Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen schweizerischen Sprachkulturen und -regionen

ShortId
92.3563
Id
19923563
Updated
10.04.2024 14:01
Language
de
Title
Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen schweizerischen Sprachkulturen und -regionen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nicht erst das Ergebnis der EWR-Abstimmung hat die Gegensätzlichkeiten zwischen der Deutschschweiz und der Romandie sichtbar gemacht.</p><p>Bereits im Vorfeld der Abstimmung spürte man, dass ein unüberwindlicher Graben sich zu bilden begann.</p><p>Junge Romands, die in die Deutschschweiz kamen, um ihr Ja zum EWR darzulegen, wurden kaum angehört. Die von Westschweizer Zeitungen initiierten Beilagen für Deutschschweizer Zeitungen wurden kaum zur Kenntnis genommen.</p><p>Ein Dialog fand nicht statt. Das Ergebnis der EWR-Abstimmung gilt es anzunehmen. Wir können und dürfen uns aber nicht der Pflicht entziehen, uns mit den Folgen, die dieses Ergebnis nach sich gezogen hat, auseinanderzusetzen.</p><p>1991 haben wir die multikulturelle Schweiz - als einmaliges Phänomen - immer wieder hervorgehoben. Bereits 1992 stellen wir fest, dass die Solidarität zwischen den Kulturen nicht spielt.</p><p>Solidarität lässt sich nicht per Knopfdruck herbeizaubern. Schon gar nicht in Zeiten des Konfliktes. Solidarität zu erlangen ist eine Daueraufgabe, ein Prozess; denn sie wächst auf dem Boden des gegenseitigen Kennenlernens, der gegenseitigen Achtung und gegenseitigen Akzeptanz.</p><p>Wenn wir die Solidarität innerhalb unserer multikulturellen Schweiz erhalten wollen, müssen wir etwas tun.</p>
  • <p>Die Abstimmung über einen Beitritt der Schweiz zum EWR hat die divergierenden Kräfte zwischen den Sprachregionen unseres Landes augenfällig werden lassen. Der Bundesrat hat dieser Problematik jedoch nicht erst heute seine Aufmerksamkeit geschenkt. So hat er bereits 1983 das Nationale Forschungsprogramm 21 "Kulturelle Vielfalt und nationale Identität" mit dem Ziel bewilligt, mehr über die Gründe dieses Phänomens sowie über seine Auswirkungen auf das politische und soziale Leben zu erfahren.</p><p>Die Verständigung unter den Sprachgemeinschaften wird auch als Zielsetzung im Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 aufgeführt. Die Entwürfe für einen Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (BBl 1992 I 533) wie auch für die Revision des Sprachenartikels (BBl 1991 II 309), welche sich beide zurzeit in der parlamentarischen Beratung befinden, sind unter diesem Blickwinkel ausgearbeitet worden. Sie bilden die entscheidenden Grundlagen der künftigen Politik des Bundes im angesprochenen Bereich. Die künftigen konkreten Massnahmen zur verstärkten Förderung des interkulturellen Austausches sind jedoch, eine Annahme der beiden Verfassungsartikel vorausgesetzt, vom Wohlwollen des Parlamentes abhängig.</p><p>Zu den konkreten Fragen der Interpellantin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Politik im Bereich Radio und Fernsehen</p><p>Gemäss Artikel 55bis der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung betreffend Radio und Fernsehen Sache des Bundes. Dabei sind jedoch die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie bei deren Programmgestaltung zu wahren (Art. 55bis Abs. 3 BV).</p><p>Artikel 55bis der Bundesverfassung wird durch das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (SR 784.4) konkretisiert. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b dieses Gesetzes beauftragt Radio und Fernsehen damit, die Vielfalt des Landes und seiner Bevölkerung zu berücksichtigen und der Öffentlichkeit näherzubringen. Diese Bestimmung wird in der neuen Konzession der SRG vom 18. November 1992 (BBl 1992 VI 567) weiter konkretisiert, welche den Auftrag zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des Austausches zwischen den Landesteilen, Sprachgemeinschaften und Kulturen enthält (Art. 3 Abs. 1 der Konzession). Zu diesem Zweck sollen einerseits die Fernsehprogramme landesweit ausgestrahlt werden, und andererseits soll je ein Radioprogramm der französischen, italienischen und deutschen Schweiz in den anderen Sprachregionen zur Ausstrahlung gelangen, soweit es die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen zulässt. Aufgrund fehlender Frequenzen konnte diese Zielsetzung beim Radio jedoch noch nicht erreicht werden. Der Bundesrat hat deshalb die PTT beauftragt, geeignete technische Mittel zur Verbesserung dieser Situation zu prüfen, um die vom Gesetzgeber fixierten Ziele erreichen zu können.</p><p>Die Möglichkeit der Rezipienten, Programme anderer Sprachregionen zu empfangen, ist ohne Zweifel ein geeignetes Mittel zur Förderung der interkulturellen Verständigung und des Austausches von Ideen. Zur Erleichterung der Verständigung wird in Artikel 3 Absatz 6 der Konzession zudem festgelegt, dass in wichtigen, über die Sprach- und Landesgrenzen hinaus interessierenden Informationssendungen in der Regel die Hochsprache zu verwenden ist.</p><p>Die SRG bemüht sich darüber hinaus um einen Finanzausgleich zwischen den Sendeanstalten der verschiedenen Sprachregionen zugunsten der sprachlichen Minderheiten, was eine notwendige Voraussetzung zur Wahrung der kulturellen Vielfalt in der Schweiz darstellt. Damit wird die Grundlage für einen Dialog und eine Zusammenarbeit unter gleichberechtigten Partnern geschaffen.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen und die Konzession enthalten einen klaren Auftrag an die SRG, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern. Die Mittel und Wege zur Erreichung dieses Ziels - Koproduktionen, Untertitelungen, Austausch von Sendungen, Regionalredaktionen usw. - wurden in Respektierung der durch die Bundesverfassung garantierten Autonomie in der Programmgestaltung bewusst nicht präzisiert.</p><p>In den letzten Jahren sind jedoch auch auseinanderstrebende Tendenzen sichtbar geworden. Dabei geht es auf institutioneller Ebene um die vor einigen Jahren erfolgte Dezentralisierung der "Tagesschau", welche eine einheitliche Sicht der behandelten Themen wie auch den Informations- und Programmaustausch erschwert hat. In der Dezentralisierung widerspiegeln sich Bestrebungen, in den Fernsehprogrammen vermehrt die Besonderheiten jeder einzelnen Sprachregion zum Ausdruck zu bringen. Weiter ist anzufügen, dass in den elektronischen Medien der Deutschschweiz zunehmend Dialekt verwendet wird. Die Sportprogramme auf dem dafür reservierten Kanal verdrängen zudem auch ab und zu die Sendungen der anderen Sprachregionen. Mit der Einführung des vierten Fernsehkanals, welcher vom Bundesrat im Dezember 1992 beschlossen wurde, sollte diese Einschränkung jedoch beseitigt werden können.</p><p>2. Jugendpolitik</p><p>In seinem Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 hat sich der Bundesrat auch die Verstärkung seines Engagements im Bereich des Jugendaustausches zum Ziel gesetzt.</p><p>Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (SR 446.1) erlaubt dem Bund die finanzielle Unterstützung von gesamtschweizerisch tätigen Jugendorganisationen.</p><p>Bei der Zumessung der Finanzhilfen wird den Kriterien der gesamtschweizerischen Tätigkeit, der überregionalen Zusammenarbeit und Koordination sowie der Mehrsprachigkeit der Organisationen (mehrsprachige Publikationen, mehrsprachige Veranstaltungen usw.) besonderes Gewicht gegeben. Nationale oder internationale Jugendaustauschprojekte werden ebenfalls unterstützt. Zudem wurde Intermundo, die schweizerische Dachorganisation der Jugendaustauschorganisationen, mit tatkräftiger Unterstützung des Bundes geschaffen.</p><p>Tatsächlich existiert jedoch auf Bundesebene kein dem Austauschprogramm "Jeunesse pour l'Europe" direkt vergleichbares Programm. Ein solches, mit den geeigneten Partnern - Jugendorganisationen, kantonale Behörden, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren usw. - abgesprochen und konzipiert, könnte jedoch dem Jugendaustausch neue Impulse geben und wäre im Rahmen des bestehenden Gesetzes durchaus zu verwirklichen. Die Kosten, die Modalitäten und die Bereitschaft der Partner für ein solches Projekt bedürfen allerdings noch einer genaueren Abklärung. Nicht zuletzt hängt die Verwirklichung von der finanziellen Situation des Bundes ab.</p><p>Wir möchten hier noch betonen, dass die Aktivitäten des Bundes auf dem Gebiet der Jugendförderung dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet sind, wonach zuerst die Privaten, die Gemeinden und die Kantone in diesen Bereichen aktiv werden. Die Politik des Bundes zielt vor allem darauf ab, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und einen Teil der nötigen Mittel für die ausserschulische Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Haltung entspricht denn auch dem Bedürfnis der Jugendlichen selbst, die immer wieder fordern, Projekte grundsätzlich selber initiieren und durchführen zu können und nicht bloss die Angebote der Erwachsenen zu konsumieren.</p><p>3. Begegnungszentren auf nationaler Ebene</p><p>Den verschiedenen Begegnungszentren kommt auf dem Gebiet der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften eine verbindende Rolle zu. Zum grössten Teil sind sie kantonale oder private Institutionen und stehen damit nicht im direkten Einflussbereich des Bundes. Ihr Ausbau kann daher nicht von der Eidgenossenschaft initiiert werden. Als Zeichen der grundsätzlichen Unterstützung solcher Aktivitäten hat sich der Bund jedoch vor kurzem in Form eines einmaligen finanziellen Beitrages an der Gründung der Stiftung "Maison latine" beteiligt. Weitere Unterstützungen des Bundes hängen jedoch von den vom Parlament allenfalls zur Verfügung gestellten Mitteln ab.</p><p>Im Hochschulbereich hat der Bund bereits die Möglichkeiten des Bundesbeschlusses vom 22. März 1991 (SR 414.41) wahrgenommen und mit einem Sonderprogramm die Mobilität im Inland gefördert.</p><p>Neben dem Abbau von administrativen Mobilitätshindernissen an den Hochschulen selbst werden namentlich auch zusätzliche Mobilitätsstipendien für Studierende unterstützt. Zurzeit sind dies rund 600 pro Jahr, bei denen grundsätzlich ein Wechsel in eine andere Sprachregion verlangt ist. Die Universitäten tragen damit wesentlich zu einer innerschweizerischen Verständigung über die Sprachgrenzen hinweg bei.</p>
  • <p>Die Resultate der EWR-Volksabstimmung haben die in unserem Land bestehenden Mentalitätsunterschiede zwischen den Sprachkulturen und -regionen deutlich zum Ausdruck gebracht. Angesichts der offenbar stark unterschiedlichen Auffassungen vor allem zwischen der Deutsch- und Westschweiz über die Festlegung der Rahmenbedingungen für die gemeinsame Zukunft unseres Landes sind Massnahmen zur Verbesserung des Dialogs und damit des gegenseitigen Verständnisses angezeigt. Ist der Bundesrat gewillt, im Rahmen des ihm Möglichen</p><p>- darauf hinzuwirken, dass im Bereich der nationalen elektronischen Medien eine vermehrte Zusammenarbeit zwischen Tessin, Deutsch- und Westschweiz (beispielsweise in Form von Austauschprogrammen oder Gemeinschaftsproduktionen) stattfindet? Besteht die Möglichkeit, Fernsehsendungen von nationalem Interesse, die auf einer Senderkette in einer Landessprache ausgestrahlt werden und in den jeweils anderen Sprachregionen empfangen werden können, mit Untertiteln zu versehen?</p><p>- dahin gehend aktiv zu werden, dass analog dem Beispiel "Jugend für Europa" ein entsprechendes Austauschprogramm auf schweizerischer Ebene realisiert werden kann?</p><p>- die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die Aktivitäten bestehender Begegnungsstätten von nationaler Bedeutung (zum Beispiel "Maison latine" in Bern, Stapferhaus Lenzburg oder Schloss Waldegg in Solothurn) im Sinne der Förderung des sprachübergreifenden Verständnisses zwischen den Vertretern der vier schweizerischen Sprachkulturen ausgebaut und intensiviert werden können?</p>
  • Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen schweizerischen Sprachkulturen und -regionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nicht erst das Ergebnis der EWR-Abstimmung hat die Gegensätzlichkeiten zwischen der Deutschschweiz und der Romandie sichtbar gemacht.</p><p>Bereits im Vorfeld der Abstimmung spürte man, dass ein unüberwindlicher Graben sich zu bilden begann.</p><p>Junge Romands, die in die Deutschschweiz kamen, um ihr Ja zum EWR darzulegen, wurden kaum angehört. Die von Westschweizer Zeitungen initiierten Beilagen für Deutschschweizer Zeitungen wurden kaum zur Kenntnis genommen.</p><p>Ein Dialog fand nicht statt. Das Ergebnis der EWR-Abstimmung gilt es anzunehmen. Wir können und dürfen uns aber nicht der Pflicht entziehen, uns mit den Folgen, die dieses Ergebnis nach sich gezogen hat, auseinanderzusetzen.</p><p>1991 haben wir die multikulturelle Schweiz - als einmaliges Phänomen - immer wieder hervorgehoben. Bereits 1992 stellen wir fest, dass die Solidarität zwischen den Kulturen nicht spielt.</p><p>Solidarität lässt sich nicht per Knopfdruck herbeizaubern. Schon gar nicht in Zeiten des Konfliktes. Solidarität zu erlangen ist eine Daueraufgabe, ein Prozess; denn sie wächst auf dem Boden des gegenseitigen Kennenlernens, der gegenseitigen Achtung und gegenseitigen Akzeptanz.</p><p>Wenn wir die Solidarität innerhalb unserer multikulturellen Schweiz erhalten wollen, müssen wir etwas tun.</p>
    • <p>Die Abstimmung über einen Beitritt der Schweiz zum EWR hat die divergierenden Kräfte zwischen den Sprachregionen unseres Landes augenfällig werden lassen. Der Bundesrat hat dieser Problematik jedoch nicht erst heute seine Aufmerksamkeit geschenkt. So hat er bereits 1983 das Nationale Forschungsprogramm 21 "Kulturelle Vielfalt und nationale Identität" mit dem Ziel bewilligt, mehr über die Gründe dieses Phänomens sowie über seine Auswirkungen auf das politische und soziale Leben zu erfahren.</p><p>Die Verständigung unter den Sprachgemeinschaften wird auch als Zielsetzung im Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 aufgeführt. Die Entwürfe für einen Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (BBl 1992 I 533) wie auch für die Revision des Sprachenartikels (BBl 1991 II 309), welche sich beide zurzeit in der parlamentarischen Beratung befinden, sind unter diesem Blickwinkel ausgearbeitet worden. Sie bilden die entscheidenden Grundlagen der künftigen Politik des Bundes im angesprochenen Bereich. Die künftigen konkreten Massnahmen zur verstärkten Förderung des interkulturellen Austausches sind jedoch, eine Annahme der beiden Verfassungsartikel vorausgesetzt, vom Wohlwollen des Parlamentes abhängig.</p><p>Zu den konkreten Fragen der Interpellantin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Politik im Bereich Radio und Fernsehen</p><p>Gemäss Artikel 55bis der Bundesverfassung ist die Gesetzgebung betreffend Radio und Fernsehen Sache des Bundes. Dabei sind jedoch die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie bei deren Programmgestaltung zu wahren (Art. 55bis Abs. 3 BV).</p><p>Artikel 55bis der Bundesverfassung wird durch das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (SR 784.4) konkretisiert. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b dieses Gesetzes beauftragt Radio und Fernsehen damit, die Vielfalt des Landes und seiner Bevölkerung zu berücksichtigen und der Öffentlichkeit näherzubringen. Diese Bestimmung wird in der neuen Konzession der SRG vom 18. November 1992 (BBl 1992 VI 567) weiter konkretisiert, welche den Auftrag zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und des Austausches zwischen den Landesteilen, Sprachgemeinschaften und Kulturen enthält (Art. 3 Abs. 1 der Konzession). Zu diesem Zweck sollen einerseits die Fernsehprogramme landesweit ausgestrahlt werden, und andererseits soll je ein Radioprogramm der französischen, italienischen und deutschen Schweiz in den anderen Sprachregionen zur Ausstrahlung gelangen, soweit es die Versorgung mit lokalen und regionalen Programmen zulässt. Aufgrund fehlender Frequenzen konnte diese Zielsetzung beim Radio jedoch noch nicht erreicht werden. Der Bundesrat hat deshalb die PTT beauftragt, geeignete technische Mittel zur Verbesserung dieser Situation zu prüfen, um die vom Gesetzgeber fixierten Ziele erreichen zu können.</p><p>Die Möglichkeit der Rezipienten, Programme anderer Sprachregionen zu empfangen, ist ohne Zweifel ein geeignetes Mittel zur Förderung der interkulturellen Verständigung und des Austausches von Ideen. Zur Erleichterung der Verständigung wird in Artikel 3 Absatz 6 der Konzession zudem festgelegt, dass in wichtigen, über die Sprach- und Landesgrenzen hinaus interessierenden Informationssendungen in der Regel die Hochsprache zu verwenden ist.</p><p>Die SRG bemüht sich darüber hinaus um einen Finanzausgleich zwischen den Sendeanstalten der verschiedenen Sprachregionen zugunsten der sprachlichen Minderheiten, was eine notwendige Voraussetzung zur Wahrung der kulturellen Vielfalt in der Schweiz darstellt. Damit wird die Grundlage für einen Dialog und eine Zusammenarbeit unter gleichberechtigten Partnern geschaffen.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen und die Konzession enthalten einen klaren Auftrag an die SRG, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern. Die Mittel und Wege zur Erreichung dieses Ziels - Koproduktionen, Untertitelungen, Austausch von Sendungen, Regionalredaktionen usw. - wurden in Respektierung der durch die Bundesverfassung garantierten Autonomie in der Programmgestaltung bewusst nicht präzisiert.</p><p>In den letzten Jahren sind jedoch auch auseinanderstrebende Tendenzen sichtbar geworden. Dabei geht es auf institutioneller Ebene um die vor einigen Jahren erfolgte Dezentralisierung der "Tagesschau", welche eine einheitliche Sicht der behandelten Themen wie auch den Informations- und Programmaustausch erschwert hat. In der Dezentralisierung widerspiegeln sich Bestrebungen, in den Fernsehprogrammen vermehrt die Besonderheiten jeder einzelnen Sprachregion zum Ausdruck zu bringen. Weiter ist anzufügen, dass in den elektronischen Medien der Deutschschweiz zunehmend Dialekt verwendet wird. Die Sportprogramme auf dem dafür reservierten Kanal verdrängen zudem auch ab und zu die Sendungen der anderen Sprachregionen. Mit der Einführung des vierten Fernsehkanals, welcher vom Bundesrat im Dezember 1992 beschlossen wurde, sollte diese Einschränkung jedoch beseitigt werden können.</p><p>2. Jugendpolitik</p><p>In seinem Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 hat sich der Bundesrat auch die Verstärkung seines Engagements im Bereich des Jugendaustausches zum Ziel gesetzt.</p><p>Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (SR 446.1) erlaubt dem Bund die finanzielle Unterstützung von gesamtschweizerisch tätigen Jugendorganisationen.</p><p>Bei der Zumessung der Finanzhilfen wird den Kriterien der gesamtschweizerischen Tätigkeit, der überregionalen Zusammenarbeit und Koordination sowie der Mehrsprachigkeit der Organisationen (mehrsprachige Publikationen, mehrsprachige Veranstaltungen usw.) besonderes Gewicht gegeben. Nationale oder internationale Jugendaustauschprojekte werden ebenfalls unterstützt. Zudem wurde Intermundo, die schweizerische Dachorganisation der Jugendaustauschorganisationen, mit tatkräftiger Unterstützung des Bundes geschaffen.</p><p>Tatsächlich existiert jedoch auf Bundesebene kein dem Austauschprogramm "Jeunesse pour l'Europe" direkt vergleichbares Programm. Ein solches, mit den geeigneten Partnern - Jugendorganisationen, kantonale Behörden, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren usw. - abgesprochen und konzipiert, könnte jedoch dem Jugendaustausch neue Impulse geben und wäre im Rahmen des bestehenden Gesetzes durchaus zu verwirklichen. Die Kosten, die Modalitäten und die Bereitschaft der Partner für ein solches Projekt bedürfen allerdings noch einer genaueren Abklärung. Nicht zuletzt hängt die Verwirklichung von der finanziellen Situation des Bundes ab.</p><p>Wir möchten hier noch betonen, dass die Aktivitäten des Bundes auf dem Gebiet der Jugendförderung dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet sind, wonach zuerst die Privaten, die Gemeinden und die Kantone in diesen Bereichen aktiv werden. Die Politik des Bundes zielt vor allem darauf ab, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und einen Teil der nötigen Mittel für die ausserschulische Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Haltung entspricht denn auch dem Bedürfnis der Jugendlichen selbst, die immer wieder fordern, Projekte grundsätzlich selber initiieren und durchführen zu können und nicht bloss die Angebote der Erwachsenen zu konsumieren.</p><p>3. Begegnungszentren auf nationaler Ebene</p><p>Den verschiedenen Begegnungszentren kommt auf dem Gebiet der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften eine verbindende Rolle zu. Zum grössten Teil sind sie kantonale oder private Institutionen und stehen damit nicht im direkten Einflussbereich des Bundes. Ihr Ausbau kann daher nicht von der Eidgenossenschaft initiiert werden. Als Zeichen der grundsätzlichen Unterstützung solcher Aktivitäten hat sich der Bund jedoch vor kurzem in Form eines einmaligen finanziellen Beitrages an der Gründung der Stiftung "Maison latine" beteiligt. Weitere Unterstützungen des Bundes hängen jedoch von den vom Parlament allenfalls zur Verfügung gestellten Mitteln ab.</p><p>Im Hochschulbereich hat der Bund bereits die Möglichkeiten des Bundesbeschlusses vom 22. März 1991 (SR 414.41) wahrgenommen und mit einem Sonderprogramm die Mobilität im Inland gefördert.</p><p>Neben dem Abbau von administrativen Mobilitätshindernissen an den Hochschulen selbst werden namentlich auch zusätzliche Mobilitätsstipendien für Studierende unterstützt. Zurzeit sind dies rund 600 pro Jahr, bei denen grundsätzlich ein Wechsel in eine andere Sprachregion verlangt ist. Die Universitäten tragen damit wesentlich zu einer innerschweizerischen Verständigung über die Sprachgrenzen hinweg bei.</p>
    • <p>Die Resultate der EWR-Volksabstimmung haben die in unserem Land bestehenden Mentalitätsunterschiede zwischen den Sprachkulturen und -regionen deutlich zum Ausdruck gebracht. Angesichts der offenbar stark unterschiedlichen Auffassungen vor allem zwischen der Deutsch- und Westschweiz über die Festlegung der Rahmenbedingungen für die gemeinsame Zukunft unseres Landes sind Massnahmen zur Verbesserung des Dialogs und damit des gegenseitigen Verständnisses angezeigt. Ist der Bundesrat gewillt, im Rahmen des ihm Möglichen</p><p>- darauf hinzuwirken, dass im Bereich der nationalen elektronischen Medien eine vermehrte Zusammenarbeit zwischen Tessin, Deutsch- und Westschweiz (beispielsweise in Form von Austauschprogrammen oder Gemeinschaftsproduktionen) stattfindet? Besteht die Möglichkeit, Fernsehsendungen von nationalem Interesse, die auf einer Senderkette in einer Landessprache ausgestrahlt werden und in den jeweils anderen Sprachregionen empfangen werden können, mit Untertiteln zu versehen?</p><p>- dahin gehend aktiv zu werden, dass analog dem Beispiel "Jugend für Europa" ein entsprechendes Austauschprogramm auf schweizerischer Ebene realisiert werden kann?</p><p>- die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die Aktivitäten bestehender Begegnungsstätten von nationaler Bedeutung (zum Beispiel "Maison latine" in Bern, Stapferhaus Lenzburg oder Schloss Waldegg in Solothurn) im Sinne der Förderung des sprachübergreifenden Verständnisses zwischen den Vertretern der vier schweizerischen Sprachkulturen ausgebaut und intensiviert werden können?</p>
    • Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen schweizerischen Sprachkulturen und -regionen

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