Dienstrecht der Beamten der Ueberklasse

ShortId
90.271
Id
19900271
Updated
10.04.2024 17:01
Language
de
Title
Dienstrecht der Beamten der Ueberklasse
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative im Sinne der allgemeinen Anregung ein.</p><p>Im Beamtengesetz vom 30. Juni 1927 wird die Rechtsstellung der Beamten der Ueberklasse in einem besonderen Abschnitt umschrieben, der dem Bundesrat flexibleres Handeln erlaubt.</p><p>Dabei sind insbesondere vorzusehen, dass</p><p>1. der Bundesrat Beamte der Ueberklasse entweder beamtenrechtlich oder obligationenrechtlich anstellen kann;</p><p>2. der Bundesrat ermächtigt wird, mit einer Zweidrittels-Mehrheit im Bundesrat das Dienstverhältnis aller Beamten der Ueberklasse jederzeit aufzulösen, ohne vorgängig ein Disziplinarverfahren durchführen oder Dienstuntauglichkeit nachweisen zu müssen.</p>
  • Dienstrecht der Beamten der Ueberklasse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative im Sinne der allgemeinen Anregung ein.</p><p>Im Beamtengesetz vom 30. Juni 1927 wird die Rechtsstellung der Beamten der Ueberklasse in einem besonderen Abschnitt umschrieben, der dem Bundesrat flexibleres Handeln erlaubt.</p><p>Dabei sind insbesondere vorzusehen, dass</p><p>1. der Bundesrat Beamte der Ueberklasse entweder beamtenrechtlich oder obligationenrechtlich anstellen kann;</p><p>2. der Bundesrat ermächtigt wird, mit einer Zweidrittels-Mehrheit im Bundesrat das Dienstverhältnis aller Beamten der Ueberklasse jederzeit aufzulösen, ohne vorgängig ein Disziplinarverfahren durchführen oder Dienstuntauglichkeit nachweisen zu müssen.</p>
    • Dienstrecht der Beamten der Ueberklasse

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