Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe)
Details
- ID
- 20240097
- Title
- Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe)
- Description
- Botschaft vom 13. Dezember 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen: Bundesrat fordert Transparenz</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verabschiedet. Darin wird eine grössere Transparenz hinsichtlich der finanziellen Mittel der paritätischen Kommissionen verlangt. </strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament damit seinen Vorschlag zur Umsetzung der Motion 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen». Diese beauftragt den Bundesrat, die notwendigen Massnahmen vorzukehren, damit die paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) verpflichtet werden, ihre Jahresrechnungen über die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV zu veröffentlichen.</p><p class="Standard_d">Gemäss dem Antrag des Bundesrates soll Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstellt sind und Beiträge bezahlen, auf Verlangen das kostenlose Recht auf Einsicht in die Jahresrechnung der paritätischen Kommission erteilt werden. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresrechnungen, wie sie die Motion verlangt, verstösst gegen mehrere Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung. Daher hat der Bundesrat eine verhältnismässigere Lösung in die Vernehmlassung gegeben, die ein Recht auf Einsichtnahme vorsieht.</p><p class="Standard_d">Gemäss den Vernehmlassungsergebnissen wird die Vorlage des Bundesrates grossmehrheitlich begrüsst. Der Bundesrat unterbreitet seine Vorlage dem Parlament daher unverändert.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. Dezember 2024 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe)
- Resolutions
-
Date Council Text 17.06.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf 24.09.2025 2 Zustimmung 26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 15.04.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die WAK-N beantragt ihrem Rat einstimmig, einen Entwurf des Bundesrats zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Allgemeingültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) anzunehmen. Ziel der Vorlage ist eine erhöhte Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen (PK).</strong></p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240097">24.097</a> schlägt der Bundesrat in Erfüllung eines Auftrags des Parlaments (Mo. WAK-N <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213599">21.3599</a>) eine Anpassung des AVEG vor, mit der allen Arbeitgebern und allen Arbeitnehmenden, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind, auf Verlangen kostenlos Einsicht in die Jahresrechnung der PK betreffend die Beiträge für die Vollzugskosten des GAV gewährt wird. Dieses Anliegen war in der Kommission unbestritten. Ein Antrag, die Vorlage mit der Pflicht zur elektronischen Einsichtsgewährung in die Jahresrechnungen zu ergänzen, wurde mit 14 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) ebenso abgelehnt wie ein Antrag, die Jahresrechnung einer Genehmigung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unterstellen (11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Viel zu diskutieren gaben in der Kommission Fragen rund um die Rückerstattungen von Vollzugskostenbeiträgen, die nicht Gegenstand der bundesrätlichen Vorlage sind. Zur Verwendung dieser Beiträge durch die paritätischen Kommissionen hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im September 2023 eine Prüfung durchgeführt. Aktuell überarbeitet das SECO seine entsprechenden Weisungen und setzt dabei die Empfehlungen der EFK um. Die Kommission verzichtet deshalb darauf, diesbezügliche Anträge in den vorliegenden Entwurf aufzunehmen, und wird die Thematik später weiterverfolgen.</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 24.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Entwurf</p>
- Updated
- 08.10.2025 09:18