Verlängerung und Änderung der Übergangsfrist nach Art. 99 Abs. 1 BZG
Details
- ID
- 20240048
- Title
- Verlängerung und Änderung der Übergangsfrist nach Art. 99 Abs. 1 BZG
- Description
- Botschaft vom 26. Juni 2024 zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (Verlängerung der Übergangsfrist und Änderung der Entschädigungsregelung nach Artikel 99 Absatz 1)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.06.2024</strong></h2><h2 class="Titel_d"><strong>Bewirtschaftung der Sirenen: Bund und Kantone klären Zuständigkeiten</strong></h2><p><strong>Mit Blick auf eine zukunftsfähige Sicherheitsinfrastruktur will der Bundesrat mit den Kantonen für die Bewirtschaftung der Sirenen die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle tiefergehend überarbeiten. Zu diesem Zweck wird die Übergangsfrist für die Übertragung der Zuständigkeit an den Bund verlängert. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Botschaft zur Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes gutgeheissen. </strong></p><p>In der Schweiz sind zurzeit rund 5'050 ferngesteuerte stationäre Sirenen für die Alarmierung der Bevölkerung in Betrieb. Mit der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) per 1. Januar 2021 wurde die Zuständigkeit für die Sirenen inklusive Finanzierung von den Kantonen auf den Bund übertragen. Bund und Kantone erhofften sich davon Synergien und Skaleneffekte zum Beispiel bei der Beschaffung der Sirenen. Seit der Gesetzesrevision von 2021 traten verschiedene praktische und finanzielle Schwierigkeiten zutage. Die ursprünglich gesetzte Frist bis Ende 2024 erwies sich als unzureichend für die Umsetzung der neuen Verantwortlichkeiten und eine fundierte Neubewertung der Zuständigkeiten.</p><p> </p><p>Weiterhin effiziente Verwaltung von Sirenen</p><p>Mit der Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes will der Bundesrat die Übergangsfrist daher um vier Jahre verlängern, um die Sireneninfrastruktur sorgfältig analysieren und optimieren zu können. Die Sirenen sollen weiterhin effizient verwaltet und gewartet werden, um im Notfall eine verlässliche Alarmierung zu garantieren.</p><p> </p><p>Erhöhung des Unterhalts pro Sirene</p><p>Zudem sieht die Botschaft, die der Bundesrat ans Parlament überwiesen hat, Änderungen bei der Entschädigungsregelung vor. Die Pauschale für Betrieb und Unterhalt wird von höchstens 400 Franken pro Jahr und Sirene auf maximal 600 Franken erhöht, um der Teuerung sowie den tatsächlichen Kosten Rechnung zu tragen.</p><p>Die Kantone unterstützen diese Lösung und den pragmatischen Ansatz. Die Behandlung der Vorlage erfolgt im dringlichen Verfahren. Die Debatte im Parlament ist für die Herbst- und Wintersession 2024 vorgesehen, um die Weichen für eine effiziente und zukunftsfähige Sirenenbewirtschaftung zu stellen und den Weg für die notwendigen Anpassungen zu ebnen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 26. Juni 2024 zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (Verlängerung der Übergangsfrist und Änderung der Entschädigungsregelung nach Artikel 99 Absatz 1)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
- Resolutions
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Date Council Text 18.09.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf 09.12.2024 1 Zustimmung 11.12.2024 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 12.12.2024 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 20.12.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.12.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Entwurf</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
- Updated
- 15.05.2025 13:31