Förderung der Forschung und der Innovation (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren)

Details

ID
20240029
Title
Förderung der Forschung und der Innovation (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren)
Description
Botschaft vom 14. Februar 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.02.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation: Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das in Genf ansässige CERN ist das weltweit grösste Zentrum für physikalische Grundlagenforschung. Die Schweiz gehört zu seinen Gründerstaaten. Nun will der Bundesrat einen Sachplan des Bundes erarbeiten, um eine bessere Begleitung der Projekte des CERN durch die Schweiz zu ermöglichen. Mit der vom Bundesrat am 14. Februar 2024 angenommenen Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) soll die dazu notwendige Gesetzesgrundlage geschaffen werden.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Das im französisch-schweizerischen Grenzgebiet gelegene CERN trägt zur internationalen Ausstrahlung der Schweiz bei. Es bringt ihr sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus industrieller und wirtschaftlicher Sicht Vorteile. Das CERN entwickelt sich stetig weiter, wodurch sich auch sein Infrastrukturbedarf laufend verändert. Um die Vereinbarkeit der Vorhaben des CERN mit den Zielen der Schweizer Forschungspolitik, den Aufgaben als Gaststaat sowie den Vorgaben im Bereich Umwelt und Raumplanung sicherzustellen, soll ein Sachplan erarbeitet werden. Dieser soll auch beste Voraussetzungen für die administrative Umsetzung schaffen. Dieses Verfahren, das ausnahmsweise für den Sonderfall CERN zur Anwendung kommt, wird in Absprache mit dem Kanton Genf durchgeführt. Es soll den Rahmen bilden, in dem die verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen abgewogen werden.</p><p class="Standard_d">Mit der beim Parlament beantragten Änderung des FIFG soll der künftige Sachplan gesetzlich verankert werden. Der Änderungsentwurf sieht ausserdem eine Kompetenzaufteilung zwischen dem Kanton Genf und dem Bund vor. Der Bund ist dabei zuständig für die Genehmigung von Plänen für Bauten und Anlagen des CERN, die eine räumliche Entwicklung mit sich bringen oder von strategischer Bedeutung sind. Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, im Gesetz einen neuen Abschnitt mit den einzelnen Schritten des Plangenehmigungsverfahrens auf Bundesebene einzufügen.</p><p class="Standard_d">Die Vernehmlassung zur Änderung des FIFG fand von Mitte März bis Mitte Juni&nbsp;2023 statt. Die Vorlage wurde von den interessierten Kreisen grossmehrheitlich begrüsst. Sie anerkannten die Bedeutung des CERN für die Schweiz und die Notwendigkeit, die rechtlichen und raumplanerischen Instrumente für dessen langfristige Entwicklung zu schaffen. Nach der Vernehmlassung wurde die Vorlage unter Berücksichtigung der rund 50&nbsp;eingegangenen Stellungnahmen angepasst. Nun wird die Gesetzesänderung an das Parlament überwiesen. Nimmt das Parlament diese an, wird der Bundesrat das genaue Datum des Inkrafttretens im Jahr&nbsp;2025 festlegen und gleichzeitig über die Verabschiedung des Sachplans entscheiden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Februar 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) (Sachplan und Plangenehmigungsverfahren)
    Resolutions
    Date Council Text
    29.05.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
    12.09.2024 2 Abweichung
    17.09.2024 1 Zustimmung
    27.09.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 29.05.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will Grundlagen schaffen, damit Infrastrukturprojekte für das Kernforschungszentrum Cern im schweizerisch-französischen Grenzgebiet einfacher und zügiger geplant werden können. Als Erstrat hat der Nationalrat Ja gesagt dazu.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 116 zu 59 Stimmen und mit elf Enthaltungen bewilligte er am Mittwoch Anpassungen im Gesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation, als Ausnahme für das Cern. Der Sachplan könnte zum Beispiel Grundlage werden für den derzeit diskutierten, rund 100 Kilometer langen Future Circular Collider (FCC).</p><p class="Standard_d">Gegen die Vorlage war die SVP. Sie befürchtete einen Präzedenzfall. Sprecherin Katja Riem (BE) warnte vor einem Eingriff in die kantonale raumplanerische Hoheit. Auch wenn das Cern für die Forschung wichtig sei, gebe es keinen Grund dafür. Bundesrat Guy Parmelin (SVP) hingegen sprach von "pragmatischem Föderalismus."</p><p class="Standard_d">Die Gesetzesänderung ermöglicht es, für das Cern einen Sachplan zu erstellen. Dieser soll gewährleisten, dass strategische Vorhaben des Cern mit allen Interessen vereinbar sind. Der Bundesrat spricht dabei von den Zielen der Forschungspolitik, den Aufgaben der Schweiz als Gaststaat sowie Vorgaben im Bereich Umwelt und Raumplanung.</p><p class="Standard_d">90 Prozent des Cern liegen in Frankreich, der Rest im Kanton Genf. Das Sachplan-Verfahren wird im Absprache mit diesem Kanton durchgeführt. Auch die Kompetenzen für den Bund und den Kanton Genf sollen mit der Gesetzesänderung geregelt werden. Der Bund soll Befugnisse erhalten, die heute der Kanton hat.</p><p class="Standard_d">Heute könnten Bauvorhaben auf den Parzellen des Cern erst nach einem rund acht Jahre dauernden Verfahren, für das Genf zuständig sei, umgesetzt werden, schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Diese für die Raumplanung üblichen Fristen könnten dem schnellen Bedarf für Entwicklungen des Cern zuwiderlaufen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament sagt Ja zu Planungsgrundlagen für Kernforschungszentrum</strong><br><strong>Das Kernforschungszentrum Cern kann Infrastrukturprojekte im schweizerisch-französischen Grenzgebiet künftig einfacher und zügiger planen. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat entsprechenden Gesetzesänderungen zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer hiess die Anpassungen im Gesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation mit 32 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Wegen zweier Änderungen in untergeordneten Punkten geht das Geschäft nachmals an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage macht es möglich, für das Cern einen Sachplan zu erstellen. Heute könnten Bauvorhaben auf den Parzellen des Cern erst nach einem rund acht Jahre dauernden Verfahren, für das Genf zuständig sei, umgesetzt werden, schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Diese für die Raumplanung üblichen Fristen könnten dem schnellen Bedarf für Entwicklungen des Cern zuwiderlaufen.</p><p class="Standard_d">90 Prozent des Cern liegen in Frankreich, der Rest im Kanton Genf. Das Sachplan-Verfahren wird im Absprache mit diesem Kanton durchgeführt. Auch die Kompetenzen für den Bund und den Kanton Genf werden mit der Gesetzesänderung geregelt. Der Bund erhält dabei Befugnisse, die heute beim Kanton liegen.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
Updated
27.02.2025 08:50

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