«Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)

Details

ID
20240026
Title
«Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)
Description
Bedingter Rückzug der Volksinitiative
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.02.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Individualbesteuerung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung) verabschiedet. Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung könnten die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft und positive Erwerbsanreize gesetzt werden. Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zugunsten des indirekten Gegenvorschlags zur Ablehnung.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Die Eckwerte der Reform hat der Bundesrat bereits im August 2023 gestützt auf die Resultate der Vernehmlassung beschlossen. Demnach sieht der indirekte Gegenvorschlag vor, alle Personen unabhängig von ihrem Zivilstand individuell zu besteuern. Die Einkünfte und Vermögenswerte von verheirateten Paaren werden dafür nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt, wie es heute bereits bei unverheirateten Paaren erfolgt. Der Kinderabzug wird bei der direkten Bundessteuer von heute 6700&nbsp;Franken auf neu 12&nbsp;000&nbsp;Franken erhöht und wird zur Hälfte zwischen den Eltern aufgeteilt. Weiter wird der Tarif der direkten Bundessteuer angepasst: Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen werden abgesenkt, der Grundfreibetrag wird erhöht und der Betrag, bei dem der Maximalsatz von 11,5&nbsp;Prozent erreicht wird, gesenkt. Diese Tarifanpassungen ermöglichen eine gleichmässigere Entlastung der Reform über die Einkommensklassen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Finanzielle Auswirkungen auf Bund und Kantone</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat geht bei einer Einführung der Individualbesteuerung bei der direkten Bundessteuer von schätzungsweise rund 1&nbsp;Milliarde&nbsp;Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus; diese Schätzung bezieht sich auf das Steuerjahr 2024. Davon tragen der Bund rund 800&nbsp;Millionen&nbsp;Franken und die Kantone über den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer rund 200&nbsp;Millionen&nbsp;Franken.</p><p class="Standard_d">Da die Individualbesteuerung auf sämtlichen Staatsebenen umgesetzt werden soll, müssen auch die Kantone ihre Gesetze anpassen. Sie sind bei der Ausgestaltung der Tarife und Abzüge frei. Deshalb kann der Bund keine Aussagen über die finanziellen Auswirkungen der Reform auf kantonaler und kommunaler Ebene machen. In jedem Fall ist aufgrund der Komplexität des Systemwechsels von einem längeren Umsetzungshorizont auszugehen. Die Vorlage ist daher auch nicht in der Finanzplanung abgebildet.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Auswirkungen auf die Belastungsrelationen bei der direkten Bundessteuer</p><p class="Standard_d">Schätzungen zufolge wird die Steuerlast mit dem indirekten Gegenvorschlag für eine deutliche Mehrheit der Steuerpflichtigen sinken.</p><p class="Standard_d">Unverheiratete Personen mit Kindern erhalten im geltenden Recht einen privilegierten Tarif. Insgesamt muss diese Gruppe von Steuerzahlenden mit einer höheren Steuerlast rechnen, die jedoch durch die Erhöhung des Kinderabzugs und die Tarifanpassungen stark abgefedert und bei tiefen und mittleren Einkommen im Durchschnitt kompensiert wird. &nbsp;</p><p class="Standard_d">Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen kann die Reform wegen des Wegfalls des Verheiratetentarifs und der hälftigen Aufteilung des Kinderabzugs zu Mehrbelastungen führen; dies betrifft insbesondere Ehepaare mit Kindern in den mittleren und höheren Einkommensklassen.</p><p class="Standard_d">Die grössten Entlastungen ergeben sich für Verheiratete mit eher gleichmässiger Einkommensverteilung zwischen den Eheleuten. Dies betrifft auch zahlreiche Rentnerehepaare. Dank der Anpassung des Tarifs werden auch die meisten unverheirateten Personen ohne Kinder entlastet.</p><p class="Standard_d">Weil die Individualbesteuerung das tiefere Zweiteinkommen im Vergleich zur heutigen Ehepaarbesteuerung steuerlich entlastet, würde der Systemwechsel Erwerbsanreize setzen und könnte damit auch zu einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotenzials führen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative</p><p class="Standard_d">Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (Steuergerechtigkeits-Initiative) dienen. Der Bundesrat erfüllt damit den Auftrag des Parlaments, das sich im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 mehrheitlich für die Individualbesteuerung ausgesprochen hat. Die Volksinitiative empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung, weil mit dem indirekten Gegenvorschlag das gleiche Ziel schneller erreicht werden kann.</p><p class="Standard_d">Das Parlament hat bis zum 8. März 2025 Zeit, eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung der Volksinitiative abzugeben. Die Frist kann um ein Jahr verlängert werden, wenn ein Rat vorher einen Beschluss zum indirekten Gegenvorschlag gefasst hat.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Bedingter Rückzug der Volksinitiative
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. Februar 2024 zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Individualbesteuerung)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» (Steuergerechtigkeits-Initiative)
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2024 1 Sistiert gemäss Ordnungsantrag der Kommission
    12.12.2024 2 Fristverlängerung bis zum 8. März 2026
    07.05.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.06.2025 2 Zustimmung
    20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.03.2025 2 Eintreten
    10.03.2025 2 Abweichung
    07.05.2025 1 Abweichung
    03.06.2025 2 Zustimmung
    20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 16.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Noch keine Entscheide zur Individualbesteuerung im Nationalrat</strong><br><strong>Jede Person in der Schweiz soll künftig eine eigene Steuererklärung einreichen und Steuern bezahlen, unabhängig vom Zivilstand. Im Nationalrat wollten SP, FDP, Grüne und GLP diesen Paradigmenwechsel. SVP und Mitte lehnen ihn ab. Entschieden ist aber noch nichts.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer debattierte am Montag stundenlang über die Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen und den Entwurf für ein Gesetz über die Individualbesteuerung, den indirekten Gegenvorschlag dazu. Beide Vorlagen haben die Besteuerung jeder einzelnen Person unabhängig vom Zivilstand zum Ziel.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Noch nichts entschieden</p><p class="Standard_d">Der Entscheid, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten, dürfte knapp werden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) verabschiedete Initiative und indirekten Gegenvorschlag mit je 13 zu 12 Stimmen. Aus Zeitgründen konnte der Nationalrat am Montag nicht abstimmen. Die Debatte soll am 25. September fortgesetzt werden.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will mit den gesetzlichen Bestimmungen rascher ans Ziel kommen als mit dem Verfassungsartikel. Vertreterinnen und Vertreter von SVP und Mitte-Partei lehnen Initiative und Gegenvorschlag ab. Auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten wollten SP, FDP, Grüne und GLP.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verluste einschränken</p><p class="Standard_d">SP, Grüne und GLP forderten allerdings einen Kompromiss zwischen Individualbesteuerung und Verlusten für den Bund. Die Vorlage brauche Bestimmungen, damit die Ausfälle bei der Bundessteuer weniger hoch ausfielen als die vom Bundesrat errechnete Milliarde Franken.</p><p class="Standard_d">Es gibt noch mehr Minderheitsanträge zum Gesetzesentwurf. Die Linke will die familienergänzende Kinderbetreuung in die Vorlage integrieren. SVP und Mitte wiederum wollen Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuern, aber die Heiratsstrafe beseitigen.</p><p class="Standard_d">Ein eigenes Rezept hat die Mitte-Partei mit ihrer Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe im Köcher. Die SVP schliesslich beantragt mit einer weiteren Minderheit Tarifanpassungen bei der Besteuerung von Familien und Ehepaaren.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Es ist höchste Zeit"</p><p class="Standard_d">Die Befürworterseite erinnerte an die jahrelange Geschichte der Individualbesteuerung und an den Auftrag des Parlaments, sie einzuführen. Céline Widmer (SP/ZH) nannte die individuelle Besteuerung ein fundamentales Gleichstellungsanliegen. "Sie ist kein Angriff auf die Ehe."</p><p class="Standard_d">Die Reform sei eine überparteilich anerkannte Notwendigkeit, fügte Tamara Funiciello (SP/BE) hinzu. "Es ist höchste Zeit für diesen überfälligen Schritt." Gingen mehr Zweitverdienerinnen und -verdiener einer bezahlten Arbeit nach, verbessere das ihre Altersvorsorge, sagte Beat Walti (FDP/ZH).</p><p class="Standard_d">Familien bleibe mit der Individualbesteuerung mehr Geld zur Verfügung, sagte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Einverdiener-Familien, die beim von der Gegnerschaft bevorzugten Splitting statt der individueller Besteuerung im Vorteil wären, werde es immer weniger geben.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Splitting bevorzugt</p><p class="Standard_d">Die Heiratsstrafe müsse beim Bund abgeschafft werden, denn nur dort gebe es sie noch, hielt Leo Müller (Mitte/LU) dagegen. Der Wechsel bringe eine Strafe für Einverdiener-Ehepaare. "Das kann doch nicht sein." Auch warnte Müller vor dem zusätzlichen Aufwand wegen 1,7 Millionen zusätzlicher Steuerdossiers und etlichen Anpassungen.</p><p class="Standard_d">Die Mitte will die Frage mit einer eigenen Volksinitiative für die Abschaffung der Heiratsstrafe angehen. Initiative und Gegenvorschlag gehörten in die Kategorie "Schnapsidee", sagte Markus Ritter (Mitte/SG). SVP-Votanten wiederum plädierten für das Splitting bei Ehepaaren statt der individuellen Besteuerung.</p><p class="Standard_d">Familien mit einem hohen und einem tiefen Arbeitspensum, die Kinder selbst betreuten, hätten das Nachsehen, sagte Monika Rüegger (SVP/OW). "Sie wollen Eltern ein Familienmodell nach ihren Vorstellungen aufzwingen", warf sie den Befürwortern vor. Barbara Steinemann (SVP/ZH) sprach von einem "typischen Zeitgeist-Vorstoss", dessen Kosten am Ende viele zu tragen hätten.</p><p class="Standard_d">Heute werden Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 25.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Knappe Mehrheit im Nationalrat für die Individualbesteuerung</strong><br><strong>Jede Person in der Schweiz soll eine eigene Steuererklärung einreichen und eigene Steuern bezahlen, unabhängig vom Zivilstand. Dafür ist eine knappe Mehrheit im Nationalrat. Er hiess eine Vorlage zur Individualbesteuerung gut, als indirekten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der FDP Frauen.</strong></p><p class="Standard_d">Im Nationalrat waren die Fronten von Anfang an klar, und die Stimmenverhältnisse knapp. Mit 98 zu 93 Stimmen bei einer Enthaltung stellte er sich hinter das Gesetz über die Individualbesteuerung. Der Bundesrat hatte es im Auftrag des Parlaments vorgelegt. Dafür stimmten SP, FDP, Grüne und GLP. Dagegen votierten SVP und Mitte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Noch kein Entscheid über Parole</p><p class="Standard_d">Das Gesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zur von den FDP Frauen eingereichten Steuergerechtigkeits-Initiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung". Über die Parole will der Rat erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen über den Gegenvorschlag entscheiden.</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat standen fünf alternative Konzepte zur Vorlage zur Debatte. Sie wurden alle abgelehnt. Der Rat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit.</p><p class="Standard_d">Heute werden in der Schweiz Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen.</p><p class="Standard_d">Die Befürworterseite der Individualbesteuerung im Nationalrat hofft nicht nur auf eine Abschaffung der Heiratsstrafe. Sie will auch, dass Zweitverdiener und -verdienerinnen vermehrt einen Job annehmen, mit Blick auf den Fachkräftemangel. Verheiratete Zweitverdiener, meist Frauen, soll die Individualbesteuerung finanziell eigenständiger machen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft</p><p class="Standard_d">Die Minderheit wollte am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten. Auch warnte sie vor dem grossen Aufwand, das System umzustellen, sowohl für die Behörden als auch für die Steuerpflichtigen. Denn individuell besteuern soll nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und die Gemeinden.</p><p class="Standard_d">Der Kinderabzug soll von heute 6700 auf 12'000 Franken erhöht werden. Der Bundesrat erwartet, dass mit der Umstellung aus der direkten Bundessteuer rund eine Milliarde Franken weniger im Jahr fliessen wird. Die Linke und die GLP wollten diese Verluste begrenzen, drangen aber nicht durch.</p><p class="Standard_d">Franziska Ryser (Grüne/SG) wollte eine Reform ohne Mindereinnahmen. Die GLP wollte die Verluste auf höchstens 500 Millionen Franken begrenzen. Katja Christ (GLP/BS) beantragte für zehn Jahre eine entsprechende höhere Progression, als Übergangslösung. Danach sollte zum Modell des Bundesrats übergegangen werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Aufnahme der Kita-Vorlage</p><p class="Standard_d">Die SP wiederum wollte die Chance nutzen für eine Vorlage zur Förderung des Arbeitskräftepotenzials und echte Gleichstellung, wie Cédric Wermuth (SP/AG) sagte. Er forderte, die Kinderbetreuung in die Vorlage aufzunehmen: "Familienexterne Kinderbetreuung wird viel entscheidender sein für die Förderung der Erwerbsarbeit." Auch der SP-Minderheitsantrag hatte keine Chance.</p><p class="Standard_d">Die SVP und die Mitte-Partei wollten an der Ehe als wirtschaftliche Gemeinschaft festhalten. "Wir kreieren hier ein System, das ein Problem lösen würde, aber eine neue Steuerstrafe für rund 600'000 Einverdiener-Ehepaare einführen würde", sagte Leo Müller (Mitte/LU).</p><p class="Standard_d">Die SVP beantragte mit zwei Minderheitsanträgen erfolglos ein Voll- und ein Teilsplitting-Modell. Beide Anträge wurden trotz Unterstützung der Mitte-Fraktion abgelehnt. Die Mitte-Partei hat für die Abschaffung der Heiratsstrafe eine eigene Initiative eingereicht.</p><p class="Standard_d">Der Antrag der Mitte, das Inkraftsetzen der Vorlage dem Bundesrat zu überlassen, wurde abgelehnt. Die Mehrheit wollte den Kantonen eine Übergangsfrist von sechs Jahren für die Umsetzung vorgeben.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Für und Wider zur Individualbesteuerung halten sich die Waage</strong><br><strong>Zur Einführung der Individualbesteuerung unabhängig vom Zivilstand halten sich im Parlament das Für und das Wider annähernd die Waage. Der Ständerat ist zwar mit knappem Mehr auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, hat aber aus Zeitmangel noch nicht abschliessend entschieden über den fundamentalen Systemwechsel.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 23 zu 22 Stimmen trat die kleine Kammer am Dienstag auf das Gesetz über die Individualbesteuerung ein. Dafür stimmten Vertreterinnen und Vertreter von FDP, SP, Grünen und GLP, dagegen die Mitglieder von Mitte und SVP.</p><p class="Standard_d">Der knappe Entscheid war zu erwarten gewesen, denn die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hatte die Vorlage nur mit hauchdünnem Mehr gutgeheissen, mit Stichentscheid ihres Präsidenten Hans Wicki (FDP/NW). Der Nationalrat hatte der Vorlage im September 2024 als Erstrat zugestimmt, ebenfalls relativ knapp.</p><p class="Standard_d">Das Gesetz über die Individualbesteuerung soll indirekter Gegenvorschlag sein zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen. Der Ständerat konnte die Vorlage am Dienstag nicht zu Ende beraten. Die Debatte geht voraussichtlich am Montag weiter.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bundesgerichtsentscheid von 1984</p><p class="Standard_d">WAK-Präsident Wicki erinnerte an den Bundesgerichtsentscheid von 1984, wonach die Heiratsstrafe verfassungswidrig ist. "Nach über vier Jahrzehnten mit Initiativen, Vorstössen und Abklärungen haben wir jetzt die Möglichkeit, die Heiratsstrafe zu beseitigen." Zudem setze die Vorlage Erwerbsanreize für Zweitverdiener.</p><p class="Standard_d">"Es kann doch nicht sein, dass das Steuersystem mir vorgibt, ob ich heiraten soll oder nicht", meinte Thierry Burkart (FDP/AG). Die von der Gegnerschaft geltend gemachte Wirtschaftsgemeinschaft gebe es nicht nur bei der Ehe, sondern auch beim Konkubinat oder beim gemeinschaftlichen Eigentum.</p><p class="Standard_d">Die Befürworterseite argumentierte auch mit den neuen Realitäten in der Gesellschaft und neuen Lebensmodellen. Den Kantonen, die die Vorlage in der Vernehmlassung ablehnten, wies Mathias Zopfi (Grüne/GL) eine Nebenrolle zu. Wolle man einen grundsätzlichen Systemwechsel, sei der Bund in der Hauptrolle.</p><p class="Standard_d">Auf der Gegnerseite verwiesen etliche Voten auf die Kantone, die die Heiratsstrafe abgeschafft oder gemildert hätten. Werner Salzmann (SVP/BE) sprach von "ungerechtfertigten Eingriffen in die Lebensformen von Familien". Auch die vom Bundesrat prognostizierten Beschäftigungseffekte stellte er in Frage.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Zu mehr Arbeit erziehen"</p><p class="Standard_d">Marianne Binder (Mitte/AG) warnte vor einem Steuermodell, das dazu erziehen wolle, mehr zu arbeiten. Hannes Germann (SVP/SH) forderte, es solle zuerst über die Initiative abgestimmt werden. Danach könne das Parlament gegebenenfalls handeln anstatt nun einen indirekten Gegenvorschlag zu beraten.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage begünstige Doppelverdiener und belaste Familien mit einem Einkommen massiv mehr, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO). "Reichlich absurd" sei, dass alle Kantone ihr Steuerrecht korrigiert hätten nach dem Bundesgerichtsurteil. Der Bund hingegen habe nichts getan und wolle nun die Kantone zu Umstellungen zwingen.</p><p class="Standard_d">Die Heiratsstrafe müsse weg, doch Vorschläge für Reformen hätten bisher keine Mehrheiten gefunden, stellte Finanzministerin Karin Keller-Sutter fest. Die Vorlage sei so gestaltet, dass eine Mehrheit der Steuerpflichtigen profitiere. Und: Es gehe nicht an, wegen des erwarteten Aufwandes auf die Umstellung zu verzichten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rücksicht auf ungleiche Einkommen</p><p class="Standard_d">Mit Rücksicht auf ungleiche Einkommen eines Elternpaares beschloss der Ständerat, dass kinderbezogene Abzüge von einem auf den andern Elternteil übertragbar sein sollen. Geschehen soll dies im Umfang des Betrages, den ein Elternteil von den Steuern nicht abziehen kann. Ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, spielt keine Rolle.</p><p class="Standard_d">Um die Auswirkungen auf den Haushalt abzufedern, erhöhte der Ständerat den Kinderabzug weniger stark als dies Bundesrat und Nationalrat wollen. Von 6800 Franken soll er lediglich auf 10'700 statt auf 12'000 Franken angehoben werden.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit um Eva Herzog (SP/BS) wehrte sich vergeblich dagegen. Die Erwerbsanreize würden mit der Übertragung teilweise rückgängig gemacht und der Ist-Zustand zementiert, sagte sie. Nun hat der Nationalrat darüber zu entscheiden.</p><p class="Standard_d">Bei der direkten Bundessteuer führt die Vorlage pro Jahr zu 870 Millionen Franken weniger Einnahmen für Bund und Kantone im Jahr. Das ergaben neueste Schätzungen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Knappe Mehrheit für die vom Zivilstand unabhängige Besteuerung</strong><br><strong>Das Parlament stellt sich grundsätzlich hinter die Idee, dass alle Menschen unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung ausfüllen sollen. Der Ständerat hat als Zweitrat eine abgeschwächte Vorlage dazu gutgeheissen. Aber die Mehrheiten sind knapp.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 23 zu 21 Stimmen sagte der Ständerat am Montag Ja zum vom Bundesrat entworfenen Gesetz über die Individualbesteuerung. Die Nein-Stimmen kamen von der Mitte- und der SVP- Fraktion. Noch gibt es aber Differenzen. Mit diesen hat sich nun der Nationalrat zu befassen, der die Vorlage im Herbst knapp angenommen hatte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kantone haben gehandelt</p><p class="Standard_d">Der knappe Entscheid im Ständerat war zu erwarten gewesen, denn die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hatte die Vorlage mit Stichentscheid von Präsident Hans Wicki (FDP/NW) gutgeheissen.</p><p class="Standard_d">Wicki erinnerte im Rat an den Bundesgerichtsentscheid von 1984, wonach die Heiratsstrafe verfassungswidrig ist. "Es kann doch nicht sein, dass das Steuersystem mir vorgibt, ob ich heiraten soll oder nicht", meinte Thierry Burkart (FDP/AG). Befürworter argumentierten mit neuen Realitäten in der Gesellschaft und neuen Lebensmodellen.</p><p class="Standard_d">Auf der Gegnerseite verwiesen etliche Voten auf die Kantone, die die Heiratsstrafe abgeschafft oder gemildert hätten. Werner Salzmann (SVP/BE) sprach von "ungerechtfertigten Eingriffen in die Lebensformen von Familien". Marianne Binder (Mitte/AG) warnte vor einem Steuermodell, das dazu erziehen wolle, mehr zu arbeiten.</p><p class="Standard_d">Das neue Gesetz soll indirekter Gegenvorschlag sein zur Initiative "Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)" der FDP Frauen. Die Individualbesteuerung soll bis in einigen Jahren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eingeführt werden. Die Stimmempfehlung zur Volksinitiative selbst ist noch nicht beschlossen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Anreize für höhere Pensen</p><p class="Standard_d">Das Gesetz bringt für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener Anreize für höhere Arbeitspensen. Das soll die finanzielle Unabhängigkeit aller stärken und dem Arbeitsmarkt mehr Fachkräfte bringen, wie Befürworter argumentierten. Der Bundesrat rechnet mit 1,7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers.</p><p class="Standard_d">Einkünfte und Vermögenswerte von Verheirateten sollen nach zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie heute bei Unverheirateten. Die Kinderabzüge werden erhöht und grundsätzlich zwischen den Eltern hälftig aufgeteilt. Über die Höhe des Abzuges sind sich die Räte nicht einig.</p><p class="Standard_d">Denn der Ständerat hat die Vorlage abgeschwächt: Mit Rücksicht auf Elternpaare mit ungleichen Einkommen beschloss er zunächst, dass Kinderabzüge vom einen auf den anderen Elternteil übertragen werden können, damit der Abzug nicht verfällt, wenn auf dem tieferen Einkommen keine Steuer fällig ist.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umstrittene Kinderabzüge</p><p class="Standard_d">Um die finanziellen Auswirkungen der zusätzlichen Abzugsmöglichkeit abzufedern, will der Ständerat den Kinderabzug weniger stark erhöhen, als Bundesrat und Nationalrat. Von 6800 Franken soll er lediglich auf 10'700 angehoben. Der Nationalrat beschloss die vom Bundesrat beantragten 12'000 Franken.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit um Eva Herzog (SP/BS) wehrte sich vergeblich dagegen. Die Erwerbsanreize würden mit der Übertragung teilweise rückgängig gemacht, argumentierte sie. Auf die von der Mehrheit gewünschte Vorgabe, dass Verheiratete weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung einreichen sollten, verzichtete der Ständerat.</p><p class="Standard_d">Bei der Bundessteuer fliessen in der Version des Bundesrates und des Nationalrates pro Jahr 870 Millionen Franken weniger Einnahmen zugunsten Bund und Kantone.. Das ergaben neue Schätzungen. In der Version des Ständerates sind die Verluste tiefer.</p><p class="Standard_d">Gründe sind der tiefere Kinderabzug und ein vom Ständerat beschlossenes Progressionsmodell für die Bundessteuer, das die SP beantragt hatte. Dieses drückt die Verluste nach neuen Berechnungen auf noch rund 380 Millionen Franken im Jahr, wie Eva Herzog (SP/BS) sagte. Im Nationalrat war ein ähnlicher Antrag abgelehnt worden.</p><p class="Standard_d">Heute werden in der Schweiz Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 07.05.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Knappes Ja im Nationalrat für die Steuergerechtigkeits-Initiative</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat empfiehlt mit knappem Mehr ein Ja zur Volksinitiative für die vom Zivilstand unabhängige und individuelle Besteuerung. Im Rat setzten sich SP, FDP, Grüne und GLP gegen die SVP und die Mitte durch.</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat beschloss die Abstimmungsempfehlung am Mittwoch mit 98 zu 96 Stimmen. Verfechterinnen und Verfechter von unterschiedlichen Lebensentwürfen standen sich unversöhnlich gegenüber.</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gesellschaftliche Realitäten</p><p class="Standard_d">SP, FDP, Grüne und GLP waren für ein Ja. Das heutige Steuerregime schrecke Zweitverdienerinnen und -verdiener davon ab, eine Erwerbsarbeit anzunehmen oder mit einem höheren Pensum zu arbeiten, lautete ihr Tenor. Das mache namentlich Frauen ökonomisch unabhängiger und verschaffe der Wirtschaft Fachkräfte.</p><p class="Standard_d">Das heutige, auf Einverdiener-Familien ausgerichtete Steuermodell entspricht für die Befürworter nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Die von Leo Müller (Mitte/LU) angeführte Minderheit forderte, das Problem der Heiratsstrafe beim Bund anzugehen, denn alle Kantone hätten die Heiratsstrafe abgeschafft.</p><p class="Standard_d">Die Steuergerechtigkeits-Initiative stelle zudem das Institut der Ehe in Frage. Denn die Wirtschaftsgemeinschaft Ehe werde abgeschafft. "Die Initiative spaltet Familien", fügte Paolo Pamini (SVP/TI) hinzu. Sie bevorzuge gewisse urbane Lebensmodelle.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kompromiss gesucht</p><p class="Standard_d">Heute werden verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Partnerschaft gemeinsam besteuert. Sind beide Personen erwerbstätig, werden sie wegen der Progression stärker besteuert als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen. Der Bundesrat lehnt die Initiative "Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)" ab.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat behandelte zudem Differenzen im Gesetzesentwurf des Bundesrates für die Einführung der Individualbesteuerung, den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Beim künftigen Tarif für die Bundessteuer nahm er den Weg des Kompromisses.</p><p class="Standard_d">Die finanziellen Verluste für den Bund und die Kantone bei Einführung der Individualbesteuerung sollen nach seinem Willen tiefer ausfallen als vom Bundesrat beantragt, nämlich um rund 600 Millionen Franken. In der Version des Bundesrates wären es 870 Millionen Franken gewesen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Übertragung der Kinderabzüge umstritten</p><p class="Standard_d">In zwei anderen Punkten beharrte der Nationalrat auf seinen Positionen, gegen den Willen der SVP. Er lehnte es ab, kinderbezogene Abzüge vom einen Elternteil auf den anderen zu übertragen, aus Rücksicht auf Paare mit stark unterschiedlichen oder mit nur einem Einkommen. Diesen Zusatz beschloss der Ständerat.</p><p class="Standard_d">Entsprechend zu diesem Entscheid will der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat auch keine Verfahrensbestimmungen bezüglich der gegenseitigen Einsichts- und Einspracherechte für Ehegatten in die jeweils anderen Steuerdossiers. Die SVP hätte auch hier dem Ständerat folgen wollen.</p><p class="Standard_d">Die vom Zivilstand unabhängige Besteuerung an sich hatten die Räte schon früher gutgeheissen. Sie bringt laut den Befürwortern für Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener Anreize für höhere Arbeitspensen. Das soll die finanzielle Unabhängigkeit aller stärken und dem Arbeitsmarkt mehr Fachkräfte bringen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat rechnet mit 1,7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers, wenn Verheiratete neu zwei Steuererklärungen einreichen. Ihre Einkünfte und Vermögenswerte sollen nach zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie heute bei Unverheirateten. Auch die Kinderzulagen sollen die Eltern aufteilen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Neue Ungerechtigkeiten"</p><p class="Standard_d">Die Gegner argumentieren mit neuen Ungerechtigkeiten. An Stelle der Heiratsstrafe gäbe es für andere Steuerpflichtige Steuerstrafen, machen sie geltend. Betroffen wären namentlich Familien mit traditioneller Rollenaufteilung. Auch führen Gegner die Kosten für die aufwendige Umstellung des Steuersystems ins Feld.</p><p class="Standard_d">Das Initiativkomitee begrüsst den Gegenvorschlag. Sollte der indirekte Gegenvorschlag die Schlussabstimmung im Parlament und ein allfälliges Referendum überstehen, könnte die Initiative zurückgezogen werden, sagte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Sie ist Mitglied des Komitees. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 03.06.2025</strong></h3><p><strong>Die Vorlage für den Wechsel zur Individualbesteuerung steht</strong><br><strong>Die Gesetzesvorlage für die Einführung der vom Zivilstand unabhängigen Individualbesteuerung ist bereinigt. Doch etliche Entscheide zur fundamentalen Neuerung bei Bund, Kantonen und Gemeinden sind mit knappen bis knappsten Mehrheiten gefallen.</strong></p><p>Der Ständerat machte am Dienstag die Vorlage zum Umbau des Schweizer Steuersystems bereit für die Schlussabstimmung. Drei Mal gab Ratspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) mit dem Stichentscheid den Ausschlag.</p><p>&nbsp;</p><p>Keine gemeinsame Besteuerung mehr</p><p>Heute werden in der Schweiz Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen.</p><p>Das Bundesgericht hatte 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist.</p><p>Bezahlt künftig jeder und jede unabhängig vom Zivilstand für sich selbst die Steuern, soll das mehr Menschen motivieren, einen Job anzunehmen oder das Arbeitspensum zu erhöhen. Verheiratete Zweitverdiener, meist Frauen, soll die Individualbesteuerung finanziell eigenständiger machen.</p><p>Individuell besteuern soll nicht nur der Bund, sondern das sollen auch die Kantone und die Gemeinden. Die Gegnerseite erinnerte daran, dass in den Kantonen die Heiratsstrafe abgeschafft sei. Mit der Umstellung beim Bund seien die Kantone gezwungen, mit viel Aufwand nachzuziehen. Auch wollten die Gegnerinnen und Gegner am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Zentrale Frage gelöst</p><p>Bis zuletzt umstritten war die zentrale Frage, ob zugunsten von Paaren mit stark unterschiedlichen Einkommen der Kinderabzug bei der Bundessteuer von einem Partner auf den anderen übertragen werden kann. Diese Übertragungsmöglichkeit ist nun vom Tisch.</p><p>Der Kinderabzug bei der Bundessteuer - neu 12'000 Franken - wird je hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt. So hatte es der Bundesrat beantragt, und so beschloss es nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat, mit knappstem Mehr.</p><p>Die Befürworter der Übertragungsmöglichkeit argumentierten mit der Gerechtigkeit und der Freiheit für Paare, ein Familienmodell zu wählen. Durchsetzen konnte sich schliesslich aber eine Minderheit um Eva Herzog (SP/BS), die dem Nationalrat folgen wollte. Herzog argumentierte mit mehr Kosten und mehr administrativem Aufwand.</p><p>&nbsp;</p><p>Kompromiss beim Steuertarif</p><p>Auch beim Steuertarif für den Systemwechsel einigten sich die Kammern. Wieder mit Caronis Stichentscheid schloss sich der Ständerat dem Kompromiss des Nationalrats an. Dieser soll die Ausfälle bei den Steuereinnahmen auf 600 Millionen Franken senken. In der Version des Bundesrats wären es 870 Millionen Franken gewesen.</p><p>Die Differenz von 270 Millionen Franken müsse jemand bezahlen, und mehr Menschen hätten damit höhere Steuertarife, gab Erich Ettlin (Mitte/OW) zu bedenken. Doch auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter warb für den Kompromissvorschlag des Nationalrates. Die Hälfte der Steuerpflichtigen werde mit diesem Modell entlastet.</p><p>&nbsp;</p><p>Steuergerechtigkeitsinitiative als Backup</p><p>Das Gesetz über die Individualbesteuerung ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen. Das Gesetz setze das Anliegen weitgehend um, freute sich FDP-Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher (SG) - sie gehört dem Komitee an.</p><p>Sie gehe davon aus, dass die Initiative zurückgezogen werde, wenn die Vorlage die Schlussabstimmungen überstehe und kein Referendum ergriffen werde. Komme es zur Abstimmung und ende diese mit einem Nein, sei die Initiative das Backup, sagte Vincenz-Stauffacher auf Anfrage.</p><p>Die Initiative selbst empfiehlt das Parlament zur Annahme, mit knappem Mehr: der Nationalrat mit 98 zu 96 Stimmen, der Ständerat mit dem Stichentscheid von Ratspräsident Caroni. In beiden Räten setzten sich die Mitglieder von SP, FDP, Grünen und GLP gegen SVP und Mitte durch. Der Bundesrat empfiehlt ein Nein zur Initiative. Er will das Anliegen auf dem Gesetzesweg umsetzen.</p><p>Ohnehin bleibt die Heiratsstrafe - bei den Steuern und auch bei der AHV - auf den Traktandenlisten. Denn die Debatten über diese Initiativen der Mitte-Partei stehen noch bevor.</p>
Updated
29.09.2025 14:43

Back to List