Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen

Details

ID
20250023
Title
Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen
Description
Botschaft vom 12. Februar 2025 zum Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.02.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Postzustellung am Wochenende: Fristenlauf soll im Bundesrecht erst am Montag beginnen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Bei Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Wochenende zugestellt werden, soll die Frist erst am folgenden Werktag zu laufen beginnen. Damit wird Empfängerinnen und Empfängern von Dokumenten wie Kündigungen oder Gerichtsurteilen mehr Zeit verschafft. Im Zivilprozessrecht gilt dieser Grundsatz bereits, nun soll er auf das ganze Bundesrecht übertragen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Werden Postsendungen, die eine Frist auslösen - etwa Vertragskündigungen oder Gerichtsurteile - an Samstagen zugestellt, soll dies nicht zu rechtlichen Nachteilen für die Empfängerinnen und Empfänger führen. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 die Botschaft für eine entsprechende Revision diverser Erlasse des Bundes verabschiedet. Damit erfüllt er die Motion 22.3381 "Harmonisierung der Fristenberechnung" der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsste den Vorschlag des Bundesrats. &nbsp;</p><p class="Standard_d">Künftig sollen Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Wochenende in den Briefkasten der Empfängerin oder des Empfängers gelegt werden, erst am darauffolgenden Montag als zugestellt gelten. Dieser Grundsatz ist bereits in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert und soll gemäss dem Vorschlag des Bundesrats künftig im gesamten Bundesrecht gelten. So erhalten die Betroffenen mehr Zeit, um ihre Rechte ausüben zu können. Dies namentlich auch in Bereichen, in denen nur während der Bürozeiten unter der Woche gearbeitet wird. Die neue Regelung führt ausserdem zu mehr Rechtssicherheit, da die Frist in jedem Fall erst am darauffolgenden Werktag zu laufen beginnt.</p><p class="Standard_d">Um diese sogenannte Zustellungsfiktion ins gesamte Bundesrecht zu übertragen, müssen verschiedene Gesetze geändert werden. Konkret betroffen sind das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG), das Bundesgerichtsgesetz (BGG), das Militärstrafgesetz (MStG), der Militärstrafprozess (MStP), das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG).</p><p class="Standard_d">Um sicherzustellen, dass die Zustellungsfiktion im gesamten Bundesrecht gilt und keine Rechtslücken bestehen, schlägt der Bundesrat ausserdem vor, die neue Regel im Bundesgesetz über den Fristenlauf an Samstagen explizit festzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Fristen des materiellen Privatrechts wie zum Beispiel bei einer Wohnungskündigung, oder für Fristen des materiellen Strafrechts, etwa bei einem Strafantrag.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zustellfiktion soll auch im Steuerrecht gelten</p><p class="Standard_d">Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat der Bundesrat zusätzlich das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) in die Vorlage einbezogen. Damit soll künftig eine einheitliche Regelung für die Zustellung von Steuersachen an Wochenenden und Feiertagen auf Bundes- und Kantonsebene gelten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. Februar 2025 zum Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.09.2025 2 Zustimmung
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Offizielle Post am Samstag gilt erst ab Montag als zugestellt</strong><br><strong>An Samstagen oder Feiertagen im Briefkasten liegende Gerichtsbeschlüsse und andere offizielle Briefe sollen erst am nächsten Werktag als zugestellt gelten. Damit sollen auch die gesetzlichen Fristen für Einsprachen oder andere Reaktionen erst ab dann zu laufen beginnen. Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Entscheid fiel mit 184 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Entsprechend oppositionslos erfolgte die Anpassung von neun Bundesgesetzen an die neue Regelung, die sogenannte "Fiktionszustellung". Die Vorlage geht an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Die "Fiktionszustellung" erleichtert zum einen Privaten und Anwälten das Leben. Sie müssen nicht mehr an Samstagen und Feiertagen zum Briefkasten eilen oder sich am darauffolgenden Werktag sorgen, etwas Wichtiges mit Einsprachefrist verpasst zu haben.</p><p class="Standard_d">Zum anderen trägt der Mantelerlass dem Postangebot von Briefen der Kategorie A+ Rechnung. Wie Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) erklärte, ist das ein Zwischending zwischen A-Post und eingeschriebenem Brief.</p><p class="Standard_d">Dieser braucht allerdings nicht mehr die Unterschrift des Empfängers. Landet ein solcher Brief am Samstag oder an einem Feiertag im Kasten, beginnt die Frist gemäss heutiger Regelung also am Sonntag oder am Feiertag selbst zu laufen.</p><p class="Standard_d">Im Rat widersetzte sich der neuen Lösung niemand. Justizminister Beat Jans erklärte, mit dem Mantelerlass erfolge eine Anpassung an die Zivilprozessordnung. Da der Bund nicht über die nötigen Kompetenzen verfügt, müssen die Kantone ihre entsprechenden Regelungen in eigener Regie anpassen. Dazu seien sie bereit, sagte Jans.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 09.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Wichtige Post vom Samstag gilt künftig als am Montag zugestellt</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Wichtige Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Samstag im Briefkasten landen, gelten künftig prinzipiell erst als am Montag zugestellt. Das haben die eidgenössischen Räte beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig einer Revision mehrerer Erlasse in diesem Sinne zugestimmt, welche ihm der Bundesrat vorgelegt hatte. Es geht beispielsweise um Vertragskündigungen und Gerichtsurteile, welche angefochten werden können. Mit deren Zustellung beginnt eine Frist zu laufen.</p><p class="Standard_d">In der Zivilprozessordnung ist laut dem Bundesrat schon verankert, dass die Frist solcher wichtigen Sendungen bei deren Erhalt am Samstag erst am Montag zu laufen beginnt. Die Landesregierung will dieses Prinzip auf das gesamte Bundesrecht ausweiten.</p><p class="Standard_d">Wenn wichtige Briefe an Samstagen statt an einem anderen Werktag zugestellt würden, solle dies nicht zu rechtlichen Nachteilen für die Empfängerinnen und Empfänger führen, argumentierte sie.</p><p class="Standard_d">Da der Nationalrat den Gesetzesänderungen schon im Juni zustimmte, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der laufenden Herbstsession. Es ist zu erwarten, dass die Vorlage definitiv angenommen wird: Der Nationalrat stimmte dem Gesetzespaket mit 184 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu.</p>
Updated
08.10.2025 09:08

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