«Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Revision des Invalidenversicherungsgesetzes)

Details

ID
20260029
Title
«Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Revision des Invalidenversicherungsgesetzes)
Description
Botschaft vom 25. Februar 2026 zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.02.2026</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Inklusions-Initiative: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 die Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab, will die Anliegen jedoch mit einem indirekten Gegenvorschlag aufnehmen. Vorgesehen sind ein verbindlicher Rahmen zur Förderung der Inklusion sowie Massnahmen im Bereich der Invalidenversicherung (IV).</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen, insbesondere bei der freien Wahl der Wohnform und des Wohnorts. Der Bundesrat unterstützt das Kernanliegen der Initiative. Aus seiner Sicht sind die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen jedoch nicht zielführend. Er möchte die Anliegen rascher und konkreter umsetzen und schlägt aus diesem Grund einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe vor. Dieser umfasst ein neues Rahmengesetz zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und eine Teilrevision des Gesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).</p><p class="Standard_d">Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung, die von Juni bis Oktober 2025 dauerte, hat der Bundesrat den Vorentwurf überarbeitet. Der Geltungsbereich wurde ausgeweitet und umfasst nun alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur Menschen, die Leistungen der IV beziehen. Er legt zudem den Fokus auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und auf allgemeine Grundsätze zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen. Weiterhin vorgesehen sind punktuelle Verbesserungen im IV-Bereich.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Massnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen</p><p class="Standard_d">Ein neues Bundesgesetz über die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen soll einen programmatischen Rahmen bieten für die kohärente Umsetzung der UN-BRK. Vorgesehen ist die Erarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen. Zudem sieht der Entwurf Grundsätze für den Lebensbereich Wohnen sowie für den Querschnittbereich Statistik und Datensammlung vor. Insbesondere sollen Menschen mit Behinderungen, die in Institutionen leben, grösstmögliche Wahlfreiheit in Bezug auf die Wohnform und die benötigte Unterstützung erhalten. Der Entwurf lässt sich bei Bedarf auf weitere Sach- und Lebensbereiche ausweiten.</p><p class="Standard_d">Ebenfalls sieht der indirekte Gegenvorschlag die Einführung eines unabhängigen Monitorings zur Überwachung der Umsetzung der UN-BRK vor. Damit kommt die Schweiz einer völkerrechtliche Verpflichtung nach. Nach Prüfung verschiedener Varianten schlägt der Bundesrat vor, diese Aufgabe der schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) zu übertragen. Dies erfolgt durch eine Anpassung im Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte.</p><p class="Standard_d">Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung und der Schwierigkeiten einer verfassungskonformen Umsetzung verzichtet der Bundesrat darauf, die Motion 24.3003 der SGK-N («Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen») im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags umzusetzen. Stattdessen wird das Eidgenössische Departement des Innern mit den Kantonen, den Organisationen von Menschen mit Behinderungen und den Branchenverbänden Vorschläge erarbeiten, wie die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen langfristig gewährleistet und ambulante Unterstützung gefördert werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Beschaffung moderner Hilfsmittel und Zugang zum Assistenzbeitrag</p><p class="Standard_d">Weiter umfasst der indirekte Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative Anpassungen im IVG. Einerseits soll die IV aktiver auf die Preisgestaltung von Hilfsmitteln Einfluss nehmen können. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu technisch modernen Hilfsmitteln haben (z.B. Prothesen). Andererseits will der Bundesrat den Zugang zum Assistenzbeitrag der IV für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit vereinfachen. Schliesslich will der Bundesrat Pilotversuche zur Förderung des selbstbestimmten Lebens ermöglichen und dafür im IVG die gesetzliche Grundlage schaffen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Parallele Behandlung des Behindertengleichstellungsgesetz im Parlament</p><p class="Standard_d">Der indirekte Gegenvorschlag bildet zusammen mit der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ein Massnahmenpaket zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesrat hat im Dezember 2024 die Botschaft zur Teilrevision des BehiG verabschiedet, die derzeit von der zuständigen Kommission des Nationalrats behandelt wird. Während das im indirekten Gegenvorschlag vorgesehene Inklusionsgesetz einen organisatorischen und programmatischen Rahmen für die Umsetzung der UN-BRK bieten soll, sieht das BehiG konkrete Rechtsansprüche und Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vor. Die Revision BehiG soll vor allem Verbesserungen in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen bringen. Damit nimmt die Revision BehiG ebenfalls wichtige Anliegen der Inklusionsinitiative auf und ergänzt den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative.</p><p>&nbsp;</p><p>Weiterführende Informationen</p><p><a href="https://www.ebgb.admin.ch/de/gegenvorschlag-zur-inklusionsinitiative">Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative</a></p><p><a href="https://cms.news.admin.ch/dam/de/der-schweizerische-bundesrat/SXZgRfiVFZTP/Ergebnisbericht+indirekter+Gegenvorschlag+Inklusions-Initiative.pdf">Ergebnisbericht indirekter Gegenvorschlag Inklusions-Initiative</a></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Februar 2026 zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (Inklusionsgesetz, InG)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 16.09.2026</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Hürden für Menschen mit Behinderung sind Thema im Nationalrat</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Alltag künftig weniger oft auf Hürden stossen. Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Beratungen zur Inklusionsinitiative und zum Inklusionsgesetz begonnen. Die Liste der Änderungsanträge ist lang.</strong></p><p class="Standard_d">Das Inklusionsgesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zu der von Behindertenorganisationen eingereichten Inklusionsinitiative. Diese verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg zu stärken. Im Gesetz will der Bundesrat diese Anliegen aufnehmen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Zahlreiche Anpassungswünsche</p><p class="Standard_d">Den vom Bundesrat nach Kritik angepassten Gegenvorschlag hatte die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) zusätzlich ergänzt, im Sinne der Linken sowie der Initiantinnen und Initianten. Sowohl die Bürgerlichen als auch die Linke haben zahlreiche Anpassungswünsche. Über 30 Minderheitsanträge liegen vor.</p><p class="Standard_d">Konkret will die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission (WBK-N) des Nationalrats für Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern und so deren wirtschaftliche Eigenständigkeit stärken. Zudem sollen Ausbildungsmöglichkeiten gezielt gefördert und Instrumente wie Job-Coaching gestärkt werden.</p><p class="Standard_d">Weiter will die Mehrheit die Zahl der Assistenzstunden für Menschen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt auf neunzig pro Monat erhöhen. Ebenso will sie Assistenzleistungen Dritter stärken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Platz in der Gesellschaft finden</p><p class="Standard_d">Menschen mit Behinderungen soll zudem ein besserer Zugang zu sportlichen und kulturellen Aktivitäten ermöglicht werden. Weitere Änderungen betreffen den Bereich Wohnen: Die Wahlfreiheit der Unterkunft soll verbessert und die Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern gefördert werden.</p><p class="Standard_d">Die Initiative selbst wollen Bürgerliche mehrheitlich ablehnen. SP und Grüne wollen sie unterstützen. Der indirekte Gegenvorschlag bringe zwar Verbesserungen, erfülle aber den Auftrag der Initiative nicht, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu sorgen, sagte Islam Alijai (SP/ZH).</p><p class="Standard_d">Wer nur in einem Heim die nötige Unterstützung erhalte, könne seine Wohnform nicht frei wählen, sagte Alijai. Er forderte Voraussetzungen dafür, dass mehr Menschen ihren Platz in der Gesellschaft finden können.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rechte haben und ausüben</p><p class="Standard_d">Der Gegenvorschlag bringe zwar viele Fortschritte, sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Mit den Minderheitsanträgen von Rot-Grün kämen die Bestimmungen im Inklusionsgesetz der Initiative näher. Diese sei jedoch klarer und verbindlicher als die Gesetzesvorlage.</p><p class="Standard_d">Menschen mit Behinderung müssten Rechte nicht nur haben, sondern auch ausüben können, sagte Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE). Für Gabriela Suter (SP/AG) genügt es nicht, Informationen bereitzustellen, etwa am Bahnhof zu einem ausfallenden Zug. Diese Information müsse eine Person mit Sehbehinderung erreichen.</p><p class="Standard_d">Mit der in der Uno-Behindertenrechtskonvention verankerten Wahlfreiheit gehe es nur mühsam voran, stellte Jean Tschopp (SP/VD) fest. Der Gegenvorschlag stelle namhafte Verbesserungen dar, sagte Marie-France Roth Pasquier (Mitte/FR). Die WBK-N habe zentrale Alltagserleichterungen in die Gesetzesvorlage eingebaut.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wunschzettel mit Kostenfolgen"</p><p class="Standard_d">Die FDP will Korrekturen im Gesetzesentwurf. "Er präsentiert sich als Wunschzettel mit massiven Kostenfolgen", kritisierte Regine Sauter (FDP/ZH). Besonders störend sei, dass die Mehrheit nicht Hand bieten wolle für ein schlüssiges Konzept zur Arbeitsintegration. Für Arbeitgeber müssten die Bedingungen stimmen.</p><p class="Standard_d">Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE) forderte namens der SVP mit einem Rückweisungsantrag eine schlankere Vorlage. Mit der Erweiterung des bundesrätlichen Vorschlags durch die Kommission würden private Arbeitgeber mit zusätzlichen Regelungen und Ansprüchen belastet, kritisierte er. Und das ohne Vernehmlassung.</p><p class="Standard_d">Der Gegenvorschlag enthalte für praktisch jeden Lebensbereich neue Aufgaben, sagte Katja Stettler-Riem (SVP/BE). "Muss der Bund tatsächlich festlegen, wie Inklusion in all diesen Bereichen zu fördern ist?" Jede neue Aufgabe brauche Verwaltung und für jede neue Leistung werde Geld benötigt, sagte Stettler-Riem.</p><p class="Standard_d">"Behinderung kann jeden und jede treffen", sagte Philipp Kutter (Mitte/ZH), selbst Rollstuhlfahrer. Fehlende Assistenz führe etwa dazu, dass Betroffene und Angehörige weniger arbeiten könnten. Auch das koste. Und im öffentlichen Verkehr sei das Ziel der Barrierefreiheit verfehlt worden. An gewissen Orten brauche es Vorschriften, damit es ein kleines Stück vorwärtsgehe.</p><p class="Standard_d">Entscheide fällte der Nationalrat aus Zeitgründen noch nicht.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wbk.csec@parl.admin.ch">wbk.csec@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk">Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</a></p>
Updated
17.09.2026 12:26

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