Senkung der CO2-Emissionen

ShortId
92.3245
Id
19923245
Updated
10.04.2024 08:18
Language
de
Title
Senkung der CO2-Emissionen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat am 12. Juni 1992 in Rio de Janeiro das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen unterzeichnet. Durch diese Unterzeichnung verpflichtet sie sich insbesondere dazu, ein nationales Programm zur Bekämpfung der Klimaänderungen auszuarbeiten, ein Inventar der Treibhausgasemissionen zu erstellen und der Konferenz der Vertragsparteien periodisch über die im Rahmen des nationalen Programms getroffenen Massnahmen Bericht zu erstatten. Die meisten Industrieländer haben formell ihre Absicht erklärt, diesen Verpflichtungen bereits vor Inkrafttreten der Konvention nachzukommen.</p><p>Was die Verpflichtung der Industrieländer (Staaten der OECD und Osteuropas) zur Stabilisierung der CO2-Emissionen betrifft, so hält das Übereinkommen fest, dass diese Länder "nationale Politiken (beschliessen) und entsprechende Massnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen (ergreifen), indem sie ihre anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen begrenzen und ihre Treibhausgassenken und -speicher schützen und erweitern". Diese Länder müssen ferner innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Übereinkommens und danach in regelmässigen Abständen "ausführliche Angaben über (diese) Politiken und Massnahmen (machen) sowie über ihre sich daraus ergebenden voraussichtlichen anthropogenen Emissionen von nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen .... (bis zum Ende dieses Jahrzehnts), mit dem Ziel, .... die anthropogenen Emissionen von Kohlendioxid und anderen nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen". In dieser Formulierung ist die Verpflichtung zur Stabilisierung der Emissionen bis zum Jahre 2000 zwar enthalten, jedoch nicht unzweideutig festgeschrieben.</p><p>Aus diesem Grunde haben die Schweiz, die Niederlande und Österreich in Rio erhebliche diplomatische Anstrengungen unternommen, um die Industrieländer, die sich an der Zweiten Weltklimakonferenz im November 1990 in Genf zur Stabilisierung ihrer CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 verpflichtet hatten, zu einer formellen Erneuerung dieser Verpflichtung zu bewegen. Infolge dieser Initiative haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine eigene gemeinsame Erklärung in diesem Sinne abgegeben, während die ursprüngliche Erklärung die Schweiz, Österreich und Liechtenstein umfasst. Letztere Staaten verpflichten sich, die Konvention möglichst rasch zu ratifizieren, und werden "mit der Durchführung jener Massnahmen fortfahren, die nötig sind, um als ersten Schritt bis zum Jahre 2000 mindestens eine Stabilisierung ihrer CO2-Emissionen auf dem Niveau von 1990 zu erreichen und darauf, gestützt auf nationale Strategien auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Kenntnisse, ihre Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen, die nicht unter das Protokoll von Montreal fallen, zu reduzieren". Die Erklärung unterstreicht gleichermassen die Notwendigkeit, laufende Bestrebungen zur Entwicklung von marktwirtschaftlichen Elementen zu intensivieren und diese Anstrengungen auf internationaler Ebene zu koordinieren. Sie ruft schliesslich alle Regierungen dazu auf, gemeinsam auf eine rasche und abgestimmte Einführung von Instrumenten wie die CO2-Abgabe hinzuarbeiten.</p><p>Diese Absichtserklärung der Schweiz gründet auf dem Beschluss vom 31. Oktober 1990, in dem der Bundesrat der Schweizer Delegation an der Zweiten Weltklimakonferenz die Instruktion erteilt, sich dafür einzusetzen, "die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 mindestens zu stabilisieren". Dies entspricht den Zielen des Aktionsprogramms "Energie 2000", den Gesamtverbrauch der fossilen Energien und die CO2-Emissionen zwischen 1990 und 2000 mindestens zu stabilisieren und anschliessend zu senken, das Wachstum des Elektrizitätsverbrauchs in den neunziger Jahren zunehmend zu dämpfen und die Nachfrage ab 2000 zu stabilisieren sowie den Beitrag der neuen erneuerbaren Energien deutlich zu steigern. Diese Ziele wurden vom Bundesrat bestätigt in den Beschlüssen vom 7. November 1990 und 27. Februar 1991 und in seinem Beschluss vom 29. April 1992 betreffend die Richtlinien für die schweizerische Delegation für die Verhandlungen über die Klimakonvention.</p><p>In seiner Eröffnungsansprache vom 6. November 1990 anlässlich der obenerwähnten Konferenz hatte der Bundespräsident daran erinnert, dass die Schweiz sich "als Minimalziel die Stabilisierung" ihrer CO2-Emissionen "bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990" gesetzt habe, und betont, dieses Ziel solle in erster Linie durch Energiesparmassnahmen und eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden.</p><p>1. Zur Erreichung dieses Ziels sind folgende Instrumente hervorzuheben:</p><p>- Der Energieartikel der Bundesverfassung und der Bundesbeschluss für eine sparsame und rationelle Energienutzung, der 1991 angenommen wurde. Auf der Grundlage dieser juristischen Instrumente sind verschiedene Massnahmen vorgesehen oder bereits getroffen worden, insbesondere in den Bereichen Einsparung und rationelle Nutzung von Energie, Forschung nach Energien, die kein CO2 freisetzen, Erlass von Bestimmungen zur Begrenzung des Energieverbrauchs von Apparaten, Gebäuden und Motorfahrzeugen, Forschungsförderung im Bereich Energie sowie Aktivitäten in den Bereichen Information, Ausbildung und Beratung.</p><p>- Das Aktionsprogramm "Energie 2000" (Beschlüsse des Bundesrates vom 7. November 1990 und vom 27. Februar 1991), dessen Ziel die Stabilisierung des Gesamtverbrauchs fossiler Energien und damit der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 und deren anschliessende Verminderung ist. Gleichermassen bezweckt es die zunehmende Dämpfung und anschliessende Stabilisierung des Elektrizitätsverbrauchs und eine Erhöhung des Beitrags der neuen erneuerbaren Energien. Das Programm sieht die Realisierung von umweltschonenden technischen Möglichkeiten zum Ausbau der Wasserkraft um 5 Prozent vor ebenso wie die Leistungserhöhung der bestehenden Kernkraftwerke bis zum Jahr 2000 um 10 Prozent.</p><p>Wie der zweite Jahresbericht des EVED zum Aktionsprogramm "Energie 2000" vom September 1992 zeigt, müssen die Anstrengungen zur Verwirklichung der Massnahmen des Aktionsprogramms auf allen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden, Wirtschaft und Private) wesentlich verstärkt werden, wenn dessen Ziele erreicht werden sollen.</p><p>- Der Bundesrat hat - wie in der Legislaturplanung erwähnt - weiterhin die Absicht, eine CO2-Abgabe auf fossilen Energieträgern vorzuschlagen. Diese Abgabe ist auch Bestandteil des Massnahmenplans "Energie 2000". Bei der Einführung soll eine möglichst weitgehende Abstimmung mit anderen westlichen Industriestaaten, insbesondere der EG, angestrebt werden. Bei der Abgabebemessung ist der bereits gegebenen Fiskalbelastung, insbesondere der Treibstoffe, Rechnung zu tragen. Die laufenden Vorbereitungsarbeiten haben auch die Notwendigkeit zur Erreichung des Stabilisierungsziels und die Lenkungswirkung darzulegen sowie Fragen der Mittelrückerstattung und einer stufenweisen Einführung mit einzuschliessen.</p><p>2. Die Massnahmenplanung ist für alle Bereiche in vollem Gang. Das trifft auch für den Verkehrsbereich zu. Der Handlungsbedarf ist hier unbestritten. Als besonders vordringlich erachtet der Bundesrat die Senkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs. Leider haben sich die Verhandlungen über freiwillige Vereinbarungen verzögert. Die Gespräche werden aber fortgesetzt, damit noch dieses Jahr die ersten Zielwertvereinbarungen zustande kommen.</p><p>In Anbetracht dieser Überlegungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit dem Aktionsprogramm "Energie 2000" das geforderte Konzept zur Erreichung des Stabilisierungsziels besteht und die in der Motion geforderten Massnahmen sich auf dem Wege der Realisierung befinden.</p>
  • <p>Mit Genugtuung hat die grüne Fraktion aus den Medien zur Kenntnis genommen, dass sich die Schweiz am Rio-Gipfel zusammen mit Österreich und Liechtenstein dazu verpflichtet hat, bis zum Jahr 2000 den CO2-Ausstoss auf das Niveau von 1990 zu senken. Die vom Bundesrat abgegebene Verpflichtung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.</p><p>1. Der Bundesrat wird gebeten, innerhalb eines Jahres ein detailliertes Konzept vorzulegen, mit welchen Massnahmen er dieses Ziel erreichen will.</p><p>2. Da aus den Energiestatistiken der letzten Jahre ersichtlich ist, dass die grössten CO2-Emissions-Zunahmen aus dem Verkehr zu verzeichnen sind (d. h. eine Zunahme von 80 Prozent bei den Treibstoffen seit 1970; die Zunahme des Treibstoffverbrauchs von über 4 Prozent im letzten Jahr zeigt, dass dieser Trend noch nicht gebrochen ist), sollen insbesondere detaillierte Massnahmen aufgezeigt werden, wie in dieser Quellengruppe die CO2-Emissionen gesenkt werden sollen.</p>
  • Senkung der CO2-Emissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat am 12. Juni 1992 in Rio de Janeiro das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen unterzeichnet. Durch diese Unterzeichnung verpflichtet sie sich insbesondere dazu, ein nationales Programm zur Bekämpfung der Klimaänderungen auszuarbeiten, ein Inventar der Treibhausgasemissionen zu erstellen und der Konferenz der Vertragsparteien periodisch über die im Rahmen des nationalen Programms getroffenen Massnahmen Bericht zu erstatten. Die meisten Industrieländer haben formell ihre Absicht erklärt, diesen Verpflichtungen bereits vor Inkrafttreten der Konvention nachzukommen.</p><p>Was die Verpflichtung der Industrieländer (Staaten der OECD und Osteuropas) zur Stabilisierung der CO2-Emissionen betrifft, so hält das Übereinkommen fest, dass diese Länder "nationale Politiken (beschliessen) und entsprechende Massnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen (ergreifen), indem sie ihre anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen begrenzen und ihre Treibhausgassenken und -speicher schützen und erweitern". Diese Länder müssen ferner innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Übereinkommens und danach in regelmässigen Abständen "ausführliche Angaben über (diese) Politiken und Massnahmen (machen) sowie über ihre sich daraus ergebenden voraussichtlichen anthropogenen Emissionen von nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen .... (bis zum Ende dieses Jahrzehnts), mit dem Ziel, .... die anthropogenen Emissionen von Kohlendioxid und anderen nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen". In dieser Formulierung ist die Verpflichtung zur Stabilisierung der Emissionen bis zum Jahre 2000 zwar enthalten, jedoch nicht unzweideutig festgeschrieben.</p><p>Aus diesem Grunde haben die Schweiz, die Niederlande und Österreich in Rio erhebliche diplomatische Anstrengungen unternommen, um die Industrieländer, die sich an der Zweiten Weltklimakonferenz im November 1990 in Genf zur Stabilisierung ihrer CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 verpflichtet hatten, zu einer formellen Erneuerung dieser Verpflichtung zu bewegen. Infolge dieser Initiative haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine eigene gemeinsame Erklärung in diesem Sinne abgegeben, während die ursprüngliche Erklärung die Schweiz, Österreich und Liechtenstein umfasst. Letztere Staaten verpflichten sich, die Konvention möglichst rasch zu ratifizieren, und werden "mit der Durchführung jener Massnahmen fortfahren, die nötig sind, um als ersten Schritt bis zum Jahre 2000 mindestens eine Stabilisierung ihrer CO2-Emissionen auf dem Niveau von 1990 zu erreichen und darauf, gestützt auf nationale Strategien auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Kenntnisse, ihre Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen, die nicht unter das Protokoll von Montreal fallen, zu reduzieren". Die Erklärung unterstreicht gleichermassen die Notwendigkeit, laufende Bestrebungen zur Entwicklung von marktwirtschaftlichen Elementen zu intensivieren und diese Anstrengungen auf internationaler Ebene zu koordinieren. Sie ruft schliesslich alle Regierungen dazu auf, gemeinsam auf eine rasche und abgestimmte Einführung von Instrumenten wie die CO2-Abgabe hinzuarbeiten.</p><p>Diese Absichtserklärung der Schweiz gründet auf dem Beschluss vom 31. Oktober 1990, in dem der Bundesrat der Schweizer Delegation an der Zweiten Weltklimakonferenz die Instruktion erteilt, sich dafür einzusetzen, "die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 mindestens zu stabilisieren". Dies entspricht den Zielen des Aktionsprogramms "Energie 2000", den Gesamtverbrauch der fossilen Energien und die CO2-Emissionen zwischen 1990 und 2000 mindestens zu stabilisieren und anschliessend zu senken, das Wachstum des Elektrizitätsverbrauchs in den neunziger Jahren zunehmend zu dämpfen und die Nachfrage ab 2000 zu stabilisieren sowie den Beitrag der neuen erneuerbaren Energien deutlich zu steigern. Diese Ziele wurden vom Bundesrat bestätigt in den Beschlüssen vom 7. November 1990 und 27. Februar 1991 und in seinem Beschluss vom 29. April 1992 betreffend die Richtlinien für die schweizerische Delegation für die Verhandlungen über die Klimakonvention.</p><p>In seiner Eröffnungsansprache vom 6. November 1990 anlässlich der obenerwähnten Konferenz hatte der Bundespräsident daran erinnert, dass die Schweiz sich "als Minimalziel die Stabilisierung" ihrer CO2-Emissionen "bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990" gesetzt habe, und betont, dieses Ziel solle in erster Linie durch Energiesparmassnahmen und eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden.</p><p>1. Zur Erreichung dieses Ziels sind folgende Instrumente hervorzuheben:</p><p>- Der Energieartikel der Bundesverfassung und der Bundesbeschluss für eine sparsame und rationelle Energienutzung, der 1991 angenommen wurde. Auf der Grundlage dieser juristischen Instrumente sind verschiedene Massnahmen vorgesehen oder bereits getroffen worden, insbesondere in den Bereichen Einsparung und rationelle Nutzung von Energie, Forschung nach Energien, die kein CO2 freisetzen, Erlass von Bestimmungen zur Begrenzung des Energieverbrauchs von Apparaten, Gebäuden und Motorfahrzeugen, Forschungsförderung im Bereich Energie sowie Aktivitäten in den Bereichen Information, Ausbildung und Beratung.</p><p>- Das Aktionsprogramm "Energie 2000" (Beschlüsse des Bundesrates vom 7. November 1990 und vom 27. Februar 1991), dessen Ziel die Stabilisierung des Gesamtverbrauchs fossiler Energien und damit der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 und deren anschliessende Verminderung ist. Gleichermassen bezweckt es die zunehmende Dämpfung und anschliessende Stabilisierung des Elektrizitätsverbrauchs und eine Erhöhung des Beitrags der neuen erneuerbaren Energien. Das Programm sieht die Realisierung von umweltschonenden technischen Möglichkeiten zum Ausbau der Wasserkraft um 5 Prozent vor ebenso wie die Leistungserhöhung der bestehenden Kernkraftwerke bis zum Jahr 2000 um 10 Prozent.</p><p>Wie der zweite Jahresbericht des EVED zum Aktionsprogramm "Energie 2000" vom September 1992 zeigt, müssen die Anstrengungen zur Verwirklichung der Massnahmen des Aktionsprogramms auf allen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden, Wirtschaft und Private) wesentlich verstärkt werden, wenn dessen Ziele erreicht werden sollen.</p><p>- Der Bundesrat hat - wie in der Legislaturplanung erwähnt - weiterhin die Absicht, eine CO2-Abgabe auf fossilen Energieträgern vorzuschlagen. Diese Abgabe ist auch Bestandteil des Massnahmenplans "Energie 2000". Bei der Einführung soll eine möglichst weitgehende Abstimmung mit anderen westlichen Industriestaaten, insbesondere der EG, angestrebt werden. Bei der Abgabebemessung ist der bereits gegebenen Fiskalbelastung, insbesondere der Treibstoffe, Rechnung zu tragen. Die laufenden Vorbereitungsarbeiten haben auch die Notwendigkeit zur Erreichung des Stabilisierungsziels und die Lenkungswirkung darzulegen sowie Fragen der Mittelrückerstattung und einer stufenweisen Einführung mit einzuschliessen.</p><p>2. Die Massnahmenplanung ist für alle Bereiche in vollem Gang. Das trifft auch für den Verkehrsbereich zu. Der Handlungsbedarf ist hier unbestritten. Als besonders vordringlich erachtet der Bundesrat die Senkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs. Leider haben sich die Verhandlungen über freiwillige Vereinbarungen verzögert. Die Gespräche werden aber fortgesetzt, damit noch dieses Jahr die ersten Zielwertvereinbarungen zustande kommen.</p><p>In Anbetracht dieser Überlegungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit dem Aktionsprogramm "Energie 2000" das geforderte Konzept zur Erreichung des Stabilisierungsziels besteht und die in der Motion geforderten Massnahmen sich auf dem Wege der Realisierung befinden.</p>
    • <p>Mit Genugtuung hat die grüne Fraktion aus den Medien zur Kenntnis genommen, dass sich die Schweiz am Rio-Gipfel zusammen mit Österreich und Liechtenstein dazu verpflichtet hat, bis zum Jahr 2000 den CO2-Ausstoss auf das Niveau von 1990 zu senken. Die vom Bundesrat abgegebene Verpflichtung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.</p><p>1. Der Bundesrat wird gebeten, innerhalb eines Jahres ein detailliertes Konzept vorzulegen, mit welchen Massnahmen er dieses Ziel erreichen will.</p><p>2. Da aus den Energiestatistiken der letzten Jahre ersichtlich ist, dass die grössten CO2-Emissions-Zunahmen aus dem Verkehr zu verzeichnen sind (d. h. eine Zunahme von 80 Prozent bei den Treibstoffen seit 1970; die Zunahme des Treibstoffverbrauchs von über 4 Prozent im letzten Jahr zeigt, dass dieser Trend noch nicht gebrochen ist), sollen insbesondere detaillierte Massnahmen aufgezeigt werden, wie in dieser Quellengruppe die CO2-Emissionen gesenkt werden sollen.</p>
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