Zweckentfremdung des Zivilschutzes und seiner Anlagen

ShortId
92.3190
Id
19923190
Updated
10.04.2024 12:23
Language
de
Title
Zweckentfremdung des Zivilschutzes und seiner Anlagen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zivilschutzanlagen bieten der Bevölkerung Schutz, auch in nichtkriegerischen Zeiten. Dass man aber diese Schutzräume dazu missbraucht, in Friedenszeiten Asylbewerber, Wirtschaftsflüchtlinge darin unterzubringen, finden wir Schweizer Demokraten und Lega dei Ticinesi schlichtweg eine Zweckentfremdung solcher Zivilschutzräume und des Zivilschutzes.</p><p>Heute schon sind Auflagen da, die eine schnelle Räumung eines Zivilschutzraumes erfordern, sei es bei Verstrahlungen, Störfällen oder Krieg. Wie ist es dann möglich, in solch einem Fall die vielen Asylbewerber aus diesen Zivilschutzräumen umzuquartieren?</p><p>Da jeder Schweizer Bürger Anrecht auf einen Schutzraumplatz hat, dürfte sich die Frage stellen, wo sich dieser dann hinbegeben sollte, wenn schon heute viele Plätze belegt sind?</p>
  • <p>Aufgabe des Zivilschutzes ist es, u. a. in Zusammenarbeit mit den dafür vorgesehenen Einsatzdiensten Hilfe bei natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen- sowie in anderen Notlagen zu leisten. Neben Rettungsmassnahmen umfasst diese Hilfeleistung ebenso Schutzvorkehrungen zugunsten der Bevölkerung wie auch die Unterstützung der von den Behörden beauftragten Organisationen bei Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung von Obdachlosen, Flüchtenden und anderen schutzsuchenden Personen.</p><p>Die Kantone und Gemeinden sind somit befugt, die Mittel ihrer Zivilschutzorganisationen für die Aufnahme und Unterbringung von hilfsbedürftigen Personen einzusetzen, wenn ihre ordentlichen Mittel dazu nicht mehr ausreichen.</p><p>Die bauliche Infrastruktur des Zivilschutzes kann heute so weit verwendet werden, als sie jederzeit innert 24 Stunden für den Zivilschutz benützbar ist.</p><p>In Anwendung dieser Möglichkeit werden Schutzbauten immer wieder zu unterschiedlichen Zwecken, wie zum Beispiel als Unterkünfte bei Grossanlässen und für in den Gemeinden stationierte Truppen, als Übungslokale für Vereine, als Lagermöglichkeit usw., verwendet. Im gleichen Sinne werden sie gegenwärtig, wo dies nötig wird, ebenfalls zur vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern herangezogen. Dabei stehen allerdings nicht Schutzräume für die Bevölkerung im Vordergrund, sondern kombinierte Anlagen der örtlichen Zivilschutzorganisationen.</p><p>Wird von den erwähnten Nutzungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht, haben die Gemeinden im Falle sich abzeichnender Gefahren Vorkehrungen zur zeitgerechten Verwendung dieser Anlagen für den Einsatz ihrer Zivilschutzorganisationen und den Schutz der Bevölkerung zu treffen. Die zurzeit durch eine beschränkte Zahl von Asylbewerbern belegten Schutzbauten beeinträchtigen keineswegs die Sicherheit der schweizerischen Bevölkerung.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit der Zivilschutz nicht für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Friedenszeiten beigezogen wird.</p>
  • Zweckentfremdung des Zivilschutzes und seiner Anlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zivilschutzanlagen bieten der Bevölkerung Schutz, auch in nichtkriegerischen Zeiten. Dass man aber diese Schutzräume dazu missbraucht, in Friedenszeiten Asylbewerber, Wirtschaftsflüchtlinge darin unterzubringen, finden wir Schweizer Demokraten und Lega dei Ticinesi schlichtweg eine Zweckentfremdung solcher Zivilschutzräume und des Zivilschutzes.</p><p>Heute schon sind Auflagen da, die eine schnelle Räumung eines Zivilschutzraumes erfordern, sei es bei Verstrahlungen, Störfällen oder Krieg. Wie ist es dann möglich, in solch einem Fall die vielen Asylbewerber aus diesen Zivilschutzräumen umzuquartieren?</p><p>Da jeder Schweizer Bürger Anrecht auf einen Schutzraumplatz hat, dürfte sich die Frage stellen, wo sich dieser dann hinbegeben sollte, wenn schon heute viele Plätze belegt sind?</p>
    • <p>Aufgabe des Zivilschutzes ist es, u. a. in Zusammenarbeit mit den dafür vorgesehenen Einsatzdiensten Hilfe bei natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen- sowie in anderen Notlagen zu leisten. Neben Rettungsmassnahmen umfasst diese Hilfeleistung ebenso Schutzvorkehrungen zugunsten der Bevölkerung wie auch die Unterstützung der von den Behörden beauftragten Organisationen bei Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung von Obdachlosen, Flüchtenden und anderen schutzsuchenden Personen.</p><p>Die Kantone und Gemeinden sind somit befugt, die Mittel ihrer Zivilschutzorganisationen für die Aufnahme und Unterbringung von hilfsbedürftigen Personen einzusetzen, wenn ihre ordentlichen Mittel dazu nicht mehr ausreichen.</p><p>Die bauliche Infrastruktur des Zivilschutzes kann heute so weit verwendet werden, als sie jederzeit innert 24 Stunden für den Zivilschutz benützbar ist.</p><p>In Anwendung dieser Möglichkeit werden Schutzbauten immer wieder zu unterschiedlichen Zwecken, wie zum Beispiel als Unterkünfte bei Grossanlässen und für in den Gemeinden stationierte Truppen, als Übungslokale für Vereine, als Lagermöglichkeit usw., verwendet. Im gleichen Sinne werden sie gegenwärtig, wo dies nötig wird, ebenfalls zur vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern herangezogen. Dabei stehen allerdings nicht Schutzräume für die Bevölkerung im Vordergrund, sondern kombinierte Anlagen der örtlichen Zivilschutzorganisationen.</p><p>Wird von den erwähnten Nutzungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht, haben die Gemeinden im Falle sich abzeichnender Gefahren Vorkehrungen zur zeitgerechten Verwendung dieser Anlagen für den Einsatz ihrer Zivilschutzorganisationen und den Schutz der Bevölkerung zu treffen. Die zurzeit durch eine beschränkte Zahl von Asylbewerbern belegten Schutzbauten beeinträchtigen keineswegs die Sicherheit der schweizerischen Bevölkerung.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit der Zivilschutz nicht für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Friedenszeiten beigezogen wird.</p>
    • Zweckentfremdung des Zivilschutzes und seiner Anlagen

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