«Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare — Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!». Volksinitiative
Details
- ID
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20250018
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«Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare — Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!». Volksinitiative
- Description
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Botschaft vom 7. März 2025 zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen»
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.03.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» ab</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verabschiedet. Er lehnt die Initiative der Mitte-Partei ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab, da sie im Widerspruch zur Vorlage über die Individualbesteuerung steht, die der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet hat. </strong></p><p class="Standard_d">Die Initiative will in der Verfassung festschreiben, dass die Einkommen von Ehepaaren in der Steuererklärung weiterhin zusammengerechnet und Ehepaare gegenüber unverheirateten Personen steuerlich nicht benachteiligt werden. Die Initiative betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer. Die konkrete Umsetzung bliebe dem Parlament überlassen. Mögliche Modelle der gemeinsamen Besteuerung sind verschiedene Formen des Splittings und die sogenannte alternative Steuerberechnung (siehe auch Glossar).</p><p class="Standard_d">Sollte das Parlament drei Jahre nach Annahme der Initiative noch keine entsprechenden Gesetzesbestimmungen verabschiedet haben, verlangt die Initiative in der Übergangsbestimmung eine Umsetzung durch den Bundesrat mittels einer Verordnung. Dabei soll der Bundesrat die Nichtbenachteiligung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Personen bei der direkten Bundessteuer mit dem Modell der alternativen Steuerberechnung sicherstellen: Konkret würde für Ehepaare neben der gemeinsamen Besteuerung gemäss heutigem Recht jeweils eine alternative Steuerberechnung anhand der geltenden Tarife und Abzüge für Unverheiratete vorgenommen und dem Ehepaar anschliessend der niedrigere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt.</p><p> </p><p class="Standard_d">Benachteiligungen von Unverheirateten bleiben bestehen</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat teilt das Ziel, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren zu beseitigen. Er lehnt die Initiative jedoch aus mehreren Gründen ab.</p><p class="Standard_d">Die Frage des Besteuerungsmodells soll dem Gesetzgeber überlassen und dessen Spielraum durch eine Verfassungsvorgabe nicht unnötig eingeschränkt werden. Die steuerliche Mehrbelastung von Ehepaaren kann mittels gemeinsamer als auch mittels individueller Besteuerung vermieden werden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur Einführung der Individualbesteuerung erarbeitet, die gleichzeitig auch als indirekter Gegenvorschlag zur «Steuergerechtigkeits-Initiative» dient. Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» steht zu dieser Vorlage im Widerspruch.</p><p class="Standard_d">Die Initiative der Mitte-Partei würde zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren abschaffen, anders als die Individualbesteuerung aber keine Zivilstandsneutralität herstellen. Je nach Konstellation würde die bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren in derselben wirtschaftlichen Situation weiterbestehen oder sogar noch verstärkt. Ein Vollsplitting würde die Vorgaben der Volksinitiative zwar vollumfänglich erfüllen, der Preis wäre jedoch eine vergleichsweise hohe Belastung von unverheirateten Personen. Zudem resultieren bei einem Vollsplitting hohe Mindereinnahmen, zumindest wenn es auf Grundlage des heutigen Tarifs eingeführt würde. Bei einer alternativen Steuerberechnung erfolgt bei Ehepaaren mit ungleichmässiger Einkommensverteilung im Ergebnis keine Zusammenrechnung der Einkünfte, was zu ungleichen Steuerbelastungen zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren führt; allerdings sieht die Übergangsbestimmung der Volksinitiative explizit eine Umsetzung mittels alternativer Steuerberechnung vor.</p><p class="Standard_d">Die Erwerbsanreize für Zweitverdienende sind bei einer gemeinsamen Besteuerung kleiner als bei einer Individualbesteuerung. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch weniger stark gefördert und die Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotenzials könnten nicht gleichermassen genutzt werden.</p><p> </p><p class="Standard_d">Finanzielle Auswirkungen</p><p class="Standard_d">Die Auswirkungen der Volksinitiative auf die Steuerbelastung und auf die Einnahmen hängen von der konkreten gesetzlichen Umsetzung ab. Die Volksinitiative lässt dem Parlament diesbezüglich einen erheblichen Spielraum. Dieser betrifft neben der Wahl des Modells und der Gestaltung der Abzüge insbesondere auch die Festlegung der Steuertarife, die für die finanziellen Auswirkungen entscheidend ist.</p><p class="Standard_d">Setzt der Bundesrat die Initiative provisorisch auf dem Verordnungsweg mittels der alternativen Steuerberechnung um, ist er an den geltenden Tarif und die Abzüge für unverheiratete Personen gebunden. Die Mindereinnahmen lassen sich in diesem Fall grob auf 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr schätzen. Die untere Bandbreite ergibt sich, wenn unverheiratete Personen mit Kindern künftig nicht mehr vom günstigeren Verheiratetentarif profitieren könnten und zugleich die zivilstandsabhängigen Abzüge für Ehepaare, der Verheiratetenabzug und der Zweiverdienerabzug, abgeschafft würden.</p><p class="Standard_d">Diese Mindereinnahmen fallen grundsätzlich beim Bund an. Weil die Kantone an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer beteiligt sind, würden jedoch 21,2% der Mindereinnahmen auch zulasten der Kantone gehen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Glossar</p><p class="Standard_d">Splitting-Modelle: Das Splitting ist eine Form der gemeinsamen Besteuerung, bei welchem die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet werden. Das steuerbare Einkommen des Ehepaars wird für die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes durch einen Splittingfaktor geteilt. Beim Vollsplitting beträgt der Splittingfaktor zwei; beim Teilsplitting ist er niedriger als zwei. Der so ermittelte Steuersatz wird auf das gesamte steuerbare Einkommen des Ehepaars angewendet.<br><br>Alternative Steuerberechnung: Das Modell der alternativen Steuerberechnung beinhaltet Elemente der gemeinsamen und der individuellen Besteuerung. In einem ersten Schritt werden die Einkommen der Eheleute zusammengerechnet. Auf das so ermittelte Einkommen wird der Tarif für verheiratete Personen angewendet. In einem zweiten Schritt erfolgt eine alternative Berechnung der Steuerbelastung, die sich an die individuelle Besteuerung von unverheirateten Personen anlehnt. Der tiefere der beiden Steuerbeträge wird dem Ehepaar in Rechnung gestellt.</p>
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0
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Botschaft vom 7. März 2025 zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen»
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1
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Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
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Date |
Council |
Text |
17.09.2025 |
1 |
Beschluss gemäss Entwurf |
- Proceedings
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<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 15.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe hat schweren Stand</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Volksinitiative der Mitte für eine Abschaffung der Heiratsstrafe stösst im Nationalrat auf wenig Gegenliebe. Wie die vorberatende Kommission und der Bundesrat verwies eine Mehrheit auf die Individualbesteuerung. Das Volksbegehren zementiere Überholtes. Der Rat setzt die Debatte am Mittwoch fort.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte die Initiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen" mit 13 zu 12 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.</p><p class="Standard_d">Ihre Sprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE) sagte am Montag, die Initiative wolle das Einkommen von Ehepaaren für die Bundessteuer zusammenzählen und niemanden gegenüber Ehepaaren besserstellen.</p><p class="Standard_d">Das führe zu Steuerausfällen zwischen 700 Millionen und 3 Milliarden Franken je nach Modell. Profitieren würden Ehepaare mit hohen bis sehr hohen Einkommen. Die bereits beschlossene Individualbesteuerung sei vorzuziehen, denn sie sei vom Zivilstand unabhängig.</p><p class="Standard_d">Leo Müller (Mitte/LU) warb für die Initiative. Einfach umzusetzen, verlange sie keinen Systemwechsel bei den Kantonen. 21 der 26 Stände lehnten die Individualbesteuerung ab. Ausser bei der Bundessteuer sei die Heiratsstrafe abgeschafft. Die Initiative biete eine elegante Lösung ohne 1800 neue Steuerbeamte, Systemwechsel und Eingriff in Kantonskompetenzen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Zweifel an Höhe der Steuerausfälle</p><p class="Standard_d">Unterstützung fand die Initiative bei der SVP und den beiden kleinen Parteien EVP und EDU. Paolo Pamini (SVP/TI) nannte die Individualbesteuerung ein gefährliches Präjudiz. Demnächst könnte man so auch die Sozialversicherungsleistungen individualisieren, bei denen man doch ein Splitting kenne.</p><p class="Standard_d">Neben Voten für die Familie als Keimzelle und Kitt der Gesellschaft bezweifelten die Befürworter die genannten Steuerausfälle beim Bund. Das seien reine Fantasiegebilde, solange das Parlament die Tarife und Modelle nicht in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet habe, sagte Markus Ritter (Mitte/SG).</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bürokratiemonster auf beiden Seiten</p><p class="Standard_d">Beide Seiten warfen sich die Schaffung von Bürokratiemonstern vor. Die Befürworter führten die 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen bei der Individualbesteuerung an. Zudem müsste das Vermögen jeweils separat aufgeführt werden - ein Alptraum etwa bei Wohn- oder Mieteigentum und Vermögenserträgen.</p><p class="Standard_d">Die Gegner wollten wissen, welchen Aufwand das im Raum stehende alternative Berechnungsmodell der Ehepaarbesteuerung verursacht. Dabei müsste die Steuererbemessung eines Ehepaars mit der von Einzelpersonen oder Konkubinatspaaren verglichen werden. Die günstigere Variante sollte dann beim Ehepaar zum Tragen kommen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Gesellschaftspolitische Grundsatzfragen</p><p class="Standard_d">Nicht allein die Ratslinke warf der Mitte und der konservativen Ratsseite vor, in einer Gesellschaft unterschiedlicher Partnerschafts- und Lebensformen eine Form zu privilegieren und ein überholtes Gesellschaftsmodell zu zementieren. Jürg Grossen (GLP/BE) erklärte, mit der Individualbesteuerung sei das Steuersystem endlich in der Gegenwart angekommen.</p><p class="Standard_d">Franziska Ryser (Güne/SG) sagte, die Initiative komme allein den einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Die anderen müssten die Steuerausfälle von 2,4 Milliarden Franken bei einem Vollsplitting-Modell schlucken.</p><p class="Standard_d">Die Präsidentin der FDP-Frauen, Bettina Balmer (FDP/ZH), erklärte, die individuelle Besteuerung sei seit 40 Jahren eine unerfüllte Forderung des Bundesgerichts. Die Initiative blende das aus und schaffe neue Tarifunterschiede. Die FDP-Frauen sind als Urheberinnen der Steuergerechtigkeits-Initiative die Patinnen der Individualbesteuerung.</p><p> </p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat empfiehlt Heiratsstrafen-Initiative zur Ablehnung</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat empfiehlt die Initiative der Mitte zur Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer ohne Gegenvorschlag mit 99 zu 92 Stimmen zur Ablehnung. Er hält das vorgeschlagene Modell für untauglich und bevorzugt die Individualbesteuerung. Dem Entscheid ging eine auf zwei Tage verteilte Debatte voran.</strong></p><p class="Standard_d">Die Initiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen" geht an den Ständerat. In der am Mittwoch fortgesetzten Debatte vom Montag wollte der Nationalrat eine steuerliche Bevorzugung von Ehepaaren nicht in der Verfassung festschreiben.</p><p class="Standard_d">Eine vom Zivilstand unabhängige Besteuerung lasse sich so nicht erreichen, was eigentlich das Ziel sein sollte. Die im Juni beschlossene Individualbesteuerung erreiche das jedoch und wahre den Spielraum, indem sie nicht in der Verfassung festgeschrieben sei.</p><p class="Standard_d">Dem Bund könnten je nach Umsetzung der Initiative 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken entgehen, einzelne Rednerinnen und Redner sprachen sogar von 3 Milliarden Franken. Bei der Individualbesteuerung belaufen sich die Mindereinnahmen auf 600 Millionen Franken.</p><p> </p><p class="Standard_d">Mehraufwand für Kantone</p><p class="Standard_d">Die Mitte als Initiantin, die SVP sowie EVP und EDU machten geltend, eine Mehrheit der Kantone lehne die Individualbesteuerung ab. Der ohne Not erzwungene Systemwechsel führe für sie zu 1700 zusätzlichen Steuerbeamten und Mehrkosten von 150 Millionen Franken, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG).</p><p class="Standard_d">Regina Durrer-Knobel (Mitte/NW) erklärte, die Initiative komme ohne einen Mahnfinger aus und überlasse den Entscheid über die Lebensweise jenen, denen er zustehe, nämlich den Betroffenen. Die Individualbesteuerung erwecke hingegen den Eindruck: "Frauen geht endlich arbeiten".</p><p class="Standard_d">Als verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Sackgasse bezeichnete Regine Sauter (FDP/ZH) das Volksbegehren. Die Ehe werde in der Verfassung als privilegierte Lebensform verankert. Beschäftigungsanreize würden ausbleiben. Hohe Steuerausfälle wären die Folge. Die Individualbesteuerung ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen</p><p> </p><p class="Standard_d">Individualbesteuerung 2026 an der Urne</p><p class="Standard_d">Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter bat den Rat ebenfalls um Ablehnung der Initiative. Die Individualbesteuerung komme voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 zur eidgenössischen Abstimmung.</p><p class="Standard_d">Rund 650'000 Ehepaare seien aktuell von der Heiratsstrafe betroffen, etwa gleich viele profitierten hingegen von einem Steuerbonus in Form von Abzügen und tieferen Tarifen. Bei einer Umsetzung der Initiative würden Unverheiratete sowie tiefere und mittlere Einkommen benachteiligt. Auch sie sei gegen die Heiratsstrafe, diese lasse sich aber über die Individualbesteuerung abschaffen.</p><p class="Standard_d">Eine Privilegierung von Ehepaaren in der Bundesverfassung würde den steuerlichen Spielraum allzu stark einschränken. Nicht zuletzt würde das die Heiratsstrafe lediglich bei der Bundessteuer ausräumen, nicht aber bei den Kantonen. Dort gebe es namentlich bei Ehepaaren mit Kindern noch gewisse Schlechterstellungen.</p><p class="Standard_d">Auch Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (GLP) sagte, die Heiratsstrafe sei in den Kantonen nicht überall beseitigt. Die Individualbesteuerung hingegen behebe sie durch ein vom Zivilstand unabhängiges System. Nach aktuellem Stand würden zehn Kantone die Individualbesteuerung begrüssen und 16 sie ablehnen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Lange Vorgeschichte</p><p class="Standard_d">Die Initiative der Mitte will in der Verfassung festschreiben, dass das Einkommen von Ehepaaren in der Steuererklärung zusammengerechnet wird. Die heute geltende Gemeinschaftsbesteuerung von Ehepaaren soll damit weiterbestehen. Der Gesetzgeber soll garantieren, dass Ehepaare gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt werden.</p><p class="Standard_d">Sechs Kantone (OW, SZ, SG, AI, TI, VS) haben bereits das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung beschlossen, für das acht Kantone nötig sind. In drei weiteren Ständen (UR, NW, AR) sind Parlamentsentscheide hängig. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren lehnt den Systemwechsel ab. Gleichzeitig sammeln SVP, Mitte, EVP und EDU Unterschriften für das Referendum.</p><p class="Standard_d">2016 lehnte das Stimmvolk die Volksinitiative der damaligen CVP "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" äusserst knapp ab. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, annullierte das Bundesgericht die das Resultat. Die Mitte gleiste das Volksbegehren danach neu auf.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
- Updated
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10.10.2025 10:10
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