IWF. Genehmigung der 16. Allgemeinen Quotenreform
Details
- ID
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20240050
- Title
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IWF. Genehmigung der 16. Allgemeinen Quotenreform
- Description
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Botschaft vom 31. Mai 2024 zur Genehmigung der Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenreform
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.05.2024</strong></h2><h2 class="Titel_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 die Botschaft zur Genehmigung der Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, der entsprechenden Anpassung der Beiträge der Schweiz an die IWF-Mittel zuzustimmen. </strong></p><p class="Standard_d">Der IWF hat die Aufgabe, die Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu gewährleisten. Zu diesem Zweck kann der IWF den Mitgliedstaaten in ausserordentlichen Situationen Kredite gewähren. Eine solide Eigenfinanzierung trägt dazu bei, dass der IWF diesen Auftrag auch in Zukunft effektiv und glaubwürdig wahrnehmen kann.</p><p class="Standard_d">Im Dezember 2023 haben die Gouverneurinnen und Gouverneure des IWF beschlossen, die Quoten der Mitgliedstaaten und damit die Eigenmittel des IWF proportional um 50 Prozent zu erhöhen. Die relativen Länderanteile und Stimmgewichte bleiben dabei unverändert. Auch die Gesamtmittel des IWF für die Kreditvergabe werden nicht erhöht. Dies deshalb, weil mit Inkrafttreten der Quotenerhöhung die dem IWF über die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) und bilateralen Kreditvereinbarungen (BKV) zur Verfügung gestellten ausserordentlichen Mittel im selben Umfang reduziert werden. Dieses Paket ist nun durch die IWF-Mitgliedstaaten zu genehmigen.</p><p class="Standard_d">Neu wird die Schweizer Quote ca. 10 Milliarden Franken betragen, bei einem Quotenanteil von unverändert 1,21 Prozent. Insgesamt wird die Schweiz dem IWF über die Quoten und die NKV weiterhin finanzielle Mittel im Umfang von rund 20 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Diese Mittel werden durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) ohne Garantie des Bundes bereitgestellt, sodass sich für den Bund weder aus der bestehenden Quote noch aus deren Erhöhung finanzielle Verpflichtungen ergeben. Mit der Quotenanpassung entfällt die BKV der Schweiz und mit ihr die entsprechende Garantie des Bundes gegenüber der SNB.</p><p class="Standard_d">Die Bereitstellung von Mitteln für die IWF-Kreditvergabe ist Teil der aktiven Mitwirkung der Schweiz bei der Sicherung der internationalen Finanz- und Währungsstabilität. Diese ist für die Schweiz als offene und innovative Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem international stark verflochtenen Finanzsektor von besonderer Bedeutung.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 31. Mai 2024 zur Genehmigung der Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenreform
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Genehmigung der Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
25.09.2024 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
19.12.2024 |
2 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 25.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat genehmigt angepasste Schweizer Beiträge an IWF</strong><br><strong>Der Nationalrat hat die Anpassung der Schweizer Beiträge an die Mittel des Internationalen Währungsfonds (IWF) genehmigt. Es geht um eine Umschichtung der Beiträge als Folge der vom IWF-Gouverneursrat beschlossenen 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung.</strong></p><p class="Standard_d">Die Quoten der IWF-Mitglieder sollen proportional und damit ohne Veränderung der Stimmgewichte um 50 Prozent erhöht werden, wie der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament schreibt. Das soll sicherstellen, dass alle Mitglieder zur langfristigen Finanzierung des IWF beitragen.</p><p class="Standard_d">Eine solide Eigenfinanzierung trage dazu bei, dass der IWF seinen Auftrag, das Währungs- und Finanzsystem zu stabilisieren, auch in Zukunft effektiv und glaubwürdig wahrnehmen könne, so der Bundesrat.</p><p class="Standard_d">Die Schweiz wird dem IWF auf Grund ihres Quotenanteils - weiterhin 1,21 Prozent - und den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) nach wie vor über 20 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Weil gleichzeitig die bilateralen Kreditvereinbarungen enden, wird der Betrag unter dem Strich aber um etwa zehn Prozent tiefer sein als bisher.</p><p class="Standard_d">Die Schweizer Beiträge an den IWF werden von der Nationalbank entrichtet, ohne dass der Bund Garantien für die Nationalbank leistet. Durch die Anpassung der Beiträge entstehen für den Bund keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen, wie der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament schreibt.</p><p class="Standard_d">Garantiert wurden vom Bund nur von der SNB gewährte bilaterale Kreditvereinbarungen. Weil diese künftig wegfallen, endet diese Garantieleistung. Der Nationalrat sagte am Mittwoch mit 187 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung Ja zur Änderung.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 19.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament genehmigt angepasste Schweizer Beiträge an IWF</strong><br><strong>Das Parlament hat die Anpassung der Schweizer Beiträge an die Mittel des Internationalen Währungsfonds (IWF) genehmigt. Es geht um eine Umschichtung der Beiträge als Folge der vom IWF-Gouverneursrat beschlossenen 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung.</strong></p><p class="Standard_d">Die Quoten der IWF-Mitglieder sollen proportional und damit ohne Veränderung der Stimmgewichte um fünfzig Prozent erhöht werden, wie der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament schreibt. Das soll sicherstellen, dass alle Mitglieder zur langfristigen Finanzierung des IWF beitragen.</p><p class="Standard_d">Eine solide Eigenfinanzierung trage dazu bei, dass der IWF seinen Auftrag, das Währungs- und Finanzsystem zu stabilisieren, auch in Zukunft effektiv und glaubwürdig wahrnehmen könne, so der Bundesrat.</p><p class="Standard_d">Die Schweiz wird dem IWF aufgrund ihres Quotenanteils - weiterhin 1,21 Prozent - und den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) nach wie vor über zwanzig Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Weil gleichzeitig die bilateralen Kreditvereinbarungen enden, wird der Betrag unter dem Strich aber um etwa zehn Prozent tiefer sein als bisher.</p><p class="Standard_d">Die Schweizer Beiträge an den IWF werden von der Nationalbank entrichtet, ohne dass der Bund Garantien für die Nationalbank leistet. Durch die Anpassung der Beiträge entstehen für den Bund keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen, wie der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament schreibt.</p><p class="Standard_d">Garantiert wurden vom Bund nur von der SNB gewährte bilaterale Kreditvereinbarungen. Weil diese künftig wegfallen, endet diese Garantieleistung. Nach dem Nationalrat sagte am Donnerstag auch der Ständerat Ja zur Änderung. Die Vorlage ist damit erledigt.</p>
- Updated
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06.03.2025 14:50
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