Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen

Details

ID
20240071
Title
Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
Description
Botschaft vom 4. September 2024 zum Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.09.2024</strong></h2><h2 class="Titel_d"><strong>Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Verbot der Hamas</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 die Botschaft zum Verbot der Hamas verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Das Gesetz verbietet die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Sie gelten als terroristische Organisationen. Wer gegen das Verbot verstösst, wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Das «Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen» stärkt die innere Sicherheit der Schweiz und leistet einen Beitrag zur Achtung des Völkerrechts. Es gibt den Schweizer Behörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen.</p><ul><li><p class="Standard_d">Das Verbot verringert das Risiko, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen, sowie die Bedrohung durch terroristische Aktivitäten auf schweizerischem Territorium.</p></li><li><p class="Standard_d">Mit dem Verbot können die Behörden leichter und effizienter präventiv-polizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen ergreifen.</p></li><li><p class="Standard_d">Das Verbot erleichtert die strafrechtliche Beweisführung, weil das Verbot Klarheit und mehr Rechtssicherheit für die Strafverfolgungsbehörden schafft und es ihnen ermöglicht, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen.</p></li><li><p class="Standard_d">Für Finanzintermediäre führt das Verbot zu Rechtssicherheit bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Meldestelle für Geldwäscherei von fedpol (MROS) kann leichter Informationen mit ausländischen Partnerbehörden über Finanzflüsse mit Verdacht auf Terrorismusfinanzierung austauschen.</p></li></ul><p class="Standard_d">Das Hamas-Verbot knüpft an das Strafgesetzbuch an</p><p class="Standard_d">Der Gesetzesentwurf verbietet die Hamas und verwandte Organisationen und Gruppierungen. Er sieht keine eigenständige Strafbestimmung vor, sondern knüpft an das Strafgesetzbuch (StGB) an: Der Artikel 260ter stellt die Beteiligung und Unterstützung krimineller und terroristischer Organisationen unter Strafe. Der Bundesrat verzichtet auf eine eigene Strafbestimmung, weil die Abgrenzung zum bereits bestehenden Artikel 260ter im StGB unklar wäre. Wer sich an der Hamas beteiligt oder sie unterstützt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Zuständig für die Strafverfolgung bei Erwachsenen ist die Bundesanwaltschaft.</p><p class="Standard_d">Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Voraussetzungen für ein Verbot von mit der Hamas verwandten Organisationen in der Botschaft präzisiert. Als «verwandt» gelten terroristische Organisationen oder Gruppierungen, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit deren Zielsetzung, Führungspersonen oder Mitteln übereinstimmen. Sie sind nur dann verboten, wenn der Bundesrat die besondere Nähe zur Hamas darlegt. Bevor der Bundesrat mit der Hamas verwandte Organisationen und Gruppierungen verbietet, muss er die für die Sicherheitspolitik zuständigen Kommissionen des Parlaments konsultieren. Es besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen ein Verbot einer verwandten Organisation oder Gruppierungen zu erheben.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Humanitäre Tätigkeit ist vom Verbot ausgenommen</p><p class="Standard_d">Das Hamas-Verbot steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Es respektiert die Menschenrechte und stärkt die Achtung des humanitären Völkerrechts. Die humanitäre Hilfe soll weiterhin ohne Strafe möglich sein: Der Artikel 260ter des StGB enthält eine Ausnahmeregelung für humanitäre Dienste. Organisationen und Hilfswerke können ihre Dienste auch in Zukunft erbringen und damit die verwundbarsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft in Konflikt- und Krisengebieten unterstützen und schützen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verbot auf fünf Jahre befristet - Verlängerung durch Parlament möglich</p><p class="Standard_d">Das Hamas-Verbot hat für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen. Deshalb ist die Geltungsdauer des Gesetzes auf fünf Jahre befristet. Das Parlament hat die Möglichkeit, es im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. September 2024 zum Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
    Resolutions
    Date Council Text
    10.12.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.12.2024 1 Zustimmung
    20.12.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.12.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat heisst Bundesgesetz über Verbot der Hamas gut</strong><br><strong>Der Ständerat ist einverstanden mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Umsetzung des Verbots der Hamas. Er hat am Dienstag eine entsprechende Vorlage angenommen.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 37 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung. Nun ist der Nationalrat am Zug. In der grossen Kammer ist das Geschäft am Mittwoch traktandiert.</p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage setzte der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Die Landesregierung und beide Räte hatten sich nach den Massakern in Südisrael am 7. Oktober 2023 für ein Verbot der radikalislamischen palästinensischen Terrororganisation ausgesprochen.</p><p class="Standard_d">Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, die Hamas und verwandte Organisationen zunächst für fünf Jahre zu verbieten. Das Parlament hat die Möglichkeit, das Verbot im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.</p><p class="Standard_d">Als terroristische Organisationen im Sinne des Strafgesetzbuches würden gemäss der Vorlage auch Tarn- und Nachfolgegruppierungen definiert sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Wer gegen das Verbot verstösst, soll laut dem Erlasstext mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.</p><p class="Standard_d">Ziel des Hamas-Verbots ist unter anderem, Einreiseverbote oder Ausweisungen zu erleichtern sowie die Überprüfung von Finanzflüssen, wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Keine legitime Vertretung"</p><p class="Standard_d">Das Organisationsverbot verhindere zudem, dass die Hamas die Schweiz als Rückzugsraum benutze, um Verboten im EU-Raum auszuweichen, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH) namens der vorberatenden Kommission.</p><p class="Standard_d">Es gehe nicht darum, sich im Nahostkonflikt zugunsten einer Seite zu positionieren, betonte Mathias Zopfi (Grüne/ZG). Dass die Hamas die Bedingungen für ein Verbot erfülle, sei klar. "Wir müssen davon abkommen, die Hamas als legitime Vertretung des palästinensischen Volkes zu sehen."</p><p class="Standard_d">Die Vorlage war wenig umstritten. Mauro Poggia (MGC/GE) stellte aber infrage, ob es wirklich Sache des Parlaments sei, Organisationen zu verbieten. Er wollte dem Bundesrat die Freiheit lassen, auf die jeweilige Situation zu reagieren. Poggia verwies auf den Wandel, den die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) im Laufe der Jahre durchmachte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Sorge um die Guten Dienste</p><p class="Standard_d">Der zweite Vertreter Genfs im Ständerat, Carlo Sommaruga (SP), warnte, die Schweiz solle ihren Handlungsspielraum als Vermittlerin nicht durch Organisationsverbote einschränken. Er verwies unter anderem auf die Rolle der Schweiz im Friedensprozess in Kolumbien. Man müsse auch mit "extrem problematischen" Organisationen in Kontakt treten können.</p><p class="Standard_d">Sommaruga äusserte die Befürchtung, es könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden. Beispielsweise könnte die Schweiz unter Druck geraten, etwa die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) oder die syrische Kurden-Miliz YPG zu verbieten.</p><p class="Standard_d">Entsprechend wollte der Genfer SP-Politiker per Einzelantrag explizit im Gesetz festhalten, dass das Verbot nicht gegenüber dem Bund, multinationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen geltend gemacht werden kann, die sich für den Frieden, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einsetzen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kontakte des Bundes nicht ausgeschlossen</p><p class="Standard_d">Justizminister Beat Jans argumentierte, das Strafgesetzbuch sehe in diesen Fällen ohnehin eine Ausnahmeregelung vor. Die Ergänzung sei daher unnötig. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schweiz trotz dieses Verbotes mit der Hamas spricht", betonte er zudem.</p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer hatte zudem über einen Antrag einer Minderheit der vorberatenden Kommission zur Konsultationspflicht zu befinden. Dabei ging es um die Ausweitung des Verbots auf weitere verwandte Organisationen mit Verbindungen zur Hamas auf dem Verordnungsweg.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte, dass der Bundesrat in diesem Falle zwingend nebst den Sicherheitspolitischen Kommissionen auch die Aussenpolitischen Kommissionen anhören muss. Die Kommissionsmehrheit argumentierte mit Erfolg, es handle sich um eine sicherheitspolitische, nicht eine aussenpolitische Frage.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 11.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament nimmt Bundesgesetz über Verbot der Hamas an</strong><br><strong>Das Parlament ist für das neue Bundesgesetz für ein Verbot der Hamas. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat der Vorlage zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Gesetz mit 168 zu 6 Stimmen bei 14 Enthaltungen an. Sämtliche Nein-Stimmen kamen aus der Grünen-Fraktion. Der Ständerat hatte sich bereits am Dienstag mit dem Erlass einverstanden erklärt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage setzte der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Die Landesregierung und beide Räte hatten sich nach den Massakern in Südisrael am 7. Oktober 2023 für ein Verbot der radikalislamischen palästinensischen Terrororganisation ausgesprochen.</p><p class="Standard_d">Bei den brutalen Attacken habe die Hamas gezielt die Zivilbevölkerung angegriffen, sagte Jacqueline de Quattro (FDP/VD) namens der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N). Dies sei inakzeptabel. Die Vorlage diene der Sicherheit des Landes. Unter anderem verhindere sie, dass die Hamas die Schweiz als Rückzugsraum benutze.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Gefahr für die ganze Welt"</p><p class="Standard_d">David Zuberbühler (SVP/AR) sagte, ein Verbot der Hamas wäre schon vor dem 7. Oktober angezeigt gewesen. Die Organisation sei eine Gefahr für die ganze Welt. "Wir müssen sicherstellen, dass keine Unterstützer der Hamas in der Schweiz Fuss fassen."</p><p class="Standard_d">Wie die anderen Fraktionssprecher erinnerte Heinz Theiler (FDP/SZ) an die rund 1200 Todesopfer des Terrorangriffs auf Israel. "Aus liberaler Sicht verteidigen wir mit diesem Gesetz unsere Werte, erhöhen die Sicherheit und retten Menschenleben."</p><p class="Standard_d">"Die Täter schwerster Verbrechen gegen das Völkerrecht dürfen nicht ungeschoren davonkommen", sagte Fabian Molina (SP/ZH). Er betonte jedoch, dass dies für alle Akteure im Nahostkonflikt gelte. Das Verbot der Hamas sei dabei nur ein Schritt gegen die Straflosigkeit. Seine Fraktion unterstütze auch die Strafverfolgung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.</p><p class="Standard_d">Der Strafgerichtshof hatte im November Haftbefehle gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joav Gallant erlassen. Molina nannte die beiden Politiker in seinem Votum nicht explizit, bezog sich aber offensichtlich auf diesen Vorgang.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Warnung vor Dominoeffekt</p><p class="Standard_d">Vorbehalte machten die Grünen geltend. Es stellten sich Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz, sagte Nicolas Walder (Grüne/GE) namens seiner Fraktion. Zum ersten Mal verbiete die Schweiz eine Organisation ohne entsprechenden Beschluss des Uno-Sicherheitsrats. Er äusserte die Befürchtung, die Schweiz könnte unter Druck geraten, auch weitere Organisationen zu verbieten.</p><p class="Standard_d">Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, die Hamas und verwandte Organisationen zunächst für fünf Jahre zu verbieten. Das Parlament hat die Möglichkeit, das Verbot im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.</p><p class="Standard_d">Ziel des Hamas-Verbots ist unter anderem, Einreiseverbote oder Ausweisungen zu erleichtern sowie Finanzflüssen zu überprüfen, wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausweitung per Verordnung möglich</p><p class="Standard_d">Für eine Diskussion sorgte im Nationalrat die Konsultationspflicht bei einer Ausweitung des Verbots auf weitere Organisationen mit Verbindungen zur Hamas.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte, dass der Bundesrat im Falle derartiger Verordnungsänderungen zwingend nebst den Sicherheitspolitischen Kommissionen auch die Aussenpolitischen Kommissionen anhören muss. Im Rat setzte sich jedoch die Ansicht durch, es gehe dabei um eine sicherheitspolitische, nicht um eine aussenpolitische Frage.</p><p class="Standard_d">Die Grünen wollten die Möglichkeit zur Ausweitung des Verbots auf dem Verordnungsweg ganz streichen. Ihr Antrag fand jedoch keine Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Anträge von Minderheiten der vorberatenden Nationalratskommission wollten zudem im Gesetz explizit festhalten, dass humanitäre Hilfe und Friedensförderung nicht als indirekte Unterstützung der Hamas ausgelegt werden dürfen.</p><p class="Standard_d">Justizminister Beat Jans argumentierte dagegen mit Erfolg, das Strafgesetzbuch sehe in diesen Fällen ohnehin eine Ausnahmeregelung vor. Die Ergänzung sei unnötig.</p><p class="Standard_d">Gesetzlich verboten sind in der Schweiz aktuell nur die Terrororganisationen Al-Kaida und IS. Nach der Verabschiedung des Hamas-Verbots obliegt es dem Bundesrat, über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung zu entscheiden.</p>
Updated
15.05.2025 13:12

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