KVAG. Änderung (Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen)

Details

ID
20240055
Title
KVAG. Änderung (Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen)
Description
Botschaft vom 7. Juni 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.06.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Prämiengenehmigung: Kantone erhalten verstärkte Kompetenzen</strong></p><p><strong>An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) verabschiedet. Diese räumt den Kantonen mehr Kompetenzen im Verfahren zur Genehmigung der Krankenversicherungsprämien ein.&nbsp;</strong></p><p>Vor der Genehmigung der Prämien durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) können die Kantone gegenüber den Versicherern und dem BAG zu der für ihr Gebiet erstellten Kostenschätzung Stellung nehmen. Denn sie sind am besten in der Lage, die Kostenschätzungen zu überprüfen.<br>2021 hat das Parlament eine Motion angenommen, um die Rolle der Kantone in diesem Verfahren zu verstärken. Die KVAG-Änderung sieht vor, dass sie sich auch zu den von den Versicherern für ihr Gebiet vorgelegten Prämieneingaben äussern können. Dazu sollen sie alle benötigten Informationen und Unterlagen erhalten.<br>Ausserdem ändern sich die Modalitäten für den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen. Gegenwärtig können die Versicherer einen Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen vornehmen, wenn in einem Kanton die Prämieneinnahmen deutlich über den Kosten lagen. Der Ausgleich wird in jedem Fall den Versicherten gewährt. Diese Regelung kann für die Kantone ungerecht sein, wenn es um Versicherte geht, deren Prämie vollumfänglich von der öffentlichen Hand übernommen wird.<br>Die KVAG-Änderung sieht vor, dass bei Versicherten, deren Prämie vollständig durch öffentliche Mittel gedeckt ist, die Rückerstattung künftig an die Kantone ausbezahlt wird. Das betrifft die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie die Versicherten, die eine Prämienverbilligung erhalten.<br>Die Vorlage hat keine wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Krankenversicherung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. Juni 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG) (Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    03.03.2025 1 Zustimmung
    21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat gibt Kantonen mehr Kompetenzen bei Prämiengenehmigung</strong><br><strong>Die Kantone sollen künftig bei der Genehmigung der Prämien für die Krankenkasse mehr mitreden können und auch mehr Informationen dazu erhalten. Der Ständerat ist einverstanden mit entsprechenden Änderungen des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will mit den Gesetzesänderungen einen Auftrag des Parlaments umzusetzen. Im Ständerat waren sie völlig unbestritten. Mit 28 zu 2 Stimmen sagte er am Mittwoch Ja zur Vorlage. Diese geht nun an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Demnach sollen sich die Kantone zu den Prämien der Kassen auf ihrem Gebiet äussern können, bevor das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sie genehmigt. Heute können die Kantone nur zu den geschätzten Kosten in ihrem Gebiet Stellung nehmen.</p><p class="Standard_d">Neu sollen sich die Kantone zur Schätzung der Gesundheitskosten sowie zu den von den Kassen zur Genehmigung vorgelegten Prämienvorschlägen äussern können. Auf die dafür nötigen Informationen erhalten die Kantone Anspruch.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz auch punkto Rückerstattung von zu viel bezahlten Prämien anpassen. Der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen sieht vor, dass Geld zurückerstattet wird, wenn die Prämieneinnahmen für ein Jahr in einem Kanton deutlich über den kumulierten Kosten im Kanton liegen.</p><p class="Standard_d">Während dieses Geld heute allen Versicherten zurückerstattet wird, sollen neu Versicherte mit voller Prämienverbilligung kein Geld mehr erhalten. Stattdessen soll dieses dem Kanton zurückgegeben werden. Die heutige Situation mit der Rückerstattung an alle Versicherten sei für die Kantone ungerecht, schrieb der Bundesrat.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament gibt Kantonen mehr Kompetenzen bei Prämiengenehmigung</strong><br><strong>Die Kantone können bei der Genehmigung der Prämien für die Krankenkasse künftig mehr mitreden. Das Parlament ist einverstanden mit entsprechenden Änderungen des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Ständerat, wo die Vorlage in der vergangenen Wintersession völlig unbestritten war, votierte am Montag auch der Nationalrat mit 167 zu 12 Stimmen und ohne Enthaltungen für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen.</p>
Updated
02.04.2025 11:07

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