Abschaffung der Zweckbindung für die Mineralölsteuer

ShortId
93.453
Id
19930453
Updated
10.04.2024 18:41
Language
de
Title
Abschaffung der Zweckbindung für die Mineralölsteuer
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Finanzen;freie Schlagwörter: Steuer;freie Schlagwörter: Verkehr;freie Schlagwörter: Strassenverkehr;freie Schlagwörter: Mineralölzuschlag
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Bestehen unseres Bundesstaates bis Ende der 50iger unseres Jahrhunderts flossen sämtliche Zölle in die allgemeine Bundeskasse zur Bestreitung der vielfältigen Aufgaben des Bundes. Damals in der Euphorie des Nationalstrassenbaues - jedes Schweizerdorf wollte einen Anschluss an die Autobahnen - wurde die Zweckbindung des Treibstoffzolles eingeführt. In der heutigen Finanzkrise und den kostenintensiven Aufgaben im Sozial- und Verkehrsbereich muss der Bundesrat im Mitteleinsatz flexibel sein. Die Zweckbindung für die Hälfte des Reinertrages der Mineralölsteuer auf Treibstoffen muss deshalb abgeschafft werden. Der Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages muss in Zukunft für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr genügen. Sollte dieses Geld für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes nicht ausreichen, so muss der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis ff des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich folgende parlamentarische Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 36ter Absatz 1 Einleitungssatz und Absatz 2</p><p>1 Der Bund verwendet den ganzen Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages wie folgt für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr:</p><p>2 Soweit der Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages zur Sicherstellung der in Absatz 1 genannten Aufgaben nicht ausreicht, erhöht der Bund den Mineralölsteuerzuschlag.</p>
  • Abschaffung der Zweckbindung für die Mineralölsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Bestehen unseres Bundesstaates bis Ende der 50iger unseres Jahrhunderts flossen sämtliche Zölle in die allgemeine Bundeskasse zur Bestreitung der vielfältigen Aufgaben des Bundes. Damals in der Euphorie des Nationalstrassenbaues - jedes Schweizerdorf wollte einen Anschluss an die Autobahnen - wurde die Zweckbindung des Treibstoffzolles eingeführt. In der heutigen Finanzkrise und den kostenintensiven Aufgaben im Sozial- und Verkehrsbereich muss der Bundesrat im Mitteleinsatz flexibel sein. Die Zweckbindung für die Hälfte des Reinertrages der Mineralölsteuer auf Treibstoffen muss deshalb abgeschafft werden. Der Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages muss in Zukunft für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr genügen. Sollte dieses Geld für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes nicht ausreichen, so muss der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis ff des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich folgende parlamentarische Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 36ter Absatz 1 Einleitungssatz und Absatz 2</p><p>1 Der Bund verwendet den ganzen Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages wie folgt für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr:</p><p>2 Soweit der Ertrag des Mineralölsteuerzuschlages zur Sicherstellung der in Absatz 1 genannten Aufgaben nicht ausreicht, erhöht der Bund den Mineralölsteuerzuschlag.</p>
    • Abschaffung der Zweckbindung für die Mineralölsteuer

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