Wahl des Bundesrates durch das Volk

ShortId
93.418
Id
19930418
Updated
10.04.2024 18:18
Language
de
Title
Wahl des Bundesrates durch das Volk
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Regierung;freie Schlagwörter: Bundesrat;freie Schlagwörter: Wahlrecht;freie Schlagwörter: politisches Recht
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Wahl der Regierung durch das Parlament ist in der Schweiz systemfremd (alle Kantons- und Stadtregierungen werden vom Volk gewählt). Das Volk, welches über jede Verfassungsänderung obligatorisch und über jede Gesetzesänderung fakultativ an der Urne bestimmen kann, muss sich im wichtigsten Wahlgeschäft mit der Rolle des Medienkonsumenten und Tribünengastes begnügen. Dies ist unhaltbar in einer Zeit, in welcher eine immer grössere Kluft zwischen Bundesrat und Volk festgestellt und beklagt wird, in welcher der Bundesrat vom Volk auch in wichtigsten Fragen desavouiert wird.</p><p>2. Der geltende Text von Art. 96 BV verengt einerseits durch die Klausel der Kantonszugehörigkeit die Auswahl der Bundesratskandidatinnen und -kandidaten. Andererseits gewährleistet er nicht einmal, dass eine wesentliche Mehrheit des Schweizervolkes - die Frauen - im Bundesrat auch nur vertreten sind.</p><p>3. Die vorliegende parlamentarische Initiative formuliert einmal zeitgemässe Wahlkriterien (Geschlecht und Landesteil). Zum zweiten entzieht sie die Bundesratswahlen dem engen und unbefriedigenden Entscheidungsmechanismus der Bundesversammlung und weist das Wahlrecht dem Volk zu. Sie macht die Bundesratswahlen zu einem wichtigen Bestandteil der nationalen Wahlen (gleichzeitige Durchführung von Bundesrats- und Nationalratswahlen), welche damit erheblich aufgewertet werden. Schliesslich ersetzt sie den unter den grossen Parteien abgesprochenen freiwilligen Proporz ("Zauberformel") durch den vom Volk bestimmten Proporz.</p>
  • <p>Artikel 96 Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>1. Das Volk wählt die Mitglieder des Bundesrates nach dem Grundsatz der Proportionalität. Wählbar sind alle Personen, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.</p><p>2. Gleichzeitig mit jeder Gesamterneuerung des Nationalrates findet auch eine Gesamterneuerung des Bundesrates statt.</p><p>3. Das Gesetz regelt die Einzelheiten. Es stellt sicher, dass beide Geschlechter sowie verschiedene Landesteile im Bundesrat vertreten sind.</p>
  • Wahl des Bundesrates durch das Volk
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Wahl der Regierung durch das Parlament ist in der Schweiz systemfremd (alle Kantons- und Stadtregierungen werden vom Volk gewählt). Das Volk, welches über jede Verfassungsänderung obligatorisch und über jede Gesetzesänderung fakultativ an der Urne bestimmen kann, muss sich im wichtigsten Wahlgeschäft mit der Rolle des Medienkonsumenten und Tribünengastes begnügen. Dies ist unhaltbar in einer Zeit, in welcher eine immer grössere Kluft zwischen Bundesrat und Volk festgestellt und beklagt wird, in welcher der Bundesrat vom Volk auch in wichtigsten Fragen desavouiert wird.</p><p>2. Der geltende Text von Art. 96 BV verengt einerseits durch die Klausel der Kantonszugehörigkeit die Auswahl der Bundesratskandidatinnen und -kandidaten. Andererseits gewährleistet er nicht einmal, dass eine wesentliche Mehrheit des Schweizervolkes - die Frauen - im Bundesrat auch nur vertreten sind.</p><p>3. Die vorliegende parlamentarische Initiative formuliert einmal zeitgemässe Wahlkriterien (Geschlecht und Landesteil). Zum zweiten entzieht sie die Bundesratswahlen dem engen und unbefriedigenden Entscheidungsmechanismus der Bundesversammlung und weist das Wahlrecht dem Volk zu. Sie macht die Bundesratswahlen zu einem wichtigen Bestandteil der nationalen Wahlen (gleichzeitige Durchführung von Bundesrats- und Nationalratswahlen), welche damit erheblich aufgewertet werden. Schliesslich ersetzt sie den unter den grossen Parteien abgesprochenen freiwilligen Proporz ("Zauberformel") durch den vom Volk bestimmten Proporz.</p>
    • <p>Artikel 96 Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>1. Das Volk wählt die Mitglieder des Bundesrates nach dem Grundsatz der Proportionalität. Wählbar sind alle Personen, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.</p><p>2. Gleichzeitig mit jeder Gesamterneuerung des Nationalrates findet auch eine Gesamterneuerung des Bundesrates statt.</p><p>3. Das Gesetz regelt die Einzelheiten. Es stellt sicher, dass beide Geschlechter sowie verschiedene Landesteile im Bundesrat vertreten sind.</p>
    • Wahl des Bundesrates durch das Volk

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