AHV plus

ShortId
92.442
Id
19920442
Updated
10.04.2024 18:11
Language
de
Title
AHV plus
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Soziale Fragen;freie Schlagwörter: Sozialversicherung;freie Schlagwörter: AHV;freie Schlagwörter: BVG;freie Schlagwörter: Krankenversicherung;freie Schlagwörter: Unfallversicherung;freie Schlagwörter: KVG;freie Schlagwörter: Spitex;freie Schlagwörter: Zweite Säule;freie Schlagwörter: Pensionierung;freie Schlagwörter: Rente;freie Schlagwörter: Pension;freie Schlagwörter: Krankenversicherungsgesetz;freie Schlagwörter: Unfallversicherungsgesetz
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich - im Sinne einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung - vor,</p><p>die in den Artikeln 34bis und quater der Bundesverfassung genannten Versicherungen (Kranken- und Unfallversicherung, AHV und berufliche Vorsorge) durch eine Einrichtung zu ergänzen, die die Gesundheits- und Betreuungskosten für Betagte übernimmt.</p><p>Bei der endgültigen Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage ist insbesondere auf folgende Punkte sowie Grundsätze zu achten:</p><p>1. Die Arbeiten von Experten sowie die parlamentarischen Beratungen im Hinblick auf die Schaffung einer solchen Einrichtung sind parallel und synchron zur laufenden Reform der Kranken- und Unfallversicherung durchzuführen, ohne deren Abschluss hinauszuzögern.</p><p>2. Bei der Abklärung der konkreten Ausgestaltung dieser Einrichtung sind der Kreis der Leistungsempfänger und die Art der übernommenen Leistungen mit besonderer Sorgfalt zu bestimmen.</p><p>3. Die neue Einrichtung sorgt für die Finanzierung der geriatrischen Behandlung, und zwar unabhängig davon, ob diese stationär oder ambulant durchgeführt wird. Lösungen wie Hauspflege (Spitex) oder Tageskliniken sind ausdrücklich anzuerkennen. Abgesehen von den medizinischen Leistungen im engeren Sinne finanziert oder unterstützt die neue Einrichtung auch Leistungen der sozialen Betreuung zugunsten der Betagten, ob solche nun von Familienangehörigen oder durch Hilfswerke erbracht werden.</p><p>4. Der Leistungsauftrag der neuen Einrichtung beschränkt sich auf den administrativen und finanziellen Bereich; sie erbringt also nicht selber Pflege- oder Betreuungsleistungen.</p><p>5. Es ist darauf zu achten, dass die neue Einrichtung von den Institutionen, die die Aufgaben anerkannter Krankenkassen wahrnehmen, streng getrennt ist.</p><p>6. Für die Einrichtung ist eine gemischte, gemeinsame Finanzierung vorzusehen, wobei folgende Körperschaften bzw. Personen zur Leistung von Beiträgen verpflichtet werden: Bund, Kantone und Gemeinden, berufliche Vorsorgeeinrichtungen (2. Säule) sowie die betroffenen Betagten selber.</p>
  • AHV plus
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19933530
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich - im Sinne einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung - vor,</p><p>die in den Artikeln 34bis und quater der Bundesverfassung genannten Versicherungen (Kranken- und Unfallversicherung, AHV und berufliche Vorsorge) durch eine Einrichtung zu ergänzen, die die Gesundheits- und Betreuungskosten für Betagte übernimmt.</p><p>Bei der endgültigen Ausarbeitung der entsprechenden Vorlage ist insbesondere auf folgende Punkte sowie Grundsätze zu achten:</p><p>1. Die Arbeiten von Experten sowie die parlamentarischen Beratungen im Hinblick auf die Schaffung einer solchen Einrichtung sind parallel und synchron zur laufenden Reform der Kranken- und Unfallversicherung durchzuführen, ohne deren Abschluss hinauszuzögern.</p><p>2. Bei der Abklärung der konkreten Ausgestaltung dieser Einrichtung sind der Kreis der Leistungsempfänger und die Art der übernommenen Leistungen mit besonderer Sorgfalt zu bestimmen.</p><p>3. Die neue Einrichtung sorgt für die Finanzierung der geriatrischen Behandlung, und zwar unabhängig davon, ob diese stationär oder ambulant durchgeführt wird. Lösungen wie Hauspflege (Spitex) oder Tageskliniken sind ausdrücklich anzuerkennen. Abgesehen von den medizinischen Leistungen im engeren Sinne finanziert oder unterstützt die neue Einrichtung auch Leistungen der sozialen Betreuung zugunsten der Betagten, ob solche nun von Familienangehörigen oder durch Hilfswerke erbracht werden.</p><p>4. Der Leistungsauftrag der neuen Einrichtung beschränkt sich auf den administrativen und finanziellen Bereich; sie erbringt also nicht selber Pflege- oder Betreuungsleistungen.</p><p>5. Es ist darauf zu achten, dass die neue Einrichtung von den Institutionen, die die Aufgaben anerkannter Krankenkassen wahrnehmen, streng getrennt ist.</p><p>6. Für die Einrichtung ist eine gemischte, gemeinsame Finanzierung vorzusehen, wobei folgende Körperschaften bzw. Personen zur Leistung von Beiträgen verpflichtet werden: Bund, Kantone und Gemeinden, berufliche Vorsorgeeinrichtungen (2. Säule) sowie die betroffenen Betagten selber.</p>
    • AHV plus

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