Aenderung des Wahlverfahrens für Bundesräte
- ShortId
-
93.414
- Id
-
19930414
- Updated
-
10.04.2024 17:19
- Language
-
de
- Title
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Aenderung des Wahlverfahrens für Bundesräte
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Regierung;freie Schlagwörter: Bundesrat;freie Schlagwörter: Wahlrecht;freie Schlagwörter: politisches Recht
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Was sich am 3. März 1993 ereignet hat, darf sich nicht wiederholen. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Institutionen und des Parlaments. Die Verfahrensregeln für die Bundesratswahl müssen überdacht werden, damit sie mehr Klarheit bei der Wahl gewährleisten.</p><p>Man sollte den Grundsatz verankern, dass die Bundesversammlung nur formell bezeichnete Kandidaten wählen kann, welche von mindestens zehn Mitgliedern des Parlaments unterstützt werden. Dadurch würde man das Risiko von wilden Kandidaturen, welche hinter den Kulissen vorbereitet werden, verhindern und die "folkloristischen" Kandidaturen, welche bei jeder Wahl beim Präsidenten der Bundesversammlung eingehen, ausschliessen. Die Vorschrift, dass Kandidaturen spätestens eine Woche vor der Wahl einzureichen sind, sichert den Fraktionen die erforderliche Zeit zur Prüfung der Kandidaturen.</p><p>Wenn man vom Prinzip ausgeht, dass nur formell bezeichnete Kandidaten in Frage kommen, muss man die Möglichkeit der Einerkandidatur zulassen. In diesem Fall kommt eine Wahl nur zustande, wenn spätestens im zweiten Wahlgang das absolute Mehr der ausgeteilten Stimmzettel erreicht wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung vor, Artikel 4 des Reglements der Vereinigten Bundesversammlung, der das Verfahren der Bundesratswahlen regelt, zu ändern. Die Aenderung sollte die Bezeichnung der Kandidaten transparenter machen und es der gewählten Person ermöglichen, ohne Verzug zu erklären, ob sie die Wahl annimmt oder nicht.</p><p>In diesem Sinne müssten die neuen Bestimmungen vorsehen, dass "nur Personen kandidieren können, welche wählbar sind, einer Kandidatur zugestimmt haben und von mindestens zehn Mitgliedern der Bundesversammlung unterstützt werden". Die Kandidaturen sollen spätestens eine Woche vor der Wahl eingereicht werden. Im Falle einer Einerkandidatur müsste der Kandidat spätestens im zweiten Wahlgang das absolute Mehr der ausgeteilten Stimmzettel erreichen. Andernfalls sind Kandidaturen neu vorzuschlagen.</p>
- Aenderung des Wahlverfahrens für Bundesräte
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Was sich am 3. März 1993 ereignet hat, darf sich nicht wiederholen. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Institutionen und des Parlaments. Die Verfahrensregeln für die Bundesratswahl müssen überdacht werden, damit sie mehr Klarheit bei der Wahl gewährleisten.</p><p>Man sollte den Grundsatz verankern, dass die Bundesversammlung nur formell bezeichnete Kandidaten wählen kann, welche von mindestens zehn Mitgliedern des Parlaments unterstützt werden. Dadurch würde man das Risiko von wilden Kandidaturen, welche hinter den Kulissen vorbereitet werden, verhindern und die "folkloristischen" Kandidaturen, welche bei jeder Wahl beim Präsidenten der Bundesversammlung eingehen, ausschliessen. Die Vorschrift, dass Kandidaturen spätestens eine Woche vor der Wahl einzureichen sind, sichert den Fraktionen die erforderliche Zeit zur Prüfung der Kandidaturen.</p><p>Wenn man vom Prinzip ausgeht, dass nur formell bezeichnete Kandidaten in Frage kommen, muss man die Möglichkeit der Einerkandidatur zulassen. In diesem Fall kommt eine Wahl nur zustande, wenn spätestens im zweiten Wahlgang das absolute Mehr der ausgeteilten Stimmzettel erreicht wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung vor, Artikel 4 des Reglements der Vereinigten Bundesversammlung, der das Verfahren der Bundesratswahlen regelt, zu ändern. Die Aenderung sollte die Bezeichnung der Kandidaten transparenter machen und es der gewählten Person ermöglichen, ohne Verzug zu erklären, ob sie die Wahl annimmt oder nicht.</p><p>In diesem Sinne müssten die neuen Bestimmungen vorsehen, dass "nur Personen kandidieren können, welche wählbar sind, einer Kandidatur zugestimmt haben und von mindestens zehn Mitgliedern der Bundesversammlung unterstützt werden". Die Kandidaturen sollen spätestens eine Woche vor der Wahl eingereicht werden. Im Falle einer Einerkandidatur müsste der Kandidat spätestens im zweiten Wahlgang das absolute Mehr der ausgeteilten Stimmzettel erreichen. Andernfalls sind Kandidaturen neu vorzuschlagen.</p>
- Aenderung des Wahlverfahrens für Bundesräte
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