Emissionsfreie Kehrichtentsorgung. Förderung

ShortId
92.3244
Id
19923244
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Emissionsfreie Kehrichtentsorgung. Förderung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Konventionelle Kehrichtentsorgungsanlagen produzieren Unmengen an Schadstoffen, welche unsere Umwelt belasten. Eine mittlere Anlage gibt zum Beispiel jährlich über 500 Tonnen Schadstoffe wie Stäube, Salzsäure, Flussäure, Schwefel, Schwermetalle, Dioxine und Furane an die Luft ab, welche die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen beeinträchtigen.</p><p>Konventionelle Kehrichtentsorgungsanlagen haben eine weitere, nicht zu verachtende Schwachstelle: Rund 40 Prozent des bearbeiteten Kehrichts wandern in Form von hochgiftiger Schlacke auf die Deponien. Diese Deponien stellen eine grosse Hypothek dar, welche wir den kommenden Generationen auferlegen. Dank neuesten Technologien besteht heute die Möglichkeit, den Kehricht (Haus- und Spezialkehricht) praktisch emissionsfrei zu entsorgen, und zwar ohne dass zusätzlich Deponien verwendet werden. Das nach der Entsorgung übrigbleibende Material (etwa 30 Prozent) ist völlig inert und kann zu Sand, Kies oder zu einem durchaus verwendbaren Isolationsmaterial verarbeitet werden.</p><p>Das System Thermoselect wird heute von vielen Seiten angegriffen, weil es, was die Herstellungs- und Unterhaltskosten betrifft, etwa um die Hälfte billiger ist als jede konventionelle Anlage. Um dieser revolutionären Art der Kehrichtentsorgung zum Durchbruch zu verhelfen, und gleichzeitig um unsere Umwelt bestmöglich zu schützen, soll der Bundesrat die Emissionswerte von Schadstoffabgaben bei Kehrichtentsorgungsanlagen dem neuesten technologischen Stand anpassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat die wesentlichen Anforderungen an Anlagen zur Abfallentsorgung in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und der Verordnung über Abwassereinleitungen festgelegt. Beim Erlass dieser Vorschriften wurde jeweils die Leistungsfähigkeit von erprobten Lösungen berücksichtigt.</p><p>Sowohl bei der Separatsammlung und Verwertung als auch bei der Behandlung der Abfälle wurden in der letzten Zeit grosse Fortschritte erzielt. Die technische Entwicklung wurde vom Bundesrat verfolgt. Dank verbesserter technischer Lösungen konnten Anfang 1992 die entsprechenden Emissionsgrenzwerte der LRV verschärft werden. Sobald sämtliche Anlagen den heute geltenden Anforderungen entsprechen, wird die Abfallverbrennung bei Schadstoffen wie Stickoxiden oder Schwefeldioxid und den Schwermetallen weniger als 1 Prozent der gesamten Emissionen aus Industrie, Gewerbe, Verkehr und Haushalten verursachen. Die bei konventionellen Verbrennungsanlagen zurückbleibende Schlacke darf aufgrund der erhöhten Eisen-, Mangan- und Kupfergehalte sicher nicht als "hochgiftig" bezeichnet werden; im übrigen kann diese Schlacke mit Einschränkungen als Baumaterial verwendet werden.</p><p>Das vom Motionär erwähnte Thermoselect-Verfahren wurde in den letzten Jahren im Labormassstab und in einer kleinen Pilotanlage untersucht. Das Verfahren zeichnet sich durch sehr geringe Emissionen sowie durch weitgehende Verwertungsmöglichkeiten der Verbrennungsrückstände aus. Bei diesen Rückständen handelt es sich vor allem um verwertbare Metalle sowie glasartige Schlacken. Das Verfahren weist somit in dieser Hinsicht gegenüber konventionellen Verbrennungsverfahren klare Vorteile auf. Nach heutigem Stand der Kenntnisse sind tiefere Bau- und Betriebskosten zu erwarten als bei konventionellen Anlagen.</p><p>Die Wahl von Verfahren zur Kehrichtentsorgung liegt in der Regel in der Kompetenz von Gemeindeverbänden. Üblicherweise werden Verbrennungsanlagen im Dauerbetrieb während fast eines Jahres ohne Unterbruch betrieben. Gesamtschweizerisch ist heute noch zuwenig Kapazität für die Behandlung von Siedlungsabfällen vorhanden. Betriebsunterbrüche stellen somit die umweltverträgliche Abfallentsorgung in Frage. Die Zuverlässigkeit von Anlagen im Dauerbetrieb stellt deshalb ein wichtiges Kriterium dar.</p><p>Eine erste Anlage im technischen Massstab, welche nach dem Thermoselect-Verfahren arbeitet, nahm im Frühjahr 1992 in Verbania (Italien) den Betrieb auf. Die Anlage lief - mit verschiedenen Unterbrüchen - insgesamt etwa eine Woche, als sie im Juni 1992 durch eine Verfügung der lokalen Behörden geschlossen wurde. Die italienischen Behörden befürchteten offenbar, die Anlage würde auch zur Behandlung von Sonderabfällen benutzt. Die Zuverlässigkeit der Anlage sowie die im Dauerbetrieb resultierenden Emissionen und Rückstände können deshalb heute noch nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>Gestützt auf das Gewässerschutzgesetz zahlt der Bund unter gewissen Voraussetzungen Subventionen an Abfallanlagen. Der vom Motionär geforderte Verzicht auf Subventionen für andere, bewährte Behandlungsanlagen, welche den geltenden Vorschriften genügen, lässt sich nicht begründen. Angesichts der fehlenden Erfahrungen mit dem Thermoselect-Verfahren und mit Rücksicht auf die geringe Umweltbelastung neuer, konventioneller Verbrennungsanlagen ist auch eine kurzfristige Verschärfung der Vorschriften für solche Anlagen nicht gerechtfertigt. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) verfolgt aber die technische Entwicklung des Thermoselect-Verfahrens und wird sich - sobald positive Resultate aus dem Dauerbetrieb vorliegen - dafür einsetzen, dass Offerten der Firma Thermoselect in die Evaluation für neue Anlagen miteinbezogen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Kehrichtentsorgung jene Technologien zu fördern, welche keine deponierten Abfälle und nur ein Minimum an Schadstoffemissionen produzieren, wie zum Beispiel Thermoselect (Verfahren zur emissionsfreien Rohstoffrückgewinnung).</p>
  • Emissionsfreie Kehrichtentsorgung. Förderung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Konventionelle Kehrichtentsorgungsanlagen produzieren Unmengen an Schadstoffen, welche unsere Umwelt belasten. Eine mittlere Anlage gibt zum Beispiel jährlich über 500 Tonnen Schadstoffe wie Stäube, Salzsäure, Flussäure, Schwefel, Schwermetalle, Dioxine und Furane an die Luft ab, welche die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen beeinträchtigen.</p><p>Konventionelle Kehrichtentsorgungsanlagen haben eine weitere, nicht zu verachtende Schwachstelle: Rund 40 Prozent des bearbeiteten Kehrichts wandern in Form von hochgiftiger Schlacke auf die Deponien. Diese Deponien stellen eine grosse Hypothek dar, welche wir den kommenden Generationen auferlegen. Dank neuesten Technologien besteht heute die Möglichkeit, den Kehricht (Haus- und Spezialkehricht) praktisch emissionsfrei zu entsorgen, und zwar ohne dass zusätzlich Deponien verwendet werden. Das nach der Entsorgung übrigbleibende Material (etwa 30 Prozent) ist völlig inert und kann zu Sand, Kies oder zu einem durchaus verwendbaren Isolationsmaterial verarbeitet werden.</p><p>Das System Thermoselect wird heute von vielen Seiten angegriffen, weil es, was die Herstellungs- und Unterhaltskosten betrifft, etwa um die Hälfte billiger ist als jede konventionelle Anlage. Um dieser revolutionären Art der Kehrichtentsorgung zum Durchbruch zu verhelfen, und gleichzeitig um unsere Umwelt bestmöglich zu schützen, soll der Bundesrat die Emissionswerte von Schadstoffabgaben bei Kehrichtentsorgungsanlagen dem neuesten technologischen Stand anpassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat die wesentlichen Anforderungen an Anlagen zur Abfallentsorgung in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) und der Verordnung über Abwassereinleitungen festgelegt. Beim Erlass dieser Vorschriften wurde jeweils die Leistungsfähigkeit von erprobten Lösungen berücksichtigt.</p><p>Sowohl bei der Separatsammlung und Verwertung als auch bei der Behandlung der Abfälle wurden in der letzten Zeit grosse Fortschritte erzielt. Die technische Entwicklung wurde vom Bundesrat verfolgt. Dank verbesserter technischer Lösungen konnten Anfang 1992 die entsprechenden Emissionsgrenzwerte der LRV verschärft werden. Sobald sämtliche Anlagen den heute geltenden Anforderungen entsprechen, wird die Abfallverbrennung bei Schadstoffen wie Stickoxiden oder Schwefeldioxid und den Schwermetallen weniger als 1 Prozent der gesamten Emissionen aus Industrie, Gewerbe, Verkehr und Haushalten verursachen. Die bei konventionellen Verbrennungsanlagen zurückbleibende Schlacke darf aufgrund der erhöhten Eisen-, Mangan- und Kupfergehalte sicher nicht als "hochgiftig" bezeichnet werden; im übrigen kann diese Schlacke mit Einschränkungen als Baumaterial verwendet werden.</p><p>Das vom Motionär erwähnte Thermoselect-Verfahren wurde in den letzten Jahren im Labormassstab und in einer kleinen Pilotanlage untersucht. Das Verfahren zeichnet sich durch sehr geringe Emissionen sowie durch weitgehende Verwertungsmöglichkeiten der Verbrennungsrückstände aus. Bei diesen Rückständen handelt es sich vor allem um verwertbare Metalle sowie glasartige Schlacken. Das Verfahren weist somit in dieser Hinsicht gegenüber konventionellen Verbrennungsverfahren klare Vorteile auf. Nach heutigem Stand der Kenntnisse sind tiefere Bau- und Betriebskosten zu erwarten als bei konventionellen Anlagen.</p><p>Die Wahl von Verfahren zur Kehrichtentsorgung liegt in der Regel in der Kompetenz von Gemeindeverbänden. Üblicherweise werden Verbrennungsanlagen im Dauerbetrieb während fast eines Jahres ohne Unterbruch betrieben. Gesamtschweizerisch ist heute noch zuwenig Kapazität für die Behandlung von Siedlungsabfällen vorhanden. Betriebsunterbrüche stellen somit die umweltverträgliche Abfallentsorgung in Frage. Die Zuverlässigkeit von Anlagen im Dauerbetrieb stellt deshalb ein wichtiges Kriterium dar.</p><p>Eine erste Anlage im technischen Massstab, welche nach dem Thermoselect-Verfahren arbeitet, nahm im Frühjahr 1992 in Verbania (Italien) den Betrieb auf. Die Anlage lief - mit verschiedenen Unterbrüchen - insgesamt etwa eine Woche, als sie im Juni 1992 durch eine Verfügung der lokalen Behörden geschlossen wurde. Die italienischen Behörden befürchteten offenbar, die Anlage würde auch zur Behandlung von Sonderabfällen benutzt. Die Zuverlässigkeit der Anlage sowie die im Dauerbetrieb resultierenden Emissionen und Rückstände können deshalb heute noch nicht abschliessend beurteilt werden.</p><p>Gestützt auf das Gewässerschutzgesetz zahlt der Bund unter gewissen Voraussetzungen Subventionen an Abfallanlagen. Der vom Motionär geforderte Verzicht auf Subventionen für andere, bewährte Behandlungsanlagen, welche den geltenden Vorschriften genügen, lässt sich nicht begründen. Angesichts der fehlenden Erfahrungen mit dem Thermoselect-Verfahren und mit Rücksicht auf die geringe Umweltbelastung neuer, konventioneller Verbrennungsanlagen ist auch eine kurzfristige Verschärfung der Vorschriften für solche Anlagen nicht gerechtfertigt. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) verfolgt aber die technische Entwicklung des Thermoselect-Verfahrens und wird sich - sobald positive Resultate aus dem Dauerbetrieb vorliegen - dafür einsetzen, dass Offerten der Firma Thermoselect in die Evaluation für neue Anlagen miteinbezogen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Kehrichtentsorgung jene Technologien zu fördern, welche keine deponierten Abfälle und nur ein Minimum an Schadstoffemissionen produzieren, wie zum Beispiel Thermoselect (Verfahren zur emissionsfreien Rohstoffrückgewinnung).</p>
    • Emissionsfreie Kehrichtentsorgung. Förderung

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