Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)

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ID
20240098
Title
Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)
Description
Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht vom 17. Dezember 2024 der Parlamentarischen Untersuchungskommission
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Parlamentarischen Untersuchungskommission vom 20.12.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die PUK beurteilt das jahrelange Missmanagement der CS als ursächlich für die Krise. Kritisch sieht sie die von der FINMA gewährten Eigenmittelerleichterungen und bedauert auch die teilweise fehlende Wirksamkeit ihrer Aufsichtstätigkeit. Zudem kritisiert die &nbsp;die zögerliche Weiterentwicklung der TBTF-Gesetzgebung und den teilweise ungenügenden Informationsfluss zwischen den Behörden. Die PUK erkennt aber kein kausales Fehlverhalten der Behörden für die CS-Krise und stellt fest, dass diese im März 2023 eine globale Finanzkrise verhindert haben. Die PUK fordert dennoch Verbesserungen, namentlich eine international ausgerichtete TBTF-Regulierung, wirksamere Bestimmungen für systemrelevante Banken und klarere Regelungen für die Zusammenarbeit der Behörden, die in der Schweiz die Finanzstabilität verantworten.</strong></p><p class="Standard_d">Die am 8. Juni 2023 eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hatte den Auftrag, die Geschäftsführung der Behörden im Kontext der Credit Suisse (CS)-Notfusion zu untersuchen. Die CS war soweit Bestandteil der Untersuchung, wie es notwendig war, um die Behördentätigkeit zu beurteilen. Die Verantwortung für den Vertrauensverlust in die CS und deren Schieflage, die im März 2023 existenzbedrohend wurde, liegt bei deren Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der letzten Jahre. Diese zeigten sich renitent gegenüber zahlreichen Interventionen der FINMA. Seitens Behörden konnte die PUK in ihrem Abschlussbericht kein kausales Fehlverhalten feststellen.</p><p class="Standard_d">An ihrer letzten Sitzung vom 17. Dezember 2024 hat die PUK ihren Bericht einstimmig verabschiedet. Gleichzeitig mit ihrem Bericht publiziert sie heute die neun Expertinnen- und Expertenberichte, die sie in Auftrag gegeben hat.</p><p class="Standard_d">Im Zentrum der Untersuchungen der PUK standen der Gesamtbundesrat und die Parteien des Memorandum of Understanding (MoU) für Finanzstabilität: das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit den zuständigen Fachämtern, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB), sowie zusätzlich die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB). Die PUK setzte ihre Untersuchung im Jahr 2015 an. Sie unterschied vier Phasen: die erste von 2015 bis Sommer 2022, die zweite von Herbst 2022 bis Mitte März 2023, Phase drei umfasste die Akutkrise vom 15. bis 19. März und die vierte Phase die Umsetzung der Fusion. Die PUK konzentrierte sich insbesondere auf die ersten drei Phasen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vorkrisenphase: Fehlender PLB und zu grosse Eigenmittelerleichterungen</p><p class="Standard_d">In der Vorkrisenphase interessierte sich die PUK insbesondere für die Weiterentwicklung der Too-Big-To-Fail-Regulierung (TBTF). Sie stellte fest, dass der Bundesrat und das Parlament insbesondere ab 2015 den Anliegen der systemrelevanten Bankinstitute bei der Umsetzung der internationalen Standards (Basel III, Prinzipien des BCBS und des FSB) eine zu grosse Bedeutung einräumten. So gewährte der Bundesrat diesen verschiedentlich verlängerte Übergangsfristen bei gesetzlichen Weiterentwicklungen, oder schlug die Übernahme internationaler Standards verzögert vor. Nach Einschätzung der PUK war der Bundesrat insbesondere bei der Einführung eines Public Liquidity Backstop (PLB) zu zögerlich.</p><p class="Standard_d">Ein Hauptaugenmerk richtete die PUK auch auf die Geschäftsführung der FINMA. Die PUK ist der Auffassung, dass die Behörde ihre Aufsichtstätigkeit zwar intensiv ausübte, diese aber nur eine eingeschränkte Wirkung zeigte: So reihte die CS trotz zahlreichen Enforcementverfahren und entsprechenden Warnungen der FINMA Skandal an Skandal. Die PUK bedauert, dass die FINMA in dieser Zeit keinen Gewährsentzug ausgesprochen hat.</p><p class="Standard_d">Nicht nachvollziehbar war für die PUK, dass die FINMA der CS 2017 umfassende Eigenmittelerleichterungen in Form eines regulatorischen Filters gewährte. Mit diesem konnte die Bank den Übergang der Rechnungslegungsvorschriften von Sammel- zu Einzelbewertung ohne sofortigen substanzielle Kapitalaufbau bewältigen. Auch wenn der Filter rechtmässig war, stellt die PUK dessen Zweckmässigkeit grundsätzlich infrage. Er wirkte deutlich stärker als erwartet, ohne ihn hätte die CS die regulatorischen Eigenmittelvorschriften bereits 2021 leicht und 2022 deutlich nicht mehr erfüllt. Aus Sicht der PUK besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Gewährung von Erleichterungen an systemrelevante Banken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Eingeschränkter Handlungsspielraum im Herbst 2022</p><p class="Standard_d">Die verschiedenen Indikatoren zur wirtschaftlichen Lage der CS verschlechterten sich im Laufe des Jahres 2022 deutlich. Anfang Oktober und Ende Dezember verzeichnete die CS massive Liquiditätsabflüsse und stand kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Die Behörden aktivierten ihre Koordinationsgremien für den Krisenfall ab August und wechselten im Oktober in den Krisenmodus.</p><p class="Standard_d">Die von Beginn weg erarbeiteten Krisenausstiegsszenarien umfassten sowohl die vom TBTF-Regime vorgesehenen Optionen (Abwicklung; ELA), wie auch neue Massnahmen (TPO; ELA+; Übernahme). In der Einschätzung der PUK wurden die wichtigsten möglichen Szenarien analysiert. Die PUK bemängelt jedoch, dass in dieser Phase nicht alle involvierten Behörden auf dem gleichen Wissensstand waren, was ein früheres dezidiertes Eingreifen möglicherweise erschwert hat. Insbesondere die Information des Bundesrates im Herbst 2022 liess zu wünschen übrig. Auch die informellen Meetings, die im Herbst vom ehemaligen Finanzminister und vom SNB-Präsidenten initiiert wurden, sieht die Kommission bedingt zweckmässig, da sie zu wenig mit den regulären Krisenstrukturen koordiniert waren. Mit einem bereits gesetzlich verankerten PLB hätten die Behörden zudem schon im Herbst ohne Notrecht vertrauensbildend eingreifen können. Zusätzlich war der Handlungsspielraum aufgrund des 2017 gewährten regulatorischen Filters eingeschränkt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Intensive Lösungssuche unter erschwerten Bedingungen im März 2023</p><p class="Standard_d">Die Bundesbehörden wurden Mitte März 2023 von der Regionalbankenkrise in den USA und den unmittelbaren Auswirkungen auf die CS überrascht. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie ihre Abklärungen zu den verschiedenen Szenarien noch nicht abgeschlossen. Aufgrund ihrer umfangreichen Vorarbeiten seit Herbst 2022 waren sie dennoch in der Lage, die CS ab Ausbruch der Akutkrise vom Mittwoch, 15. März 2023 bis zum Wochenende zahlungsfähig zu halten und so eine internationale Finanzkrise abzuwenden. Eine Fusion mit der UBS war spätestens ab Beginn der Akutkrise die präferierte Variante aller involvierten Behörden.</p><p class="Standard_d">Angesichts des ungewissen Ausgangs der harzigen Verhandlungen zwischen der UBS und der CS verfolgten die Behörden in den Märztagen parallel verschiedene Optionen weiter, konkret die Sanierung, eine kurzfristige staatliche Übernahme wie auch eine Zwangsfusion als ultima ratio. Es bleibt unklar, welche Lösung beim Scheitern der Notfusion zum Zuge gekommen wäre.</p><p class="Standard_d">Während der Lösungssuche achteten die Behörden auf einen gewissen Interessenausgleich zwischen der CS und der UBS sowie auf die finanziellen Auswirkungen auf den Bund. Die Anwendung von Notrecht erfolgte rechtmässig. Angesichts der Akutsituation ist für die PUK nachvollziehbar, dass eine alternative Lösung mit einer ausländischen Bank zu diesem Zeitpunkt nicht mehr umsetzbar war, auch wenn diese längerfristig für die Wettbewerbssituation in der Schweiz vorteilhafter gewesen wäre. Zudem ist die PUK der Auffassung, dass die gewählte Lösung einzelne Schwachstellen der bestehenden TBTF-Regulierung deutlich offengelegt hat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">TBTF-Regulierung hält einer Vertrauenskrise nicht stand und weitere Erkenntnisse</p><p class="Standard_d">Die PUK anerkennt die Leistung der Behörden im März 2023, die eine globale Finanzkrise verhindert haben. Aus ihrer Sicht sind aber zwingend die Lehren aus der Bewältigung der CS-Krise zu ziehen, zumal der Staat bereits zum zweiten Mal die Abwicklung einer systemrelevanten Bank verhindern musste und die Schweiz nun nur noch über eine global systemrelevante Bank (G-SIB) verfügt.</p><p class="Standard_d">Die PUK sieht Verbesserungsbedarf auf der Vollzugs- und der Gesetzesebene. Sie richtet in ihrem Bericht zwanzig Empfehlungen an den Bundesrat und reicht sechs Postulate, vier Motionen sowie eine parlamentarische Initiative ein. Die Kommission ist zum Schluss gelangt, dass die TBTF-Gesetzgebung, insbesondere in der Notfallplanung, zu sehr auf die Schweiz fokussiert und die Abwicklungsplanung einer aus der Schweiz international tätigen G-SIB zwingend internationale Verflechtungen mitberücksichtigen muss. Zudem ist die TBTF-Regulierung nicht für eine Vertrauenskrise konzipiert und vernachlässigt wichtige Marktindikatoren. Auch sollen Erleichterungen bezogen auf die Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen in Zukunft beschränkt werden. Handlungsbedarf erkennt die PUK ebenfalls hinsichtlich der aktuellen Regelung der Revisionsaufsicht.</p><p class="Standard_d">Nicht optimal funktioniert hat auch die Abstimmung zwischen den einzelnen Behörden und der Einbezug des Gesamtbundesrates, hier muss insbesondere der Informationsaustausch verbessert werden. Zu verbessern sind zudem das Risikomanagement und die Krisenfrüherkennung.</p><p class="Standard_d">Die UBS als einzige verbleibende G-SIB in der Schweiz ist im Verhältnis zum nationalen Bruttoinlandprodukt (BIP) um ein Vielfaches grösser als andere Finanzinstitute im Verhältnis zum BIP des jeweiligen Landes. Die PUK hält es deshalb für unerlässlich, diesen Umstand in der Regulierung angemessen zu berücksichtigen.</p><p class="Standard_d">Die <a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/aufsichtskommissionen/puk- geschaeftsfuehrung-der-behoerden-im-zusammenhang-der-notfusion-credit-suisse-mit-ubs">PUK unter der Leitung von Kommissionspräsidentin Isabelle Chassot (Die Mitte, FR)</a> hat in den letzten anderthalb Jahren während 45 Sitzungen 79 Anhörungen durchgeführt und über 30'000 Seiten analysiert. Darauf gestützt hat sie den vorliegenden Bericht zu Handen der eidgenössischen Räte erstellt. Die PUK hat im Sommer und im Herbst die betroffenen Behörden und Stellen sowie alle Bundesratsmitglieder zu verschiedenen Berichtsteilen konsultiert und am 16. Dezember 2024 eine Delegation des Gesamtbundesrats gemäss Artikel 167 Abs. 2 Parlamentsgesetz zum Entwurf ihres Gesamtberichtes angehört.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.12.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zur Credit Suisse: Der Bundesrat nimmt Stellung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat vom Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» Kenntnis genommen. Er begrüsst, dass die PUK in ihrem Bericht das Handeln der Behörden in der Krise der Credit Suisse und die gewählte Lösung mit der Übernahme durch die UBS positiv würdigt. In seinem Bericht zuhanden der Bundesversammlung nimmt der Bundesrat Stellung zu den Empfehlungen, Motionen und Postulaten der PUK. Die durch die PUK geleistete Arbeit bestätigt weitgehend die Zweckmässigkeit der vorgesehenen Massnahmen im Bericht des Bundesrates vom 10. April 2024 zur Bankenstabilität.&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">In ihrem Bericht kommt die PUK zum Schluss, dass die gewählte Lösung mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS angemessen gewesen sei. Es sei damit gelungen, eine Finanz- und Wirtschaftskrise abzuwenden und die Märkte zu beruhigen. Die Kommission teilt damit die Auffassung des Bundesrates, wonach die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gegenüber den geprüften Alternativen vorzuziehen war. Die PUK anerkennt zudem, dass die Behörden dank ihrer Vorbereitungsarbeiten vergleichsweise rasch Massnahmen zur Bewältigung der Situation treffen konnten.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat teilt die Einschätzung der PUK, dass die Krise der Credit Suisse einzelne Schwachstellen der bestehenden Too-Big-To-Fail-Regulierung offengelegt hat. Er hat im Nachgang zur Krise gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. Im entsprechenden Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 hat der Bundesrat ein breites Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung und Stärkung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs vorgeschlagen. Er wird die Erkenntnisse der PUK in diesem Bereich in die laufenden Arbeiten integrieren.</p><p class="Standard_d">Darüber hinaus macht die PUK in ihrem Bericht unter anderem auch Vorschläge für eine Verbesserung der Kriseninstrumente. Der Bundesrat wird die von der PUK vorgeschlagenen Massnahmen prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat dankt der PUK für die wertvolle Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Credit Suisse. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in den Staat und die Behörden.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d"><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/91284.pdf">Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PDF, 512 kB)</a></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht vom 17. Dezember 2024 der Parlamentarischen Untersuchungskommission
    Resolutions
    Date Council Text
    10.03.2025 2 Kenntnisnahme
    18.03.2025 1 Kenntnisnahme
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 10.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat lobt PUK-Bericht zu CS-Krise und stützt deren Forderungen</strong><br><strong>Die Parlamentarische Untersuchungskommission zur Credit-Suisse/UBS-Notfusion hat im Ständerat viel Zuspruch erhalten. Zuerst lobte die kleine Kammer den über 500-seitigen PUK-Bericht einhellig. Dann nahm der Ständerat sämtliche zehn von der Kommission eingereichten Vorstösse an.</strong></p><p class="Standard_d">Mit ihnen will die PUK erreichen, dass die Schweiz die Lehren aus dem CS-Niedergang zieht. In den vier der angenommenen Motionen fordert die PUK etwa, die "Too-big-to-fail"-Regeln für Grossbanken anzupassen. Diese Regeln sollen künftig nicht nur das schweizerische Finanzsystem schützen.</p><p class="Standard_d">Sie sollen als Folge des CS-Debakels künftig auch international umsetzbar sein und das Ziel haben, eine internationale Finanzkrise zu vermeiden. Die Regeln bilden einige Abschnitte im Schweizerischen Bankengesetz.</p><p class="Standard_d">Auch will die PUK, dass für systemrelevante Banken Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften beschränkt werden, und sie will die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Firmen stärken.</p><p class="Standard_d">Die Kompetenzen der Nationalbank gegenüber systemrelevanten Banken in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen sollen ebenfalls steigen. Als systemrelevant gelten in der Schweiz die UBS, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.</p><p class="Standard_d">Aufgrund der Postulate untersuchen muss der Bundesrat etwa, wie das Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen gestärkt werden kann und wie falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen von solchen Unternehmen zu vermeiden wären.</p><p class="Standard_d">Die Motionen der PUK gehen nun zur Beratung in den Nationalrat, die sechs Postulate direkt zur Umsetzung an den Bundesrat. Sieben der Vorstösse beantragte der Bundesrat zur Annahme, drei zur Ablehnung.</p><p class="Standard_d">Ebenfalls Ja sagte der Ständerat zu einer Motion von Jakob Stark (SVP/TG) zur Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen. Dies knapp mit 21 zu 19 Stimmen. Stark will, dass in der Bankbranche Vergütungen pro Jahr drei bis fünf Millionen Franken nicht überschreiten. Auch dieser Vorstoss für eine Änderung des Bankengesetzes geht in den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Dreistündige Debatte</p><p class="Standard_d">Die PUK untersuchte die Geschäftsführung der Bundesbehörden in der CS-Krise und stellte ihre Erkenntnisse Ende Dezember der Öffentlichkeit vor. Zu ihren wichtigsten Aussagen gehörte, dass die CS-Krise vom Management der inzwischen in der UBS aufgegangenen Credit Suisse ausgelöst wurde.</p><p class="Standard_d">Die Behörden hätten mit ihrem Eingreifen im März 2023 eine globale Finanzkrise verhindert und zulässigerweise Notrecht angewendet. Der Bundesrat sei aber bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für Grossbanken zu zögerlich vorgegangen.</p><p class="Standard_d">Gegen drei Stunden lang war der PUK-Bericht am Montag Thema im Ständerat. Sämtliche Ratsmitglieder, welche sich dazu äusserten, lobten den Bericht als "ausgezeichnet", "interessant", als "grosse Arbeit" oder ähnlich. Mehrere Sprecherinnen oder Sprecher äusserten Kritik am CS-Management. Etliche bedauerten, dass keine Haftungsklagen gegen die Verantwortlichen eingereicht worden seien.</p><p class="Standard_d">Mehrmals hiess es aber auch, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma hätten Instrumente zum Einschreiten zur Verfügung gestanden. Die Finma sei aber zu nachsichtig gewesen. Die Gewährung eines sogenannten "regulatorischen Filters" zugunsten der CS sei für den Niedergang der Bank sehr wichtig gewesen, sagte etwa Martin Schmid (FDP/GR).</p><p class="Standard_d">Stets habe es geheissen, die CS habe die regulatorischen Anforderungen erfüllt, sagte Eva Herzog (SP/BS). Das stimme - aber nur, wenn man diese Filter-Übergangsregelung berücksichtige. Hannes Germann (SVP/SH) sprach von einem "unsäglichen Filter".</p><p class="Standard_d">Beat Rieder (Mitte/VS) plädierte dafür, für künftige Bankenkrisen das Instrument des "Temporary Public Ownership", also einer temporären Verstaatlichung von Banken, zu prüfen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Änderung Bankengesetz sistiert</p><p class="Standard_d">Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sagte, der Bundesrat werde im Frühsommer Eckwerte einer erneuerten Too-big-too-Fail-Regelung vorstellen. Auch sie sprach von "wertvollen Ergebnissen" der PUK. Nun gelte es, die Lehren aus dem Bericht zu ziehen. Die Krise einer Bank dürfe nicht zur Bedrohung für ein Land werden.</p><p class="Standard_d">Nach den Aussagen von Keller-Sutter zur Too-big-too-Fail-Regelung beschloss der Ständerat, eine Änderung des Bankengesetzes zur Einführung des sogenannten Public Liquidity Backstops zu sistieren. Dies, bis die von Keller-Sutter erwähnte Gesetzesrevision vorliegt.</p><p class="Standard_d">Mit Public Liquidity Backstop ist eine staatliche Liquiditätssicherung gemeint. Die PUK hatte kritisiert, der Bundesrat sei bei deren Einführung zu zögerlich vorgegangen. Zur Sistierung des Bankengesetzes muss sich jetzt noch der Nationalrat äussern.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Banken-PUK erhält auch im Nationalrat viel Lob</strong><br><strong>Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat den PUK-Bericht zum Verhalten der Behörden in der Credit-Suisse-Krise von 2023 einhellig gerühmt. Zudem nahm wie vor einer Woche der Ständerat auch der Nationalrat sämtliche von der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK eingebrachten Vorstösse an und überwies sie an den Bundesrat.</strong></p><p class="Standard_d">Es handelt sich um vier Motionen und um sechs Postulate. Mit ihnen will die PUK erreichen, dass die Schweiz die Lehren aus dem CS-Niedergang zieht. In den vier der angenommenen Motionen fordert die PUK etwa, die "Too big to fail"-Regeln für Grossbanken anzupassen.</p><p class="Standard_d">Diese Regeln sollen künftig nicht nur das schweizerische Finanzsystem schützen. Sie sollen als Folge des CS-Debakels künftig auch international umsetzbar sein und das Ziel haben, eine internationale Finanzkrise zu vermeiden. Die Regeln bilden einige Abschnitte im Schweizerischen Bankengesetz.</p><p class="Standard_d">Auch will die PUK, dass für systemrelevante Banken Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften beschränkt werden, und sie will die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Firmen stärken.</p><p class="Standard_d">Die Kompetenzen der Nationalbank gegenüber systemrelevanten Banken in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen sollen ebenfalls steigen. Als systemrelevant gelten in der Schweiz die UBS, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.</p><p class="Standard_d">Die Umsetzung von Motionen ist für die Landesregierung verbindlich, wenn ihr beide eidgenössischen Räte zustimmen. Das ist bei diesen vier Motionen nun der Fall. Der Bundesrat beantragte bei drei Motionen Annahme und bei einer Ablehnung.</p><p class="Standard_d">Aufgrund der Postulate untersuchen muss der Bundesrat etwa, wie das Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen gestärkt werden kann und wie falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen von solchen Unternehmen zu vermeiden wären. Dieselben Postulate hatte bereits der Ständerat überwiesen. Den PUK-Bericht hatte der Nationalrat einfach zur Kenntnis zu nehmen und das tat er.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">2,5-stündige Debatte im Nationalrat</p><p class="Standard_d">Die PUK untersuchte die Geschäftsführung der Bundesbehörden in der CS-Krise und stellte ihren mehrere hundert Seiten starken Bericht Ende Dezember der Öffentlichkeit vor. Zu ihren wichtigsten Aussagen gehörte, dass die CS-Krise vom Management der inzwischen in der UBS aufgegangenen Credit Suisse ausgelöst wurde.</p><p class="Standard_d">Die Behörden hätten mit ihrem Eingreifen im März 2023 eine globale Finanzkrise verhindert und zulässigerweise Notrecht angewendet. Der Bundesrat sei aber bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für Grossbanken zu zögerlich vorgegangen.</p><p class="Standard_d">Gegen drei Stunden lang waren der PUK-Bericht und die PUK-Vorstösse vor einer Woche Thema im Ständerat, gegen 2,5 Stunden lang redete am Montag der Nationalrat darüber. Es hiess, die PUK habe "gründliche Arbeit geleistet" und liefere "wertvolle Erkenntnisse", so Jürg Grossen (BE) im Namen der GLP-Fraktion.</p><p class="Standard_d">Gerhard Andrey (FR) sprach im Namen der Grünen von einem "desaströsen Missmanagement" der CS. Diese sei sehr wohl auch an zu wenig Eigenkapital gescheitert, was beim künftigen Umgang mit systemrelevanten Schweizer Banken berücksichtigt werden müsse.</p><p class="Standard_d">Wie schon im Ständerat war der von der Finanzmarktaufsicht Finma der CS gewährte so genannte "regulatorische Filter" ein oft erwähntes Thema. Er habe unter anderem dazu geführt, dass bei der CS die "Boni-Kultur" weitergeführt worden sei, sagte Alfred Heer (ZH) namens der SVP-Fraktion.</p><p class="Standard_d">Von einem "historischen" Bericht sprach Céline Widmer (ZH) im Namen der SP-Fraktion. Die Politik dürfe sich jetzt keinesfalls von der UBS einschüchtern lassen bei der Umsetzung von Massnahmen. Diese trage die Schweiz im Namen und müsse auch eine Bank für die Schweiz sein.</p><p class="Standard_d">Leo Müller (LU) schlug im Namen der Mitte/EVP-Fraktion vor zu prüfen, ob die Politik künftig variable Maximalvergütungen im Verhältnis zum Geschäftserfolg festlegen könnte.</p><p class="Standard_d">"Für die FDP ist klar: Wer Verantwortung trägt muss auch zur Verantwortung gezogen werden können", sagte Daniela Schneeberger (BL) namens der FDP. Die Bankenregulierung müsse aber zwischen verschiedenen Banken unterscheiden. Es brauche eine Differenzierung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Abwicklungsfähigkeit" herstellen</p><p class="Standard_d">Auch Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sagte, der Bundesrat sei der PUK dankbar. Ihr Bericht sei ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in den Staat. Etliche der PUK-Vorstösse seien bereits in Umsetzung.</p><p class="Standard_d">Wie das die PUK fordere, sehe der Bundesrat beispielsweise eine gezielte Stärkung der Eigenmittelanforderungen vor. Er teile auch die Auffassung der PUK, dass die Finanzmarktaufsicht Finma zu stärken sei.</p><p class="Standard_d">Keller-Sutter wies auf einen vor einem Jahr präsentierten bundesrätlichen Bericht zur Bankenstabilität hin. Sie sagte, mit den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen werde es darum gehen, das Risiko einer erneuten Krise in der Art der CS zu senken. Wenn es aber doch zu einer Krise komme, sei die "Abwicklungsfähigkeit", also Liquiditationsfähigkeit, einer systemrelevanten Bank "als glaubwürdige Option" zu sichern.</p>
Updated
19.03.2025 08:34

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