Fragwürdige Tierversuche an der Forschungsanstalt Liebefeld

ShortId
92.3284
Id
19923284
Updated
10.04.2024 13:38
Language
de
Title
Fragwürdige Tierversuche an der Forschungsanstalt Liebefeld
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss Artikel 5b der Verordnung vom 25. Juni 1975 über die landwirtschaftliche Forschung (SR 426.10) hat die FAM unter anderem die fachliche Zuständigkeit im Bereich Forschung und Beratung für die Verbesserung der Gesundheit der Milchtiere und der Hygiene bei der Milchgewinnung sowie für die Verbesserung der Qualität der Milch und Milchprodukte.</p><p>Im aktuellen Arbeitsprogramm sind Forschungsprojekte bezüglich Milchhygiene, Krankheitserreger in der Milch, Eutergesundheit (Prophylaxe und Therapie von Euterentzündungen) sowie Antibiotikarückstände in der Milch festgelegt. Während der letzten achtzehn Monate wurden im Milchviehbestand der FAM folgende Versuche durchgeführt:</p><p>- Euterverträglichkeit und antibakterielle Wirksamkeit von Chlorhexidin;</p><p>- Euterverträglichkeit eines Polyhexamid-Antiseptikums;</p><p>- Abklärungen betreffend der Möglichkeiten einer Antibiotikakontamination der Verkehrsmilch über das Vakuumsystem von Rohrmelkanlagen, Vergleich von Melkzeugen unter Praxisbedingungen (Einfluss auf Melkzeit, Milchleistung, Zellzahl, Keimzahl und Zustand der Zitzen nach dem Melken);</p><p>- Abklärungen über die Reinigungswirkung von Amidosulfonsäure zur Reinigung und Entkeimung von Rohrmelkanlagen;</p><p>- "Cross-over"-Studie über Antibiotikaausscheidung mit der Milch nach intramuskulärer Injektion von zwei verschiedenen penizillinhaltigen Tierarzneimitteln.</p><p>2a. Die an der FAM durchgeführten Versuche belasten die Tiere nur geringfügig und verursachen bei den Tieren weder Schmerzen noch bleibende Schäden. Eine nicht zu umgehende Einschränkung des Auslaufes der Versuchskühe ist deshalb notwendig, weil die Versuche im Zusammenhang mit den Kühen unter möglichst kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden müssen. Der freie Auslauf beinhaltet verschiedene schlecht oder nicht kontrollierbare Einflussfaktoren, welche die Versuchsergebnisse beeinträchtigen können. Für viele Versuche ist es zudem notwendig, dass die Tiere überwacht und beobachtet werden und für Untersuchungen und Probeentnahmen jederzeit zur Verfügung stehen.</p><p>2b. Für die bewilligungspflichtigen Versuche hat die Sektion Milchproduktion der FAM vorschriftsgemäss die entsprechenden Bewilligungen bei den kantonalen Behörden eingeholt. Alle seit 1983 eingereichten Gesuche wurden ohne Einschränkungen oder Auflagen bewilligt. Auch das neueste Gesuch für Tierversuche der FAM vom 13. April 1993, das am 9. Juni 1993 von der zuständigen kantonalen Behörde bewilligt wurde, beinhaltet Abweichungen von den Vorschriften betreffend Haltungsbedingungen gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung (eingeschränkter Auslauf). Bei den mindestens einmal jährlich durchgeführten Kontrollen der zuständigen kantonalen Behörde wurde die Versuchskuhhaltung der FAM nie beanstandet.</p><p>3. Um ihrem Auftrag gemäss Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung gerecht zu werden, ist die FAM auf die Haltung von Versuchskühen und die Durchführung von Tierversuchen angewiesen. An der FAM werden jedoch keine Akutversuche durchgeführt. Wie unter Punkt 2a. erwähnt, belasten die Versuche die Tiere nicht oder nur geringfügig. Mit den Versuchskühen wird auch keine Grundlagenforschung betrieben. Alle Versuche stehen im Zusammenhang mit der Erhaltung und Verbesserung der Eutergesundheit und der Hygiene der Milchgewinnung.</p><p>4. Ein täglicher Auslauf der Kühe während der Versuche ist nicht bei jeder Fragestellung möglich. Für versuchsbedingte Abweichungen trägt die FAM die Verantwortung. Die FAM wird jedoch dafür sorgen, dass die Kühe möglichst viel Auslauf erhalten und dass Artikel 18 der Tierschutzverordnung und die Richtlinie des Bundesamtes für Veterinärwesen vom 17. September 1990 eingehalten werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen betreffend die Eidgenössische Forschungsanstalt für Milchwirtschaft (FAM) in Liebefeld-Bern zu beantworten:</p><p>1. Was für Tierversuche werden durchgeführt (Zielsetzung, Art und Schweregrad des Eingriffes am Tier)?</p><p>2a. Sind in den letzten Jahren an allen Tieren derart schwere Versuche durchgeführt worden, dass die Auslaufvorschrift gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung zwingend nicht eingehalten werden konnte?</p><p>2b. Lag für diese spezielle Abweichung von den Tierhaltungsvorschriften eine Bewilligung des Kantons vor, und galt diese pauschal für alle Tiere und das ganze Jahr?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass an der FAM Tierversuche, während denen die Tiere dauernd angebunden gehalten werden müssen, nur ausnahmsweise und mit grösster Zurückhaltung durchgeführt werden sollten?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass die Kühe der FAM künftig wenn immer möglich täglich Auslauf erhalten, wie das von der landwirtschaftlichen Beratung vermehrt empfohlen wird?</p>
  • Fragwürdige Tierversuche an der Forschungsanstalt Liebefeld
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss Artikel 5b der Verordnung vom 25. Juni 1975 über die landwirtschaftliche Forschung (SR 426.10) hat die FAM unter anderem die fachliche Zuständigkeit im Bereich Forschung und Beratung für die Verbesserung der Gesundheit der Milchtiere und der Hygiene bei der Milchgewinnung sowie für die Verbesserung der Qualität der Milch und Milchprodukte.</p><p>Im aktuellen Arbeitsprogramm sind Forschungsprojekte bezüglich Milchhygiene, Krankheitserreger in der Milch, Eutergesundheit (Prophylaxe und Therapie von Euterentzündungen) sowie Antibiotikarückstände in der Milch festgelegt. Während der letzten achtzehn Monate wurden im Milchviehbestand der FAM folgende Versuche durchgeführt:</p><p>- Euterverträglichkeit und antibakterielle Wirksamkeit von Chlorhexidin;</p><p>- Euterverträglichkeit eines Polyhexamid-Antiseptikums;</p><p>- Abklärungen betreffend der Möglichkeiten einer Antibiotikakontamination der Verkehrsmilch über das Vakuumsystem von Rohrmelkanlagen, Vergleich von Melkzeugen unter Praxisbedingungen (Einfluss auf Melkzeit, Milchleistung, Zellzahl, Keimzahl und Zustand der Zitzen nach dem Melken);</p><p>- Abklärungen über die Reinigungswirkung von Amidosulfonsäure zur Reinigung und Entkeimung von Rohrmelkanlagen;</p><p>- "Cross-over"-Studie über Antibiotikaausscheidung mit der Milch nach intramuskulärer Injektion von zwei verschiedenen penizillinhaltigen Tierarzneimitteln.</p><p>2a. Die an der FAM durchgeführten Versuche belasten die Tiere nur geringfügig und verursachen bei den Tieren weder Schmerzen noch bleibende Schäden. Eine nicht zu umgehende Einschränkung des Auslaufes der Versuchskühe ist deshalb notwendig, weil die Versuche im Zusammenhang mit den Kühen unter möglichst kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden müssen. Der freie Auslauf beinhaltet verschiedene schlecht oder nicht kontrollierbare Einflussfaktoren, welche die Versuchsergebnisse beeinträchtigen können. Für viele Versuche ist es zudem notwendig, dass die Tiere überwacht und beobachtet werden und für Untersuchungen und Probeentnahmen jederzeit zur Verfügung stehen.</p><p>2b. Für die bewilligungspflichtigen Versuche hat die Sektion Milchproduktion der FAM vorschriftsgemäss die entsprechenden Bewilligungen bei den kantonalen Behörden eingeholt. Alle seit 1983 eingereichten Gesuche wurden ohne Einschränkungen oder Auflagen bewilligt. Auch das neueste Gesuch für Tierversuche der FAM vom 13. April 1993, das am 9. Juni 1993 von der zuständigen kantonalen Behörde bewilligt wurde, beinhaltet Abweichungen von den Vorschriften betreffend Haltungsbedingungen gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung (eingeschränkter Auslauf). Bei den mindestens einmal jährlich durchgeführten Kontrollen der zuständigen kantonalen Behörde wurde die Versuchskuhhaltung der FAM nie beanstandet.</p><p>3. Um ihrem Auftrag gemäss Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung gerecht zu werden, ist die FAM auf die Haltung von Versuchskühen und die Durchführung von Tierversuchen angewiesen. An der FAM werden jedoch keine Akutversuche durchgeführt. Wie unter Punkt 2a. erwähnt, belasten die Versuche die Tiere nicht oder nur geringfügig. Mit den Versuchskühen wird auch keine Grundlagenforschung betrieben. Alle Versuche stehen im Zusammenhang mit der Erhaltung und Verbesserung der Eutergesundheit und der Hygiene der Milchgewinnung.</p><p>4. Ein täglicher Auslauf der Kühe während der Versuche ist nicht bei jeder Fragestellung möglich. Für versuchsbedingte Abweichungen trägt die FAM die Verantwortung. Die FAM wird jedoch dafür sorgen, dass die Kühe möglichst viel Auslauf erhalten und dass Artikel 18 der Tierschutzverordnung und die Richtlinie des Bundesamtes für Veterinärwesen vom 17. September 1990 eingehalten werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen betreffend die Eidgenössische Forschungsanstalt für Milchwirtschaft (FAM) in Liebefeld-Bern zu beantworten:</p><p>1. Was für Tierversuche werden durchgeführt (Zielsetzung, Art und Schweregrad des Eingriffes am Tier)?</p><p>2a. Sind in den letzten Jahren an allen Tieren derart schwere Versuche durchgeführt worden, dass die Auslaufvorschrift gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung zwingend nicht eingehalten werden konnte?</p><p>2b. Lag für diese spezielle Abweichung von den Tierhaltungsvorschriften eine Bewilligung des Kantons vor, und galt diese pauschal für alle Tiere und das ganze Jahr?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass an der FAM Tierversuche, während denen die Tiere dauernd angebunden gehalten werden müssen, nur ausnahmsweise und mit grösster Zurückhaltung durchgeführt werden sollten?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit zu veranlassen, dass die Kühe der FAM künftig wenn immer möglich täglich Auslauf erhalten, wie das von der landwirtschaftlichen Beratung vermehrt empfohlen wird?</p>
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