Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis
Details
- ID
- 20240024
- Title
- Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis
- Description
- Botschaft vom 1. März 2024 zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.03.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat schafft nationale Grundlage zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle. </strong></p><p class="Standard_d">Seit der COVID-19-Pandemie hat die Telearbeit in der Schweiz stark zugenommen. Sie wird zusammen mit der Digitalisierung die moderne Arbeitswelt nachhaltig prägen. In einem grenzüberschreitenden Kontext hat der Anstieg der Telearbeit auch Auswirkungen auf das Steuerrecht.</p><p class="Standard_d">Doppelbesteuerungsabkommen sehen in der Regel vor, dass Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in dem Staat besteuert werden, in dem diese physisch ausgeübt wird. Mit Telearbeit würde sich somit das Besteuerungsrecht vom Staat, in dem die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ihren Sitz hat, in jenen Staat, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Wohnsitz haben, verlagern.</p><p> </p><p class="Standard_d">Steuereinnahmen in der Schweiz behalten</p><p class="Standard_d">Um sicherzustellen, dass der Schweiz möglichst wenig Steueraufkommen verloren geht, schafft der Gesetzesentwurf zur Besteuerung von Telearbeit im Bereich der Quellenbesteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz eine binnenrechtliche Besteuerungsgrundlage für Telearbeit, die in einem Nachbarstaat für einen Schweizer Arbeitgeber geleistet wird.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage steht in einem engen Kontext zu den staatsvertraglichen Entwicklungen bei der Zuteilung des Besteuerungsrechts an die Schweiz im Rahmen von Doppelbesteuerungs- und Grenzgängerabkommen. Konkret führen die mit Frankreich und Italien getroffenen Abkommen (Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich bzw. Protokoll zur Änderung des Grenzgängerabkommens mit Italien) dazu, dass in diesen Staaten verrichtete Telearbeit für einen Schweizer Arbeitgeber bis zu einem gewissen Grad weiterhin von der Schweiz besteuert werden kann, auch wenn die Arbeit nicht physisch in der Schweiz verrichtet wird (Frankreich: jährlich bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit / Italien bis zu 25 Prozent der Arbeitszeit). Die vorgeschlagene neue Besteuerungsgrundlage stellt die Umsetzung dieser staatsvertraglichen Neuregelungen in der Schweiz sicher.</p><p class="Standard_d">Die Schweiz hat deutlich mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus dem Ausland als Schweizer Arbeitskräfte, die in den Nachbarstaaten einem Erwerb nachgehen. Insgesamt sind in der Schweiz rund 400 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger tätig, wobei die meisten in Frankreich (220 000) und Italien (90 000) wohnhaft sind.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. März 2024 zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis
- Resolutions
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Date Council Text 15.04.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf 30.05.2024 2 Zustimmung 14.06.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 14.06.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 15.04.2024</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat heisst Gesetz zur Besteuerung der Telearbeit gut</strong><br><strong>Der Nationalrat hat am Montag an seiner Sondersession mit 183 zu 0 Stimmen ein Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern gutgeheissen. Für Arbeit im Homeoffice vom Ausland aus gibt es staatsvertragliche Regelungen. Das Gesetz bildet die Grundlage im nationalen Steuerrecht.</strong></p><p class="Standard_d">Namentlich mit Frankreich und Italien bestehen entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen. Demnach können Grenzgängerinnen und -gänger in Frankreich bis zu 40 Prozent ihrer Zeit zu Hause arbeiten, in Italien 25 Prozent. In der Regel werden Einkommen im Land besteuert, in dem gearbeitet wird.</p><p class="Standard_d">Wechseln Grenzgänger ins Homeoffice, würden deshalb ihre Einkommen im Land versteuert, in dem sie wohnen. Die Bestimmungen zur Besteuerung von Telearbeit erhält mit der Vorlage eine binnenrechtliche Besteuerungsgrundlage für Telearbeit, die in einem Nachbarland für einen Schweizer Arbeitgeber erledigt wird.</p><p class="Standard_d">Ein Streitpunkt im Nationalrat war die Besteuerung von Seeleuten auf Hochseeschiffen. Der Bundesrat wollte die Befreiung von der Quellensteuer für Seeleute auf Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge fortführen und dies im Gesetz festschreiben.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben stellte sich hinter die geltende Regelung, wollte diese aber nicht eigens festschreiben. Ein Kanton hatte die Steuerbefreiung auch auf fremde Flaggen ausgedehnt.</p><p class="Standard_d">Die Minderheit hielt fest, dass durch die teilweise Befreiung auch von Besatzungen unter fremder Flagge eine Ungewissheit entstanden sei und es jetzt geboten sei, für Klarheit zu sorgen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, an der Steuerbefreiung für Besatzungen unter Schweizer Flagge ändere sich so oder so nichts.</p><p class="Standard_d">Der Rat folgte der Minderheit mit 92 zu 90 Stimmen. In der Gesamtabstimmung stimmte er dem Telearbeitsgesetz mit 183 zu 0 Stimmen zu. </p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 30.05.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Die Schweiz schafft eine Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Einkommen Grenzgängern bei Arbeit im Homeoffice. Der Ständerat hat als Zweitrat einer entsprechenden Vorlage oppositionslos zugestimmt. Das Gesetz legt lediglich einen Rahmen fest. Ebenso entscheidend sind Staatsverträge mit den Wohnsitzstaaten der Betroffenen.</strong></p><p class="Standard_d">Das Bundesgesetz schafft die binnenrechtliche Grundlage für zwischenstaatliche Regelungen. Es beschränkt sich auf die Nachbarstaaten der Schweiz.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hiess das neue Gesetz am Donnerstag mit 40 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p class="Standard_d">In der Regel werden Einkommen im Land besteuert, in dem gearbeitet wird. Wechseln Grenzgänger ins Homeoffice, würden deshalb ihre Einkommen im Land versteuert, in dem sie wohnen.</p><p class="Standard_d">Namentlich mit Frankreich und Italien bestehen schon heute Doppelbesteuerungsabkommen, die ein Abweichen von diesem Grundsatz erlauben. Das Abkommen mit Frankreich hiess der Ständerat ebenfalls am Donnerstag gut. Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Frankreich können bis zu 40 Prozent ihrer Zeit zu Hause arbeiten, in Italien liegt die Schwelle 25 Prozent.</p><p class="Standard_d">Die entsprechende Praxis habe sich während der Corona-Pandemie bewährt, schrieb dazu die Wirtschaftskommission des Ständerats. Im Interesse der Rechtssicherheit werden entsprechende Übergangsregelungen nun in eine definitive Lösung überführt.</p>
- Updated
- 15.05.2025 14:22