Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft). Volksinitiative

Details

ID
20240082
Title
Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft). Volksinitiative
Description
Botschaft vom 13. Dezember 2024 zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
InitialSituation
<p><strong>Die im Februar 2024 von den Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (JUSO) eingereichte Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen zur Bewältigung der Klimakrise verwendet werden.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>In seiner Botschaft vom 13. Dezember 2024 beantragte der Bundesrat dem Schweizer Parlament, diese Volksinitiative dem Volk und den Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Nach den parlamentarischen Debatten empfiehlt das Schweizer Parlament Volk und Ständen, die «Initiative für eine Zukunft» abzulehnen.</strong></p><p><strong>Die Schweizer Bevölkerung wird am 30. November 2025 darüber abstimmen.</strong></p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ausgangslage</strong></p><p>Anfang August 2022 hat die Bundeskanzlei die vom Initiativkomitee um die JUSO eingereichte Volksinitiative „Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert” vorgeprüft und kam zu dem Schluss, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Damit konnte die Unterschriftensammlung starten, die vom 16. August 2022 bis zum 16. Februar 2024 lief. Die Initiative sieht die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer zum Zweck des «Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft» vor. Diese Steuer soll ab einem einmaligen Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen erhoben werden. Der Steuersatz soll 50 Prozent betragen. Die Steuer soll von den Kantonen veranlagt und bezogen werden. Zwei Drittel des Rohertrags fliessen dem Bund und ein Drittel den Kantonen zu. Der Ertrag dieser Steuer ist zweckgebunden: Er muss vom Bund und den Kantonen zur «sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Die Übergangsbestimmungen verlangen von Bund und den Kantonen u.a. den Erlass von Ausführungsbestimmungen zur Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere im Zusammenhang mit einem Wegzug aus der Schweiz. &nbsp;Zudem sollen sie den Rohertrag der Steuer zur Unterstützung des «sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft» verwenden, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.</p><p>Die Volksinitiative wurde schliesslich am 8. Februar 2024 von den Initiantinnen und Initianten eingereicht. Am 4. März 2024 bestätigte die Bundeskanzlei, dass das Initiativkomitee 109’988 gültige Unterschriften gesammelt hatte und die Volksinitiative damit zustande gekommen ist.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament in seiner Botschaft vom 13. Dezember 2024 beantragt, diese Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative wurde in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament dazu weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat teilt das klimapolitische Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Er erachtet jedoch die mit der Initiative vorgeschlagene Finanzierung der Klimapolitik als problematisch und auch nicht als zielführend. Bund und Kantone betreiben bereits heute eine aktive und verursachergerechte Klima- und Energiepolitik, die sich in verschiedenen Gesetzen mit Massnahmen niedergeschlagen hat, deren Finanzierung sichergestellt ist. Mit dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit verfügt die Schweiz unter anderem über Normen, die auf die Bekämpfung der Klimaerwärmung abzielen. So sollen die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf netto null reduziert werden. Damit wird ein grundsätzliches Anliegen der Initiative, nämlich dass die Schweiz gegen den Klimawandel vorgehen soll, bereits erfüllt.&nbsp;</p><p>Schätzungen zeigen zudem, dass das Ertragspotenzial der vorgeschlagenen Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgrund der zu erwartenden starken Verhaltensanpassungen relativ gering bleiben dürfte und die Volksinitiative darum auch aus finanzieller Sicht ihr Ziel nicht erreichen dürfte. Hinzu kommen mögliche negative Folgen der Volksinitiative für die Attraktivität der Schweiz als Wohnsitz für vermögende Personen, die bereits heute über die progressiven Einkommens- und Vermögenssteuern einen bedeutenden Beitrag an die Einnahmen der öffentlichen Hand und damit auch an die Finanzierung der Klimapolitik leisten.&nbsp;</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist die Initiative aber auch aus föderalistischen Gründen abzulehnen. Die kantonale Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern soll zwar nicht berührt werden, die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer würde jedoch den fiskalischen Spielraum der Kantone reduzieren und mit der Zweckbindung der Erträge zugunsten der Klimapolitik auch in deren Finanzautonomie eingreifen.</p><p>Schliesslich hält der Bundesrat die Vorwirkung, die die Initiative mit der vorgesehenen Rückwirkung verursacht, für staatspolitisch bedenklich. Potenziell betroffene Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sehen sich mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit konfrontiert und Personen mit Wohnsitz im Ausland werden vom Zuzug in die Schweiz abgehalten. Allerdings gilt die Rückwirkung einzig für die nach einer allfälligen Annahme der Volksinitiative tatsächlich ausgerichteten Erbschaften und Schenkungen. Die in den Übergangsbestimmungen vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Bekämpfung der Steuervermeidung könnten hingegen erst ab deren Erlass (und damit nicht rückwirkend) angewendet werden.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat diese Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab.</p><p>(Quellen:<strong>&nbsp;</strong>Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024 zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» <a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2024/3216.pdf"><i>BBl 2024 3216</i></a> / <a href="https://anneepolitique.swiss/prozesse/64991"><i>Publikationen von Année Politique Suisse</i></a> zu dieser Volksinitiative)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. Dezember 2024 zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
    Resolutions
    Date Council Text
    18.03.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf
    17.06.2025 2 Zustimmung
    20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    18.03.2025 1 Nichteintreten
  • Number
    3
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    17.06.2025 2 Nichteintreten
Proceedings
<p>In der Frühjahrssession 2025 befasste sich der <strong>Nationalrat</strong> in zwei Sitzungen mit der sogenannten «Initiative für eine Zukunft» der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (JUSO). Die beiden Kommissionssprecher, Leo Müller (M-E, LU) und Paolo Pamini (V, TI), empfahlen ihrem Rat im Namen der vorberatenden WAK-N mit 17 zu 8 Stimmen, diese Volksinitiative abzulehnen. Wie zuvor der Bundesrat beantragte auch die Kommissionsmehrheit, dem Volk und den Ständen keinen direkten oder indirekten Gegenentwurf vorzulegen. Und wie der Bundesrat kommt auch die WAK-N zum Schluss, dass diese Volksinitiative gültig ist und weder ganz noch teilweise für ungültig erklärt werden soll. Hinsichtlich der Frage der Rückwirkung dieser Initiative sind sich die Kommission und der Bundesrat einig, dass eine Steuer, wenn sie vom Volk und den Kantonen angenommen wird, grundsätzlich erst ab dem Datum der Abstimmung erhoben werden kann. Inhaltlich nahmen die beiden Kommissionssprecher den Grossteil der Kritik an der Initiative, welche in der Folge von den bürgerlichen Mitgliedern im Rat geäussert wurde, bereits vorweg. Es sei von grosser Bedeutung, dass das Parlament die Initiative möglichst rasch behandle, da sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt Schäden verursache. Die Kommissionsmehrheit befürchte, dass die Forderungen der Initiative die Nachfolge von vielen Familienunternehmen gefährden würde. Zudem sei mit Verhaltensänderungen in Form von Wegzügen aus der Schweiz und den damit verbundenen Steuerverlusten für die öffentliche Hand zu rechnen. Schliesslich verletzte die Initiative auch die kantonale Steuerhoheit, da einige Kantone bereits in eigener Zuständigkeit eine Erbschaftssteuer erheben.&nbsp;</p><p>Neben dem Mehrheitsantrag der vorberatenden WAK-N auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiative lagen dem Rat vier direkte Gegenvorschläge als Minderheitsanträge vor. Eine Minderheit I von Céline Widmer (S, ZH) forderte ein alternatives Modell: Statt einer Erbschaftssteuer sollte das Vermögen jährlich mit einer Vermögenssteuer («Generationensteuer») von 1 Prozent für Vermögen ab 50 Millionen CHF besteuert werden. Eine Minderheit II von Samuel Bendahan (S, VD) schlug vor, dass Vermögen, das während des Lebens erarbeitet wurde, bei der Übertragung an Erben steuerfrei bleibt. Für Erben in der zweiten Generation, die das Geld ohne Verwendung weitervererben, sollte jedoch eine Steuer auf den Ertragsanteil erhoben werden. Eine Minderheit III von Emmanuel Amoos (S, VS) wollte beim Modell der Initiative bleiben, jedoch den Steuersatz von 50 Prozent auf 25 Prozent für Vermögen über 50 Millionen CHF reduzieren. Und schliesslich beantragte Minderheit IV von Franziska Ryser (G, SG), eine «moderate Steuer» von 5 Prozent auf Erbschaften über 5 Millionen CHF zu erheben, um einen Beitrag zur Finanzierung der Klimamassnahmen zu leisten, ohne Vermögen ins Ausland zu vertreiben.&nbsp;</p><p>Es folgte eine mehrstündige Diskussion in der freien Debatte (Kategorie I), in der neben den Sprecherinnen und Sprechern der Kommissionen, Minderheiten und Fraktionen auch 63 weitere Ratsmitglieder das Wort ergriffen.&nbsp;</p><p>Die Fraktionen vertraten unterschiedliche Positionen. Die Sozialdemokratische Fraktion mit den Sprecherinnen und Sprechern Cédric Wermuth (S, AG), Jacqueline Badran (S, ZH) und Samuel Bendahan (S, VD) unterstützte die Initiative der eigenen Jungpartei. Sie betonten die Dringlichkeit hoher Investitionen in den Klimaschutz und wiesen auf die breite Unterstützung der Erbschaftssteuer in der Bevölkerung, die eine solche als gerecht und sinnvoll erachte. Und damit könnte man auch der wachsenden Ungleichheit zwischen sehr reichen und sehr armen Menschen in der Schweiz entgegenwirken.&nbsp;</p><p>Die Grünliberale Fraktion, vertreten durch Jürg Grossen (GL, BE) und Céline Weber (GL, VD), lehnte sowohl die Volksinitiative als auch alle Gegenvorschläge ab. Sie warnten vor massiven Nachteilen für Familienunternehmen, vor Arbeitsplatzverlusten und einer Schwächung der Wirtschaft. Klimaschutz solle besser durch Anreize und Lenkungsabgaben als durch Steuererhöhungen erreicht werden, führte Jürg Grossen aus.&nbsp;</p><p>Die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher der FDP-Liberalen Fraktion, Daniela Schneeberger (RL, BL) und Olivier Feller (RL, VD), lehnten die Initiative sowie alle Gegenvorschläge ebenfalls entschieden ab. Sie betrachteten diese als wirtschafts- und zukunftsfeindlich. Sie warnten vor dem Verkauf von Unternehmen an ausländische Investoren, dem Abzug vermögender Steuerzahler und milliardenschweren Steuerausfällen. Stattdessen forderten sie gezielte Innovationen für den Klimaschutz statt Steuererhöhungen.&nbsp;</p><p>Die Grüne Fraktion war sich bei diesem Thema nicht einig, wie ihre Sprecherin Sophie Michaud Gigon (G, VD) berichtete. Ein Teil der Fraktion unterstütze die Initiative angesichts der wachsenden Vermögensungleichheit und sehe diese Erbschaftssteuer als Mittel, um eine gerechtere Besteuerung grosser Erbschaften zu ermöglichen und die zukünftigen notwendigen Investitionen des Staates zu stemmen. Ein anderer Teil der Fraktion befürchte jedoch negative wirtschaftliche Folgen, vor allem für grössere Familienunternehmen, sowie eine verstärkte Abwanderung vermögender Personen ins Ausland.&nbsp;</p><p>Die Mitte-Fraktion lehne diese Volksinitiative und alle Gegenvorschläge als eine Form von Klassenkampf ab, so ihr Fraktionssprecher Philipp Matthias Bregy (M-E, VS). Er argumentierte, dass die Initiative den Mittelstand indirekt hart treffen würde, da sie auch Familienunternehmen gefährde. Diese könnten sich die neuen hohen Steuern nicht leisten und müssten schliessen oder abwandern. Das hätte schliesslich den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge, die hauptsächlich von Menschen aus der Mittelschicht besetzt sind. Zudem betonte er, dass die Besteuerung von Erbschaften kantonal geregelt sei und die Initiative somit gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstosse.</p><p>Schliesslich kritisierte Martin Hübscher (V, ZH) als Sprecher der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei diese Initiative als gefährlichen «Bumerang». Er befürchtete, dass die geplante Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über 50 Millionen Franken zu einer massiven Abwanderung von Vermögenden führen würde, was Steuerausfälle von bis zu 3,5 Milliarden Franken zur Folge haben könnte. Zudem kritisierte er die vorgesehene rückwirkende Anwendung der Steuer als rechtsstaatlich fragwürdig und forderte eine rasche Ablehnung der Initiative ohne irgendwelchen Gegenvorschlag.</p><p>Nach ausführlicher Beratung stimmte der Rat schliesslich ab. Da es sich um eine Volksinitiative handelte, war Eintreten obligatorisch. In der Folge trat der Nationalrat auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 128 zu 61 Stimmen&nbsp;nicht auf einen möglichen Gegenentwurf (Entwurf 2) ein. Damit wurden alle vier Minderheitsanträge zur Ausgestaltung eines solchen hinfällig. Für ein Eintreten auf einen Gegenentwurf stimmten einstimmig die Fraktionen der Sozialdemokraten und der Grünen. Gegen einen Gegenentwurf und für den Antrag der Kommissionsmehrheit stimmten die Fraktionen der Schweizerischen Volkspartei, der Mitte, der FDP-Liberalen sowie der Grünliberalen ebenfalls praktisch einstimmig.&nbsp;</p><p>Bei der Frage, ob das Parlament dem Volk und den Ständen die Annahme oder die Ablehnung der Volksinitiative empfehlen soll, folgte der Nationalrat mit 132 zu 49 Stimmen bei 8 Enthaltungen seiner Kommissionsmehrheit. Er nahm somit den Entwurf des Bundesrats an und empfahl dem Volk und den Ständen, die Initiative abzulehnen. Eine Minderheit V um Cédric Wermuth hatte vergeblich beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Dieser Antrag fand jedoch nur bei der fast geschlossen stimmenden Fraktion der Sozialdemokraten sowie bei 15 Mitgliedern der Fraktion der Grünen Unterstützung.</p><p>In der Sommersession 2025 befasste sich der <strong>Ständerat</strong> mit der Volksinitiative der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (JUSO). Die WAK-S hatte dieses Geschäft bereits Ende März 2025 vorberaten. Laut Kommissionssprecher Pirmin Bischof (M-E, SO) standen damals drei Fragen im Vordergrund: «Die erste Frage war: Ist diese Initiative gültig, ist sie nur teilweise gültig, oder ist sie nicht gültig? Die zweite Frage war: Soll die Initiative, wenn sie gültig ist, angenommen oder abgelehnt werden? Und die dritte Frage war: Soll dieser Initiative allenfalls ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden?». Nach einer vertieften Auseinandersetzung mit der Thematik und mit Unterstützung verschiedener Expertinnen und Experten kam die WAK-S zu dem Schluss, dass diese Volksinitiative in allen Teilen gültig ist.</p><p>Bei der zweiten Frage prüfte die Kommission verschiedene inhaltliche Aspekte und mögliche Konsequenzen der Volksinitiative, darunter wirtschaftliche Auswirkungen, föderalistische Überlegungen sowie internationale Vergleiche mit anderen Ländern. Dabei vertrat schliesslich die Mehrheit der Kommission die Auffassung, dass diese Volksinitiative dem Volk und den Ständen zur Ablehnung empfohlen werden müsse.&nbsp;</p><p>Zur dritten Frage präsentierte der Kommissionssprecher der kleinen Kammer schliesslich drei Möglichkeiten: Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit und zwei Minderheitsanträge. Die Minderheit I von Carlo Sommaruga (S, GE), ist der Meinung, dass die Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Annahme empfohlen werden sollte. Die Minderheit II von Eva Herzog (S, BS) ist hingegen der Auffassung, dass der Initiative ein Gegenentwurf gegenübergestellt werden sollte (Entwurf 3). Dieser Entwurf 3 sieht wie die Initianten die Einführung einer allgemeinen Bundeserbschaftssteuer vor, allerdings mit reduzierten Sätzen. Der Steuersatz würde dann nicht bei 50, sondern bei 5 Prozent liegen, dafür wäre der Freibetrag nicht bei 50, sondern bei 5 Millionen Franken. Die Mehrheit der vorberatenden WAK-S hat schliesslich beide Minderheiten abgelehnt, und zwar jeweils mit einem Stimmenverhältnis von 11 zu 2.&nbsp;</p><p>Carlo Sommaruga verteidigte im Ständerat die Minderheit I. Er wies darauf hin, dass das Vermögen in der Schweiz zunehmend ungleicher verteilt ist und sich bei den Reichsten des Landes konzentriert. Diese Vermögenskonzentration sei nicht das Ergebnis harter Arbeit, sondern stamme im Wesentlichen aus Erbschaften – die Höhe der Erbschaften habe sich in den letzten zwanzig Jahren verdreifacht. Die Reichsten produzierten ausserdem auch das meiste CO<sub>2</sub>. Sie müssten deshalb auch beim Klimaschutz vermehrt in die Verantwortung genommen werden.</p><p>Eva Herzog stellte ihrem Rat die Minderheit II vor. Zwar hat sie Verständnis für die Volksinitiative der JUSO, hält diese aber nicht für die beste Lösung. Stattdessen hat sie einen eigenen Minderheitsantrag eingebracht, den sie der Initiative vorzieht. Ihr Vorschlag ist eine gut umsetzbare Erbschaftssteuer mit einem Steuersatz von 5 Prozent und einem Freibetrag von 5 Millionen Franken. Herzog argumentierte, dass dieses Modell im Gegensatz zur ursprünglichen Initiative die befürchtete Abwanderung von Kapital verhindern und somit echte Mehreinnahmen für Klimamassnahmen ermöglichen würde.</p><p>Doch letztlich hatten beide Minderheiten – ähnlich wie im Nationalrat – einen schweren Stand. Nach verschiedenen Wortmeldungen folgte der Ständerat zunächst der Mehrheit der vorberatenden Kommission und beschloss mit 34 zu 10 Stimmen, nicht auf den direkten Gegenentwurf (Entwurf 3) einzutreten. Damit wurde die Minderheit II abgelehnt. Bei der Frage, ob dem Volk und den Ständen die Annahme oder die Ablehnung der Volksinitiative empfohlen werden soll, folgte der Ständerat mit 36 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls der Kommissionsmehrheit. Er lehnte somit die Minderheit I ab und schloss sich damit dem Nationalrat an.&nbsp;</p><p>In den <strong>Schlussabstimmungen</strong> empfahlen sowohl der Nationalrat mit 132 zu 57 Stimmen bei 8 Enthaltungen als auch der Ständerat mit 36 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die «Initiative für eine Zukunft» der JUSO Volk und Ständen zur Ablehnung.&nbsp;</p><p>Für die Ablehnung der Volksinitiative stimmten die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, die Mitte-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion sowie die Grünliberale Fraktion. Für die Annahme der Initiative stimmten die Sozialdemokratische und die Grüne&nbsp;Fraktion bei einigen Enthaltungen.&nbsp;</p><p>(Quellen: Verschiedene Medienmitteilungen von den Kommissionen / Amtliches Bulletin / <a href="https://anneepolitique.swiss/prozesse/64991">Publikationen von Année Politique Suisse</a> zu dieser Volksinitiative / Keystone-SDA-Meldungen und Presseartikel)</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 05.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Viele Worte und noch kein Nationalratsentscheid zu Juso-Initiative</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat hat ausgiebig über die Juso-Erbschaftssteuer-Initiative diskutiert, aber noch nichts entschieden. Während Bürgerliche das Begehren vehement ablehnen, will die Linke Anliegen der Initianten in einem Gegenvorschlag aufnehmen.</strong></p><p class="Standard_d">Nach den bisherigen Voten ist es aber absehbar, dass die Initiative im Nationalrat keine Mehrheit findet. Auch die von der Linken eingebrachten Gegenvorschläge dürften ohne Chance sein.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Schädigende Wirkung"</p><p class="Standard_d">Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) will die Initiative möglichst rasch behandeln, wie Sprecher Leo Müller (Mitte/LU) sagte. Denn das Begehren der Juso habe nur schon dadurch, dass es hängig sei, eine schädigende Wirkung.</p><p class="Standard_d">Die Initiative fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen in den Klimaschutz investiert werden.</p><p class="Standard_d">Hinzu kommen Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz. Diese sollen rückwirkend auf den Abstimmungstag in Kraft gesetzt werden, was bereits lebhafte Diskussionen über Wegzüge aus der Schweiz auslöste.</p><p class="Standard_d">Die bürgerliche Mehrheit befürchtete erschwerte oder verunmöglichte Nachfolgeregelungen in Unternehmen durch die Initiative. Ebenso brachten ihre Votanten Abwanderungen von Firmen und reichen Steuerzahlern sowie Übernahmen durch ausländische Investoren ins Spiel. Entsprechend weniger Geld flösse aus Steuern.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Marx-Murks für die Tonne"</p><p class="Standard_d">Die Initiative gefährde Familienbetriebe ernsthaft, sagte Jürg Grossen (GLP/BE). Den Initianten gehe es nur vordergründig um Klimaschutz, sagte Pascal Schmid (SVP/TG).</p><p class="Standard_d">Daniela Schneeberger (FDP/BL) sprach von "no future" für mittelständische Familienbetriebe. Michael Götte (SVP/SG) kritisierte eine "Enteignung durch die Hintertür" und Kris Vietze (FDP/TG) einen "mottigen Marx-Murks für die Tonne".</p><p class="Standard_d">Die Weitergabe von Immobilien werde durch die Initiative und die Gegenvorschläge ebenfalls erschwert, gab Dominik Blunschy (Mitte/SZ) zu bedenken. Fehlten die Steuern der Vermögenden und der KMU-Betriebe, müsse der Mittelstand dafür bezahlen, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d">Ohne Hemmungen greife die Initiative nach Geld von anderen, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS), und sie nehme sehr viel. Er sprach von "Klassenkampf". Indem die Initiative Familienbetriebe und Steuereinnahmen gefährde, treffe sie den Mittelstand.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Apokalyptische Behauptungen"</p><p class="Standard_d">"Apokalyptische Behauptungen, diese Initiative sei extrem, haben weder Hand noch Fuss", konterte Jacqueline Badran (SP/ZH). Die Reichsten verursachten die grössten Verschmutzungen, sagte Léonore Porchet (Grüne/VD), und sie hätten die Mittel, sich vor dem Klimawandel zu schützen. Die ökologische Wende brauche Geld.</p><p class="Standard_d">Ihre Fraktion war aber geteilt. Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD) kritisierte zwar den Steuerwettbewerb durch unterschiedliche Erbschaftssteuern. Doch umgekehrt müssten die Folgen von Abwanderungen bedacht werden. Ein Teil der Grünen wolle sich enthalten oder mit Nein stimmen, sagte sie.</p><p class="Standard_d">"Wir bedauern, dass es keinen Gegenvorschlag gibt", sagte Michaud. Auch Céline Widmer (SP/ZH) kritisierte, dass sich die Mehrheit der Diskussion über eine Erbschaftssteuer komplett verschliesse.</p><p class="Standard_d">Die WAK-N habe die Gegenvorschläge nicht aufgenommen, weil die Erbschaftssteuer Sache der Kantone sei, entgegnete Bregy. Martin Hübscher (SVP/ZH) nannte die Gegenvorschläge einen "hilflosen Versuch, die Debatte in die Länge zu ziehen."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vier Anträge für Gegenvorschlag</p><p class="Standard_d">Die Linke wollte einen Gegenvorschlag, um Anliegen der Initiative abgeschwächt aufzunehmen, wie Widmer sagte. Sie selbst forderte eine bundesweite Vermögenssteuer für natürliche Personen. Samuel Bendahan (SP/VD) wollte nur über Generationen vererbtes Geld besteuern. Was von jemandem erarbeitet worden sei, solle weitergegeben werden können.</p><p class="Standard_d">Emmanuel Amoos (SP/VS) verlangte, Erbschaften ab 50 Millionen Franken von natürlichen Personen zu besteuern. Und Franziska Ryser (Grüne/SG) wollte Nachlässe von natürlichen Personen von mehr als 5 Millionen Franken besteuern, zu fünf Prozent.</p><p class="Standard_d">"Eine solche moderate Erbschaftssteuer wäre eine Chance auf Generationengerechtigkeit", sagte Marc Jost (EVP/BE). Eine fünfte Minderheit um Cédric Wermuth (SP/AG) warb für die Initiative und dafür, jene zu besteuern, die die meisten Emissionen verursachten.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationale Millionen-Erbschaftssteuer ist im Nationalrat chancenlos</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Eine nationale Besteuerung von Millionen-Erbschaften zugunsten des Klimaschutzes hat im Nationalrat keine Chance. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich bei der Empfehlung, die Volksinitiative für eine Zukunft der Juso abzulehnen, durch. Von milder formulierten Gegenvorschlägen der Linken wollte der Rat nichts wissen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 132 zu 49 Stimmen bei 8 Enthaltungen sagte der Nationalrat am Dienstag Nein zur Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)". Das Nein kam aus den bürgerlichen Fraktionen.</p><p class="Standard_d">Ein Ja zur Initiative hätten die SP und ein Teil der Grünen-Fraktion gewünscht. Aus dieser Fraktion kamen aber auch die Enthaltungen. Rund sechs Stunden lang, weniger als geplant, debattierte der Nationalrat zur Initiative. Nun ist der Ständerat am Zug.</p><p class="Standard_d">Die Initiative der Juso fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen in den Klimaschutz investiert werden. Unternehmen befürchten, dass die Nachfolge in Familienbetrieben durch eine derart hohe Steuer erschwert oder verunmöglicht würde.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Drastische Verluste"</p><p class="Standard_d">Hinzu kommen Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz. Der Umstand, dass die Erbschaft- und Schenkungssteuer unmittelbar nach einem Ja an der Urne geschuldet wäre, hatte schon vor der Ratsdebatte Diskussionen über Wegzüge aus der Schweiz ausgelöst.</p><p class="Standard_d">Damien Cottier (FDP/NE) warnte vor "drastischen" Verlusten bei den Steuereinnahmen, weil Vermögende das Land verlassen würden. Die Folgen hätte der Mittelstand zu tragen. Der Bundesrat spricht in seiner Botschaft zwar von einem Ertragspotenzial von 4 Milliarden Franken mit einer Steuer, wie sie die Initiative fordert.</p><p class="Standard_d">Doch ein grosser Teil des Potenzials könnte wegen der neuen Steuer abwandern, was die Erträge auf noch 100 bis 650 Millionen Franken drücken könnte. Hinzu kämen Einnahmenausfälle zwischen 2,8 und 3,7 Milliarden Franken bei den Einkommens- und Vermögenssteuern.</p><p class="Standard_d">Müssten Unternehmen bei der Regelung der Nachfolge die Steuer bezahlen, könne das zur Zerschlagung von Firmen und deshalb zum Verlust von Arbeitsplätzen führen, argumentierten Gegnerinnen und Gegner zudem. Der Mittelstand müsste somit nicht nur die Zeche für die Steuerverluste bezahlen, sondern auch für Arbeitsplatz-Verluste.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Hochriskante Umverteilungsmaschine"</p><p class="Standard_d">Thomas Burgherr (SVP/AG) sprach von "Öko-Sozialismus", der die Wirtschaft schwäche. Mike Egger (SVP/SG) nannte die Initiative "einen alten Hut mit einem Hauch von Marxismus". Eine nationale Erbschaftssteuer sei schon einmal gescheitert. Erich Vontobel (EDU/ZH) warnte vor einer "hochriskanten Umverteilungsmaschine".</p><p class="Standard_d">"Die Initiative ist falsch und gut gemeint, aber sie wird den Klimaschutz nicht retten", sagte etwa der Unternehmer Simon Michel (FDP/BE). "Denn das Geld wird das Land verlassen." Während Michel mit der Betroffenheit der von ihm geführten Yposmed argumentierte, griffen andere zu Wendungen, die an Klassenkampf gemahnten.</p><p class="Standard_d">Die Reichsten müssten für die von ihnen verursachten Schäden an Klima und Umwelt bezahlen, forderten die Befürworterinnen und Befürworter. Nichts zu unternehmen gegen den Klimawandel, koste. "Mit zunehmendem Reichtum wächst der ökologische Fussabdruck", stellte Sibel Arslan (Grüne/BS) fest.</p><p class="Standard_d">"Bewahren Sie uns vor Untergangsszenarien", forderte David Roth (SP/LU). In der Schweiz gebe es eine Überkonzentration von Superreichen. Die Initiative sei nicht extrem, wie es die Gegnerschaft behaupte, sondern "viel zu zahm". Milliardäre setzten mit Wegzugsdrohungen das Parlament unter Druck, sagte Roth.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegenvorschläge abgelehnt</p><p class="Standard_d">Die von der Initiative geforderten Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung - mit Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz - könnten gemäss einer Prüfung nicht rückwirkend angewendet werden, führte Finanzministerin Karin Keller-Sutter dazu aus. Derweil würde aber die verlangte Steuer ab dem Tag des Ja an der Urne fällig.</p><p class="Standard_d">Von einem mässiger als die Initiative formulierten Gegenvorschlag wollte der Nationalrat nichts wissen. Gleich vier Varianten hatten rot-grüne Minderheiten erfolglos beantragt. Céline Widmer (SP/ZH) forderte eine nationale Vermögenssteuer für natürliche Personen.</p><p class="Standard_d">Samuel Bendahan (SP/VD) wollte nur über Generationen vererbtes Geld besteuern. Selbst Erarbeitetes solle weitergegeben werden können. Emmanuel Amoos (SP/VS) verlangte, Erbschaften ab 50 Millionen Franken von natürlichen Personen zu besteuern, und Franziska Ryser (Grüne/SG) wollte Nachlässe von natürlichen Personen von mehr als 5 Millionen Franken besteuern, zu 5 Prozent.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Besteuerung von Millionen-Erbschaften ist im Parlament ohne Chance</strong><br><strong>Eine nationale Besteuerung von Millionen-Erbschaften für den Klimaschutz hat im Parlament keine Chance. Auch milder formulierte Vorschläge für eine nationale Erbschaftssteuer lehnten die Räte ab, sodass die Initiative ohne Gegenvorschlag an die Urne kommt.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat beschloss als Zweitrat das Nein am Dienstag mit 36 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Nationalrat hatte im März seine Nein-Stimmempfehlung beschlossen. Auch er hatte einen milder formulierten Gegenvorschlag der Linken abgelehnt. Die Initiative ist damit bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.</p><p class="Standard_d">Die Juso fordern mit der Initiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)" eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen von über 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen an Bund und Kantone gehen und in den Klimaschutz investiert werden.</p><p class="Standard_d">Zusätzlich verlangt sie Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf Wegzüge. Der Umstand, dass die Steuer unmittelbar nach einem Ja geschuldet würde, hatte schon vor einem Jahr lebhafte Diskussionen über Wegzüge aus der Schweiz ausgelöst.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zum Verkaufen gezwungen</p><p class="Standard_d">Befürchtet wird, dass die Nachfolge in Familienbetrieben durch die hohe Steuer erschwert oder verunmöglicht würde. Die Gegnerschaft warnte zudem vor Verlusten bei Einkommens- und Vermögenssteuern, weil die neue Steuer die Reichsten vertreiben könnte. Die Initiative schade der Wirtschaft und dem Wohlstand, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d">Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi (Mitte/TI) warnte vor negativen Folgen für Unternehmen. Über 80 Prozent der Vermögen von Unternehmen seien gebunden. Müsste die Steuer bezahlt werden, wären viele gezwungen, ihre Firmen zu verkaufen, um an die nötigen liquiden Mittel zu kommen. Die Initiative verspreche eine Zukunft, zerstöre aber die Grundlagen, auf denen die Zukunft gebaut werde.</p><p class="Standard_d">Die Initiative bewirke bereits etwas, berichtete Daniel Jositsch (SP/ZH). In Zürich gebe es zwar noch keine eigentliche Wegzug-Welle. Er habe aber erfahren, dass Menschen aus der Kategorie jener, die die Steuer zu zahlen hätten, nicht mehr in die Schweiz zögen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verschiebungen bei Ressourcenausgleich</p><p class="Standard_d">Die Schwyzerin Petra Gössi (FDP) berichtete, dass 2021 in ihrem Kanton 315 der mutmasslich Betroffenen gelebt hätten, 0,3 Prozent aller Steuerpflichtigen. Zögen sie aber alle weg, würde der Kanton 16 Prozent Einkommenssteuer und 56 Prozent der Vermögenssteuer verlieren, und der Kanton müsste die Steuern stark anheben.</p><p class="Standard_d">Gössi warnte vor Verschiebungen im Finanz- und Ressourcenausgleich, wenn Geberkantone weniger Einnahmen hätten. "Denken Sie daran, wenn Sie aus einem Nehmerkanton kommen", mahnte sie.</p><p class="Standard_d">Carlo Sommaruga (SP/GE) hätte sich eine Ja-Empfehlung zur Initiative gewünscht. Die Vermögen konzentrierten sich bei wenigen, sagte er, und zwar dank Erbschaften. Zudem werde immer mehr Geld vererbt. Die Reichsten produzierten zudem das meiste CO2. Sie müssten deshalb auch beim Klimaschutz in die Verantwortung genommen werden.</p><p class="Standard_d">Eva Herzog (SP/BS) beantragte erfolglos, Erbschaften und Nachlässe von natürlichen Personen mit einem Steuersatz von lediglich 5 Prozent zu besteuern. Die Schwelle für eine Besteuerung sollte zunächst bei 5 Millionen Franken liegen und regelmässig der Teuerung angepasst werden. Sie erhielt nur rot-grüne Unterstützung.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ablehnung der Kantone</p><p class="Standard_d">Geschätzt 2500 Superreiche mit Vermögen von über 50 Millionen Franken leben in der Schweiz. Müssten sie die neue Steuer bezahlen, ergäbe das zwar einen Ertrag von 4 Milliarden Franken. Allerdings ist nach Angaben der Mehrheit und des Bundesrats damit zu rechnen, dass ein grosser Teil dieser Vermögen wegen Abwanderung abfliessen.</p><p class="Standard_d">Der Ertrag aus der geforderten Steuer könnte deshalb nach Angaben von Finanzministerin Karin Keller-Sutter auf 100 bis 600 Millionen Franken schrumpfen. Hinzu kämen weniger Erträge aus der Einkommens- und Vermögenssteuer. Unter dem Strich könnte die Initiative sogar zu weniger Steuereinnahmen führen, warnte Keller-Sutter.</p><p class="Standard_d">Erbschaftssteuern gebe es heute in 24 der 26 Kantone, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) namens der Wirtschaftskommission. Die Kantone lehnten einen Eingriff in ihr Steuersubstrat klar ab.</p>
Updated
15.10.2025 15:24

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