert werden würde, da bereits die Ankündigung des Bundesrates, Einsparungen im Bereich von 3 bis 5 Prozent machen zu wollen, auf massiven Widerstand gestossen sei.</p><p class="Standard_d">Der <strong>Ständerat</strong> folgte zweimal dem Mehrheitsantrag: Mit 33 zu 11 Stimmen <strong>lehnte er den direkten Gegenentwurf</strong> <strong>ab</strong> und mit 34 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung <strong>empfahl er die Volkinitiative</strong> <strong>zur Ablehnung</strong>. </p><p> </p><p class="Standard_d"><strong>Die Schlussabstimmungen der beiden Räte</strong>, die am letzten Tag der Herbstsession 2024 stattfanden, bestätigten die vorherigen Beschlüsse: Der Antrag des Bundesrates wurde vom Ständerat mit 31 zu 11 Stimmen und vom Nationalrat mit 133 zu 61 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p class="Standard_d"><strong>Folglich empfiehlt das Parlament die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung.</strong></p><p> </p><p><strong>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2025 mit 69,75% Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt. </strong></p>
- Updated
- 08.04.2025 23:43