Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen

ShortId
91.410
Id
19910410
Updated
10.04.2024 14:48
Language
de
Title
Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Volksrechte;freie Schlagwörter: Volksinitiative;freie Schlagwörter: Rückwirkungsklausel;freie Schlagwörter: politisches Recht
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Bundesbeschluss über die Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen vom ...</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Prüfung einer parlamentarischen Initiative, </p><p>nach Einsicht in den Bericht einer parlamentarischen Kommission des Nationalrates ...</p><p>und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Artikel 121 Absatz 4bis (neu)</p><p>Ueber die Gültigkeit rückwirkender Bestimmungen eines Initiativbegehrens entscheiden die eidgenössischen Räte vor der Abstimmung durch Volk und Stände.</p><p>II</p><p>Artikel 121 Absatz 4bis findet keine Anwendung auf Initiativbegehren, über die die Vorprüfungsverfügung im Zeitpunkt der Annahme durch Volk und Stände bereits ergangen ist.</p><p>III</p><p>Dieser Bundesbeschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.</p>
  • Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Bundesbeschluss über die Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen vom ...</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Prüfung einer parlamentarischen Initiative, </p><p>nach Einsicht in den Bericht einer parlamentarischen Kommission des Nationalrates ...</p><p>und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Artikel 121 Absatz 4bis (neu)</p><p>Ueber die Gültigkeit rückwirkender Bestimmungen eines Initiativbegehrens entscheiden die eidgenössischen Räte vor der Abstimmung durch Volk und Stände.</p><p>II</p><p>Artikel 121 Absatz 4bis findet keine Anwendung auf Initiativbegehren, über die die Vorprüfungsverfügung im Zeitpunkt der Annahme durch Volk und Stände bereits ergangen ist.</p><p>III</p><p>Dieser Bundesbeschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.</p>
    • Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Bundesbeschluss über die Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen vom ...</p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Prüfung einer parlamentarischen Initiative, </p><p>nach Einsicht in den Bericht einer parlamentarischen Kommission des Nationalrates ...</p><p>und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...</p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Artikel 121 Absatz 4bis (neu)</p><p>Ueber die Gültigkeit rückwirkender Bestimmungen eines Initiativbegehrens entscheiden die eidgenössischen Räte vor der Abstimmung durch Volk und Stände.</p><p>II</p><p>Artikel 121 Absatz 4bis findet keine Anwendung auf Initiativbegehren, über die die Vorprüfungsverfügung im Zeitpunkt der Annahme durch Volk und Stände bereits ergangen ist.</p><p>III</p><p>Dieser Bundesbeschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.</p>
    • Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen

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