Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat). Änderung

Details

ID
20250024
Title
Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat). Änderung
Description
Botschaft vom 12. Februar 2025 zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.02.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Kriegsmaterialgesetz: Botschaft zur Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Mit der Vorlage soll dem Bundesrat neu die Kompetenz eingeräumt werden, im Falle ausserordentlicher Umstände und zur Wahrung der Interessen der Schweiz von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Abweichungskompetenz soll dem Bundesrat einen Handlungsspielraum bieten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde geopolitische Gegebenheiten anpassen zu können. Dies würde es ermöglichen, die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu wahren. Zudem liesse sich dadurch eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität im Inland aufrechterhalten.</p><p class="Standard_d">Mit der Vorlage zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wird die Motion&nbsp;23.3585 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) vom 11.&nbsp;Mai&nbsp;2023 erfüllt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ergebnisse der Vernehmlassung</p><p class="Standard_d">Den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung, die vom 15.&nbsp;Mai bis 4.&nbsp;September&nbsp;2024 stattfand, hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen. Die Änderungsvorlage wird mehrheitlich unterstützt, allerdings sind die Positionen der Behörden und Organisationen, die sich dafür bzw. dagegen ausgesprochen haben, diametral entgegengesetzt.</p><p class="Standard_d">Ausgehend von dieser Feststellung überweist der Bundesrat die Botschaft ohne Variante an die eidgenössischen Räte und unterbreitet die Änderungsvorlage somit in der von der SiK-S in ihrer Motion beantragten Version. Diese entspricht wortwörtlich dem im März&nbsp;2021 vom Bundesrat zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» (Korrektur-Initiative) formulierten Gegenvorschlag.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Handlungsspielraum bei Einhaltung der internationalen Verpflichtungen</p><p class="Standard_d">Die dem Bundesrat im Rahmen dieser KMG-Revision eingeräumte neue Kompetenz könnte zum Beispiel erforderlich werden, um im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit zwischen Schweizer Zulieferbetrieben und Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten, die plötzlich in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, die Ausfuhr bestimmter Einzelteile und Baugruppen aufrechtzuerhalten. So wäre die Schweiz auch in der Lage, die Rechtssicherheit von Offset-Geschäften im Zusammenhang mit Käufen von Rüstungsgütern der Schweizer Armee zu verbessern.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat wäre weiterhin gehalten, die aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz zu wahren und ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Verpflichtungen beinhalten insbesondere den Vertrag über den Waffenhandel, das Neutralitätsrecht, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zeitlich befristete Abweichung und Einbezug des Parlaments</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat dürfte nur für einen begrenzten Zeitraum von den Bewilligungskriterien abweichen. Sollte die Abweichungskompetenz zur Anwendung kommen, wird auch das Parlament einbezogen, sodass es seiner Aufsichtsrolle über die Exekutive vollumfänglich nachkommen kann.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 12. Februar 2025 zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2025 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will mit lockeren Exportregeln der Rüstungsbranche helfen</strong><br><strong>Die Schweizer Rüstungsindustrie soll beim Export von Kriegsmaterial künftig weniger strenge Regeln befolgen müssen. Ausfuhren in kriegsführende Nato-Staaten und die Weitergabe von exportierten Gütern sollen grundsätzlich möglich sein. Das hat der Ständerat beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Er hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes gutgeheissen - in der Gesamtabstimmung mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Lockerung beantragt hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S), sie wich vom Vorschlag des Bundesrats ab und ging weiter als dieser.</p><p class="Standard_d">Gemäss Beschluss der kleinen Kammer sollen Kriegsmaterialexporte in Nato-Staaten grundsätzlich erlaubt werden. Der Bundesrat könnte Exporte in diese Länder nur ablehnen, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz eine Ablehnung erfordern. Heute ist es verboten, in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind. Diese Hürde soll fallen.</p><p class="Standard_d">Bei den aktuell 25 Ländern - darunter ein Grossteil der Nato-Staaten sowie Argentinien, Australien, Irland, Japan, Neuseeland und Österreich -, die künftig ohne Auflagen beliefert werden sollen, handle es sich um Rechtsstaaten, welche dieselben internationalen Verpflichtungen zur Kontrolle von Rüstungshandel eingegangen seien wie die Schweiz, hielt Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) als Kommissionssprecherin fest. 2024 gingen sogar 92 Prozent der Schweizer Rüstungsexporte in diese Länder.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Gefesselte" Rüstungsindustrie</p><p class="Standard_d">Für eine Lockerung der Exportbestimmungen waren die bürgerlichen Ständerätinnen und Ständeräte. Sie verwiesen auf die kriselnde einheimische Rüstungsindustrie. Die Schweizer Rüstungsexporte gingen 2023 um 27 Prozent zurück, und 2024 um weitere 5 Prozent. Mit der Flexibilisierung liesse sich eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität im Inland aufrechterhalten, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d">Geschehe nichts, gehe die hiesige Rüstungswirtschaft unter, warnte Josef Dittli (FDP/UR). "Damit würde vor allem unsere Armee geschwächt." Deren Aufträge alleine reichten der Branche nicht, um ihre Geschäfte rentabel zu führen. Die Branche brauche Exporte.</p><p class="Standard_d">Das Kriegsmaterialgesetz zu verschärfen, sei rückblickend gesehen "ein Riesenfehler" gewesen, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Die starren Fesseln müssten wieder ein bisschen aufgelockert werden. "Wir müssen unsere Sicherheit einigermassen gewährleisten, indem wir die einheimische Rüstungsindustrie stärken."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ethik versus Wirtschaft</p><p class="Standard_d">Neu sollen Länder das erhaltene Kriegsmaterial ohne Zustimmung der Schweiz auch an ein anderes Land weitergeben können. Die kleine Kammer nahm einen entsprechenden Einzelantrag von Thierry Burkart (FDP/AG) an - mit 29 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Heute muss der Bundesrat solche Gesuche mit Verweis auf geltendes Recht ablehnen, was im Ausland regelmässig für Kritik sorgt.</p><p class="Standard_d">"Das Label 'Made in Switzerland' darf nicht zu einem Malus werden", warb Fabio Regazzi (Mitte/TI) für Burkarts Antrag. Der Antragsteller räumte ein, dass bei einer Wiederausfuhr nicht ausgeschlossen werden könne, dass Schweizer Rüstungsgüter in Einzelfällen auch in problematischen Konflikten eingesetzt werden könnten. "Ich hoffe aber, immer zur Verteidigung des Guten."</p><p class="Standard_d">Werner Salzmann (SVP/BE) sprach von einem "Balanceakt zwischen einer ethischen und einer wirtschaftlichen Verantwortung". Die Mehrheit der kleinen Kammer gewichtete Zweiteres höher. Es gehe darum, das Vertrauen in die Schweiz als verlässlichen Partner und Standort wiederherzustellen, hiess es.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wir verlieren jegliches Mass"</p><p class="Standard_d">Die fast dreistündige Debatte zur Vorlage war zuweilen emotional. Insbesondere die Gegnerinnen und Gegner der Lockerung - die links-grünen Mitglieder der kleinen Kammer - gaben zu bedenken, dass mehrere Grenzen überschritten würden. "Wir verlieren jegliches Mass", kritisierte Mathias Zopfi (Grüne/GL).</p><p class="Standard_d">"Mit der Revision wäre es nicht mehr möglich, zu kontrollieren, in welchem Kriegsgebiet welche Schweizer Rüstungsgüter auftauchen", sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Die Mehrheit unterwandere mit ihren Beschlüssen die Neutralität, ohne das Volk zu fragen.</p><p class="Standard_d">"Sie wollen nicht mehr hinschauen, was hinter der Grenze passiert", warnte Franziska Roth (SP/SO) die bürgerliche Mehrheit. "Export-Staaten könnten Russland und Israel beliefern." Vergeblich warb Roth für einen Kompromissvorschlag. Demnach hätten Kriegsmaterialexporte bewilligt werden können in Länder wie die Ukraine, die sich gegen eine völkerrechtswidrige Aggression gemäss Uno-Charta verteidigen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der&nbsp;Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 12.08.2025</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) ist mit 16 zu 8 Stimmen auf die Vorlage zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250024"><strong>25.024</strong></a><strong>) eingetreten. Sie hat erste Beschlüsse gefasst und wird die Beratung im nächsten Quartal fortsetzen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Vorlage zur Änderung des KMG sah ursprünglich einzig die Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial vor. Der Ständerat ergänzte die Vorlage in der Sommersession mit einer Neuregelung der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial. Diese Thematik wird von der SiK-N seit 2023 im Rahmen ihrer Parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230403">23.403</a> behandelt.</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass angesichts der sich stetig verschlechternden geopolitischen Situation die Schweizer Armee gestärkt und ihre Verteidigungsfähigkeit erhöht werden muss. Ein wichtiges Element hierfür ist eine starke und leistungsfähige Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB). Mit der Revision des KMG soll der Export von Kriegsmaterial erleichtert und somit die Entwicklung dieser STIB gefördert werden. Die Minderheit kritisiert, dass eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes lediglich im Interesse der STIB und nicht der neutralen Schweiz sei, die sich insbesondere für Frieden und den Schutz der Menschenrechte einsetzen soll. Zudem könne die Ukraine, die von ihrem legitimen Selbstverteidigungsrecht gemäss UNO-Charta Gebrauch mache, von den vorgeschlagenen Regelungen nicht innert nützlicher Frist profitieren.</p><p class="Standard_d">Bezüglich der Ausfuhr von Kriegsmaterial unterstützt die SiK-N die vom Bundesrat vorgeschlagene Abweichungskompetenz mit 16 zu 8 Stimmen, die ihm erlauben würde, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen (Art. 22b). Weiter beantragt die Kommission indes, die vom Ständerat neu vorgeschlagene generelle Ausnahme für Länder, die ein ähnliches Exportregime wie die Schweiz kennen und im Anhang 2 KMV aufgeführt sind, einzugrenzen. So sollen Ausnahmen für solche Staaten nur im Falle eines bewaffneten Konflikts möglich sein. Ein Empfängerland, das die Menschenrechte schwer und systematisch verletzt, bei welchem die Gefahr besteht, dass die Exportgüter gegen die eigene Zivilbevölkerung eingesetzt oder an unerwünschte Endempfänger abgegeben würden, sollte jedoch nicht Gegenstand der Ausnahmeregelung sein. Weitere Änderungsanträge wurden von der Kommission abgelehnt.</p><p class="Standard_d">Bezüglich der Neuregelung der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial hat die SiK-N die Beratungen aufgenommen und wird diese im nächsten Quartal fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sik.cps@parl.admin.ch">sik.cps@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik">Sicherheitspolitische Kommission (SiK)</a></p>
Updated
03.10.2025 12:12

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