Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20240043
- Title
- Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 8. Mai 2024 zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.05.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verbessert Personalbestand des Zivilschutzes</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will den Personalbestand des Zivilschutzes verbessern und hat dazu an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 die Botschaft zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Massnahmen umfassen eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige. Zudem können Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz eines Kantons mit einem Unterbestand zu leisten. Die Beschlüsse gehen auf den ersten Teil des Berichtes zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zurück. </strong></p><p class="Standard_d">Der Zivilschutz ist mit Unterbeständen konfrontiert. Während die nationale Zielgrösse vor rund zehn Jahren auf 72'000 Zivilschutzangehörige festgelegt wurde, lag der tatsächliche Ist-Bestand Anfang 2024 bei 60'000 (davon 2’600 im Personalpool eingeteilt). Bei rund 4'000 neurekrutierten Zivilschutzangehörigen pro Jahr ist davon auszugehen, dass der Ist-Bestand bis 2030 noch bei rund 50'000 Zivilschutzangehörigen liegen wird. Werden keine Massnahmen zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz ergriffen, führt dies zu einem Leistungsabbau beim Zivilschutz. <br>Der Bundesrat hatte daher am 30. Juni 2021 das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, gemeinsam Massnahmen zur Verbesserung der Personalalimentierung des Zivilschutzes zu erarbeiten. Mit der vorliegenden Botschaft werden Erkenntnisse aus dem ersten Teil des Berichtes zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz umgesetzt.</p><p> </p><p class="Standard_d">Schutzdienstpflicht für bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige</p><p class="Standard_d">Die vorliegende Botschaft zur Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes sieht nun eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht vor: Militärdienstpflichtige, die bis zum 25. Altersjahr keine Rekrutenschule absolviert haben und aus der Armee entlassen werden, sollen neu schutzdienstpflichtig werden. Auch ehemalige Armeeangehörige, die ihre Rekrutenschule vollständig absolviert haben und militärdienstuntauglich werden, sollen künftig schutzdienstpflichtig werden, sofern sie noch mindestens 80 Diensttage zu leisten hätten. <br>Weiter wird das Wohnsitzprinzip im Zivilschutz aufgehoben. So können Schutzdienstpflichtige aus Kantonen mit einem Überbestand in Kantonen mit einem Unterbestand eingeteilt werden. Schutzdienstpflichtige müssen zudem neu innert zwei Jahren ab Rekrutierung die Grundausbildung beginnen. So wird sichergestellt, dass die Schutzdienstpflichtigen möglichst rasch den Zivilschutzorganisationen zur Verfügung stehen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Zivilschutzorganisationen als Einsatzbetriebe des Zivildienstes</p><p class="Standard_d">Zivilschutzorganisationen in Kantonen mit einem Unterbestand im Zivilschutz sollen neu als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden. Sind sämtliche Mittel des Zivilschutzes zur Behebung des Unterbestands ausgeschöpft, können zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden, in einer solchen Zivilschutzorganisation vorrangig maximal 80 Tage ihrer Zivildienstpflicht zu leisten. Die zivildienstpflichtigen Personen werden dabei nicht der Schutzdienstpflicht unterstellt. Sie unterstehen weiterhin der Zivildienstgesetzgebung. Sie absolvieren die reguläre Grundausbildung des Zivilschutzes und können auch an Zusatz- und Kaderausbildungen teilnehmen. Im Weiteren absolvieren sie Wiederholungskurse und können für Einsätze im Ereignisfall aufgeboten werden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Aufteilung auf zwei Vorlagen</p><p class="Standard_d">Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Bestimmungen betreffend die Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz auf politischen Widerstand stossen könnten. Die Gesetzesrevision wird daher auf eine Vorlage zu zivildienstpflichtigen Personen und eine Vorlage für die übrigen Neuerungen aufgeteilt, damit im Falle eines Referendums die nicht umstrittenen Teile der Revision nicht verzögert oder abgelehnt werden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Weiteres Vorgehen im Bereich Sirenen</p><p class="Standard_d">Auf die ursprünglich geplanten Bestimmungen, wonach gewisse Aufgaben im Zusammenhang mit den Sirenen auf die Kantone übertragen worden wären, wird aufgrund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung verzichtet. Stattdessen ist geplant, die noch bis Ende Jahr laufende Übergangsfrist um weitere vier Jahre zu verlängern. Bund und Kantone wollen sich so Zeit verschaffen, um die Konzeption und die Zuständigkeiten im Bereich Sirenen grundsätzlich zu überprüfen. Das VBS wird dem Bundesrat demnächst einen entsprechenden Antrag unterbreiten.</p>
- Objectives
-
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. Mai 2024 zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) Vorlage A: Einsatz von zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf 11.03.2025 1 Abweichung 17.03.2025 2 Zustimmung 21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) Vorlage B: Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf 11.03.2025 1 Abweichung 17.03.2025 2 Zustimmung 21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Zivis sollen bei Personalnot den Zivilschutz verstärken</strong><br><strong>Hat der Zivilschutz zu wenig Personal, sollen Zivildienstpflichtige einen Teil ihres Dienstes beim Zivilschutz leisten müssen. Ebenso sollen mehr ehemalige Armeeangehörige Zivilschützer werden. Das hat der Ständerat am Mittwoch beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 33 zu 9 Stimmen und ohne Enthaltung sagte er am Mittwoch Ja zu Änderungen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG). Die Nein-Stimmen kamen von SP und Grünen. Die Vorlage, die auf den Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zurückgeht, geht nun an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat begründet die Anträge mit den Personal-Unterbeständen beim Zivilschutz und dessen Aufgaben in Notlagen und bei Katastrophen. Die landesweite Zielgrösse liegt bei 72'000 Zivilschützern. Anfang 2024 lag der Ist-Bestand bei 60'000. Bis 2030 könnten es laut Bundesrat noch rund 50'000 sein.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bis zu 80 Tage Zivilschutz</p><p class="Standard_d">Zu reden gab im Rat, das Zivis bis zu achtzig Diensttage beim Zivilschutz leisten können, falls dieser zu wenig Personal hat. Zivilschutzorganisationen sollen als Zivildienst-Einsatzbetrieb anerkannt werden.</p><p class="Standard_d">Franziska Roth (SP/SO) kritisierte, das zwangsweise Herausreissen von Zivis aus Einsätzen in Heimen oder an Schulen ginge auf Kosten des Zivildienstes. Die Bestandesprobleme beim Zivilschutz, die im übrigen durch die Verkürzung der Schutzdienstpflicht entstanden seien, könnten durch interne Massnahmen behoben werden.</p><p class="Standard_d">Mathias Zopfi (Grüne/GL) nannte die Verknüpfung der beiden Organisationen unnötig. Der da und dort geringgeschätzte Zivildienst würde geschwächt. Für den Katastrophenfall gebe es Bestimmungen, die Schutzdienstpflicht zu verlängern oder auszudehnen. "Wir haben Möglichkeiten für den Ereignisfall."</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Zumutbar"</p><p class="Standard_d">Werner Salzmann (SVP/BE) entgegnete, es gebe "sehr weit hergeholte" Zivildienst-Einsätze, etwa beim Zählen von Vögeln. Die Kantone seien für die Änderung, "im Interesse der Sicherheit". Der Zivilschutz habe eine humanitäre Aufgabe, und Einsatzkräfte müssten vorgängig geschult werden, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).</p><p class="Standard_d">Es gehe um eine veränderte Situation und neue Risiken, fügte Charles Juillard (Mitte/JU) hinzu. Um diesen Risiken zu begegnen und die Menschen zu schützen, brauche es die Hilfe der Zivilgesellschaft. Was Zivildienstler beim Zivilschutz zu leisten hätten, sei zumutbar, sagte Josef Dittli (FDP/UR).</p><p class="Standard_d">Zivildienstler dürfen nur zum Zivilschutz geschickt werden, wenn der Zivilschutz alle Mittel ausgeschöpft hat, um genügend Personal zu bekommen. Wer einen Teil des Zivildienstes im Zivilschutz leistet, muss mindestens die reguläre Grundausbildung des Zivilschutzes absolvieren und kann bei Ereignissen aufgeboten werden.</p><p class="Standard_d">Minderheitsanträge von Roth, die Zahl der Zivis beim Zivilschutz auf 200 pro Jahr zu beschränken und eine längere Vorlaufzeit für die Einteilung beim Zivilschutz vorzusehen, lehnte der Rat ab.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Von der Armee zum Zivilschutz</p><p class="Standard_d">Ebenso will der Ständerat nicht, dass Zivilschutzorganisationen für den Einsatz von Zivis eine Abgabe leisten müssen. Auch eine Möglichkeit für den Bundesrat, die Schutzdienstpflicht beim Zivilschutz statt auf bis 14 auf maximal 18 Jahre zu erhöhen, wenn Personal beim Zivilschutz fehlt, lehnte er ab.</p><p class="Standard_d">Ausserdem sollen mehr ehemalige Armeeangehörige zum Zivilschutz umgeteilt werden können. Diesem Teil der Vorlage stimmte der Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung zu. Neu wird Zivilschützer, wer militärdienstpflichtig ist und bis zum 25. Geburtstag die Rekrutenschule (RS) nicht absolviert hat.</p><p class="Standard_d">Auch wer nach dem Absolvieren der RS dienstuntauglich wird, soll neu Schutzdienst leisten. Dies unter der Voraussetzung, dass noch mindestens achtzig Diensttage zu leisten sind.</p><p class="Standard_d">Auch beim Wohnsitzprinzip will der Bundesrat ansetzen. Zivilschützer sollen, wenn in ihrem Wohnkanton ein Überbestand herrscht, für ihren Dienst in einen anderen Kanton geschickt werden können, wenn es dort zu wenige Zivilschützerinnen und Zivilschützer gibt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Vorbeugen für Referendum</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat die Vorlage in zwei Teile geteilt. Die Idee dahinter: Wird gegen die in der Vernehmlassung umstrittene Umteilung der Zivis zum Zivilschutz das Referendum ergriffen, sollen die nicht umstrittenen Teile nicht verzögert in Kraft treten oder gar scheitern.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte heissen umstrittene Einteilung von Zivis beim Zivilschutz gut</strong><br><strong>Hat der Zivilschutz zu wenig Personal, sollen Zivildienstpflichtige einen Teil ihres Dienstes beim Zivilschutz leisten müssen. Mit dieser umstrittenen Neuerung ist die Mehrheit des Parlament einverstanden. Die Linke bekämpfte das Vorhaben in beiden Räten vergeblich.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat stimmte am Dienstag als Zweitrat den nötigen Gesetzesänderungen zu, mit 127 zu 64 Stimmen und gegen den Willen von SP und Grünen. Die Gegner nannten das Vorhaben unnötig und einen "Angriff auf den Zivildienst". Die Befürworterseite kritisierte "ideologische Grabenkämpfe". Anträge auf Nichteintreten respektive Sistierung der Vorlage wurden abgelehnt.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat begründete die Vorschläge mit Unterbeständen beim Zivilschutz und dessen Aufgaben in Notlagen und bei Katastrophen. Die landesweite Zielgrösse liegt bei 72'000 Zivilschützern. Anfang 2025 lag der Bestand bei 57'000. Bis 2030 könnten es laut Verteidigungsministerin Viola Amherd noch rund 50'000 sein.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Ausgewogen und pragmatisch"</p><p class="Standard_d">Zivildienstpflichtige oder eben Zivis sollen gemäss den Entscheiden bis zu achtzig Diensttage beim Zivilschutz leisten, falls dieser zu wenig Personal hat und nicht mit anderen Massnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Zivilschutzorganisationen sollen als Zivildienst-Einsatzbetriebe anerkannt werden. Das gab zu reden.</p><p class="Standard_d">Für die Mehrheit im Nationalrat war der Vorschlag pragmatisch und ausgewogen, wie Isabelle Chappuis (Mitte/VD) namens der zuständigen Kommission sagte. Angesichts der geopolitischen Lage sei eine Stärkung des Zivilschutzes nötig, ergänzte Walter Gartmann (SVP/SG).</p><p class="Standard_d">Ein Projekt in Graubünden habe gezeigt, dass freiwillig nicht genügend Zivildienstler für den Zivilschutz gewonnen werden könnten, sagte Martin Candinas (Mitte/GR). Der Widerstand gegen Zivis im Zivilschutz sei für die FDP nicht nachvollziehbar, fügte deren Sprecher Heinz Theiler (SZ) hinzu. Die Neuerung sei angemessen.</p><p class="Standard_d">"Der Zivilschutz ist das Rückgrat der Katastrophenbewältigung, und es droht zu brechen", sagte Michael Götte (SVP/SG). Patrick Hässig (GLP/ZH) stellte sich hinter die Vorlage, warnte aber davor, den Zivildienst als Personalreservoir für den Zivilschutz zu betrachten. Ein Grund des Unterbestands sei die verkürzte Dienstpflicht.</p><p class="Standard_d">SP und Grüne beantragten vergeblich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dem Zivilschutz könne auch zu mehr Personal verholfen werden, ohne den Zivildienst zu schwächen, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Er stellte auch die vom Bundesrat in der Vorlage genannten Bestandeszahlen in Frage.</p><p class="Standard_d">"Höchst unfaire Zwangseingriffe"</p><p class="Standard_d">Die Planbarkeit von Zivildienst-Einsätzen werde gefährdet, ergänzte Gerhard Andrey (Grüne/FR). Fabien Fivaz (Grüne/NE) gab zu bedenken, dass die Zivildienstler im Gesundheitswesen fehlten, wenn sie für den Zivilschutz Pisten für Skirennen präparieren müssten. Priska Seiler Graf (SP/ZH) sprach von "höchst unfairen Zwangseingriffen."</p><p class="Standard_d">Eine zweite Minderheit um Jean-Luc Addor (SVP/VS) wollte die Vorlage erst mit Vorgaben beraten, mit denen der Zivildienst zu Gunsten der Armee weniger attraktiv gemacht werden soll. Sie konnte sich aber ebenfalls nicht durchsetzen. Der Rat debattierte danach zahlreiche Minderheitsanträge und lehnte die meisten davon ab.</p><p class="Standard_d">Er wollte unter anderem die Zahl der Zivis beim Zivilschutz nicht auf 200 pro Jahr beschränken. Ebenso wenig will er differenziert für diensttauglich befundene Dienstpflichtige "fallweise" der Armee oder dem Zivilschutz zuweisen.</p><p> </p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte bereinigen umstrittene Einteilung von Zivis beim Zivilschutz</strong><br><strong>Hat der Zivilschutz zu wenig Personal, sollen Zivildienstpflichtige einen Teil ihres Dienstes beim Zivilschutz leisten müssen. Mit dieser umstrittenen Neuerung ist die Mehrheit des Parlaments einverstanden. Die Linke bekämpfte das Vorhaben erfolglos.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat bereinigte am Montag letzte Differenzen in der Vorlage und machte sie damit für die Schlussabstimmung bereit. Der Bundesrat begründete die Vorschläge mit Unterbeständen beim Zivilschutz und dessen Aufgaben in Notlagen und bei Katastrophen.</p><p class="Standard_d">Die landesweite Zielgrösse liegt bei 72'000 Zivilschützern. Anfang 2025 lag der Bestand bei 57'000. Bis 2030 könnten es laut Verteidigungsministerin Viola Amherd noch rund 50'000 sein.</p><p class="Standard_d">Zivildienstpflichtige oder Zivis sollen bis zu achtzig Diensttage beim Zivilschutz leisten, falls dieser zu wenig Personal hat und nicht mit anderen Massnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Zivilschutzorganisationen sollen als Zivildienst-Einsatzbetriebe anerkannt werden. Gelten soll die neue Regelung ab 2027.</p><p class="Standard_d">Das gab zu reden. Schlussendlich stimmten der Nationalrat mit 127 zu 64 Stimmen und und der Ständerat mit 33 zu 9 Stimmen zu. Abgelehnt wurde die Vorlage von SP und Grünen. Sie verstanden die Vorlage als Angriff auf den Zivildienst, während die Befürworter Einsätze für Zivildienstleistende im Zivilschutz für zumutbar hielten.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte die Vorlage zur Umteilung von Zivildienstlern in eine separate Vorlage ausgegliedert, um die unumstrittenen Teile nicht durch ein Referendum zu gefährden. Auch im zweiten, kaum diskutierten Teil geht es um Personal für den Zivilschutz, und der Rat hiess den zweiten Teil ohne Gegenstimme gut.</p><p class="Standard_d">Dienstpflichtige, die bis im Jahr ihres 25. Geburtstags keine Rekrutenschule (RS) absolviert haben und aus der Armee entlassen werden, werden neu zivilschutzpflichtig.</p><p class="Standard_d">Das soll auch für ehemalige Armeeangehörige gelten, die die RS zwar absolviert haben, aber dienstuntauglich werden und noch mindestens 80 Diensttage leisten müssen. Die Schutzdienstpflicht wird von 12 auf 14 Jahre verlängert und endet spätestens im Jahr des 40. Geburtstages. Darauf haben sich die Räte zuletzt geeinigt.</p>
- Updated
- 02.04.2025 10:52