Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Details
- ID
- 20240073
- Title
- Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
- Description
- Botschaft vom 16. Oktober 2024 zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.10.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>13. AHV-Rente: Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Finanziert werden soll sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Damit würde der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleiben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente zuhanden des Parlaments verabschiedet. </strong></p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Mit seiner Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament sowohl einen Vorschlag zur Umsetzung der 13. Altersrente als auch einen Vorschlag zu deren Finanzierung.</p><p class="Standard_d">Ohne Zusatzfinanzierung würde die AHV schon im Jahr der Einführung der 13. Altersrente 2026 mehr ausgeben als einnehmen. Dadurch würde der Stand des AHV-Ausgleichsfonds rasch unter die gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe der AHV sinken. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Normalsatz würde von heute 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Mit diesen Mehreinnahmen kann die AHV bis 2030 im Gleichgewicht gehalten werden. Für die weitere Stabilisierung der AHV nach 2030 wird der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage unterbreiten.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, den Bundesanteil an den AHV-Ausgaben anzupassen. Mit den zusätzlichen Ausgaben für die 13. Altersrente wächst auch der Beitrag, den der Bund an die AHV leistet. Im Jahr 2026 werden die Ausgaben für die 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken betragen. Davon würde der Bund nach geltender Ordnung automatisch 20,2 Prozent finanzieren. Dies entspricht rund 850 Millionen Franken. Angesichts der drohenden Defizite im Bundeshaushalt möchte der Bundesrat die zusätzliche Belastung des Bundes begrenzen und den Bundesbeitrag auf 19,5 Prozent senken. Damit würde sich der Bund im Einführungsjahr noch mit rund 450 Millionen Franken an den Kosten der 13. Altersrente beteiligen.</p><p class="Standard_d">Die 13. Altersrente soll einmal jährlich im Dezember an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt werden. Diese Form der Auszahlung wurde von einer deutlichen Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt.</p><p class="Standard_d">Die 13. Altersrente darf nicht dazu führen, dass jemandem die Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt oder gestrichen werden. Sie soll deshalb bei der EL-Berechnung explizit von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Volksabstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer</p><p class="Standard_d">Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Damit die Erhöhung per Januar 2026 erfolgen kann, muss das Parlament bis spätestens im März 2025 die Vorlage fertig beraten haben und die Abstimmung muss spätestens im September 2025 stattfinden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 16. Oktober 2024 zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Umsetzung der 13. Altersrente)
- Resolutions
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Date Council Text 04.12.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf 03.03.2025 1 Zustimmung 21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (Finanzierung der 13. Altersrente)
- Resolutions
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Date Council Text 12.06.2025 2 Abweichung 10.09.2025 1 Abweichung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Resolutions
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Date Council Text 12.06.2025 2 Abweichung 10.09.2025 1 Abweichung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat mit 13. AHV-Rente ab Dezember 2026 einverstanden</strong><br><strong>Der Ständerat ist einverstanden mit den Vorschlägen des Bundesrats zur Einführung der 13. AHV-Rente im Jahr 2026. Die Debatte war kurz, denn die Frage der Finanzierung des vom Volk angenommenen "Dreizehnten" wird erst im kommenden Jahr behandelt.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 42 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme und null Enthaltungen folgte der Rat am Mittwoch seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S). Sie hatte sich im Vorfeld einstimmig mit dem Vorschlag des Bundesrats einverstanden gezeigt.</p><p class="Standard_d">Der Rat trat dabei zwar - wie auch schon die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) und die SGK-S - auf die Vorschläge des Bundesrats zur Senkung des Bundesbeitrags an die AHV sowie zur Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zur Finanzierung der neuen Rente ein. Darüber entscheiden wollen die SGK-S und nun auch die kleine Kammer aber erst im kommenden Jahr.</p><p class="Standard_d">Denn für diese Entscheidung brauche es mehr Informationen, hiess es vonseiten der SGK-S. Zudem sollte laut der SGK-S auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird. "Um eine umfassende, ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, ist insbesondere den zahlreichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich in den kommenden Jahren im Bereich der Sozialversicherungen stellen."</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Zeitlicher Spielraum</p><p class="Standard_d">Die Kommission erteilte der Verwaltung mehrere Prüfaufträge dazu: Sie wünscht unter anderem, dass eine gemischte Finanzierungslösung sowie ein umfassender Finanzierungsansatz sowohl für die 13. AHV-Rente als auch für die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare geprüft werden. Zudem möchte die SGK-S detailliertere Zahlen zur Entwicklung der Arbeitnehmendenbeiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie der Mehrwertsteuereinnahmen.</p><p class="Standard_d">Die Ständeratskommission hielt weiter fest, dass die 13. AHV-Rente bei ihrer Einführung 2026 nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten werde. Die Lage des AHV-Ausgleichsfonds dürfte sich aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern. Das lasse dem Parlament den nötigen zeitlichen Spielraum. Die Arbeiten sollen im ersten Quartal 2025 weitergeführt werden. Auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider votierte im Rat für diese Vorgehensweise.</p><p> </p><p class="Standard_d">SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Pensionierte erhalten ab Ende 2026 die 13. AHV-Rente</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die 13. AHV-Rente kann ab 2026 ausbezahlt werden, und den Pensionierten zugestellt wird sie jeweils im Dezember. Das Parlament hat dafür grünes Licht gegeben. Wie der "Dreizehnte" für Pensionierte finanziert werden soll, ist allerdings noch nicht geregelt.</strong></p><p class="Standard_d">Als Zweitrat stimmte am Montag der Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für das Auszahlen des "Dreizehnten" zu, mit 193 Stimmen und ohne Gegenstimmen und Enthaltungen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p class="Standard_d">Ausbezahlt wird die 13. Rente am Ende des Jahres an alle, die im fraglichen Jahr Anspruch auf eine AHV-Rente haben. Erben haben keinen Anspruch auf den Zuschlag.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">4,2 Milliarden im ersten Jahr</p><p class="Standard_d">2026 betragen die Kosten der 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken; 2030 sind es laut Botschaft des Bundesrates wegen der steigenden Zahl von Pensionierten rund 4,6 Milliarden Franken. Ausbezahlt wird eine zusätzliche Monatsrente. Die 13. Rente darf nicht dazu führen, dass Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) diese Leistungen gekürzt werden.</p><p class="Standard_d">Wegen der Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre erhalten Frauen 1961 bis 1969 geborene Frauen abhängig von Einkommen und Jahrgang einen Zuschlag auf ihre Rente, wenn sie nicht vorzeitig in Rente gehen. SP, Grüne und GLP wollten ein Zwölftel des Zuschlags zur 13. Rente dazuschlagen, unterlagen aber mit 78 gegen 113 Stimmen.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit im Nationalrat fand, dass das ein fixer Beitrag sei, der nicht Teil der Altersrente sei und der nicht der Teuerung unterstehe. Léonore Porchet (Grüne/VD) erinnerte namens der Minderheit ans gemachte Versprechen, den Frauen das höhere Rentenalter zu kompensieren. Der "Dreizehnte" der AHV für sie solle nicht tiefer sein als die Monatsrenten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Finanzierung noch offen</p><p class="Standard_d">Wie die 13. AHV-Rente finanziert wird, ist noch offen. Zurzeit befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates mit der Frage. Sie hat Abklärungen in Auftrag gegeben und will im zweiten Halbjahr ihre Arbeiten fortsetzen. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und einen tieferen Bundesbeitrag an die AHV vor.</p><p class="Standard_d">Die Ständeratskommission jedoch will mittel- bis langfristige Bedürfnisse der AHV in ihre Überlegungen einbeziehen und Lohnprozente für die Finanzierung 13. AHV-Rente nicht von vorneherein ausklammern. Zudem liegt der Auftrag des Parlaments, bis 2026 Pläne für eine nächste umfassende AHV-Revision ab 2030 vorzulegen, bereits beim Bundesrat.</p><p class="Standard_d"> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will mehr Mehrwertsteuer und Lohnprozente für die AHV</strong><br><strong>Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Der Ständerat hat dazu als Erstrat ein Konzept bewilligt und dabei auch schon an eine Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe gedacht.</strong></p><p class="Standard_d">Zur Diskussion stand nicht nur die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV. Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beantragte mehr Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge.</p><p class="Standard_d">Der Rat folgte am Donnerstag mit 23 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. Er hat entschieden, die Lohnbeiträge an die AHV ab 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen. Würden gleichzeitig die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, könnten die AHV-Beiträge für Arbeitgebende und Angestellte unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte steigen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bis ein Prozentpunkt mehr Mehrwertsteuer</p><p class="Standard_d">Parallel dazu will er die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt anheben. Die erste Erhöhung ab 2028 um einen halben Prozentpunkt soll für die 13. AHV-Rente gebraucht werden. Mit der späteren zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder höhere Plafonierung der AHV-Ehepaar-Renten finanziert werden.</p><p class="Standard_d">Mehrheitsvertreter lobten die Anträge als flexible Lösung und als Kompromiss. Die Mischung von Mehrwertsteuer und AHV-Lohnbeiträgen für die Finanzierung der 13. Rente sei richtig, fand Erich Ettlin (Mitte/OW). Setze man nur bei der Mehrwertsteuer an, träfe das jüngere Leute stärker als Personen im Rentenalter.</p><p class="Standard_d">Pierre-Yves Maillard (SP/VD) sprach von einer flexiblen Lösung. Damit könne auf politische Entscheide reagiert werden.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit um Josef Dittli (FDP/UR) dagegen wollte über die Vorschläge nicht einmal diskutieren. Bevor die Vorlage für die AHV-Stabilisierung stehe, wolle die SGK-Mehrheit der Bevölkerung ans Geld, kritisierte er und warnte vor einem Ausbau auf Vorrat. Hannes Germann (SVP/SH) sagte, es sei unfair, die Finanzierung der 13. Rente auf weitere Begehren auszudehnen.</p><p class="Standard_d">Germann beantragte erfolglos eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte, ohne Finanzierung zusätzlicher Ehepaar-Renten. Selbst eine kleine Erhöhung der Lohnbeiträge habe Konsequenzen für die Wirtschaft, warnte Fabio Regazzi (Mitte/TI).</p><p class="Standard_d">Formell miteinander verknüpfen wollte der Ständerat die Erhöhung von Mehrwertsteuer - darüber muss an der Urne entschieden werden - und Lohnbeiträgen nicht. Mit 21 zu 20 Stimmen lehnte er einen entsprechenden Einzelantrag von Germann ab.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bundesrätin gegen Verbindung</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt, für die Finanzierung des "Dreizehnten" bei der AHV die Mehrwertsteuer ab 2026 um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wollte keine Verbindung der Finanzierung der 13. AHV-Rente und einer allfälligen Abschaffung der Heiratsstrafe, sondern ein Vorgehen Schritt für Schritt.</p><p class="Standard_d">Weniger Geld für die Arbeitslosenversicherung berücksichtige die weltpolitische Lage und die US-Zölle und einen deshalb möglichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen nicht, warnte sie.</p><p class="Standard_d">Weiter will der Ständerat, dass der AHV-Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter 80 Prozent statt wie heute nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf. Wäre ein Absinken unter die kritische Marke absehbar, müsste der Bundesrat dem Parlament Vorschläge für eine Stabilisierung machen.</p><p class="Standard_d">Sollte das Vermögen des Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken, müsste der Bundesrat eine weitere Erhöhung der Beitragssätze um bis zu 0,4 Prozentpunkte vornehmen.</p><p class="Standard_d">Im Jahr der Einführung dürfte die 13. AHV-Rente zu Kosten von rund 4,2 Milliarden Franken führen. 2030 dürften es etwa 4,6 Milliarden Franken sein. Die 13. AHV-Rente wurde am 3. März 2024 an der Urne gutgeheissen. Über die Mitte-Initiative für die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe hat das Parlament noch nicht entschieden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kritik an Plänen des Bundesrates</p><p class="Standard_d">Ratsmitglieder kritisierten die Pläne des Bundesrats für eine nächste AHV-Revision - ohne höheres Rentenalter - und stellten Forderungen. Spätere Pensionierungen könnten viel beitragen zur Stabilisierung der AHV, sagte etwa Peter Hegglin (Mitte/ZG).</p><p class="Standard_d">Es brauche Druck für eine rasche Reform, die nicht nur zusätzliche Finanzierungslösungen im Fokus habe, forderte Esther Friedli (SVP/SG). Pirmin Bischof (Mitte/SO) plädierte für ein Modell mit Lebensarbeitszeit.</p><p class="Standard_d">Maya Graf (Grüne/BL) wollte bei den Einnahmen ansetzen. Für eine nächste Runde müssten zusätzliche Geldquellen in Betracht gezogen werden, etwa eine Finanztransaktionssteuer, eine nationale Erbschaftssteuer oder mehr Mehrwertsteuer für Luxusartikel.</p><p class="Standard_d"> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 10.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will für 13. AHV-Rente befristet mehr Mehrwertsteuer</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die 13. AHV-Rente soll allein mit einer höheren Mehrwertsteuer und ohne Lohnbeiträge finanziert werden. So hat es der Nationalrat am Mittwoch entschieden. In trockenen Tüchern ist aber noch nichts, denn die Positionen beider Räte liegen weit auseinander.</strong></p><p class="Standard_d">In der grossen Kammer setzten sich am Mittwoch jene Kräfte durch, die keinen Aufschub wünschten bei der Finanzierung der vom Volk an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente. Ausbezahlt wird diese erstmals 2026. Die Kosten dafür belaufen sich laut Bundesrat anfangs auf rund 4,2 Milliarden Franken. 2030 dürften es 4,6 Milliarden Franken sein.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat beschloss nun gegen den Willen von SVP und FDP, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. So schlägt es auch der Bundesrat vor. Der Nationalrat entschied sich allerdings für eine bis Ende 2030 befristete Erhöhung, und er lehnte wie zuvor der Ständerat eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV ab.</p><p class="Standard_d">Der Rat folgte einer knappen Mehrheit seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N). Kommissionssprecher Patrick Hässig (GLP/ZH) sprach von einem Kompromiss. Auch der Faktor Zeit habe eine Rolle gespielt. Es gelte, den AHV-Fonds bis 2030 stabil zu halten.</p><p class="Standard_d">Alternative Finanzierungsmodelle habe die Kommission prüfen lassen, doch keines lasse sich rechtzeitig umsetzen, berichtete Hässig. Alternative Finanzierungen könnten im Rahmen der geplanten nächsten AHV-Reform geprüft werden. Gemäss jüngsten Zahlen sind die finanziellen Aussichten der AHV besser als zum Zeitpunkt, als der Bundesrat die Botschaft ausgearbeitet hatte.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Mehr Mehrwertsteuer, mehr Lohnbeiträge</p><p class="Standard_d">Abgesehen vom Bundesbeitrag sind sich die beiden Kammern aber überhaupt noch nicht einig. Der Ständerat beschloss eine höhere Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge. Darin einbezogen hatte er die Finanzierung einer allfälligen Anhebung oder Abschaffung des AHV-Ehepaar-Plafonds. Dazu ist eine Volksinitiative der Mitte hängig.</p><p class="Standard_d">Vertreterinnen und Vertreter von Mitte, SP und Grünen versuchten ohne Erfolg, dieses Modell auch dem Nationalrat beliebt zu machen. Auch dass sie in ihren drei Minderheitsanträgen teilweise tiefere Ansätze für die Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen beantragten, führte nicht zum Ziel.</p><p class="Standard_d">Die SP hätte sich eigentlich eine Finanzierung mit Lohnbeiträgen gewünscht, schloss sich aber im Sinne eines Kompromisses an, wie Barbara Gysi (SP/SG) sagte. Die vom Rat mit knappem Mehr gutgeheissene befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer sei nicht sinnvoll, mahnte Gysi mit Blick auf den Aufwand für die Betriebe.</p><p class="Standard_d">Die Finanzierung des "Dreizehnten" bei der AHV über Lohnbeiträge sei sozialer als eine über die Mehrwertsteuer, fand auch Manuela Weichelt (Grüne/ZG). Das Modell des Ständerates sei aus diesem Blickwinkel das kleinste Übel.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Schuldenbremse abgelehnt</p><p class="Standard_d">Kein Gehör fand die FDP mit dem Antrag für eine Schuldenbremse für die AHV. Falle der Fonds unter 90 Prozent, solle die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte und das Renten-Referenzalter schrittweise um sechs Monate erhöht werden, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH).</p><p class="Standard_d">"Das würde uns unabhängig machen von Prognosen und wäre eine Sicherung nach unten", sagte er. Hinter seinem Antrag stand eine starke Mehrheit der SGK-N. Die SVP unterstützte das Vorhaben, das aber mit 108 zu 89 Stimmen abgelehnt wurde.</p><p class="Standard_d">Erfolglos waren FDP und SVP mit Nichteintretens- und Rückweisungsanträgen und Forderungen nach einer Gesamtschau. Eine Sanierung des Sozialwerks allein mit Steuern und Abgaben dürfe es nicht geben, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Es müsse unvoreingenommen diskutiert werden, auch über ein höheres Rentenalter.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Zeche für Ja zu 13. AHV-Rente"</p><p class="Standard_d">Die SVP legte ihrer Forderung eine Liste von Sparaufträgen bei. Gekürzt werden soll demnach unter anderem bei der internationalen Zusammenarbeit, bei Kaderlöhnen und im Asylwesen, und internationale Projekte zu Gender-Themen sollten nicht mehr unterstützt werden.</p><p class="Standard_d">Leistungen der Kranken-Grundversicherung für Asylsuchende wollte die SVP einschränken und für Zugezogene aus Drittstaaten eine höhere Franchise einführen. Michael Graber (SVP/VS) sagte, die Mehrheit der SGK-N wolle den Mittelstand mit der 13. Rente nicht entlasten, sondern für das Ja vom März 2024 die Zeche einfordern.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht zurück an den Ständerat. Er wird sich auch dazu äussern müssen, ob die Bestimmungen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente verknüpft werden mit einem Ja zur Mehrwertsteuer-Erhöhung, die Volk und Ständen vorgelegt werden muss. Diese Koppelung hat der Nationalrat beschlossen.<br> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
- Updated
- 17.10.2025 07:36