PTT. Rückwirkende VIDEOTEX-Tariferhöhung

ShortId
92.3335
Id
19923335
Updated
10.04.2024 09:29
Language
de
Title
PTT. Rückwirkende VIDEOTEX-Tariferhöhung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit einem Schreiben der Generaldirektion PTT, das als Datum "April 92" vortäuscht, jedoch den Poststempel "1200 Genève 2 / 13.5.92" trägt, wurde den VIDEOTEX-Abonnenten eine massive Tariferhöhung mit rückwirkender Inkrafttretung auf den 1. Mai 1992 zur Kenntnis gebracht. Wegen der Einführung der neuen Tarifrubrik "Benützungsgebühr" resultierten für VIDEOTEX-Kunden auf einen Schlag Gebührenerhöhungen bis zu 160 Prozent. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat:</p><p>1. dafür besorgt zu sein, dass grundsätzlich bei keinem schweizerischen Staatsbetrieb rückwirkende Tariferhöhungen zugelassen werden;</p><p>2. in vorliegendem Fall die PTT anzuweisen, rückwirkend erhobene Gebührenerhöhungen den Benützern zurückzuerstatten;</p><p>3. abzuklären und die betroffene VIDEOTEX-Kundschaft über das Ergebnis zu informieren, was die PTT/TELECOM zu dieser Datum-Mogelei veranlasst hat;</p><p>4. beim Preisüberwacher eine Stellungnahme über die aussergewöhnlich hohe Gebührenerhöhung beim VIDEOTEX-Dienst einzuholen.</p>
  • PTT. Rückwirkende VIDEOTEX-Tariferhöhung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit einem Schreiben der Generaldirektion PTT, das als Datum "April 92" vortäuscht, jedoch den Poststempel "1200 Genève 2 / 13.5.92" trägt, wurde den VIDEOTEX-Abonnenten eine massive Tariferhöhung mit rückwirkender Inkrafttretung auf den 1. Mai 1992 zur Kenntnis gebracht. Wegen der Einführung der neuen Tarifrubrik "Benützungsgebühr" resultierten für VIDEOTEX-Kunden auf einen Schlag Gebührenerhöhungen bis zu 160 Prozent. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat:</p><p>1. dafür besorgt zu sein, dass grundsätzlich bei keinem schweizerischen Staatsbetrieb rückwirkende Tariferhöhungen zugelassen werden;</p><p>2. in vorliegendem Fall die PTT anzuweisen, rückwirkend erhobene Gebührenerhöhungen den Benützern zurückzuerstatten;</p><p>3. abzuklären und die betroffene VIDEOTEX-Kundschaft über das Ergebnis zu informieren, was die PTT/TELECOM zu dieser Datum-Mogelei veranlasst hat;</p><p>4. beim Preisüberwacher eine Stellungnahme über die aussergewöhnlich hohe Gebührenerhöhung beim VIDEOTEX-Dienst einzuholen.</p>
    • PTT. Rückwirkende VIDEOTEX-Tariferhöhung

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