Stromversorgungsgesetz (Stromreserve). Änderung
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- ID
- 20240033
- Title
- Stromversorgungsgesetz (Stromreserve). Änderung
- Description
- Botschaft vom 1. März 2024 zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.03.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat will Stromreserve gesetzlich verankern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will verschiedene bestehende Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage gesetzlich verankern und die Winterstromproduktion gezielt fördern. An seiner Sitzung vom 1. März 2024 hat er zuhanden des Parlaments die Botschaft zu entsprechenden Anpassungen im Stromversorgungs-, Energie- und CO2-Gesetz verabschiedet. </strong></p><p class="Standard_d">Durch die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Gasversorgung in Europa sowie technischer Probleme in vielen französischen Kernkraftwerken gab es im Winter 2022/23 ein erhöhtes Risiko für die Energieversorgungssicherheit der Schweiz. Dieses Risiko hält weiter an und die Herausforderungen für die kommenden Winter bleiben ebenfalls hoch. Der Bundesrat hat deshalb schrittweise eine auf das Winterhalbjahr ausgerichtete Stromreserve aufgebaut. Rechtliche Grundlage dafür ist die Winterreserveverordnung. Sie regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve sowie einer ergänzenden thermischen Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen). Die Winterreserveverordnung und damit auch die darauf basierenden Stromreserven sind bis Ende 2026 befristet.</p><p> </p><p class="Standard_d">Thermische Reserve gesetzlich verankern</p><p class="Standard_d">Das Parlament hat im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, über das die Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 abstimmen wird, die gesetzliche Grundlage für eine obligatorische Wasserkraftreserve geschaffen. Diese will der Bundesrat nun mit gesetzlichen Regelungen zur thermischen Reserve ergänzen. Die verschiedenen Reservekapazitäten für die Stärkung der Versorgungssicherheit erhalten so eine unbefristete gesetzliche Grundlage.</p><p> </p><p class="Standard_d">Zentrale Regelungen für die thermische Stromreserve</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat kann Zielwerte für die Dimensionierung der einzelnen Bestandteile der Reserve vorgeben. Über die konkrete Dimensionierung bestimmt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom).</p><p class="Standard_d">Mit Ausnahme der Wasserkraftreserve werden die Teilnehmer grundsätzlich durch Ausschreibungen bestimmt. Notstromgruppen und kleinere WKK-Anlagen können nur unter Bündelung durch einen Aggregator (sog. Pooling) an der Reserve teilnehmen.</p><p class="Standard_d">Für die Teilnahme an der Reserve erhalten die Anlagebetreiber ein Entgelt. Werden ihre Reserven abgerufen, erhalten sie eine Entschädigung für die abgerufene Energie.</p><p class="Standard_d">Ein Abruf der Reserve ist grundsätzlich erst im Falle einer fehlenden Markträumung möglich (d.h. wenn an der Strombörse für den Folgetag die nachgefragte Elektrizitätsmenge das Angebot übersteigt). Bei kritischen Versorgungssituationen koordiniert der Bundesrat das Zusammenspiel zwischen der Stromreserve und Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung.</p><p class="Standard_d">Damit die Treibhausgasbilanz nicht belastet wird, kann der Bundesrat Anpassungen im CO2-Recht treffen, wie die Pflicht zur Teilnahme am Emissionshandelssystem. Zudem kann er verhältnismässige und befristete Ausnahmen beim Umweltschutzrecht und bei kantonalen Betriebsvorschriften vorsehen, falls dies für den Betrieb der Anlagen unabdingbar ist.</p><p class="Standard_d">Sämtliche Kosten sind grundsätzlich Teil der anrechenbaren Betriebskosten des Übertragungsnetzes und werden deshalb auf alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt.</p><p> </p><p class="Standard_d">Förderung von WKK-Anlagen</p><p class="Standard_d">Aufgrund einer Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (23.3022 Mo. UREK-N), die derzeit noch in Beratung ist, wird die Förderung von WKK-Anlagen, die nicht an der Stromreserve teilnehmen, in den vorliegenden Gesetzesentwurf (Energiegesetz) aufgenommen. Zur Verfügung stehen Investitionsbeiträge von jährlich 20 Millionen Franken über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die neuen WKK-Anlagen sollen im Winterhalbjahr eine zusätzliche Strommenge von rund 400 GWh bereitstellen. Die Finanzierung erfolgt über den Netzzuschlagfonds. Der Netzzuschlag wird dafür nicht erhöht.</p><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung wurde die Vorlage mehrheitlich begrüsst.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. März 2024 zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) (Stromreserve)
- Resolutions
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Date Council Text 10.12.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 05.03.2025 2 Abweichung 02.06.2025 1 Abweichung 05.06.2025 2 Abweichung 12.06.2025 1 Abweichung 18.06.2025 2 Zustimmung 20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 10.12.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf 16.12.2024 2 Abweichung 17.12.2024 1 Zustimmung 18.12.2024 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 18.12.2024 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 20.12.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.12.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will staatliche Nothilfen für angeschlagene Stahlwerke</strong><br><strong>Der Nationalrat will wirtschaftlich angeschlagene Betriebe der Stahl- und Aluminiumproduktion staatlich unterstützen. Er hat entsprechende Überbrückungshilfen nach einer vierstündigen Debatte angenommen. Über das dringliche Gesetz entscheidet nun der Ständerat.</strong></p><p class="Standard_d">Das Thema wurde am Dienstag in der grossen Kammer kontrovers und zuweilen emotional diskutiert. Letztlich stimmten SP und Grüne, die Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie einzelne Mitglieder der SVP- und der FDP-Fraktion für die Staatshilfen. Die GLP war geschlossen dagegen, die SVP- und die FDP-Fraktion mehrheitlich.</p><p class="Standard_d">Die Überbrückungshilfen für die wirtschaftlich angeschlagene Stahl- und Aluminiumindustrie will der Nationalrat in einer separaten Vorlage regeln. In der Gesamtabstimmung wurden die Änderungen im Stromversorgungsgesetz mit 108 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) hatte die Vorschläge ausgearbeitet.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Mehrere Kriterien</p><p class="Standard_d">Demnach sollen Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien "von strategischer Bedeutung" unter Auflagen finanziell entlastet werden. In Medienberichten zu den Unterstützungsplänen genannt wurden Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn, Swiss Steel in Emmenbrücke LU und die Walliser Aluminiumgiesserei Novelis.</p><p class="Standard_d">Konkret soll ihnen während vier Jahren - zwischen 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 - ein Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes erlassen werden. Im ersten Jahr sollen die Gebühren um 50 Prozent reduziert werden, im zweiten um 37,5 Prozent, im dritten um 25 Prozent und im vierten um 12,5 Prozent. Für diesen Rabatt aufkommen sollen alle Stromkonsumenten solidarisch.</p><p class="Standard_d">Falls Unternehmen von den Überbrückungshilfen profitieren möchten, müssen sie gemäss den Beschlüssen des Nationalrats mehrere Transparenz- und Nachhaltigkeitsbedingungen erfüllen. Dividenden dürfen sie nicht auszahlen. Zur Absicherung sollen die Unternehmen zudem Standortgarantien abgeben. Halten sie die Auflagen nicht ein, sollen sie die Subventionen zurückzahlen müssen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Pragmatische Lösung"</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit im Nationalrat begründete die Staatshilfen mit der Bedeutung dieser Unternehmen für die Kreislaufwirtschaft. Die Branche müsse gestützt werden, da Schweizer Stahl ökologischer sei als importierter Stahl, argumentierte etwa SP-Sprecher Jon Pult (GR).</p><p class="Standard_d">Aline Trede (Grüne/BE) verwies auf die Hunderten gefährdeten Arbeitsplätze. Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn wartet die politischen Entscheide auf Bundesebene ab und verzichtet vorerst auf den Abbau von 120 Stellen. "Es geht um eine pragmatische Lösung für ein offensichtliches Problem", gab Roger Nordmann (SP/VD) zu bedenken. Dies verschaffe der Branche Zeit, um einen mittelfristigen Plan umzusetzen.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) rechtfertigte den Schritt damit, dass die Stahlindustrie in der EU "hochsubventioniert" sei. Er warb deshalb für einen "Europa-Konter". Seine Fraktionskollegin Priska Wismer-Felder (LU) hielt fest, dass bei einem Untergang der Schweizer Betriebe sämtlicher Stahlschrott ins Ausland exportiert und danach reimportiert werden müsste.</p><p class="Standard_d">Die Befürworter gaben mehrfach zu bedenken, dass die Hilfen temporär seien und mit strengen Auflagen verbunden seien. Die Mitte-Fraktion zeigte sich offen dafür, falls der Ständerat die Bedingungen verschärfen wolle.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Neuauflage des Marxismus"</p><p class="Standard_d">Harsche Kritik kam aus den Reihen der SVP, FDP und GLP. Mike Egger (SVP/SG) bezeichnete die Staatshilfen als "Neuauflage des Marxismus" und als "Bürokratiemonster". Aus Sicht seiner Fraktion hat die "links-grüne Politik" zu den Problemen bei den Industriebetrieben geführt.</p><p class="Standard_d">Es sei bisher immer von Vorteil gewesen, keine Politik für einzelne Branchen und Unternehmen zu machen, fand auch die FDP. "Diese Industriepolitik durch die Hintertüre öffnet Begehrlichkeiten anderer Branchen, welche auch unter hohen Energiepreisen leiden", sagte Sprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (SG).</p><p class="Standard_d">Martin Bäumle (GLP/BE) kritisierte die Vorlage als "unsägliche Stahl-Gerlafingen-Geschichte". Der Vorschlag sei verfassungswidrig, mehrere wichtige Fragen seien im Vorfeld von der Urek-N nicht geklärt worden. Die Minderheit bezweifelte weiter, dass die Entlastung die strukturellen Probleme der Betriebe beheben kann.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bundesrat gegen Industriepolitik</p><p class="Standard_d">Über die Vorlage wird der Ständerat voraussichtlich in der dritten Sessionswoche befinden. Zudem befasst er sich mit Vorstössen, welche den Bundesrat auffordern, weitere Massnahmen zum Erhalt der Stahlproduktion in der Schweiz zu treffen.</p><p class="Standard_d">Die Landesregierung hatte bislang eine staatliche Förderung einzelner Unternehmen oder Branchen abgelehnt. Energieminister Albert Rösti bekräftigte im Nationalrat diese Haltung. "Der Bundesrat betreibt keine Industriepolitik."</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Eidgenössische Räte wollen Schweizer Stahl- und Aluwerken helfen</strong><br><strong>Der Bund soll angeschlagenen Schweizer Stahl- und Aluminiumwerken helfen. Das wollen die eidgenössischen Räte grundsätzlich. Vier "strategisch bedeutende" Werke in diesem Bereich sollen für eine Übergangszeit von vier Jahren weniger für ihren Strom bezahlen müssen.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat hinter eine für dringlich erklärte Änderung des Stromversorgungsgesetzes gestellt. Es verbleiben aber Differenzen zwischen den beiden Räten, so dass die Vorlage wieder zurück in den Nationalrat geht.</p><p class="Standard_d">Konkret soll den vier Werken zwischen 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 ein Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes erlassen werden. Im ersten Jahr sollen die Gebühren um 50 Prozent reduziert werden, im zweiten um 37,5 Prozent, im dritten um 25 Prozent und im vierten um 12,5 Prozent. Für diesen Rabatt aufkommen sollen alle Stromkonsumenten solidarisch.</p><p class="Standard_d">Die staatliche Hilfe soll unter bestimmten Bedingungen fliessen: Zur Absicherung sollen die Unternehmen Standortgarantien abgeben. Halten sie die Auflagen nicht ein, sollen sie die Subventionen zurückzahlen müssen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat verlangt unter anderem auch, dass die Elektrizitätskosten der fraglichen Firmen mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen müssen. Zudem sollen alle Kader- und Verwaltungsratsmitglieder während der staatlichen Unterstützung auf Boni verzichten müssen. Schliesslich soll der Bund nur einspringen, wenn der Standortkanton des Unternehmens ebenfalls Finanzhilfen gewährt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Umstrittene Verfassungsmässigkeit</p><p class="Standard_d">Beat Rieder (Mitte, VS) sagte am Montag, eine Kommissionsmehrheit sei vor allem aus einem Grund für den staatlichen Eingriff: Andere Staaten betrieben in der Stahlbranche eine starke Industriepolitik, griffen also in die freie Marktwirtschaft ein. Rieder präsidiert die vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S).</p><p class="Standard_d">Rieder sagte auch, die Schweizer Stahlwerke seien wichtig fürs Rezyklieren von Stahlschrott. Bei einer Verlagerung der Schweizer Stahlproduktion würde ein um 220'000 Tonnen höherer CO2-Ausstoss resultieren, als wenn die Schweizer Firmen weitermachen könnten.</p><p class="Standard_d">Auch andere Ständeratsmitglieder betonten den ökologischen Wert einer staatlichen Hilfe für die Stahlwerke: Unzählige Lastwagenfahrten entfielen, wenn die Firmen weitermachen könnten.</p><p class="Standard_d">Die Gegner im Ständerat bezweifelten hingegen, dass eine staatliche Hilfe für eine Branche verfassungsmässig ist. Zudem habe der Staat keine Industriepolitik zu betreiben, sagte etwa Thierry Burkart (FDP/AG). Strukturwandel habe es immer gegeben, und er mache die Wirtschaft wettbewerbsfähig. Es gebe keinen Stahlmangel.</p><p class="Standard_d">Standortpolitik sei Sache der Kantone, sagte Daniel Fässler (Mitte/AI). Andere Firmen, etwa im Bereich Papier, könnten auch Unterstützung gebrauchen, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).</p><p class="Standard_d">Das Bundesamt für Justiz (BJ) erkläre in einer Einschätzung, dass das dringliche Gesetz nicht verfassungsmässig sei, sagte Rieder. Ein Zürcher Rechtsprofessor sage in einem Kurzgutachten hingegen das Gegenteil. Das BJ-Gutachten überzeuge die Urek-S-Mehrheit nicht.</p><p class="Standard_d">Bundesrat Albert Rösti sagte, der Bundesrat sei prinzipiell gegen staatliche Industriepolitik. Wenn staatliche Hilfe fliessen solle, sei der vorliegende Vorschlag aber "die eleganteste und günstigste Massnahme". Notrecht anzuwenden, wäre wohl kaum verfassungsmässig zu begründen.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Eidgenössische Räte einigen sich bei Stahl- und Alu-Nothilfe</strong><br><strong>Die Staatshilfe für vier angeschlagene Schweizer Stahl- und Aluminiumwerke konkretisiert sich weiter: Die eidgenössischen Räte haben die Vorlage bereinigt, die den vier Unternehmen Rabatte beim Strombezug bringen soll.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat akzeptierte am Dienstag Änderungen an der Vorlage, welche der Ständerat am Montag vorgenommen hatte. Es geht um die Bedingungen, unter welchen die vier Schweizer Unternehmen von Preisnachlässen bei den sogenannten Netznutzungsentgelten sollen profitieren können.</p><p class="Standard_d">Nach dieser Einigung geht die Änderung des Stromversorgungsgesetzes nach Aussagen von Nationalratspräsidentin Maja Riniker (FDP/AG) zurück an den Ständerat. Dies für eine Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel. Anschliessend muss das Gesetz noch die Schlussabstimmungen von Ende dieser Woche überstehen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hiess die Ergänzung des Stromversorgungsgesetzes zugunsten von "strategisch bedeutenden" Stahl-, Eisen- und Aluminiumproduzenten stillschweigend gut, also ohne eigentliche Diskussion und ohne Abstimmung. Dies, da die vorberatende Kommission Zustimmung zur Ständeratsvorlage beantragte und kein anderer Antrag vorlag.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Verfassungsmässigkeit bleibt Thema</p><p class="Standard_d">Der Sprecher der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N), Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO), sagte im Nationalrat, "sehr wesentlich" erscheine der Kommission, dass der Ständerat auch die Standortkantone der vier Werke in die Pflicht nehmen wolle.</p><p class="Standard_d">Sie sollen gemäss dem Gesetzestext Finanzhilfen zur Unterstützung der vier Unternehmen gewähren. Dies mindestens im Umfang der Hälfte der jeweiligen Reduktion des Netznutzungsentgelts. Diese Unterstützung ist eine Bedingung dafür, dass ein Rabatt auf Strombezüge der Firmen gewährt wird.</p><p class="Standard_d">Müller-Altermatt ging auch auf die längere Diskussion über die Verfassungsmässigkeit der Massnahme ein, welcher der Ständerat am Montag geführt hatte. Der Kommissionssprecher sagte, es gehe um die Anpassung eines bestehenden Tarifs, nicht um eine neue Steuer. Deshalb sei die Gesetzesanpassung verfassungsmässig. Die Kommission habe sich einstimmig dem Ständerat angeschlossen.</p><p class="Standard_d">Der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach fragte Müller-Altermatt, wie die Kommission es verantworten könne, dass die Kommission respektive der Nationalrat ohne Kenntnis von zwei Schreiben oder Gutachten zur Verfassungsmässigkeit der Vorlage entscheide. Das eine Schreiben stammt vom Bundesamt für Justiz (BJ), das andere von einem Zürcher Rechtsprofessor.</p><p class="Standard_d">Am Montag war im Ständerat die Rede von einer "Einschätzung" des BJ und von einem "Kurzgutachten" des Rechtsprofessors. Müller-Altermatt antwortete, die Urek-N habe Kenntnis von den beiden Schreiben.</p><p class="Standard_d">Bundesrat Albert Rösti sagte, die Landesregierung sei froh um die zusätzlichen Anforderungen, welche ins Gesetz geschrieben würden. Die betroffenen Firmen würden ein Gesuch für Unterstützung stellen müssen. Dies beim Bundesamt für Energie.</p><p class="Standard_d">Das Parlament setze mit dem dringlichen Gesetz ein Zeichen, dass es an den Werken festhalten wolle. Die Besitzerfirmen müssten aber auch investieren. Es gebe keine Garantie, dass es klappe mit dieser Unterstützung. Doch es gebe nun "gezielte Massnahmen, die in keiner Art ausufern" könnten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Es geht um 37,4 Millionen Franken</p><p class="Standard_d">Bis zu 37,4 Millionen Franken sollen die vier Firmen Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn, Steeltec in Emmenbrücke LU sowie die Aluminiumgiessereien Constellium und Novelis in Siders VS durch Preisnachlässe beim Strombezug einsparen können. Das wollen die eidgenössischen Räte.</p><p class="Standard_d">Übernehmen sollen diese Kosten die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten solidarisch.</p><p class="Standard_d">Die Schweizer Stahlwerke stehen unter Druck, weil andere Staaten Werke in diesen Ländern stark unterstützen, wie es in den Parlamentsdebatten immer wieder hiess. Die Besitzerfirma von Stahl Gerlafingen baute Stellen ab und kündigte weitere Entlassungen an. Auch Steeltec wollte Stellen abbauen.</p><p class="Standard_d">Constellium und Novelis wurden von den Sommer-Unwettern im Kanton Wallis schwer getroffen.<br> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament schafft gesetzliche Basis für thermische Stromreserve</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Schweiz soll für Energie-Mangellagen besser gerüstet sein. Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat eine thermische Stromreserve mit dem möglichen Betrieb von Gaskraftwerken und Notstromgruppen gesetzlich verankern.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Stromversorgungsgesetzes, des CO2-Gesetzes und des Energiegesetzes in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln werden damit auf eine gesetzliche Basis gestellt.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage regelt den Einsatz einer thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve ist bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.</p><p class="Standard_d">Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie. Die Elektrizitätskommission (Elcom) wies in mehreren Berichten auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen thermischen Stromreserve hin.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Seltener Konsens</p><p class="Standard_d">Laut Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S), erhöht die thermische Reserve die Resilienz der Stromversorgung. "Das Kriseninstrument kommt aber nur dann zur Anwendung, wenn das Strommarkt-Angebot die Nachfrage nicht mehr decken kann."</p><p class="Standard_d">Es sei vernünftig, sich gegen Knappheitssituationen abzusichern, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). "Die Stromversorgungssicherheit hat eine zentrale Bedeutung, auch für die Energiewende", pflichtete Simon Stocker (SP/SH) bei. Es sei "bemerkenswert, dass wir bei der Stromreserve einen breiten Konsens erreicht haben".</p><p class="Standard_d">Tatsächlich sind sich die politischen Lager bei der Energiepolitik selten einig. Auch bei der Stromreserve waren die Befürchtungen zu Beginn der Arbeiten gross, dass eine teure und unökologische Versicherung geschaffen wird. Dass auch die links-grüne Seite mit an Bord ist, liegt daran, dass fossil betriebene Notkraftwerke nur als Ultima Ratio in Betrieb gehen sollen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Höhere Stromrechnung</p><p class="Standard_d">Die Schaffung einer Stromreserve führt zu einem Mehraufwand. Die Kosten werden durch eine Erhöhung des Netznutzungsentgelts auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten abgewälzt. Ein durchschnittlicher Haushalt wird in den nächsten Jahren rund 60 Franken mehr für die Stromrechnung bezahlen müssen, wie Rieder ausführte. Für energieintensive Unternehmen entstünden Mehrkosten von rund 120'000 Franken pro Jahr.</p><p class="Standard_d">Bis 2030 dürfte eine weitere Erhöhung anfallen. Haushalte dürften im Durchschnitt 14 Franken mehr pro Jahr ausgeben müssen, energieintensive Unternehmen rund 30'000 Franken pro Jahr. "Das ist die Prämie der Versicherung, die wir zu zahlen bereit sind", sagte Rieder.</p><p class="Standard_d">Auch für Energieminister Albert Rösti sind die Mehrkosten gerechtfertigt. Der Strombedarf werde in den nächsten Jahren massiv steigen. "Reservekraftwerke bringen im Notfall viel Strom ins System." Notstromgruppen ergänzten das Dispositiv. "Erst durch Kombination aller Instrumente erhalten wir eine robuste Stromreserve."</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine Förderung von WKK-Anlagen</p><p class="Standard_d">Wenn der Strom knapp wird, sollen grosse Verbraucher gegen eine Entschädigung vom Netz gehen. Hier hat der Ständerat im Vergleich zum Nationalrat Änderungen beschlossen. Die Entschädigung für die Bereitschaft, an diesem Mechanismus teilzunehmen, soll mit Ausschreibungen ermittelt werden, sodass die sogenannte verbrauchsseitige Reserve möglichst günstig bereitgestellt werden kann.</p><p class="Standard_d">Das Parlament will stromintensiven Unternehmen eine Rückerstattung der Kosten für die Stromreserve ermöglichen. Der Ständerat will die Schwelle für die vollständige oder teilweise Kostenerstattung tiefer ansetzen als der Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Schliesslich lehnte es der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat ab, die Förderung von WKK-Anlagen im Energiegesetz zu verankern. Trotzdem sollen solche Anlagen die Möglichkeit erhalten, sich an der Stromreserve zu beteiligen. Eine weitergehende Förderung solcher Anlagen sei jedoch nicht angezeigt.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 02.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte nähern sich bei Schaffung einer thermischen Stromreserve an</strong><br><strong>Die Schweiz soll für Strom-Mangellagen besser gerüstet sein. Bei der Differenzbereinigung der entsprechenden Vorlage zur Schaffung einer thermischen Stromreserve näherten sich die Räte am Montag einander an. Dennoch muss der Ständerat über einige Punkte erneut befinden.</strong></p><p class="Standard_d">Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie. Die Elektrizitätskommission (Elcom) wies in mehreren Berichten auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen thermischen Stromreserve hin.</p><p class="Standard_d">Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln sollen daher - mit der Änderung des Stromversorgungsgesetzes - auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.</p><p class="Standard_d">Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve war zuvor bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine Förderung von WKK-Anlagen</p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer strich am Montag - analog zum Ständerat - nach einer engagierten Diskussion die Förderung von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK) aus dem Stromversorgungsgesetz. Dies aber denkbar knapp - mit 97 gegen 94 Stimmen bei einer Enthaltung - und damit gegen einen entsprechenden Minderheitsantrag von Nicolo Paganini (Mitte/SG), der die Förderung der WKK-Anlagen im Gesetz verankern wollte.</p><p class="Standard_d">Damit folgte der Rat am Montag der Mehrheit seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N). Sie sah es als "nicht sinnvoll" an, "die beschränkten Mittel zur Förderung der erneuerbaren Energien für Anlagen einzusetzen, die in erster Linie mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, zumindest in der näheren Zukunft".</p><p class="Standard_d">Paganinis Argument, WKK-Anlagen wären "systemdienlich" und würden "den Zubau von Fotovoltaik-Anlagen nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen", fand im Rat kein Gehör.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Schwelle für Kostenerstattung niedriger angesetzt</p><p class="Standard_d">Auch bei der Ermittlung der Entschädigung für grosse Stromverbraucher, die im Falle einer Mangellage vom Netz gehen sollen, ging der Nationalrat auf den Ständerat zu. Die grosse Kammer votierte stillschweigend dafür, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an dem Mechanismus mit Ausschreibungen ermittelt werden soll.</p><p class="Standard_d">Ausserdem soll ein zusätzlicher Anreiz für die Teilnahme geschaffen werden: Der Bundesrat soll auch Firmen, die die geforderte Energieintensität nicht erreichen, von den Kosten für die Stromreserve befreien können, sofern sie an der Verbrauchsreserve teilnehmen.</p><p class="Standard_d">Zudem will auch der Nationalrat die Schwelle für eine Kostenerstattung für solch stromintensive Unternehmen neu ebenfalls niedriger ansetzen. Eine Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der FDP, der Mitte und der GLP, wollte, dass sich die Pauschalabgeltung an den für die Unternehmen ausgebliebenen Erlösen orientiert. Auch sie unterlag im Rat deutlich.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Strafzahlungen bleiben ein Thema</p><p class="Standard_d">So oder so geht das Geschäft erneut zurück an die kleine Kammer: Denn der Nationalrat will dem Bundesrat neu die Kompetenz zusprechen, dass weiteren Endverbrauchern die Kosten der Stromreserve teilweise zurückerstattet werden können.</p><p class="Standard_d">Auch betreffend der Höhe der Strafzahlungen für Unternehmen, die ihre Pflichten im Rahmen der Teilnahme an der Stromreserve verletzen, sind sich die eidgenössischen Räte indes weiterhin uneins. Christian Wasserfallen (FDP/BE) wollte mit einem Minderheitsantrag dem Ständerat folgen und die Strafzahlungen so gestalten, dass sie mindestens das Doppelte und höchstens das Fünffache der Pauschalabgeltung betragen würden.</p><p class="Standard_d">Der Rat folgte aber - ebenfalls mit deutlichem Votum - seiner Kommissionsmehrheit und will die Strafzahlungen am Jahresumsatz des fehlbaren Unternehmens bemessen.</p><p class="Standard_d">Auch betreffend Handlungsspielraum der Landesregierung für die Auslösung der Stromreserve im Falle einer Strommangellage bleibt die Differenz zwischen National- und Ständerat bestehen: Die grosse Kammer will, dass der Bundesrat nur im Falle einer "unmittelbaren" Gefährdung des stabilen Netzbetriebs die Reserve auslösen darf.</p><p class="Standard_d">Ein Minderheitsantrag hatte die Streichung des Wortes "unmittelbar" verlangt. Die Vorlage drohe sonst, "ein Papiertiger zu werden", sagte Nationalrat Wasserfallen - und wollte somit der Formulierung des Ständerates folgen, der das Wort noch gestrichen hatte. Auch dieser Antrag unterlag im Rat mit 165 zu 27 Stimmen deutlich.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kritik an Reservekraftwerken</p><p class="Standard_d">Energieminister Albert Rösti warb nach einigen skeptischen Voten vonseiten der Grünen und der SP emotional für die Verabschiedung der Gesetzesänderung. "Wenn dieses Gesetz abgelehnt wird, wäre das ein Super-Gau, wenn wir diese Sicherheit in der Schweiz nicht haben, eine Reserve einsetzen zu können", sagte der Bundesrat.</p><p class="Standard_d">Aline Trede (Grüne/BE) hatte zuvor im Rat die Ankündigung des Bundesrates von Mitte Mai kritisiert, fünf neue Gasreservekraftwerke bauen zu wollen. Damit werde das Parlament "durch das Hintertürchen umgangen, wir haben noch nicht einmal fertig beraten", so die Nationalrätin. Sie deutete denn auch eine Ablehnung der Vorlage in der Schlussabstimmung an.</p><p class="Standard_d">Rösti kritisierte das Votum als verantwortungslos. "Wie wollen Sie die Verantwortung für die Stromversorgung in diesem Land tragen, wenn Sie hier vorne solche Aussagen machen?" Ein Reservekraftwerk könne man nicht in einigen Monaten bauen, dafür brauche es mehrere Jahre, so der Bundesrat weiter.</p><p class="Standard_d">Die Landesregierung habe den Auftrag, dass die Schweiz jederzeit Stromreserven habe. Durch den fehlenden Fortschritt z.B. bei der Wind- und Wasserkraft wegen Einsprachen von Umweltverbänden wäre es laut Rösti "schlicht fahrlässig" wenn man nicht dafür sorgen würde, dass die drei Reservekraftwerke, die bis 2026 zurückgebaut würden, ersetzt werden.</p><p class="Standard_d"> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung<br> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.06.2025</strong></h3><p><strong>Parlament über die Schaffung einer thermischen Stromreserve einig</strong><br><strong>Der Ständerat hat am Mittwoch die noch vorliegenden Differenzen bei der Schaffung einer thermischen Stromreserve bereinigt. Diese betrafen einige Punkte bei den Sanktionsmassnahmen. </strong></p><p>Im Rat empfahl Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS) die nach der Behandlung im Nationalrat vorliegende Fassung bei den Strafbestimmungen zu übernehmen. Die nötigen Klärungen seien erfolgt.</p><p>Den Fahrlässigkeitsbestimmungen des Nationalrats könne der Ständerat auch zustimmen. Ihre Umsetzung werde zwar schwierig, da von ihnen in der Regel Organisationen betroffen seien und nach Verantwortlichen gesucht werden müsste. Angesichts des geringen Umfangs spiele die Bestimmung aber kaum eine Rolle.</p><p>Bundesrat Albert Rösti dankte für die speditive Behandlung. Das Gesetz sei eine Versicherung, welche es hoffentlich nicht brauche. Jetzt könne der Bund die Verträge unterzeichnen, damit die thermischen Reservekraftwerke entstehen können. Deren Bau gehe über 2026 hinaus.</p><p>Mit der thermischen Stromreserve soll die Schweiz besser für Strom-Mangellage gewappnet sein. Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie. Die Elektrizitätskommission (Elcom) wies in mehreren Berichten auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen thermischen Stromreserve hin.</p><p>Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln sollen daher - mit der Änderung des Stromversorgungsgesetzes - auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.</p><p>Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve war zuvor bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.</p><p>Am Schluss bestanden zwischen den Räten nur noch bei den Strafbestimmungen Differenzen.</p>
- Updated
- 01.07.2025 11:55