Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen

Details

ID
20240046
Title
Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
Description
Botschaft vom 22. Mai 2024 zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.05.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäscherei-Bekämpfung an das Parlament übermittelt. Mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen und Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie weiteren Bestimmungen sollen die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz gestärkt werden. Die Massnahmen entsprechen den internationalen Standards.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Ein leistungsfähiges Dispositiv zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist für den guten Ruf und den Erfolg eines international bedeutenden, sicheren und zukunftsorientierten Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts unerlässlich. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar. Juristische Personen und Trusts werden weltweit missbräuchlich eingesetzt, um Vermögenswerte zum Zwecke von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Korruption oder Umgehung von Sanktionen zu verschleiern. Dies zeigen aktuell auch die Herausforderungen bei der Umsetzung der Sanktionen gegen Russland auf internationaler Ebene. Auch die Schweiz ist als bedeutender Finanzplatz diesen Risiken ausgesetzt. Deshalb und um weiteren Risikoentwicklungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat eine Verstärkung des aktuellen Dispositivs der Geldwäscherei-Bekämpfung vor.</p><p class="Standard_d">Die wichtigsten Elemente des Gesetzesvorschlags:</p><ul><li><p class="Standard_d">Es wird ein eidgenössisches Register (Transparenzregister) eingeführt, in welchem Gesellschaften und andere juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Der Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen sieht ein vereinfachtes Meldeverfahren vor, das insbesondere bei Vereinen und Stiftungen, aber auch bei anderen Gesellschaftsformen wie Einpersonengesellschaften oder GmbHs, zur Anwendung gelangen kann. Dank dem Register sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. Damit soll verhindert werden, dass juristische Personen in der Schweiz zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden. Das Register wird nicht öffentlich zugänglich sein. Es wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt, um die bestehende Infrastruktur und das Know-how der Handelsregisterbehörden zu nutzen. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wurden die Datenerfassung weiter vereinfacht, die Koordination mit der Geldwäschereigesetzgebung verbessert und der Datenschutz gestärkt.</p></li><li><p class="Standard_d">Bei der Ausübung von bestimmten Beratungstätigkeiten (insbesondere Rechtsberatung), die ein erhöhtes Risiko von Geldwäscherei bergen, sollen künftig geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten gelten. Damit wird ein Vorschlag aufgenommen, der bereits 2019 Gegenstand der parlamentarischen Beratung war. Als risikobehaftet gelten insbesondere die Strukturierung von Gesellschaften oder Immobilientransaktionen. Spezifische Regelungen tragen dem Berufsgeheimnis der Rechtsanwälte und Notare Rechnung. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung soll die Aufsicht über die Ausübung der Sorgfaltspflichten durch die davon betroffenen Anwältinnen und Anwälte nicht den regionalen Anwaltskammern obliegen, sondern den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) der Geldwäscherei-Gesetzgebung.</p></li><li><p class="Standard_d">Hinzu kommt eine Reihe weiterer Massnahmen zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung. Dazu zählen Massnahmen gegen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäss Embargogesetz. Neu sind zudem Barzahlungen ab 15’000 Franken im Edelmetallhandel und unabhängig von der Höhe im Immobilienhandel zwar weiterhin möglich, werden aber an Sorgfaltspflichten gebunden. In Anbetracht der Kritik in der Vernehmlassung wird auf eine Reform des Sanktionssystems der SRO verzichtet.</p></li></ul><p class="Standard_d">In der Vernehmlassung von August bis November 2023 wurde der Gesetzesentwurf mehrheitlich positiv aufgenommen. Die von der Unterstellung der Beratungstätigkeit betroffenen Berufsgruppen äusserten sich skeptisch.</p><p class="Standard_d">Der Gesetzesvorschlag wird den Eidgenössischen Räten unterbreitet. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens 2026 zu rechnen. Die Massnahmen entsprechen dem internationalen Standard der Financial Action Task Force (FATF/GAFI) zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und den Empfehlungen des Global Forum.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Was bedeutet die Gesetzesänderung für KMU?<br>Grundsätzlich sind sämtliche Gesellschaften und juristischen Personen in der Schweiz verpflichtet, dem eidgenössischen Transparenzregister ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Für die meisten von ihnen, vor allem Einpersonengesellschaften, GmbH, Stiftungen und Vereine, gilt das vereinfachte Verfahren, soweit die wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister eingetragen sind. Gemäss der extern erstellten Regulierungsfolge-Abschätzung führt die vorgeschlagene neue Regelung für diese Akteure zu einem kleinen Zusatzaufwand, der auf Ebene der einzelnen Gesellschaft kaum ins Gewicht fällt. Für die grosse Mehrheit aller Gesellschaften entsteht ein geschätzter Aufwand von rund 20 Minuten im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf wenige Minuten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Mai 2024 zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.12.2024 2 Abweichung
    12.06.2025 1 Abweichung
    10.09.2025 2 Abweichung
    11.09.2025 1 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    17.06.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.09.2025 1 Abweichung
    15.09.2025 2 Abweichung
    17.09.2025 1 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Entwurf 1</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat kommt mit Transparenzregister internationalem Druck nach</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Unternehmen sollen künftig verpflichtet sein, den Behörden ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitzuteilen. Der Ständerat befürwortet ein entsprechendes nationales nichtöffentliches Transparenzregister. An dessen Nutzen gibt es jedoch Zweifel.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer hat das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen in der Gesamtabstimmung am Mittwoch mit 26 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Dank des Registers sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. Damit soll verhindert werden, dass Firmen in der Schweiz zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) bezeichnete das Vorhaben aufgrund des ausländischen Drucks als alternativlos. Gleichzeitig machte er deutlich: "Wir werden damit Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Viel Kritik</p><p class="Standard_d">Während der zweieinhalbstündigen Debatte im Ständerat war ersichtlich, dass eine Mehrheit der Vorlage nur zähneknirschend zustimmte. Das Register führe zu viel Bürokratie, bei verhältnismässig kleinem Effekt, so der Tenor.</p><p class="Standard_d">Verschiedentlich waren kritische Stimmen über die Rolle von internationalen Gremien zu hören. Diese erarbeiteten flächendeckende, kollektive Schutzmassnahmen, ohne deren Wirkung zu hinterfragen. Beat Rieder (Mitte/VS) sprach von einem "teuren Overkill". Die Schweiz komme jedoch kaum um die Massnahmen herum.</p><p class="Standard_d">Schliesslich lehnte nur eine Minderheit die Vorlage ab. Mauro Poggia (MCG/GE) argumentierte, dass die Schweiz bereits über genügend Mittel zur Geldwäschereibekämpfung verfüge und somit der zusätzliche administrative Aufwand für Unternehmen nicht gerechtfertigt sei. "Wir machen wieder einmal mehr, als eigentlich notwendig ist."</p><p class="Standard_d">"Die Frage ist, ob wir jeden Trend mitmachen müssen?", fragte Pirmin Schwander (SVP/SZ) rhetorisch. Ein Transparenzregister sei kaum eine Garantie für ein besseres Prüfresultat durch internationale Gremien.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Einfach umsetzbar</p><p class="Standard_d">Finanzministerin Karin Keller-Sutter zeigte teilweise Verständnis für die überschaubare Freude an der Vorlage. "Ich finde es manchmal auch unsäglich, wenn in Gremien Standards vorgegeben werden und wir sie dann nachvollziehen müssen." Jedoch gebe es internationale Entwicklungen, denen sich die Schweiz anpassen müsse.</p><p class="Standard_d">Das Transparenzregister sei ein wichtiger Teil im Kampf gegen Geldwäscherei, sagte Keller-Sutter. 94 Staaten hätten ein solches Register, darunter die USA, Grossbritannien und Singapur.</p><p class="Standard_d">Für das geplante Register gebe es eine bestehende Infrastruktur, so Keller-Sutter. Der Meldeprozess sei einfach, da die meisten KMU bereits im Handelsregister eingetragen seien. Gemäss Regulierungsfolge-Abschätzung entsteht für die grosse Mehrheit aller Unternehmen ein geschätzter Aufwand von rund zwanzig Minuten im ersten Jahr. In den Folgejahren sinkt der Aufwand auf wenige Minuten.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat beschloss, Stiftungen, Vereine und Treuhänder vom Registereintrag auszunehmen. Keller-Sutter wehrte sich erfolglos dagegen, mit dem Argument, dass damit Schlupflöcher geschaffen würden. "Damit schützen Sie Tarnfirmen und Strohleute."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umstrittene Regeln für Berater</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat sieht weitere Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung vor, insbesondere Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater. Über diese wird der Ständerat erst im kommenden Jahr befinden.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 12.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament stimmt schlankem Transparenzregister für Unternehmen zu</strong><br><strong>Unternehmen müssen den Behörden künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitteilen. Das will das Parlament. National- und Ständerat haben die entsprechende Vorlage des Bundesrats jedoch massgeblich entschärft. Viele zweifeln grundsätzlich am Vorhaben.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat befasste sich am Donnerstag als Zweitrat mit der Frage, ob Gesellschaften und andere juristische Personen verpflichtet werden sollen, den Behörden ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen. Der Ständerat hatte die entsprechende Vorlage in der Wintersession zähneknirschend befürwortet und das neue Gesetz dazu stark entschlackt.</p><p class="Standard_d">Das nationale, aber nicht öffentliche Transparenzregister ist Teil der Reform des Geldwäschereigesetzes und soll helfen, Geldwäscherei zu bekämpfen. Ist schneller und zuverlässiger ersichtlich, wer hinter einer Rechtsstruktur steckt, soll das verhindern können, dass Firmen zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden. Heute ist oft nicht klar, wer tatsächlich hinter einer Gesellschaft steht - Stichwort Briefkastenfirmen.</p><p class="Standard_d">Beat Flach (GLP/AG), Sprecher der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), wies darauf hin, dass viele andere Staaten bereits Transparenzregister eingeführt hätten. Weil die Schweiz hinterherhinke, könnte sie bei der nächsten Prüfung der internationalen Aufsichtsbehörden im Jahr 2027 als Hochrisikostaat eingestuft werden. "Es geht um unsere internationale Reputation."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Begeisterung</p><p class="Standard_d">Mit 122 zu 65 Stimmen trat die grosse Kammer auf das Geschäft ein. Dagegen stimmte die SVP-Fraktion. Deren Sprechende bezeichneten die Vorlage als überflüssig. "Damit werden Sie die Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können", hielt Barbara Steinemann (SVP/ZH) an die Adresse der Befürwortenden fest. Das Register führe lediglich zu mehr Bürokratie.</p><p class="Standard_d">Finanzministerin Karin Keller-Sutter hielt dagegen, für das geplante Register gebe es eine bestehende Infrastruktur. Der Meldeprozess sei einfach, da die meisten KMU bereits im Handelsregister eingetragen seien. Laut der Bundesverwaltung entsteht für die grosse Mehrheit aller Unternehmen ein geschätzter Aufwand von rund zwanzig Minuten im ersten Jahr.</p><p class="Standard_d">Auch die Befürwortenden der Vorlage sparten jedoch nicht mit Kritik an der Vorlage. Die neuen Regeln würden nicht aus Überzeugung, sondern wegen des Drucks von aussen eingeführt, war weitherum zu hören.</p><p class="Standard_d">"Die Schweiz hat die Tendenz, der Musterknabe sein zu wollen", sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Das Land sei bei der Geldwäschereibekämpfung schon heute vorbildlich. Deshalb sei es wichtig, nicht mehr zu machen als nötig.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Möglichst wenig Aufwand</p><p class="Standard_d">Diesem Ruf folgte nach dem Ständerat auch der Nationalrat. Er ging deutlich weniger weit, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Die entschlackte Vorlage solle einen möglichst geringen Zusatzaufwand für die Schweizer Wirtschaft zur Folge haben, lautete der Tenor der bürgerlichen Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer beschloss sodann, Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht zu befreien. Finanzministerin Keller-Sutter wehrte sich wie schon im Dezember erfolglos gegen die Ausnahmen - mit dem Argument, dass damit Schlupflöcher geschaffen würden für Tarnfirmen und Strohleute.</p><p class="Standard_d">"So können wir uns die ganze Übung sparen", sagte Meret Schneider (Grüne/ZH) stellvertretend für die Ratslinke. Die Schweiz stehe bezüglich Transparenz des Finanzplatzes auf dem zweitletzten Platz. Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrats sei massgeblich verwässert worden und entspreche nun den internationalen Standards nur noch ansatzweise.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Eine grössere Differenz</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen schliesslich mit 117 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Grund dafür sind Differenzen in wenigen restlichen Punkten. Dabei geht es unter anderem um die sogenannte Richtigkeitsvermutung. Konsens herrscht darüber, dass die Behörden sich darauf verlassen können müssen, dass die Einträge im Register korrekt sind. Der Nationalrat befürchtet jedoch Schwierigkeiten bei der Umsetzung und einen erheblichen Zusatzaufwand. Er verlangt deshalb eine vertiefte Prüfung des Ständerats.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat sieht weitere Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung vor, insbesondere Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater. Über diese wird der Ständerat voraussichtlich nächste Woche befinden. Bisher waren solche Bestrebungen nicht mehrheitsfähig. Das Anwaltsgeheimnis werde dadurch verletzt, hiess es.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte kommen sich bei Details des Transparenzregisters näher</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Unternehmen müssen den Behörden künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen mitteilen. Das will das Parlament. Auch beim letzten offenen Kernpunkt der Vorlage - der sogenannten Richtigkeitsvermutung - ist eine Lösung in Sicht.</strong></p><p class="Standard_d">Bereits beschlossene Sache ist, dass Gesellschaften und andere juristische Personen verpflichtet werden sollen, den Behörden ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen. Die Räte entschärften jedoch den ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesrats. Sie beschlossen beispielsweise, Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht zu befreien.</p><p class="Standard_d">Eine letzte grössere Differenz dreht sich um die Richtigkeitsvermutung. Konsens herrscht darüber, dass die Behörden sich darauf verlassen können müssen, dass die Einträge im Register korrekt sind.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat und der Nationalrat wollten ursprünglich ins Gesetz schreiben, dass Einträge im Transparenzregister rein deklaratorisch sind. Der Ständerat wollte dagegen eine Richtigkeitsvermutung ins Gesetz schreiben. Das hiesse, dass Finanzintermediäre sich bei der Überprüfung ihrer Kundinnen künftig einfach auf das Transparenzregister berufen könnten - ohne überprüfen zu müssen, ob diese Daten wirklich korrekt sind.</p><p class="Standard_d">Am Mittwoch schlug die kleine Kammer nun einen Kompromiss vor. Demnach sollen sich beispielsweise Bankerinnen und Banker sowie Beraterinnen und Berater auf die Einträge im Transparenzregister verlassen können, "wenn sich aus der Prüfung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt nichts Abweichendes ergibt". Laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter ist damit eine Balance zwischen dem Register und den Sorgfaltspflichten hergestellt.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat muss sich nun noch einmal mit dem neuen Passus bei der Richtigkeitsvermutung und einer weiteren kleineren Differenz beschäftigen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Entwurf 2</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss abweichend vom Entwurf</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament genehmigt Regeln für neues Transparenzregister</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Gesellschaften und andere juristische Personen werden künftig verpflichtet, den Behörden ihre wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen. Das Parlament hat dies im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Räte entschärften jedoch den ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesrats. Beispielsweise befreiten sie Stiftungen, Vereine und Treuhänder von der Registerpflicht. Die bürgerliche Mehrheit entschlackte den Entwurf auch, um den zusätzlichen Aufwand für die Wirtschaft in Grenzen zu halten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Berechtigte zuverlässiger sichtbar machen</p><p class="Standard_d">Das nationale, aber nicht öffentliche Transparenzregister ist Teil der Reform des Geldwäschereigesetzes. Es soll helfen, Geldwäscherei zu bekämpfen. Ist schneller und zuverlässiger ersichtlich, wer hinter einer Rechtsstruktur steckt, soll das verhindern können, dass Firmen zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden.</p><p class="Standard_d">Zuletzt umstritten war die Richtigkeitsvermutung für die Einträge im Transparenzregister. Zwar waren sich rasch alle einig, dass die Behörden sich auf die Korrektheit der Einträge im Register verlassen können müssten. Bundesrat und Nationalrat wollten ursprünglich vorschreiben, dass die Einträge rein deklaratorisch sind.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat wollte dagegen eine Richtigkeitsvermutung ins Gesetz aufnehmen. Das hätte geheissen, dass Finanzintermediäre sich bei der Überprüfung ihrer Kundinnen künftig einfach auf das Transparenzregister berufen könnten - ohne überprüfen zu müssen, ob diese Daten wirklich korrekt sind.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kompromiss setzt sich durch</p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer schlug dann zur Ergänzung einen Kompromiss vor. Demnach sollen sich beispielsweise Bankerinnen und Banker sowie Beraterinnen und Berater auf die Einträge im Transparenzregister verlassen können, "wenn sich aus der Prüfung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt nichts Abweichendes ergibt".</p><p class="Standard_d">Laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter ist dieser Vorschlag eine praktikable Alternative zur Richtigkeitsvermutung. Eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat unterstützte den Vorschlag und machte die Vorlage damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 15.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte bereinigen Vorlage für neue Geldwäscherei-Regeln für Berater</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Künftig gelten in der Schweiz im Kampf gegen Geldwäscherei in bestimmten Fällen auch für Anwälte, Notare und weitere Beraterinnen und Berater Sorgfaltspflichten. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz in der entsprechenden Vorlage bereinigt.</strong></p><p class="Standard_d">Zuletzt ging es um die Schwelle, ab welcher Immobilientransaktionen unter neue Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz fallen sollen. Die grosse Kammer schwenkte hier auf die Linie des Ständerats ein. Damit liegt der Wert bei fünf Millionen Franken. Der Nationalrat hatte zunächst für eine Obergrenze von drei Millionen Franken votiert.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Vom ursprünglichen Entwurf des Bundesrats bleibt nicht viel übrig. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament wollte deutlich weniger weit gehen als die Landesregierung. Sie argumentierte insbesondere mit dem Schutz des Berufsgeheimnisses von Anwälten.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weniger Betroffene</p><p class="Standard_d">Namentlich hat das Parlament weniger Personen den neuen Geldwäscherei-Regeln unterstellt. Ausgenommen sind beispielsweise Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle. Die Landesregierung war ursprünglich von maximal 3000 Betroffenen ausgegangen, nun dürften es deutlich weniger sein.</p><p class="Standard_d">Eigentliches Ziel der Vorlage ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gezielter zu bekämpfen. Sogenannte Beraterinnen und Berater - also etwa Rechtsanwältinnen und Notare, die sich mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen beschäftigen - sollen künftig dem Geldwäschereigesetz unterstehen und entsprechende Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen müssen.</p><p class="Standard_d">Dieses Vorhaben war vor wenigen Jahren im Parlament gescheitert. Trotzdem präsentierte der Bundesrat 2024 einen neuen Entwurf. Grund war der Druck aus dem Ausland. Die internationale Regulierungsbehörde FATF (Financial Action Task Force) hatte Anpassungen angemahnt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Druck aus dem Ausland bleibt</p><p class="Standard_d">Die Vorschläge des Bundesrats waren ursprünglich Teil der Botschaft über das Bundesgesetz zur Einführung eines Transparenzregisters für Unternehmen. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) trennte die Bestimmungen über Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater allerdings aus dieser Vorlage heraus - und erarbeitete einen eigenen, weniger weit gehenden Entwurf.</p><p class="Standard_d">Es sei nie die Absicht gewesen, alle Beratungstätigkeiten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, erläuterte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Es gehe um zwei Bereiche mit hohem Geldwäscherei-Risiko, die Strukturierung von Gesellschaften und Immobilientransaktionen. Sie warnte allerdings vor einer Verwässerung der Vorlage und einem Reputationsschaden für die Schweiz.</p><p class="Standard_d">Keller-Sutter kündigte im Laufe der Debatten an, dass der Bundesrat möglicherweise bald wieder weitere Änderungen anregen werde. Links-Grün warnte davor, dass sich die Schweiz ohne strengere Regulierung zur Drehscheibe für dubiose Machenschaften entwickeln könnte.</p>
Updated
08.10.2025 09:30

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