Kulturbotschaft 2025–2028

Details

ID
20240027
Title
Kulturbotschaft 2025–2028
Description
Botschaft vom 1. März 2024 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft 2025–2028)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.03.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat verabschiedet die Kulturbotschaft 2025-2028</strong></p><p class="Standard_d"><strong>An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025-2028 an das Parlament verabschiedet. Die Kulturpolitik des Bundes basiert auf sechs Handlungsfeldern. Für ihre Umsetzung sind Finanzmittel in der Höhe von 987 Millionen Franken vorgesehen.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Die Botschaft zur Förderung der Kultur (Kulturbotschaft) legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025-2028 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums.</p><p class="Standard_d">Der Bund hat die aktuellen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz eingehend analysiert. Alle anderen Akteure der Kulturförderung – Kantone, Städte und Gemeinden sowie Kulturverbände – wurden erstmals in die Konzipierung der Kulturbotschaft miteinbezogen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme konnten sechs Handlungsfelder bestimmt werden: Kultur als Arbeitswelt, Aktualisierung der Kulturförderung, Digitale Transformation in der Kultur, Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit, Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis und Zusammenarbeit im Kulturbereich. Die sechs Handlungsfelder haben eine nationale Reichweite und bilden die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit und Koordination der Kulturpolitik in der Schweiz. Die Kompetenzen der verschiedenen Beteiligten bleiben dabei gewährleistet.</p><p class="Standard_d">Für jedes Handlungsfeld wurden Schwerpunkte definiert. Namentlich will der Bund eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden garantieren sowie deren Arbeitsbedingungen und die Chancengleichheit verbessern. Die Unterstützungen werden unter Berücksichtigung des gesamten Wertschöpfungsprozesses vergeben. Der Bund wird ausserdem die digitale Transformation in der Kultur unterstützen und neue digitale und hybride Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung berücksichtigen. Er wird die Nachhaltigkeit im Kultursektor und einen breiten Zugang zur Kultur fördern und sich für die Bewahrung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes und für eine transparente Aufarbeitung des historisch belasteten Kulturerbes einsetzen.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung wurde die Kulturbotschaft 2025-2028 insgesamt positiv aufgenommen. Die Entwicklungsmassnahmen der Kulturpolitik des Bundes und der Wille, die Themen umfassend anzugehen, stiessen auf Zustimmung.</p><p class="Standard_d">Für die Umsetzung sind Finanzmittel in der Höhe von 987&nbsp;Millionen&nbsp;Franken vorgesehen, 14&nbsp;Millionen&nbsp;Franken weniger als im Vernehmlassungsentwurf. Der Finanzrahmen berücksichtigt die Entscheide des Bundesrats vom 14.&nbsp;Februar&nbsp;2024 bezüglich der Haushaltsbereinigung. Die Kulturbotschaft 2025-2028 wurde an das Parlament verabschiedet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. März 2024 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft 2025–2028)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Abweichung
    16.09.2024 2 Zustimmung
    27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz (Natur- und Heimatschutzgesetz, NHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Nichteintreten
    11.09.2024 1 Nichteintreten
  • Number
    3
    Text
    Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz, NBibG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    09.12.2024 1 Ablehnung in der Gesamtabstimmung (= Nichteintreten)
    04.03.2025 2 Abweichung
    03.06.2025 1 Zustimmung
    20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz, KGTG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Abweichung
    04.03.2025 2 Abweichung
    13.03.2025 1 Abweichung
    18.03.2025 2 Abweichung
    19.03.2025 1 Zustimmung
    21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    5
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2025–2028
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.09.2024 1 Zustimmung
  • Number
    6
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Film in den Jahren 2025–2028
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    16.09.2024 2 Zustimmung
  • Number
    7
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Kulturgütertransfer in den Jahren 2025–2028
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Zustimmung
  • Number
    8
    Text
    Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit in den Bereichen Denkmalpflege, Heimatschutz und hohe Baukultur in den Jahren 2025–2028
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Zustimmung
  • Number
    9
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Sprachen und Verständigung in den Jahren 2025–2028
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Zustimmung
  • Number
    10
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025–2028
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Zustimmung
  • Number
    11
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2025–2028
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Abweichung
    16.09.2024 2 Abweichung
    19.09.2024 1 Zustimmung
  • Number
    12
    Text
    Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2025–2028
    Resolutions
    Date Council Text
    04.06.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2024 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat sagt grösstenteils Ja zu neuer Kulturbotschaft des Bundes</strong><br><strong>Die neue Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028 hat eine erste parlamentarische Hürde hinter sich. Der Ständerat hat mit einer Ausnahme den zwölf Erlassen zugestimmt, welche die Botschaft bilden, und rund 990 Millionen Franken an Bundesgelder freigegeben.</strong></p><p class="Standard_d">Nicht ein trat der Ständerat am Dienstag auf eine vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz. Die Landesregierung wollte sich in diesem Gesetz explizit zur Förderung einer "hohen Baukultur" bekennen.</p><p class="Standard_d">Dies in Erfüllung mit der auf Initiative der Schweiz im Jahr 2018 verabschiedeten internationalen Erklärung von Davos. Einer Mehrheit des Ständerats gingen diese Vorschläge des Bundesrats zu weit. Die geltenden Bestimmungen reichten aus, und die Kantone seien für diese Aufgabe zuständig.</p><p class="Standard_d">Die total rund 990 Millionen Franken fliessen unter anderem für Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur (BAK), für die Filmförderung des Bundes, für das Schweizerische Nationalmuseum und für die Kulturstiftung Pro Helvetia. Um zwei Millionen Franken stockte der Ständerat den Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK auf.</p><p class="Standard_d">Diese zwei Millionen fliessen laut der Sprecherin der vorberatenden Kommission zugunsten von Projekten für ein nationales Frauenmuseum und für einen Schweizer Ort der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus. Die Botschaft geht nun an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Grundlage für Raubgut-Kommission</p><p class="Standard_d">Im Grundsatz unbestritten war im Ständerat, dass die Schweizerische Nationalbibliothek künftig verpflichtet werden soll, auch elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug zu sammeln, zu erschliessen und zu vermitteln.</p><p class="Standard_d">Zudem soll der Bund dank einer Änderung des Bundesgesetzes über die Sprachen künftig die italienische und die rätoromanische Sprache und Kultur auch ausserhalb des angestammten Sprachgebiets fördern.</p><p class="Standard_d">Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer will der Ständerat die Grundlage schaffen für eine unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe. Die Kommission soll den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Auf Gesuch hin soll sie "nicht bindende Empfehlungen" abgeben können.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat verschärfte aber die Bestimmung insofern, als die Kommission nur dann Empfehlungen ausarbeitet, wenn einem Gesuch alle Parteien zustimmen. Der Antrag einer einzelnen Partei soll nicht ausreichen.</p><p class="Standard_d">Mit dem Vorschlag, eine solche Kommission zu schaffen, reagierte der Bundesrat auf die Diskussionen zu Kulturgütern mit Kolonialvergangenheit und Raubgut aus der Zeit des Nationalsozialismus. Zudem gab es Forderungen aus dem Parlament.</p><p class="Standard_d">Neu soll der Bund auch Finanzhilfen gewähren für den Aufbau und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Datenbank zur Provenienzforschung zu Kulturgütern der Schweizer Museen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gesamtausgaben tiefer als geplant</p><p class="Standard_d">Der frühere Bundesrat Alain Berset stellte die neue Kulturbotschaft 2025-2028 vor etwa einem Jahr vor. Gemäss Aussagen von Bersets Nachfolgerin Elisabeth Baume-Schneider wurden in die Konzipierung der Botschaft erstmals Kantone, Städte, Gemeinden sowie vierzig Kulturverbände aus allen Sparten einbezogen.</p><p class="Standard_d">Nach der Vernehmlassung kürzte der Bundesrat die geplanten Gesamtausgaben mit Verweis auf die angespannten Finanzen um 14 Millionen Franken. Im Vergleich zur Kulturbotschaft 2021 bis 2024 sieht der Bundesrat um 0,9 Prozent höhere Ausgaben vor, was aber teuerungsbedingt zu einem Rückgang der Mittel um 0,1 Prozent führt.</p><p class="Standard_d">Bei der Vorstellung der Botschaft schrieb der Bundesrat Anfang März, insgesamt solle der Kultursektor in der Schweiz dank der neuen Botschaft nachhaltiger, digitaler und sozial gerechter werden, und die kulturelle Vielfalt solle gestärkt werden.</p><p class="Standard_d">Schweiz bekommt "Kulturhauptstädte"</p><p class="Standard_d">Die Botschaft sieht auch die Lancierung des Projekts "Kulturhauptstadt Schweiz" vor. Wie bei den europäischen Kulturhauptstädten soll das schweizerische Projekt in regelmässig wechselnden Städten stattfinden und einen Beitrag zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts beitragen.</p><p class="Standard_d">Erste Kulturhauptstadt der Schweiz soll 2027 La Chaux-de-Fonds NE werden.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Kommission für historisch belastetes Kulturerbe</strong><br><strong>Die neue Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028 hat eine zweite parlamentarische Hürde genommen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem Grossteil dieses Kulturförderprogramms zugestimmt und dabei Ja gesagt zu einer neuen Kommission für historisch belastetes Kulturerbe.</strong></p><p class="Standard_d">Bei der Beratung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer entschied die grosse Kammer am Mittwoch, dass die Kommission bei Streitigkeiten auch nur einseitig angerufen werden kann. So hatte dies der Bundesrat vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Damit besteht eine Differenz zum Ständerat, der im Juni in den Gesetzesentwurf geschrieben hatte, die Kommission werde im Einverständnis aller Parteien tätig. Eine Mehrheit des Nationalrats war der Ansicht, wenn die Kommission nur bei Einverständnis aller betroffenen Parteien tätig werden könne, würde sie faktisch handlungsunfähig.</p><p class="Standard_d">In Deutschland habe eine auf diese Weise eingeschränkte Kommission nur sehr wenig Fälle behandeln können, hiess es mehrfach. Deutschland ändere nun das System.</p><p class="Standard_d">Mit dem Vorschlag, eine solche Kommission zu schaffen, reagierte der Bundesrat auf die Diskussionen zu Kulturgütern mit Kolonialvergangenheit und Raubgut aus der Zeit des Nationalsozialismus. Zudem gab es Forderungen aus dem Parlament.</p><p class="Standard_d">Die Kommission soll den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Auf Gesuch hin soll sie "nicht bindende Empfehlungen" zu historisch belasteten Kulturgütern abgeben können.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">6,5 Millionen weniger für Pro Helvetia</p><p class="Standard_d">Aus insgesamt zwölf Erlassen besteht die neue Kulturbotschaft des Bundes. Die Bundesbeschlüsse unter ihnen bilden die Voraussetzung dafür, dass der Bund unter anderem für Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur (BAK), für die Filmförderung des Bundes, für das Schweizerische Nationalmuseum und für die Kulturstiftung Pro Helvetia rund 990 Millionen Franken bereitstellen kann.</p><p class="Standard_d">Im Vergleich zur Kulturbotschaft 2021 bis 2024 sieht der Bundesrat um 0,9 Prozent höhere Ausgaben vor, was aber teuerungsbedingt zu einem Rückgang der Mittel um 0,1 Prozent führt. Alle Anträge, diese Mittel zu erhöhen oder zu senken, scheiterten im Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Bis auf einen: Die Kulturstiftung Pro Helvetia soll in den Jahren 2024 bis 2028 180,4 Millionen Franken erhalten, 6,5 Millionen weniger als Bundesrat und Ständerat wollen. Eine SVP-Minderheit der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) und die Mehrheit der Finanzkommission (FK-N) setzten sich mit ihren Anträgen durch.</p><p class="Standard_d">Noch im Juni wollte auch eine Mehrheit der WBK-N die Auslandsaktivitäten von Pro Helvetia um 6,5 Millionen Franken kürzen. Dies nach Kritik an der Präsenz der Stiftung in Moskau - welche Ende dieses Jahres eingestellt wird - und anderen Vorwürfen. Die WBK-N kam dann aber auf ihren Entscheid zurück und beantragte, Pro Helvetia 186,9 Millionen Franken zu geben.</p><p class="Standard_d">Weiter schloss sich der Nationalrat bei den Finanzhilfen fürs BAK dem Ständerat an und stockte diesen Zahlungsrahmen um zwei Millionen Franken auf. Das Geld fliesst gemäss Aussagen vom Juni im Ständerat zugunsten von Projekten für ein nationales Frauenmuseum und für einen Schweizer Ort der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus.</p><p class="Standard_d">Die Kulturbotschaft sieht auch die Lancierung des Projekts "Kulturhauptstadt Schweiz" vor. Wie bei den europäischen Kulturhauptstädten soll das schweizerische Projekt in regelmässig wechselnden Städten stattfinden und einen Beitrag zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts leisten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegen Begriff "hohe Baukultur" im Gesetz</p><p class="Standard_d">Wie schon Anfang Juni der Ständerat trat auch der Nationalrat nicht auf eine Änderung des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz ein. Dieses Revisionsprojekt des Bundesrats, das Teil der Kulturbotschaft ist, ist damit vom Tisch.</p><p class="Standard_d">Die Landesregierung wollte sich in diesem Gesetz explizit zur Förderung einer "hohen Baukultur" bekennen. Dies in Erfüllung der auf Initiative der Schweiz im Jahr 2018 verabschiedeten internationalen Erklärung von Davos.</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat gab die Vorlage nur wenig zu reden. Eintreten wurde auf Antrag einer SVP-/Mitte-Minderheit der WBK-N abgelehnt. Im Ständerat hiess es im Juni, die geltenden Bestimmungen reichten aus und die Kantone seien für diese Aufgabe zuständig.</p><p class="Standard_d">Nicht behandelt hat der Nationalrat eine Änderung des Gesetzes über die Nationalbibliothek. Mit dieser Änderung will der Bundesrat sicherstellen, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Die WBK-N beugt sich noch über dieses Thema.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Gelder für Kulturstiftung Pro Helvetia nicht kürzen</strong><br><strong>Im Gegensatz zum Nationalrat hat sich die kleine Kammer am Montag gegen eine Kürzung der Mittel um 6,5 Millionen Franken für die Auslandaktivitäten der Kulturstiftung Pro Helvetia entschieden. Damit folgte der Ständerat der Mehrheit seiner vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, die an den ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagenen Mitteln festhalten will.</strong></p><p class="Standard_d">30 Ratsmitglieder votierten für die damit verbundene Rückweisung des Bundesbeschlusses über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia in den Jahren 2025 bis 2028 an den Nationalrat. Letzterer wird sich im Rahmen der Differenzbereinigung erneut über die Vorlage beugen müssen, da sich dort eine SVP-Minderheit der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) und die Mehrheit der Finanzkommission (FK-N) durchgesetzt hatten. Im Nationalrat war der Zahlungsrahmen für Pro Helvetia von 186,9 Millionen auf 180,4 Millionen Franken gekürzt worden.</p><p class="Standard_d">Bei der Abstimmung in der kleinen Kammer votierten acht Mitglieder ebenfalls für eine Kürzung der noch bis Ende Jahr in Russland tätigen Kulturstiftung. Minderheitssprecher Jakob Stark (SVP/TG) argumentierte im Rat, dass der Zahlungsrahmen für Pro Helvetia auch mit einer Kürzung stabil bleiben würde. Es sei übertrieben, dass damit die Struktur von Pro Helvetia im Ausland in Frage gestellt werde.</p><p class="Standard_d">Simon Stocker (SP/SH) wiederum bezeichnete die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für die Kulturstiftung als politische Strafaktion gegen eine einzelne Organisation. Die Kürzung sei nicht opportun, da man genau wüsste, worauf sie sich beziehen werde, sagte auch Kommissionssprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU). Die Auslandsaktivitäten der Stiftung würden dadurch gefährdet.</p><p class="Standard_d">Der Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia ist Teil der neuen Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028. National- und Ständerat haben bereits einem Grossteil des Förderprogramms zugestimmt. Neben der Mittel für Pro Helvetia besteht auch noch eine Differenz betreffend der Anrufungskompetenz der Parteien an eine neue Kommission für historisch belastetes Kulturerbe.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte einigen sich auf Kulturbeiträge für die Jahre 2025 bis 2028</strong><br><strong>Die eidgenössischen Räte haben sich über die Finanzierung der Förderbeiträge des Bundes für die Kultur für die Jahre 2025 bis 2028 geeinigt. Die Kulturstiftung Pro Helvetia bekommt für ihre Aktivitäten insgesamt 186,9 Millionen Franken. Die Beiträge sind somit parlamentarisch bereinigt.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte am vergangenen Dienstag auf seinem Standpunkt beharrt, die Mittel für Pro Helvetia nicht um 6,5 Millionen auf 180,4 Millionen Franken zu kürzen. Am Donnerstag lenkte der Nationalrat mit 106 gegen 79 Stimmen bei zwei Enthaltungen ein. Der Bundesrat hatte ebenfalls den höheren Betrag beantragt.</p><p class="Standard_d">Der Zahlungsrahmen für Pro Helvetia ist Teil der neuen Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028. Sie besteht aus zwölf Erlassen. Die Bundesbeschlüsse darunter bilden die Voraussetzung dafür, dass der Bund unter anderem für Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur, für die Filmförderung des Bundes, für das Schweizerische Nationalmuseum und für die Kulturstiftung Pro Helvetia rund 990 Millionen Franken bereitstellen kann.</p><p class="Standard_d">Eine letzte Differenz zur Anrufungskompetenz der Parteien an eine neu zu schaffende Kommission für historisch belastetes Kulturerbe bleibt allerdings offen: Bei der Beratung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer entschied der Nationalrat, dass die Kommission bei Streitigkeiten auch nur einseitig angerufen werden kann.</p><p class="Standard_d">So hatte dies auch der Bundesrat vorgesehen. Der Ständerat hingegen will, dass die Kommission im Einverständnis aller Parteien tätig werden soll. Wegen dieser Differenz wird sich der Ständerat noch einmal über die Vorlage beugen müssen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalbibliothek erhält vorerst keine modernere Rechtsgrundlage</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Eine Allianz aus SVP und SP hat am Montag eine Modernisierung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek abgelehnt. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats geht nun zurück in den Ständerat. Sorgen um Mehrkosten und um die Rechte von Urheberinnen und Urhebern gaben den Ausschlag.</strong></p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung sagten 99 Nationalratsmitglieder Nein zur Revision des Gesetzes, 86 Ja. Dies bei einer Enthaltung. Der Ständerat hatte dem Entwurf im Juni noch recht deutlich zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Das heutige NBibG, wie das Gesetz abgekürzt heisst, stammt aus dem Jahr 1992. Im Gesetz ist bisher nicht die Rede von digitalen Informationen. Das will der Bundesrat ändern. Neu soll die Nationalbibliothek frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug selber sammeln.</p><p class="Standard_d">Nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug sollte die Nationalbibliothek nach dem Willen von Bundesrat und Ständerat einfordern können. Die Rechteinhaberinnen und -inhaber sollten keine Vergütungsansprüche geltend machen können. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft schrieb, geht es etwa um Inhalte hinter einer Bezahlschranke.</p><p class="Standard_d">Dieser Passus ging im Nationalrat der SVP und auch der SP zu weit. Die SVP befürchtet laut ihrem Fraktionssprecher ausserdem Mehrkosten. Die vorberatende Kommission des Nationalrats war nach Abklärungen zum Schluss gekommen, der Entwurf halte sich an die im Urheberrechtsgesetz verankerten Ausnahmen. Dies, da die Werke von der Nationalbibliothek nicht kommerziell genutzt würden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen seien.</p><p class="Standard_d">Die Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte lehnen diese Regelung aber laut Aussagen vom Montag im Nationalrat einhellig ab.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Kulturerbe-Kommission kann teilweise einseitig angerufen werden</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die geplante nationale Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe wird teilweise nur von einer Partei angerufen werden können. Darauf haben sich National- und Ständerat geeinigt.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hat sich am Donnerstag einem Vorschlag einer Ständeratskommission angeschlossen. Er sieht vor, dass es für eine Anrufung dieser neuen nationalen Kommission im Zusammenhang mit kolonial belasteten oder Gütern aus dem Kontext des Nationalsozialismus prinzipiell die Zustimmung aller Parteien braucht.</p><p class="Standard_d">Bei letzteren reicht aber eine einseitige Anrufung. Nur so könne die Kommission ihren Auftrag angemessen erfüllen, argumentierte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) des Ständerats. National- und Ständerat machen nun also einen Unterschied zwischen Gütern aus kolonialem und solchen aus nationalsozialistischem Kontext.</p><p class="Standard_d">Noch gibt es allerdings eine Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat: Ersterer will die einseitige Anrufung der nationalen Kulturgüterkommission bei Objekten in mit öffentlichen Geldern unterstützten Museen oder Sammlungen ermöglichen. Der Nationalrat will auch privat aufbewahrte Kulturgüter aus nationalsozialistischem Kontext einbeziehen. Die Änderung des Kulturgütergesetzes geht deshalb zurück in den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit im Nationalrat wollte dem Ständerat folgen. Eine andere Minderheit wollte, dass die Kommission bei allen historisch belasteten Kulturgütern auf Gesuch einer einzigen Partei tätig wird - so wie der Bundesrat und in einer früheren Phase der Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Eine klare Mehrheit des Nationalrats stimmte schliesslich für den "Kompromissvorschlag" der WBK-S, wie diese ihren Antrag bezeichnete. Die Sprecherin der Schwesterkommission des Nationalrats, Regina Durrer (Mitte/NW), sagte, kein anderes Land kenne Kulturgüterkommissionen für kolonial belastete Kulturgüter, welche einseitig anrufbar seien.</p><p class="Standard_d">Die Kommission wird die Aufgabe haben, den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe zu beraten. Auf Gesuch hin soll sie "nicht bindende Empfehlungen" abgeben können.</p><p class="Standard_d">Als "historisch belastet" gelten Kulturgüter laut der neuen Gesetzesbestimmung, wenn sie "aufgrund von Rechtsübertragungen im Kontext des Nationalsozialismus oder des Kolonialismus Fragen aufwerfen."</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.03.2025</strong></h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Kulturerbe-Kommission kann teilweise einseitig angerufen werden</strong><br><strong>Die Rechtsgrundlagen für eine nationale Expertenkommission für historisch belastetes Kulturerbe sind bereinigt. Die Kommission beschäftigt sich mit Objekten mit einem Kontext zur Kolonialzeit und zum Nationalsozialismus. Sie kann aber nicht immer einseitig angerufen werden.</strong></h3><p class="Standard_d">Die Kommission wird gemäss der vom Parlament gutgeheissenen Änderung im Kulturgütertransfergesetz vom Bundesrat eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe zu beraten.</p><p class="Standard_d">Als "historisch belastet" gelten demnach Kulturgüter, wenn sie "aufgrund von Rechtsübertragungen im Kontext des Nationalsozialismus oder des Kolonialismus Fragen aufwerfen." Die Kommission kann auf Gesuch hin im Einzelfall nicht bindende Empfehlungen abgeben.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat machte die Vorlage am Mittwoch bereit für die Schlussabstimmung. Bis zuletzt umstritten war, wer unter welchen Umständen an die Kommission gelangen kann. Denn nicht in allen Fällen kann nur eine Partei ans Gremium gelangen, wie es der Bundesrat und der Nationalrat ursprünglich wollten.</p><p class="Standard_d">Möglich sein soll das nur bei Kulturgütern mit Kontext mit dem Nationalsozialismus, die sich in öffentlichen Museen und Sammlungen befinden. In solchen Fällen sollen Einzelpersonen sowie Museen an die Kommission gelangen können. Die Linke hätte die Möglichkeit auch für Objekte in privaten Sammlungen zulassen wollen, unterlag aber.</p><p class="Standard_d">In allen anderen Fällen, also beispielsweise wenn es um Objekte mit einem Zusammenhang zur Kolonialzeit geht, müssen alle involvierten Parteien einverstanden sein mit der Anrufung der Kommission. Der Nationalrat schloss sich am Donnerstag dem entsprechenden Vorschlag des Ständerats an, mit 116 zu 53 Stimmen und bei 3 Enthaltungen.</p><h2 class="Titel_d">&nbsp;</h2><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalbibliothek erhält modernere Rechtsgrundlage</strong><br><strong>National- und Ständerat haben ihre Differenzen bei der Modernisierung des Gesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek beigelegt. Das modernisierte Gesetz überträgt dieser Institution neu die Pflicht, auch elektronisch verfügbare Informationen mit einem Schweiz-Bezug zu sammeln, zu erschliessen und zu erhalten.</strong></p><p class="Standard_d">Nicht bestritten war im Parlament, dass die Nationalbibliothek solche Inhalte, die frei zugänglich sind, sammeln soll.</p><p class="Standard_d">Umstritten war bei der Beratung der Bundesratsvorlage, ob die Nationalbibliothek nicht frei zugängliche, elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug ohne Vergütungsansprüche der Rechteinhaber einfordern können solle. Gemeint waren etwa Inhalte, die durch eine Bezahlschranke - eine Paywall - geschützt sind.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat lehnte im vergangenen Dezember eine Regelung ab, gemäss welcher Rechteinhaber keine Vergütung erhalten. Bei der zweiten Beratung des Gesetzes setzte sich nun am Dienstag in der grossen Kammer ein Kompromissvorschlag durch, der von der zuständigen Ständeratskommission ausgearbeitet worden war.</p><p class="Standard_d">Er sieht vor, dass der Zugriff auf nicht frei zugängliche Inhalte nur vor Ort in der Nationalbibliothek möglich ist. Die Online-Konsultation solcher Werke wird Nutzerinnen und Nutzern gewährt, deren Identität überprüft wurde.</p><p class="Standard_d">Weiter wird die Nationalbibliothek zur Unterstützung der Kulturschaffenden einen jährlichen Beitrag in den Kulturfonds einer Verwertungsgesellschaft einzahlen müssen. Im Nationalrat setzte sich damit eine Mehrheit durch, welche auf einen Zwang setzte. Eine Kommissionsminderheit plädierte erfolglos für eine Kann-Formulierung.</p><p class="Standard_d">Swisscopyright, eine Dachorganisation von fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften, bezeichnete im Frühling diesen Kompromissvorschlag der Ständeratskommission als "vertretbar". Im Nationalrat hatte es im Dezember noch geheissen, der Bundesratsvorschlag gehe diesen Gesellschaften zu weit.</p><p class="Standard_d">Mit 131 zu 61 Stimmen sagte der Nationalrat am Dienstag Ja zum Geschäft, das Teil der Kulturbotschaft 2025-2028 des Bundesrats ist. Der Ständerat stimmte ihm schon im März dieses Jahres zu.&nbsp;</p>
Updated
01.07.2025 11:35

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