Voranschlag 2025. Nachtrag I

Details

ID
20250007
Title
Voranschlag 2025. Nachtrag I
Description
Botschaft vom 14. März 2025 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2025
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.03.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2025</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. März 2025 insgesamt 7 Nachtragskredite verabschiedet. Er beantragt damit eine Erhöhung des laufenden Budgets um rund 675 Millionen Franken. Diese Mittel werden fast vollumfänglich für die EU-Programme für Forschung und Innovation benötigt (666 Mio.).&nbsp;</strong></p><p class="Standard_d">Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat dem Parlament 7 Nachtragskredite im Umfang von 674,9 Millionen. Die Nachtragskredite betreffen schwergewichtig die EU-Programme für Forschung und Innovation.</p><p class="Standard_d">Im Rahmen der Verhandlungen zum Gesamtpaket Schweiz-EU wurde die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen vereinbart. Das EU-Programmabkommen (EUPA) kann vorläufig angewendet werden und ermöglicht damit eine Assoziierung an die EU-Programme Horizon Europe, Euratom sowie Digital Europe ab dem 1.1.2025.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat geht davon aus, dass die vorläufige Anwendung des EUPA im Jahr 2025 zum Tragen kommt. Der Pflichtbeitrag für die erwähnten Programme wird in der Folge noch im laufenden Jahr geschuldet, weshalb der Bundesrat einen Nachtragskredit von 666 Millionen beantragt. Damit wird die Teilnahme von Forschenden und Innovatoren in der Schweiz an den Ausschreibungen der EU des Jahres 2025 finanziert. Sie können im Rahmen einer Übergangsregelung bereits seit Beginn des Jahres an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme teilnehmen.</p><p class="Standard_d">Gleichzeitig werden weiterhin Projekte aus den Übergangsmassnahmen 2021 bis 2024 ausfinanziert. Hierbei handelt es sich um Projekte aus früheren Jahren, in denen die Schweiz von einer Finanzierung durch die EU ausgeschlossen war und stattdessen eine nationale Finanzierung bereitgestellt hatte. Der Pflichtbeitrag kann daher nicht mit den für die Übergangsmassnahmen eingestellten Mitteln kompensiert werden.</p><p class="Standard_d">Weitere Nachträge betreffen insbesondere den Funktionsaufwand bei Agroscope (3,25 Mio.), die Beihilfen Pflanzenbau (2,1 Mio.) und den Europarat Strassburg (1,8 Mio.).</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. März 2025 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2025
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2025 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2025 1 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2025 2 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2025 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 04.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament bewilligt 666-Millionen-Franken-Kredit für EU-Programme</strong><br><strong>Die Schweiz soll sich mit einem Pflichtbeitrag wieder den vollen Zugang für die EU-Forschungsprogramme sichern. Dieser Meinung sind die eidgenössischen Räte. Der Nationalrat hat als Zweitrat einem entsprechenden Nachtragskredit zugestimmt.</strong></p><p class="Standard_d">Die Wiederassoziierung der Schweiz an die Forschungsprogramme war Teil der Verhandlungen über das Gesamtpaket Schweiz-EU. Seit Anfang Jahr können Forschende wieder an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe, Euratom sowie Digital Europe teilnehmen.</p><p class="Standard_d">Die Übergangsbestimmung ist mit einem Pflichtbetrag verbunden. Der Bundesrat beantragt dafür 666 Millionen Franken. Am Dienstag hatte die kleine Kammer grünes Licht dafür gegeben, am Mittwoch folgte ihr die grosse Kammer - mit 120 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit bereinigt.</p><p class="Standard_d">Nun kann der Bund bis Ende Jahr den Pflichtbeitrag nach Brüssel überweisen. Die Teilnahme von Forschenden in der Schweiz an den Ausschreibungen der EU des Jahres 2025 ist dann finanziert.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kritik an hohem Nachtrag</p><p class="Standard_d">In beiden Räten war ein Antrag auf Streichung des Kredits für die EU-Forschungsprogramme vorgelegen. Mehrere bürgerliche Ratsmitglieder kritisierten, dass der Nachtrag nicht konform sei mit der Schuldenbremse.</p><p class="Standard_d">Die SVP stellte die Assoziierung an Horizon Europe grundsätzlich infrage und sprach sich für die Fortsetzung der Übergangslösung aus. Zwischen 2021 und 2024 war die Schweiz von einer Finanzierung durch die EU ausgeschlossen und hatte stattdessen eine nationale Finanzierung bereitgestellt.</p><p class="Standard_d">Der nun fällige Pflichtbeitrag für die erneute Teilnahme an den EU-Programmen könne nicht mit den für die Übergangsmassnahmen eingestellten Mitteln kompensiert werden, konterte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Sie versicherte, dass die Schuldenbremse auch mit Annahme des umfangreichen Nachtragskredits Ende Jahr eingehalten werden könne.</p><p class="Standard_d">Grund dafür seien die nicht ausgeschöpften Voranschlagskredite, sogenannte Kreditreste. In den Jahren 2015 bis 2024 hätten sich diese im ordentlichen Haushalt auf durchschnittlich 2,3 Milliarden Franken belaufen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p>
Updated
03.07.2025 11:10

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