UVG (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer). Änderung
Details
- ID
- 20240074
- Title
- UVG (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer). Änderung
- Description
- Botschaft vom 13. September 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.09.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Suva kann sich künftig finanziell an der Entschädigung von Asbestopfern beteiligen</strong></p><p><strong>Die Suva darf die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) künftig finanziell unterstützen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 die Botschaft zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) verabschiedet. Damit kann sich die Suva an der Entschädigung der Opfer von asbestbedingten Erkrankungen, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, finanziell beteiligen. </strong></p><p>Der Einsatz von Asbest wurde 1989 in der Schweiz verboten. Die lange Latenzzeit zwischen der Asbestexposition und dem Auftreten der Symptome führt dazu, dass immer noch rund 120 Personen jährlich an malignen Mesotheliomen erkranken. Davon haben 20 bis 30 keinen Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung, da nicht nachgewiesen werden kann, dass sie im beruflichen Kontext Asbest ausgesetzt waren. Sie haben lediglich Anspruch auf Leistungen aus der obligatorischen Krankenversicherung und der Invalidenversicherung, die deutlich weniger Kosten übernehmen. Genau für diese Fälle wurde die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) gegründet, die sich seit Juli 2017 finanziell an der Entschädigung der Opfer beteiligt.<br>Die Finanzierung dieser Stiftung erwies sich in den letzten Jahren jedoch zunehmend als schwierig. Für ihre langfristige Sicherung schlägt der Bundesrat vor, das Unfallversicherungsgesetz (UVG) zu ändern, damit sich die Suva daran beteiligen kann. Gemäss neuem Artikel 67b UVG darf die Suva jedoch nur die Mehreinnahmen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dafür aufwenden, damit die Versicherungsprämien unbeeinflusst bleiben. <br>Der Suva-Rat hat die ausschliessliche Kompetenz zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Stiftung EFA finanziell unterstützt wird.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. September 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer)
- Resolutions
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Date Council Text 03.03.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.06.2025 2 Zustimmung 20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Unterstützung für Asbest-Opfer ausbauen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die finanzielle Unterstützung für Asbestopfer durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) hat eine erste parlamentarische Hürde genommen. Der Nationalrat votierte am Donnerstag für eine entsprechende Änderung des Unfallversicherungsgesetzes - gegen den Willen einer SVP-Minderheit.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 130 Ja- bei 64 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Montag damit der Mehrheit ihrer vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Letztere empfahl die Vorlage des Bundesrates zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) im Vorfeld zur Annahme.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Lücke bei der Unterstützung schliessen</p><p class="Standard_d">Mit der Änderung soll die Zukunft der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) sichergestellt werden. Um die Stiftung finanziell sichern zu können, soll die Suva Beiträge leisten können. Sie darf aber nur Mehreinnahmen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dafür einsetzen, damit die Prämien unbeeinflusst bleiben.</p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage will der Bundesrat die Entschädigungen an jene Asbest-Opfer, die von den Versicherungen nicht gedeckt sind, sicherstellen. Asbest, der unter anderem für Faserzementteile verwendet wurde, war jahrzehntelang beliebt, denn er war praktisch, günstig und feuerfest. Der Baustoff darf zwar seit 1989 in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden. Doch bis die durch den Kontakt mit Asbest verursachten Erkrankungen sichtbar werden, dauert es sehr lange.</p><p class="Standard_d">Wer Asbestfasern einatmet, muss Lungenkrebs und Mesotheliom - einen Krebs des Brust- und Bauchfells - fürchten. Dies bewiesen Wissenschaftler in den 1960er-Jahren. Seither starben zehntausende Menschen an diesen Krankheiten. Noch immer erkranken deshalb rund 120 Personen jährlich an bösartigen Mesotheliomen, weil sie eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben, schrieb die Landesregierung in ihrer Botschaft zur Vorlage.</p><p class="Standard_d">Zwanzig bis dreissig von ihnen haben jeweils keinen Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, weil sie nicht im Beruf dem gefährlichen Asbest ausgesetzt waren. Sie erhalten Geld von der Krankenkasse und der Invalidenversicherung, die aber laut Bundesrat deutlich weniger Kosten übernehmen. Deshalb beteiligt sich die Stiftung EFA an der Entschädigung.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Vorlage laut Gegnern "nicht verursachergerecht"</p><p class="Standard_d">Die Stiftung brauche die zusätzliche finanzielle Hilfe, sagte Kommissionsberichterstatterin Mattea Meyer (SP/ZH) am Montag im Rat. Es werde auch in Zukunft weitere Fälle geben - beispielsweise bei der Renovierung von mit dem Stoff belasteten Häusern. Der Entscheid über die Erhöhung der Subventionen liege zudem immer in der Hand des Suva-Rates. "Mit dieser Änderung wird die Suva einen Beitrag leisten können", sagte Berichterstatter Cyril Aellen (FDP/GE).</p><p class="Standard_d">Die Stiftung basiere auf freiwilligen Beiträgen aus der Industrie, die signifikanten Beiträge hätten seit einigen Jahren aber abgenommen, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider zudem. "Das Gesetz ist ein notwendiger Schritt, um die langfristige Finanzierung der Stiftung sicherzustellen", erklärte die Bundesrätin.</p><p class="Standard_d">Zu reden im Rat gab die Finanzierung dennoch: Eine Minderheit der SGK-N - bestehend aus SVP-Nationalrätinnen und -Nationalräten - hatte beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. "Die mit der vorliegenden Vorlage entstehende Solidarhaftung ist nicht verursachergerecht", sagte Minderheitssprecherin Diana Gutjahr (SVP/TG). Sie kritisierte, dass die für das Asbest-Problem verantwortlichen Unternehmen nicht genug Beiträge leisten würden.</p><p class="Standard_d">Die Minderheit fürchtet, dass die Vorlage zu unnötig höheren Versicherungsbeiträgen führen könnte. Sobald die Entschädigungsgesuche signifikant abnehmen würden, müsse die Stiftung aufgelöst werden, erklärte Gutjahr. Die Minderheit unterlag aber im Rat. Alle anderen Parteien sprachen sich für eine Annahme der Vorlage aus, wie bereits aus den Fraktionsvoten klar wurde.</p><p class="Standard_d"> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament sichert zusätzliches Geld für Schweizer Asbest-Opfer</strong><br><strong>In der Schweiz verbessert sich die finanzielle Unterstützung von krebskranken Asbest-Opfern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Vorlage zugestimmt, welche Beiträge der Schweizerischen Unfallversicherung Suva an einen Entschädigungsfonds ermöglicht.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer genehmigte am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung mit 34 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen. Der Nationalrat hatte der Vorlage im März mit 130 zu 64 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft muss noch die Schlussabstimmung am Ende der laufenden Sommersession überstehen.</p><p class="Standard_d">Es geht um Leistungen an Asbest-Opfer, die nicht bei der Berufsausübung Asbestfasern einatmeten und deshalb keinen Anspruch auf Gelder der Unfallversicherung haben. Der Baustoff Asbest darf zwar seit 1989 in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden. Doch bis die durch den Kontakt mit ihm verursachten Erkrankungen sichtbar werden, kann es sehr lange dauern.</p><p class="Standard_d">Noch immer erkranken deshalb laut Bundesrat rund 120 Personen jährlich an bösartigen Mesotheliomen, weil sie eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben. Zwanzig bis dreissig von ihnen haben keinen Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung.</p><p class="Standard_d">Sie erhalten nur Geld von der Krankenkasse und der Invalidenversicherung, die aber laut Bundesrat deutlich weniger Kosten übernehmen. Deshalb beteiligt sich die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) an der Entschädigung dieser Erkrankten.</p><p class="Standard_d">Nach dem Ja des Parlaments wird die Suva diesen Entschädigungsfonds unterstützen können, der laut Aussagen vom Mittwoch im Ständerat nicht genügend Spendengelder erhält. Sie wird Überschüsse aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dafür einsetzen, damit die Prämien unbeeinflusst bleiben.</p><p class="Standard_d">Der Entscheid, ob, wann und wie hoch die entsprechenden Zuwendungen ausfallen, liegt laut Bundesrat in der Kompetenz des Suva-Rates. Asbest, der unter anderem für Faserzementteile verwendet wurde, war jahrzehntelang beliebt, denn er war praktisch, günstig und feuerfest.</p>
- Updated
- 01.07.2025 12:15