Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen, IFI). Änderung
Details
- ID
- 20240066
- Title
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen, IFI). Änderung
- Description
- Botschaft vom 21. August 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern: gemeinsame Finanzierung der Frühintervention durch IV und Kantone sicherstellen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Kostenübernahme der intensiven Frühintervention bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen verbessern. In einer Pilotphase wurde untersucht, wie die Übernahme geregelt und finanziert werden kann. Um eine finanzielle Unterstützung durch die Invalidenversicherung zu gewährleisten, braucht es eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. An seiner Sitzung vom 21. August 2024 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft dazu unterbreitet. </strong></p><p class="Standard_d">Die intensive Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen im Vorschulalter kann das Verhalten sowie die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten der betroffenen Kinder verbessern, insbesondere, weil die Plastizität des Gehirns in diesem Entwicklungsstadium noch sehr ausgeprägt ist. Die IFI umfasst medizinische und pädagogische Massnahmen wie Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Die Wirksamkeit der IFI ist heute wissenschaftlich breit anerkannt. Die Verflechtung von medizinischen und pädagogischen Massnahmen erschwert jedoch eine detaillierte Verbuchung und Verrechnung des Umfangs der unterschiedlichen Massnahmen, wobei die medizinischen Massnahmen von der IV und die pädagogischen Massnahmen von den Kantonen übernommen werden.</p><p class="Standard_d">Derzeit ist die Übernahme der IFI provisorisch über Vereinbarungen zwischen der IV und den Einrichtungen, die in der Schweiz IFI anbieten, geregelt. Seit 2019 ist die IFI nun Gegenstand eines Pilotversuchs, um die zentralen Punkte und die Finanzierung der Interventionen zu klären. Es hat sich gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Kantonen angemessen ist.</p><p class="Standard_d">Um die finanzielle Beteiligung der IV an der Frühintervention nach Auslaufen des Pilotversuchs zu verankern, beantragt der Bundesrat eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Er hat die Botschaft dazu an das Parlament überwiesen. Damit soll unter anderem der Ausbau der IFI-Angebote in den Kantonen weitergeführt und gefördert werden. Künftig werden zudem Daten gesammelt, die anschliessend an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden, um die mittel- und langfristigen Wirkungen der IFI zu beurteilen. Sechs Jahre nach Verabschiedung der Gesetzesänderung ist eine Evaluation geplant.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Finanzielle Auswirkungen auf die IV</p><p class="Standard_d">Die Gesamtkosten der IFI werden auf rund 60 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Sie werden gemeinsam von Kantonen und IV getragen. Die Obergrenze der von der IV übernommenen Kosten wird jedoch bei 30 Prozent der durchschnittlichen IFI-Kosten festgesetzt, was pro Jahr maximal etwa 18 Millionen Franken entspricht. Die Vergütung der Reisekosten dürfte höchstens rund 150 000 Franken pro Jahr betragen. Die Änderung des IVG hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.</p><p class="Standard_d">Unabhängig von dieser Revision laufen derzeit zahlreiche für die IV wichtigen Projekte (Behindertenpolitik 2023‒2026, Berichte in Erfüllung von Postulaten, Motionen und parlamentarischen Initiativen). Das Eidgenössische Departement des Innern hat Überlegungen zu einem umfassenden, koordinierten Ansatz bei der Behandlung dieser Geschäfte eingeleitet.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. August 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen)
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Date Council Text
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- Text
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) (Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen)
- Resolutions
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Date Council Text 09.12.2024 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 04.03.2025 2 Abweichung 13.03.2025 1 Zustimmung 21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will bessere Unterstützung für Kinder mit Autismus</strong><br><strong>Der Nationalrat will eine bessere Unterstützung von Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen. Eine Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass die Invalidenversicherung entsprechende Massnahmen auch nach Auslaufen eines Pilotversuchs mitfinanziert.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 134 zu 54 Stimmen und ohne Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Montag die Vorlage gut. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Konkret geht es um die sogenannte intensive Frühintervention bei Kindern im Vorschulalter. Diese umfasst sowohl medizinische als auch pädagogische Massnahmen aus den Bereichen Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie.</p><p class="Standard_d">Die Wirksamkeit sei heute bereit anerkannt, schrieb der Bundesrat im August in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament. Dies insbesondere, weil in diesem Alter die Plastizität des Gehirns noch sehr ausgeprägt sei.</p><p class="Standard_d">Schwierigkeiten bietet laut der Landesregierung jedoch die detaillierte Verbuchung und Verrechnung des Umfangs der unterschiedlichen Massnahmen, wobei die medizinischen Massnahmen von der IV und die pädagogischen Massnahmen von den Kantonen übernommen werden. Im Rahmen eines Pilotversuchs habe sich seit 2019 gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone angemessen sei. Das Pilotprojekt läuft noch bis Ende 2026, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider in Rat erklärte. Vorgesehen ist ein Anteil der IV von maximal 30 Prozent.</p><p class="Standard_d">Die vorberatende Kommission empfahl die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen zur Annahme. Abweichend vom Entwurf des Bundesrats wollte sie jedoch im Gesetz festhalten, dass der Bundesrat vor der Regelung der Details Fachleute konsultieren muss. Der Rat folgte ihr in diesem Punkt.<br> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Frühförderung von Kindern mit Autismus bleibt gesichert</strong><br><strong>Das Parlament will Kinder im Vorschulalter mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen weiterhin gezielt fördern. Nach dem Nationalrat hat sich am Dienstag auch der Ständerat für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Damit finanziert die Invalidenversicherung entsprechende Massnahmen auch nach Auslaufen eines Pilotversuchs weiter mit.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer hiess die Vorlage mit 40 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen gut. Der Nationalrat hatte die Gesetzesänderung bereits in der Wintersession angenommen. Wegen einer Differenz in einem untergeordneten Punkt muss er sich nun nochmals mit der Sache befassen.</p><p class="Standard_d">Konkret geht es bei der Gesetzesänderung um die sogenannte intensive Frühintervention bei Kindern im Vorschulalter. Diese umfasst sowohl medizinische als auch pädagogische Massnahmen aus den Bereichen Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie.</p><p class="Standard_d">Die Wirksamkeit sei heute bereit anerkannt, schrieb der Bundesrat im August in der Mitteilung zur Botschaft ans Parlament. Dies insbesondere, weil in diesem Alter die Plastizität des Gehirns noch sehr ausgeprägt sei.</p><p class="Standard_d">Schwierigkeiten bietet laut der Landesregierung jedoch die detaillierte Verbuchung und Verrechnung des Umfangs der unterschiedlichen Massnahmen, wobei die medizinischen Massnahmen von der IV und die pädagogischen Massnahmen von den Kantonen übernommen werden. Im Rahmen eines Pilotversuchs habe sich seit 2019 gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone angemessen sei.</p><p class="Standard_d">Eine klare Trennung sei nicht möglich und wäre auch nutzlos, sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider.</p><p class="Standard_d">Das Pilotprojekt läuft noch bis Ende 2026. Es werde auch von den Kantonen gewünscht, dass die Fördermassnahmen lückenlos weitergeführt werden könnten, so Baume-Schneider.</p><p class="Standard_d">Vorgesehen ist ein Anteil der IV von maximal 30 Prozent bei der Übernahme der Kosten.<br> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
- Updated
- 30.04.2025 08:17