UVG (Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen»). Änderung
Details
- ID
- 20240056
- Title
- UVG (Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen»). Änderung
- Description
- Botschaft vom 27. September 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.09.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Besserer Schutz für vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen mit Rückfällen oder Spätfolgen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat möchte vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen besser schützen. An seiner Sitzung vom 27. September 2024 hat er die Botschaft über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zur Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» verabschiedet. Diese Änderung gewährleistet die Entrichtung von Taggeldern der Unfallversicherung in Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person auf Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem im Jugendalter erlittenen und daher noch nicht nach UVG versicherten Unfall zurückzuführen ist. </strong></p><p class="Standard_d">Wenn eine noch nicht berufstätige Person verunfallt, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Erleidet sie später nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder Spätfolgen im Zusammenhang mit diesem Unfall im Jugendalter, erhält sie keine Taggelder nach UVG, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Sie muss sich daher an ihre Krankenkasse wenden, welche die medizinischen Kosten zu den Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) übernimmt. Der Erwerbsausfall wird vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit.<br>In Erfüllung der vom Parlament angenommenen Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» schlägt der Bundesrat eine Änderung des UVG vor. Künftig sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahrs ereignet hat, als Nichtberufsunfälle gelten und einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen. Die Kosten dieses neuen Risikos zulasten der Versicherer werden auf maximal 17 Millionen Franken geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch eine geringfügige Anpassung der UVG-Prämien.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. September 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
- Resolutions
-
Date Council Text 03.06.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf 11.09.2025 2 Zustimmung 26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will besseren Versicherungsschutz für junge Verunfallte</strong><br><strong>Der Nationalrat will vor dem Versicherungsalter verunfallte Menschen besser schützen. Im Falle von Spätfolgen sollen sie künftig ebenfalls Anspruch auf Taggelder haben.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer hat am Dienstag mit 101 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen eine entsprechende Änderung des Unfallversicherungsgesetzes gutgeheissen. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit dem Geschäft befassen.</p><p class="Standard_d">Gemäss Vorlage sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres ereignet hat, künftig als Nichtberufsunfälle gelten. Betroffene sollen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen können.</p><p class="Standard_d">Wenn eine noch nicht berufstätige Person heute verunfallt, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Erleidet sie nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder leidet unter Spätfolgen, erhält sie laut dem UVG keine Taggelder. Dies, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Der Erwerbsausfall wird zwar vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kritik aus bürgerlichen Kreisen</p><p class="Standard_d">"Es ist höchste Zeit, diese Lücke jetzt zu schliessen", sagte Manuela Weichelt (Grüne/ZG) stellvertretend für die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Die Vorlage des Bundesrats geht auf eine Motion von alt Nationalrat Christophe Darbellay (CVP/VS) zurück. "Es ist eine kleine Gesetzesänderung mit grosser Wirkung für die Betroffenen", sagte Barbara Gysi (SP/SG).</p><p class="Standard_d">Eine starke Minderheit aus Vertreterinnen und Vertretern der SVP, der FDP und der Mitte sprach derweil von einer "Scheinlösung". "Mit der Gesetzesänderung wird die Grundlage des Versicherungsrechts verwässert", sagte etwa Rémy Wyssmann (SVP/SO). So käme es zu immer mehr Ausnahmefällen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat geht von maximal 17 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten für die Unfallversicherer aus. Die Finanzierung soll durch eine Erhöhung der UVG-Prämie um rund 0,52 Prozent erfolgen. Dabei handle es sich indes um eine Schätzung auf Basis des für die Versicherer ungünstigsten Szenarios.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament verbessert Versicherungsschutz für jung Verunfallte</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament verbessert den Versicherungsschutz für vor dem Versicherungsalter Verunfallte. Bei Rückfällen und Spätfolgen haben auch sie Anspruch auf Taggelder. Der Ständerat hiess am Donnerstag eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes mit 35 zu 9 Stimmen gut.</strong></p><p class="Standard_d">Er folgte dem Nationalrat, das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Es erfüllt eine Motion, welche der damalige Walliser CVP-Nationalrat Christophe Darbellay 2011 eingereicht hatte. Wie Damian Müller (Mitte/LU) im Ständerat sagte, wollte der Bundesrat die Motion eigentlich abschreiben, was das Parlament verweigerte.</p><p class="Standard_d">Für die schliesslich vorgelegte Änderung des Unfallversicherungsgesetzes hatte die Landesregierung alle Sozialversicherungen mit Taggeldern unter die Lupe genommen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, die gefundene Lösung sei pragmatisch.</p><p class="Standard_d">Hannes Germann (SVP/SH) warnte, die Vorlage verletze Grundsätze des Versicherungsrechts. Sie regle Ausnahmefälle und verursache unverhältnismässige versicherungstechnische Abklärungen, gerade wenn ein Unfall im Ausland geschehen sei. Auch bestehe Missbrauchspotenzial.</p><p class="Standard_d">Gemäss der verabschiedeten Regelung sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres ereignet hat, künftig als Nichtberufsunfälle gelten. Betroffene sollen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen können.</p><p class="Standard_d">Wenn eine noch nicht berufstätige Person aktuell verunfallt, übernimmt die Krankenkasse die medizinischen Kosten. Erleidet sie nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder leidet sie unter Spätfolgen, erhält sie laut dem UVG keine Taggelder, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Der Erwerbsausfall wird zwar vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit.</p>
- Updated
- 08.10.2025 09:24