«Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», Volksinitiative
Details
- ID
- 20240092
- Title
- «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 27. November 2024 zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Botschaft zur Neutralitätsinitiative: Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) verabschiedet. Er empfiehlt den Eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verankerung eines starren Neutralitätsverständnisses in der Verfassung nicht im Interesse der Schweiz ist und den aussenpolitischen Handlungsspielraum einschränken würde. </strong></p><p class="Standard_d">Am 11. April 2024 wurde die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) eingereicht. Die Initiative will ein starres Verständnis der Neutralität in der Bundesverfassung verankern. So könnten in Zukunft ausserhalb der UNO keine Sanktionen mehr gegen kriegsführende Staaten ergriffen werden und die Zusammenarbeit mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen würde stark eingeschränkt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Annahme wäre eine Kursänderung in der Schweizer Neutralität</p><p class="Standard_d">Die Annahme der Initiative würde eine Abkehr von der bewährten Flexibilität bei der Anwendung der Neutralität bedeuten und den Handlungsspielraum des Bundesrates einschränken. Dieser Handlungsspielraum ist für die Wahrung der Interessen der Schweiz zentral. Eine Annahme der Initiative hätte negative Auswirkungen auf die Aussen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der Schweiz. Die Neutralität würde als starres Konzept in der Bundesverfassung verankert und liesse kaum noch Spielraum, um auf aussenpolitische Herausforderungen reagieren zu können. So wäre zum Beispiel die Übernahme von Sanktionen gegenüber kriegführenden Staaten ausserhalb der UNO nicht mehr möglich. Sanktionen sind heute ein wichtiges Instrument der Staaten, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren. Zudem wäre die Möglichkeit zu einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit stark eingeschränkt, was die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen würde. </p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Entscheid des Bundesrates</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat ist vom Wert der Neutralität für die Schweiz überzeugt. Er ist der Meinung, dass sich die 175-jährige Praxis zur Neutralität bewährt hat. Gerade im heutigen internationalen Umfeld braucht es eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben. Die Verankerung eines spezifischen Neutralitätsverständnisses ist für die Wahrung der Landesinteressen schädlich.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat ist insbesondere der Ansicht, dass ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen im Interesse der Schweiz ist. Diese dienen der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung. Auch die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen liegt nach Ansicht des Bundesrats im Interesse der Schweiz. Der Beitritt zu einem solchen Bündnis ist bereits heute nach internationalen Neutralitätsrecht ausgeschlossen.</p><p class="Standard_d">Aufgrund dieser Überlegungen hat der Bundesrat beschlossen, die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. November 2024 zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
- Resolutions
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Date Council Text 19.06.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
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- Number
- 2
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 19.06.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 19.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Neutralität in der Bundesverfassung festschreiben</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat will kein Verbot von Sanktionen auf Verfassungsebene. Allerdings möchte er die dauerhafte, bewaffnete Neutralität in der Bundesverfassung festschreiben. Er hat am Donnerstag die Neutralitätsinitiative abgelehnt. Zugleich sprach er sich für einen direkten Gegenvorschlag aus.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat verwarf die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)" mit 35 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die kleine Kammer aber einem alternativen Verfassungstext zu.</p><p class="Standard_d">Das Volksbegehren verlangt, sowohl die immerwährende, bewaffnete Neutralität als auch ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Vorbehalten wären lediglich Sanktionen, die der Uno-Sicherheitsrat beschliesst. Möglich wären auch Massnahmen, um die Umgehung von Sanktionen anderer Staaten zu verhindern.</p><p> </p><p class="Standard_d">Neutralität kein Selbstzweck</p><p class="Standard_d">Dem Entscheid des Ständerats ging eine rund dreistündige Debatte voraus. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) hatte die Initiative mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen. Die Mehrheit vertrat die Ansicht, die seit 175 Jahren geltende Neutralitätspraxis sei kein Selbstzweck, sondern ein aussenpolitisches Instrument.</p><p class="Standard_d">Mit dem geforderten Schematismus hinsichtlich Sanktionen würde das Bekenntnis zum Völkerrecht zum reinen Lippenbekenntnis unter dem Deckmantel der Neutralität, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Wegen des Vetorechts der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats würden in vielen Fällen keine Uno-Sanktionen beschlossen.</p><p class="Standard_d">Im Fall des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine übernahm die Schweiz die Sanktionen der EU gegen Moskau. Der Schritt war Anlass für die Lancierung der Initiative.</p><p> </p><p class="Standard_d">Warnung vor "Geschäftlimacherschweiz"</p><p class="Standard_d">"Mit dem neuen Artikel würde sich die Schweiz selbst fesseln anlegen", warnte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Der Fall der Ukraine zeige, dass Sanktionen im Interesse der Schweiz sein könnten. "Die Initiative gefährdet unsere Glaubwürdigkeit und unsere internationalen Beziehungen."</p><p class="Standard_d">Franziska Roth (SP/SO) fühlte sich durch die Initiative an Pontius Pilatus und die Aussage "Ich wasche meine Hände in Unschuld" erinnert: "Diese Form des Waschens ist vor allem gut für das Geschäft und erlaubt einem, wegzusehen."</p><p class="Standard_d">Die Initianten verteidigten eine "Geschäftlimacherschweiz", sagte Roth. Dies sei auch mit untragbaren wirtschaftlichen Risiken verbunden, denn die Schweiz würde bei Annahme des Volksbegehrens zum Objekt von Sekundärsanktionen.</p><p class="Standard_d">Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) kritisierte, das Volksbegehren schade der Sicherheit der Schweiz. "Wir dürfen dann Bündnisse eingehen, wenn die ersten Panzer rollen. Ich bin nicht sicher, ob dann noch jemand Lust auf Bündnisse hat."</p><p> </p><p class="Standard_d">Sanktionen als Parteinahme</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der Kommission war für die Annahme der Initiative. Für ein Ja trat neben den SVP-Ständeräten Hannes Germann (SH) und Marco Chiesa (TI) auch der Sozialdemokrat Daniel Jositsch (ZH) ein.</p><p class="Standard_d">Die Berufung auf die Vereinten Nationen gebe der Schweiz ausreichend Handlungsspielraum bei der Sanktionspolitik, argumentierte Germann. Er verwies namentlich auf die Bestimmung zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften.</p><p class="Standard_d">"Wenn wir neutral sind, dann müssen wir es auch sein", appellierte Jositsch an den Rat. Neutralität sei anders als vom Bundesrat behauptet kein wandelbares Instrument. Sanktionen bedeuteten eine Parteinahme, sofern sie nicht weltweit gälten.</p><p class="Standard_d">Eine starke Minderheit der vorberatenden Ständeratskommission wollte zwar das erste Anliegen der Initianten aufnehmen, nicht aber das Sanktionsverbot. Der Rat folgte diesem Vorschlag schliesslich.</p><p> </p><p class="Standard_d">Vorteil im Abstimmungskampf</p><p class="Standard_d">Nebst Jositsch und Germann setzen sich mit Benedikt Würth (SG), Pirmin Bischof (SO) und Isabelle Chassot (FR) auch drei Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission aus der Mitte-Partei für dieses Vorhaben ein.</p><p class="Standard_d">Die Neutralität sei in der Schweiz in allen politischen Lagern verankert, sagte Würth mit Verweis auf eine aktuelle Umfrage: "Es ist keine Frage von links und rechts." Zugleich finde eine Mehrheit der Bevölkerung die Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs richtig. Das sei das Konzept des Gegenvorschlags.</p><p class="Standard_d">Ein neuer Verfassungsartikel verhindere auch "tagespolitische Schnellschüsse" und erleichtere die Argumentation im kommenden Abstimmungskampf, so Würth. Man solle den Stimmenden die Möglichkeit geben, sich differenziert auszudrücken.</p><p class="Standard_d">Die Neutralitätsinitiative wurde von Pro Schweiz und SVP-Exponenten eingereicht. Lanciert wurde sie im November 2022, rund ein Dreivierteljahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Mitglied des Komitees ist laut Website der Initianten auch Sepp Blatter, früherer Präsident des Weltfussballverbandes Fifa.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat trat dafür ein, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. </p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 26.08.2025</strong></h2><p class="Standard_d">Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat ihre Arbeiten zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» fortgesetzt und nach langer Diskussion entschieden, den vom Ständerat in der Sommersession beschlossenen direkten Gegenentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.</p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240092">24.092</a> «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» verlangt, dass eine Definition des Begriffs «Neutralität» in die Bundesverfassung aufgenommen wird. Der Ständerat beschloss in der Sommersession, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom 30. Juni und 1. Juli bereits ausführlich über die Neutralität diskutiert und sich dabei intensiv mit der Volksinitiative und der Zweckmässigkeit eines direkten Gegenentwurfs befasst hatte, hat sie nun ihre Arbeit fortgesetzt. Nach der Kenntnisnahme eines Mitberichts der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates hat die APK-N verschiedene Anträge auf direkte Gegenentwürfe bzw. auf Ergänzungen oder Änderungen am Gegenentwurf des Ständerates geprüft und letztlich entschieden, zum direkten Gegenentwurf des Ständerates die Vernehmlassung zu lancieren.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Aussenpolitischen Kommissionen (APK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:apk.cpe@parl.admin.ch">apk.cpe@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-apk">Aussenpolitische Kommission (APK)</a></p>
- Updated
- 24.09.2025 08:30