Programm zur Förderung von Gleichstellung und Partnerschaft

ShortId
91.429
Id
19910429
Updated
10.04.2024 09:09
Language
de
Title
Programm zur Förderung von Gleichstellung und Partnerschaft
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Kultur;freie Schlagwörter: Gleichstellungspolitik;freie Schlagwörter: Recht;freie Schlagwörter: Wirtschaft;freie Schlagwörter: Arbeit;freie Schlagwörter: AHV;freie Schlagwörter: IV;freie Schlagwörter: Sozialversicherung;freie Schlagwörter: Elternurlaub;freie Schlagwörter: Steuer;freie Schlagwörter: Militär;freie Schlagwörter: Sicherheitspolitik;freie Schlagwörter: Betreuungsarbeit;freie Schlagwörter: Arbeitslosenversicherung;freie Schlagwörter: Arbeitszeit
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem formalrechtlichen Bekenntnis zur Gleichstellung und mit dem parlamentarischen Eheleitbild ist die Diskriminierung der Frauen nicht beseitigt worden. Die Umsetzung beider Prinzipien kommt nur schleppend voran und die Ungeduld der Frauen wächst. Dies zeigt der landesweite Frauenstreik vom 14. Juni.</p><p>Die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei: Die Frauen wollen Taten sehen. Und damit haben sie völlig recht. Mit der Veränderung von Ideen und Verfassungstexten sind jene strukturellen Barrieren noch nicht beseitigt, die auch beim Vorliegen besten Willens zu oft reale Gleichstellung und vor allem partnerschaftliche Arbeitsteilung verhindern.</p><p>Gestützt auf Artikel 21bis GVG reiche ich folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung ein.</p><p>Der Bund stellt ein spezielles Programm, das Gleichstellung und Partnerschaft fördert, in dem es bei den strukturellen Verhinderungen und individuellen "Behinderungen" der Männer ansetzt.</p><p>Dieses Programm müsste umfassen:</p><p>- Elternurlaub: Von Gemeinschaft getragen, im Sinne einer Elternversicherung. Elternurlaub für Mann und Frau zu je 50 Prozent verteilt und eventuell verfallend, wenn Mann Elternurlaub nicht bezieht.</p><p>- Teilzeitarbeit: Im Arbeitsrecht festgelegte Möglichkeit des 6-Stunden-Tages für Betreuungspflichtige (Betreuungsaufgaben/-arbeit von Angehörigen), oder Beschränkung auf 6 Stunden für Familienpflichtige (im Sinne der "Standesschutzbestimmungen" für Frauen).</p><p>Teilzeitstellen für Männer in leitenden und hochqualifizierten Stellen.</p><p>- Infrastruktur:</p><p>- Steurliche Begünstigung von Firmen, die Betreuungsplätze bereitstellen.</p><p>- Berücksichtigung von Firmen bei staatlicher Auftragsvergabe, welche 1. Männerteilzeitarbeit und 2. Kinderbetreuung am Arbeitsort ermöglicht.</p><p>- Armee: Familienväter, welche Betreuungsarbeit übernehmen, werden freigestellt.</p><p>- Sozialversicherung: Berücksichtigung von Betreuungsarbeit in allen Teilen der Sozialversicherungen (AHV, IV, BVG, ALV).</p>
  • Programm zur Förderung von Gleichstellung und Partnerschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem formalrechtlichen Bekenntnis zur Gleichstellung und mit dem parlamentarischen Eheleitbild ist die Diskriminierung der Frauen nicht beseitigt worden. Die Umsetzung beider Prinzipien kommt nur schleppend voran und die Ungeduld der Frauen wächst. Dies zeigt der landesweite Frauenstreik vom 14. Juni.</p><p>Die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei: Die Frauen wollen Taten sehen. Und damit haben sie völlig recht. Mit der Veränderung von Ideen und Verfassungstexten sind jene strukturellen Barrieren noch nicht beseitigt, die auch beim Vorliegen besten Willens zu oft reale Gleichstellung und vor allem partnerschaftliche Arbeitsteilung verhindern.</p><p>Gestützt auf Artikel 21bis GVG reiche ich folgende parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung ein.</p><p>Der Bund stellt ein spezielles Programm, das Gleichstellung und Partnerschaft fördert, in dem es bei den strukturellen Verhinderungen und individuellen "Behinderungen" der Männer ansetzt.</p><p>Dieses Programm müsste umfassen:</p><p>- Elternurlaub: Von Gemeinschaft getragen, im Sinne einer Elternversicherung. Elternurlaub für Mann und Frau zu je 50 Prozent verteilt und eventuell verfallend, wenn Mann Elternurlaub nicht bezieht.</p><p>- Teilzeitarbeit: Im Arbeitsrecht festgelegte Möglichkeit des 6-Stunden-Tages für Betreuungspflichtige (Betreuungsaufgaben/-arbeit von Angehörigen), oder Beschränkung auf 6 Stunden für Familienpflichtige (im Sinne der "Standesschutzbestimmungen" für Frauen).</p><p>Teilzeitstellen für Männer in leitenden und hochqualifizierten Stellen.</p><p>- Infrastruktur:</p><p>- Steurliche Begünstigung von Firmen, die Betreuungsplätze bereitstellen.</p><p>- Berücksichtigung von Firmen bei staatlicher Auftragsvergabe, welche 1. Männerteilzeitarbeit und 2. Kinderbetreuung am Arbeitsort ermöglicht.</p><p>- Armee: Familienväter, welche Betreuungsarbeit übernehmen, werden freigestellt.</p><p>- Sozialversicherung: Berücksichtigung von Betreuungsarbeit in allen Teilen der Sozialversicherungen (AHV, IV, BVG, ALV).</p>
    • Programm zur Förderung von Gleichstellung und Partnerschaft

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