Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums
Details
- ID
- 20240443
- Title
- Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums
- Description
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 14.11.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) spricht sich dafür aus, das Gentechnik-Moratorium bis Ende 2027 zu verlängern, und wird ihrem Rat und dem Bundesrat deshalb einen entsprechenden Erlassentwurf unterbreiten.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat sich an ihrer Sitzung mit der parlamentarischen Initiative über die Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240443">24.443</a>) befasst, die sich derzeit in der Phase der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs befindet. Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums im Jahr 2021 hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (Art. 37a Abs. 2 Gentechnikgesetz [GTG]) vorzulegen. In Erwartung der Antwort des Bundesrates auf den vom Parlament erteilten Auftrag, verlangt die Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240443">24.443</a>, das Moratorium um zwei Jahre zu verlängern, um zu verhindern, dass ein Rechtsvakuum entsteht. Die WBK-N hatte diese Initiative am 5. September 2024 eingereicht und ihre ständerätliche Schwesterkommission dem Beschluss, das Moratorium zu verlängern, am 14. Oktober 2024 zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat den Erlassentwurf beraten und einen erläuternden Bericht ausgearbeitet. Nach der Detailberatung hat sie den Entwurf mit 24 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. </p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.01.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat unterstützt die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums</strong></p><p class="Standard_d"><strong>An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) über die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums verabschiedet. Der Bundesrat empfiehlt eine Verlängerung um fünf Jahre, bis am 31. Dezember 2030, anstatt wie von der WBK-N vorgeschlagen nur um zwei Jahre. </strong></p><p class="Standard_d">Zusammen mit der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine risikobasierte Regelung für die Zulassung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien auszuarbeiten. Die neue Regelung sollte in Kraft treten, bevor das aktuelle Moratorium am 31. Dezember 2025 ausläuft. Am 4. September 2024 teilte der Bundesrat den zuständigen Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) mit, dass er den Auftrag in einem neuen Gesetz umsetzen und die Botschaft dazu im ersten Quartal 2026 vorlegen wolle. Um eine Lücke zu verhindern, hat die WBK des Nationalrats die parlamentarische Initiative 24.443 «Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratorium» angenommen. Diese sieht vor, das Moratorium ab Ende 2025 um weitere zwei Jahre zu verlängern.</p><p class="Standard_d">Am 29. Januar 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Bericht der WBK des Nationalrats (WBK-N) veröffentlicht. Er unterstützt die von der parlamentarischen Initiative geforderte Verlängerung des Moratoriums grundsätzlich. Bei einer Verlängerung um zwei Jahre besteht allerdings das Risiko, dass die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreicht, um den Entwurf für ein neues Gesetz im Parlament zu behandeln und vor Ende 2027 zu verabschieden. Der Bundesrat schlägt daher vor, das Moratorium um fünf Jahre und somit bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Inhalt des Moratoriums:<br>Unter dem Gentechnik-Moratorium dürfen keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken erteilt werden. In der Schweiz dürfen diese gentechnisch veränderten Organismen nur zu Forschungszwecken bewilligt werden. Das Moratorium gilt inhaltlich unverändert seit der Annahme der Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» im Jahr 2005.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 05.09.2024 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission) 05.09.2024 0 Beschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission) 14.10.2024 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat) 14.10.2024 0 Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG)
- Resolutions
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Date Council Text 06.03.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 05.06.2025 2 Zustimmung 20.06.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Gentechnik-Moratorium um fünf Jahre verlängern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat will mehr Zeit für die Diskussion über den Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren. Das seit 2005 geltende Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen soll nach seinem Willen bis Ende 2030 in Kraft bleiben.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer stimmte am Donnerstag einer Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre zu. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 153 zu 42 Stimmen bei einer Enthaltung. Nun muss sich der Ständerat mit der Sache befassen.</p><p class="Standard_d">Das aktuelle Moratorium gilt noch bis Ende des laufenden Jahres. Erarbeitet hat die Vorlage die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative. Sie wollte ursprünglich eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2027. Der Bundesrat sprach sich aber für eine längere Frist von fünf Jahren aus, womit sich die Kommission einverstanden erklärte.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Anlehnung an Regeln der EU</p><p class="Standard_d">Unter anderem sei es sinnvoll, die Entscheidungen der EU in der Sache abzuwarten, damit keine neuen Handelshemmnisse entstünden, erklärte Estelle Revaz (SP/GE) namens der Kommission.</p><p class="Standard_d">Dabei geht es weniger um die klassische Gentechnologie als um die mögliche Zulassung von mit neuen Technologien gezüchteten Pflanzen in der Zukunft. Ziel der Verlängerung ist es, Zeit zu gewinnen für die Ausarbeitung einer neuen, risikobasierten Regelung in diesem Bereich. Dabei soll eine Regelungslücke vermieden werden.</p><p class="Standard_d">Über eine längerfristige Regelung in dieser Hinsicht entscheidet das Parlament erst später in einem anderen Rahmen. Bereits im Oktober 2023 hatte der Bundesrat mitgeteilt, er strebe längerfristig eine behutsame Öffnung an. Die Botschaft für das geplante neue Gesetz will er den eidgenössischen Räten im ersten Quartal 2026 vorlegen. Landwirtschaftsminister Albert Rösti kündigte die baldige Eröffnung der Vernehmlassung an: "Das Gesetz ist geschrieben".</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine Ausnahme vom Moratorium</p><p class="Standard_d">Eine Kommissionsminderheit wollte schon jetzt eine Differenzierung zwischen klassischer Gentechnik und neuen Methoden. Sie verlangte eine Sonderregelung für Pflanzen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden und denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde. Für sie sollte das Moratorium nur bis Ende 2027 gelten.</p><p class="Standard_d">Neue Züchtungsmethoden seien eine Möglichkeit, den Absenkungspfad beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einzuhalten, sagte Andreas Meier (Mitte/AG). Die Schweizer Landwirtschaft drohe den Anschluss an internationale Entwicklungen zu verpassen, warnte Katja Christ (GLP/BS). Auch die FDP-Fraktion kritisierte, heute bestehe im Grunde ein Forschungsverbot.</p><p class="Standard_d">Eine Mehrheit des Rates war aber der Meinung, die Skepsis in der Bevölkerung gegenüber der Gentechnologie sei gross. Auch sei es nicht einfach, den Unterschied zu herkömmlichen gentechnischen Verfahren zu erklären.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Vertrauen der Konsumenten</p><p class="Standard_d">Es gebe noch grossen Diskussionsbedarf, sagte der Berner Grünen-Nationalrat und Biobauer Kilian Baumann. Fragen bestünden etwa bei der Haftung, zu Patenten und in Bezug auf eine mögliche Abhängigkeit der Bauern von Agrarkonzernen. Zudem hob Baumann hervor, wie wichtig das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten für die Schweizer Landwirtschaft sei.</p><p class="Standard_d">SVP-Fraktionssprecherin Katja Riem (BE) äusserte sich grundsätzlich offen gegenüber den neuen Züchtungsmethoden. Die klassische Gentechnologie, wie sie in den USA oder in Brasilien eine grosse Rolle spiele, lehne ihre Partei für die Schweiz aber ab.</p><p class="Standard_d">Man solle dem Weg des Bundesrats folgen, forderte Riem. Der Minderheitsantrag schaffe nur Verwirrung.</p><p class="Standard_d">Bundesrat Rösti argumentierte, bei Annahme des Minderheitsantrags werde der Spielraum des Parlaments nicht grösser. Werde das neue Gesetz vor 2030 verabschiedet, verliere man keine Zeit. Das Moratorium würde dann ausschliesslich für die klassische Gentechnologie weiter gelten.</p><p class="Standard_d">Der Landwirtschaftsminister warnte vor Schnellschüssen. Ein Referendum über das geplante Spezialgesetz zu neuen Züchtungsmethoden sei denkbar. Eine Ablehnung durch das Volk, weil man zu rasch vorgehe, käme einem Scherbenhaufen gleich. "Es ist eine gewisse Vorsicht geboten. Wir müssen hier auch vor dem Volk bestehen können."</p><p class="Standard_d"> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Gentechnik-Moratorium um fünf Jahre verlängern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Das Parlament will mehr Zeit für die Diskussion über den Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren. Das seit 2005 geltende Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen soll nach seinem Willen bis Ende 2030 in Kraft bleiben.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat stimmte am Donnerstag einer Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre zu. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen. Der Nationalrat hatte der Verlängerung des Moratoriums bereits in der Frühlingssession mit deutlichem Mehr zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Das aktuelle Moratorium gilt noch bis Ende des laufenden Jahres. Erarbeitet hat die Vorlage die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative. Sie wollte ursprünglich eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2027.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat sprach sich aber für eine längere Frist von fünf Jahren aus, womit sich nun auch beide Räte einverstanden erklärt haben.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Rege Diskussion um neue Technologien</p><p class="Standard_d">Wie schon im Nationalrat wollte auch eine Minderheit der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) schon jetzt eine Differenzierung zwischen klassischer Gentechnik und neuen Methoden.</p><p class="Standard_d">Sie verlangte eine Sonderregelung für Pflanzen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden und denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde. Für diese sollte das Moratorium nur bis Ende 2027 gelten.</p><p class="Standard_d">Wie schon im Nationalrat führte dieser Vorstoss auch in der kleinen Kammer zu einer angeregten Diskussion: Man habe nun seit rund 20 Jahren ein Technologieverbot, das nicht wünschbar sei. "Mit diesen neuen Züchtungstechnologien erhalten wir ein Resultat, das in der Natur auch vorkommt", sagte Matthias Michel (FDP/ZG) im Rat.</p><p class="Standard_d">Die neuen Technologien könnten der Landwirtschaft helfen und Umweltbelastungen reduzieren. Hunderte von Tonnen unbeliebter, schädlicher Mittel könnten so überflüssig werden. Mit der Unterscheidung zwischen der Gentechnologie und den neuen Methoden könnte das Parlament ein politisches Zeichen setzen, erklärte Michel weiter.</p><p class="Standard_d">"Was wir hier haben, ist eine komplette Innovationsblockade", sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Es gehe auch nicht um einen Schnellschuss. Die immer wieder angebrachten Argumente zur Verlängerung des Moratoriums seien "forschungsfeindlich", sagte Hannes Germann (SVP/SH). Dabei sei die Schweiz "das Land mit den meisten Innovationen weltweit".</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Skepsis bleibt bestehen</p><p class="Standard_d">Insbesondere die Mitte zeigte sich gegenüber dem Vorschlag der Kommissionsminderheit gespalten: "Vertrauen ist ein hohes Gut", sagte Peter Hegglin (Mitte/ZG). Die Vermarktung der Lebensmittel aus der Schweiz als gentechfrei funktioniere.</p><p class="Standard_d">"Wenn wir jetzt hier lockern oder die Frist verkürzen und damit eine Lücke schaffen, bis das neue Gesetz kommt, stellen wir das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten aufs Spiel", argumentierte Hegglin. Die Folgen seien nicht abzuschätzen. Hier müsse man mit Bedacht vorgehen und vorsichtig sein. "Das hier ist keine Frage der Geduld, sondern der Glaubwürdigkeit", sagte Charles Juillard (Mitte/JU).</p><p class="Standard_d">Ausserdem sei die Forschung an neuen Züchtungstechnologien in der Schweiz bereits erlaubt und es flössen viele finanzielle Mittel dafür, gab Maya Graf (Grüne/BL) zu bedenken.</p><p class="Standard_d">"Es ist aber so, dass diese Laborpflanzen bei der Freisetzung nicht das bringen, was man von ihnen erwartet", erklärte Graf weiter. Es gebe nur rund fünf bis zehn für den Kommerz freigegebene Pflanzenarten. Was man in die Umwelt ausbringe, können man nicht mehr zurücknehmen. Weiter sei es wichtig, dass man "mit dem EU-Landwirtschaftsabkommen im Gleichschritt" gehe.</p><p class="Standard_d">Am Ende der Beratung stellte sich der Rat mit einem doch deutlichem Mehr von 27 gegen 14 Stimmen auf die Seite der Mehrheit der WBK-S, und unterstellte auch die neuen Züchtungsmethoden dem um fünf Jahre verlängerten Moratorium.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Mehr Spielraum für Parlament</p><p class="Standard_d">Damit einverstanden war auch Umweltminister Albert Rösti. "Sie müssen sich schon mit den Fakten der Gentechnologie auseinandersetzen. Die herkömmliche Transgenese hat nicht das gebracht, was versprochen wurde", sagte der Bundesrat.</p><p class="Standard_d">Deshalb sei es absolut richtig gewesen, dass das Parlament das Moratorium mehrmals verlängert habe. "Die Chancen waren einfach nicht da, das können sie auch weltweit anschauen." Was Gentechnik sei und was nicht, müsse im Gesetz definiert werden. "Das Vertrauen verlieren wir nur einmal in diesen Fragen", warnte Rösti. Die Verlängerung des Moratoriums schaffe Rechtssicherheit.</p><p class="Standard_d">Im ersten Quartal 2026 will der Bundesrat die Vorlage zu neuen Züchtungstechnologien dem Parlament vorlegen. Die Vernehmlassung dazu wurde eröffnet. Bereits im Oktober 2023 hatte der Bundesrat mitgeteilt, er strebe längerfristig eine behutsame Öffnung an.</p><p class="Standard_d">Mit der am Donnerstag beschlossenen Verlängerung hat das Parlament mehr Spielraum, um Entwicklungen in der EU im neuen Gesetz zu berücksichtigen. Eine Mehrheit der EU-Staaten hatte sich im März des laufenden Jahres für weniger strenge Gentechnik-Regeln ausgesprochen. Ihre Vertreter stimmten einem entsprechenden Kompromiss zu. Das Vorhaben muss noch das Europaparlament absegnen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Verbände gegen Gentechnologie begrüssen Entscheid</p><p class="Standard_d">Die Schweizer Allianz Gentechfrei bezeichnete die am Donnerstag beschlossene Moratoriumsverlängerung als "Erfolg mit bitterem Nachgeschmack", wie sie mitteilte. Der Bundesrat wolle neue gentechnische Verfahren so bald wie möglich aus dem Moratorium ausnehmen. Das lehne die Allianz ab.</p><p class="Standard_d">Die Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre sei eine gute Nachricht, teilte auch der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel mit. Es sei aber störend, dass der Bundesrat aktuell Vorkehrungen treffe, das Moratorium in Zukunft zu umgehen und "die neue Gentechnik durch die Hintertür einzuführen".</p>
- Updated
- 01.07.2025 11:59